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Gutachten zum Zustand der Bäume auf dem Gelände des geplanten Landratsamts an der Stuttgarter Straße in Reutlingen

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Academic year: 2022

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des geplanten Landratsamts an der Stuttgarter Straße in Reutlingen

Erarbeitet im Auftrag:

Georg Reisch GmbH & Co. KG Bauunternehmen

Bad Saulgau, Ravensburg

Bericht erstellt: Sachverständigenbüro PETER KLUG

Diplom-Forstwirt Peter Klug, v. RP FR ö.b.v. Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Gehölzwertermittlung

Gartenstr. 10, D-73108 Gammelshausen, Tel.: 07164/8160003 09.03.2021

Email: P.Klug@arbus.de www.arbus.de www.baumpflege-lexikon.de

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Inhalt

1. Einleitung und Fragestellung ... 3

2. Allgemeine Informationen... 4

3. Vorgehensweise bei der Begutachtung ... 5

4. Ergebnisse und Empfehlungen ... 7

4.1. Baumartenverteilung ... 7

4.2. Gesundheitszustand der Bäume ... 7

4.3. Erhaltungspotential bei Realisierung der Planung ... 10

4.4. Mögliche Baumarten für Ersatzpflanzungen ... 11

5. Zusammenfassung ... 13

6. Literatur ... 14

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1. Einleitung und Fragestellung

Der Unterzeichner wurde von Reisch GmbH beauftragt, den Zustand der Bäume auf dem Gelände des geplanten Landratsamtes in Reutlingen in der Stuttgarter Straße zu begutachten. Es sollten folgende Aussagen getroffen werden:

 Welche Baumarten sind vorhanden?

 Welchen Gesundheitszustand haben die Bäume?

 Erfüllen die Bäume die Verkehrssicherheit an dieser exponierten Lage?

 Sind die Baumarten die richtigen an diesem Standort?

 Ist deren Erhalt möglich?

 Wenn nein, welche Bäume sollen bei einer Ersatzpflanzung gewählt werden?

Die Untersuchungen vor Ort wurden am 02.02.2021 durch den Mitarbeiter J. Radüge (B. Sc.

Forstwirtschaft, „FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur“) durchgeführt.

Nach der Bestandserfassung im Februar wurde im März die aktuelle Planung u. a. mit der geplanten Baugrube zugesandt.

Dargestellt sind die 15 aufgenommenen Bäume im Bereich des geplanten Landratsamtes.

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2. Allgemeine Informationen

Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

Das BGB regelt im § 823 die Haftung: „Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.

Ein Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht.

Damit trägt er die Verkehrssicherungspflicht. In obergerichtlichen Grundsatzurteilen zur

Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen wird angenommen, dass der Verkehrssicherungspflichtige seiner Pflicht genügt, wenn er die Straßen- und Parkbäume (bzw. die Bäume, in deren Nähe

öffentlicher Verkehr stattfindet) periodisch visuell kontrolliert. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach verschiedenen Aspekten wie Alter und Zustand der Bäume und auch der Menge an

Publikumsverkehr. Bei älteren oder stark geschädigten Bäumen kann durchaus eine zweimalige Kontrolle pro Jahr erforderlich sein. Die rein visuelle Kontrolle genügt, wenn keine

Schadenssymptome wie größere Verletzungen, schüttere Kronen, vorzeitiger Laubfall, u. a. erkannt werden. Ergeben sich Anzeichen, die auf eine Gefahr hinweisen, muss eine eingehende und detaillierte Untersuchung erfolgen und erkannte Gefahren müssen beseitigt werden. Dazu führt der

Bundesgerichtshof Karlsruhe 1965 in einem Grundsatzurteil aus:

„Der Verkehrssicherungspflicht ist genügt, wenn die nach dem jeweiligen Stand der Erfahrungen und Technik als geeignet erscheinenden Sicherungen getroffen sind,.... Andererseits ist die Erkrankung oder Vermorschung eines Baumes von außen nicht immer erkennbar. Trotz starken Holzzerfalls können die Baumkronen noch völlig grün sein und äußere Krankheitsanzeichen fehlen. ... Das rechtfertigt aber nicht die Entfernung aller Bäume aus der Nähe von Straßen, denn der Verkehr muss gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur beruhen, als unvermeidbar hinnehmen. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen nur vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der

Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen...“.

Weitere Vorgaben und Ansprüche werden in der Baumkontrollrichtlinie festgelegt und beschrieben (FLL, 2010).

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3. Vorgehensweise bei der Begutachtung

Die Bäume wurden entsprechend der Baumkontrollrichtlinie (FLL, 2010) visuell begutachtet. Dabei wurden sie auf Schadensmerkmale oder Anzeichen geprüft, die einen Hinweis darauf geben können, dass von ihnen eine Gefahr ausgeht.

Bei der Zustandserfassung von Einzelbäumen werden folgende Daten erfasst:

Allgemeine Daten: Hierzu zählen alle allgemeine Daten wie Standort, Baumart, Stamm- und Kronendurchmesser, geschätzte Höhe und geschätztes Alter.

Merkmale und Schadensymptome an Wurzel, Stamm und Krone: Hier werden alle wesentlichen Eigenschaften bewertet, die bzgl. der Verkehrssicherheit und dem Zustand der Bäume eine Rolle spielen. Dies sind vor allem Merkmale und Schäden, die sich negativ auf die Stand- oder

Bruchfestigkeit oder auf die Lebensdauer der Bäume auswirken. Merkmale sind z.B. Anfahrschäden (Verletzung), Risse oder Höhlungen und Pilzbefall.

Eingesetzte Hilfsmittel Sondierstab

Ein ca. 30-50 cm langer Metallstift oder eine Metallnadel, mit deren Hilfe Höhlungen und Faulstellen an Bäumen erkundet werden können. Mit dem Sondierstab kann die Tiefe von Faulhöhlen oder Rissen eingeschätzt werden.

Schonhammer (Gummihammer)

Ein Hammer aus Holz, Gummi oder Plastik. Durch Abklopfen eines Baumes kann man durch plötzliche Klangveränderungen Hinweise auf Hohlräume oder Veränderungen der Holzqualität erhalten (Hohlklang). Bei Fäulen im Stamm ist in vielen Fällen ein hohler Klang festzustellen. Auf diese Weise diagnostizierte Schäden sollten jedoch immer eine Bestätigung durch zusätzliche Diagnoseverfahren erhalten.

Vitalität

Vitalität ist ein Ausdruck für die Lebensfähigkeit und die Lebenskraft eines Organismus. Die Vitalität äußert sich darin, wie ein Organismus sich an seine gegebene Situation anpasst oder diese nutzt. Beeinflusst wird die Vitalität durch Erbanlage und Umweltfaktoren (Standort, Witterung, Nährstoffversorgung, Infektionsdruck). Sie äußert sich bei Bäumen in ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Schädlinge, ihrem Zuwachs in bestimmten Entwicklungsphasen (im Vergleich zu Bäumen gleicher Art und gleicher Entwicklungsphase), ihrer Leistungsfähigkeit bzgl.

Stoffwechselaktivitäten (Photosynthese, etc.), Entwicklung, Fortpflanzung, Regenerationsvermögen, Reaktionsvermögen, Abschottung u.a..

Vom Unterzeichner werden die Vitalitätsstufen in fünf Stufen unterteilt (zwischen „1-vital“ und „5- abgestorben“) (vgl. KLUG, 2005).

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Erhaltungspotential

Bäume sind Individuen, deren weitere Entwicklung nicht unbedingt vorherzusehen ist. Trotzdem wurde versucht, das Erhaltungspotential der Bäume grob einzuschätzen. Stürme, bei der aktuellen Erfassung nicht erkennbare Schäden oder andere Umstände können die tatsächliche Entwicklung anders gestalten.

Die Einschätzung des zeitlichen Erhaltungspotentials erfolgt in folgender Einteilung:

langfristig: Der Baum kann langfristig, d.h. über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren, erhalten bleiben. Die vorhandenen Schäden beeinflussen die Physiologie und die Entwicklung des Baumes nur in geringem Maße. Der vorhandene Standraum ist ausreichend für die

langfristige Entwicklung des Baumes.

mittelfristig: Der Baum kann mittelfristig, d.h. über einen Zeitraum von mehr als fünf bis 15 Jahren, erhalten bleiben. Die vorhandenen Schäden, der geringe Standraum oder eine

unerwünschte Entwicklung lassen lediglich einen mittelfristigen Erhalt zu. Sofern notwendige Maßnahmen ergriffen werden, kann sich die Standzeit dieser Bäume auch verlängern.

kurzfristig: Es sind Schäden oder Merkmale vorhanden, die nur noch einen kurzfristigen Erhalt der Bäume zulassen. Bei Umgestaltungsmaßnahmen wird die Fällung des Baumes zu empfohlen, sofern es sich nicht um einen bedeutenden Baum handelt (sehr alter Baum, Naturdenkmal, Artenschutzgründe, etc.).

Schadenszustand Gesamtbaum

Zusätzlich zu der Schadensbeurteilung von Wurzel, Stamm und Krone wurde der Gesamtzustand des Einzelbaumes in vier Stufen eingeschätzt.

Die Symptome und Schäden wurden mit folgenden Stufen bewertet:

0-keine Schäden: es sind keine nennenswerten Schäden oder Beeinträchtigungen vorhanden.

1-leichte Schäden: es sind zwar Schäden vorhanden, diese haben aber keine direkten Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit oder auf das Überleben des Baumes, eventuell können aber langfristige Beeinträchtigungen resultieren. Beispiel: Verletzung von ca. 10 cm Durchmesser.

2-deutliche Schäden: Die Schäden können sich mittelfristig auf die Verkehrssicherheit oder auf die Lebenserwartung des Baumes auswirken. Beispiel: 20 cm tiefe Faulhöhle nach ehemaligem

Starkastschnitt an Stamm von Linde mit ca. 50 cm Durchmesser.

3-erhebliche Schäden: mit direkten Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, die Lebenserwartung oder die Vitalität des Baumes muss gerechnet werden (kurzfristige Auswirkungen). Beispiele:

holzzersetzenden Pilze oder großflächige Verletzungen.

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4. Ergebnisse und Empfehlungen

Im Folgenden werden die vom Auftraggeber gestellten Fragestellungen beantwortet werden (siehe 1.

Einleitung und Fragestellung).

4.1. Baumartenverteilung

Insgesamt wurden 15 Bäume auf dem Gelände aufgenommen. Bei dem Großteil der Bäume handelt es sich um Platanen (12 Stück). Daneben sind noch zwei Eschen und eine Vogel-Kirsche vorhanden.

Baumart Anzahl

Platane (Platanus x acerifolia) 12

Esche (Fraxinus excelsior) 2

Vogel-Kirsche (Prunus avium) 1

4.2. Gesundheitszustand der Bäume

Die meisten Bäume befinden sich in einem guten Zustand. An den Platanen entlang der Ludwigstraße (Nr. 1-5) sind nur geringe Schädigungen feststellbar. Die Vogel-Kirsche (Nr. 6), die in der

Ludwigstraße gegenüber der Hausnummer 22 steht, weist umfangreiche Schäden am westlichen Wurzelanlauf auf. Am Stamm und in der Krone sind zudem große Verletzungen infolge von Starkastschnitten erkennbar. Die Esche Nr. 7 ist vital und weist nur sehr geringe Schäden auf. Die Platanen (Nr. 8-11) an der Karlstraße weisen ebenfalls nur eine geringe Schädigung auf und sind alle vital. Lediglich das eingeschränkte Baumumfeld und die Belagsanhebungen stellen hier eine

geringfügige Beeinträchtigung dar.

An der Ecke zwischen Stuttgarter und Karlstraße stehen die zwei Platanen Nr. 12 und 13. Diese wurden in der Vergangenheit in ca. 6 m Höhe gekappt. Durch die Kappungen sind große Verletzungen entstanden die eine Eintrittspforte für holzzersetzende Organismen darstellen.

Aufgrund der Kappungen sind zahlreiche Ständertriebe entstanden, die aufgrund ihrer

Bruchanfälligkeit einen erhöhten Pflegeaufwand bedeuten. Trotz der Schäden sind die zwei Bäume vital.

Die Platane Nr. 14 steht gegenüber dem Renault Autohaus in der Stuttgarter Straße. Der mächtige und vitale Baum steht direkt an einer Böschungskante und hat eine sehr ausladende Krone. Aufgrund des Efeubewuchses und der damit verbundenen eingeschränkten Sicht auf Stamm und Krone ist die Einschätzung der Verkehrssicherheit nur unzureichend möglich.

Die Esche Nr. 15 steht im zentralen Bereich des Geländes. Der schmalkronige Baum ist aufgrund der versiegelten Fläche in seiner Vitalität sehr eingeschränkt.

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Standort der Kirsche Nr. 6 stark geschädigter Wurzelanlauf

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Ehemals gekappte Kronen (gestrichelte Linie) der Platanen Nr. 12 und 13; als Folgen von Kappungen entsteht langfristig ein erhöhter Pflegeaufwand, um eine stabile Krone zu erhalten. Hierbei sind insbesondere die zahlreichen schwachen Ständertriebe an den Kappungsstellen zu vereinzeln.

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4.3. Erhaltungspotential bei Realisierung der Planung

Aktuelle Planung

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Aus „Ausstattungsbeschreibung Freianlagen“ – geplantes Gebäude

Möglichkeiten des Baumerhalts

Die Bäume auf dem Gelände ließen sich grundsätzlich erhalten. Zum Erhalt müssten aber mindestens Abstände von 1,5 m von der Kronentraufe (entsprechend DIN 18920) gegeben sein. Da die geplante Baugrube bereits fast bis an die Baumstämme reicht, gibt es keine Möglichkeiten, den Baumbestand zu erhalten. Die umfangreichen Grabungsarbeiten lassen einen adäquaten Baumschutz nicht zu. Es müssten derart viele Wurzeln abgegraben werden, dass die Bäume eine Gefahr darstellen würden.

4.4. Mögliche Baumarten für Ersatzpflanzungen

Da die bestehenden Bäume bei den geplanten Baumaßnahmen nicht erhalten werden können, sollten diese nach Möglichkeit durch passende Ersatzpflanzungen ersetzt werden. Genauere Angaben können nur gemacht werden, wenn die Standorte klar sind. Bei dem vorliegenden Planentwurf des

Architekturbüros Jetter wurden Baumstandorte skizziert, die vorherrschenden Bedingungen an den jeweiligen Standorten liegen jedoch nicht vor. Die dort skizzierten Bäume haben meist nur einen geringen Abstand von ca. 4-6 m zu den Gebäuden. Der Abstand zwischen den Bäumen beträgt ca. 10 m. Entsprechend dem vorhandenen Standraum sollten daher eher Bäume gewählt werden, welche eine passende Kronenausdehnung im mittleren Alter erwarten lassen. Ansonsten werden regelmäßig kostenintensive Pflegemaßnahmen nötig um die Baumkronen künstlich den geringen

Platzverhältnissen anzupassen. Bei der Wahl zu großer Bäume würden die Gebäude sehr stark verschattet, wodurch auch die Lichtverhältnisse in den Räumlichkeiten beeinflusst werden.

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wachsenden Baumart zu achten. Hier ist mit einem Kronendurchmesser von 20 m im mittleren Alter zu rechnen. Auf Eschen sollte aufgrund des Eschentriebsterbens lieber verzichtet werden, die Gefahr eines Komplettausfalls ist hierbei zu groß. Die vorherrschenden Standorteigenschaften des Bodens liegen zum Zeitpunkt dieses Gutachten nicht vor. Entsprechend können auch keine Aussagen zu den verfügbaren Nährstoffen, dem Wasserhaushalt und der Beschaffenheit des Bodensubstrates getroffen werden. Da die Baumarten unterschiedliche Anforderungen an den Standort aufweisen und

entsprechend besser oder schlechter dort wachsen, ist eine präzise Empfehlung nicht möglich. Sofern geeignetes Bodensubstrat im Bereich der geplanten Baumstandorte eingebracht wird, ist es möglich, nahezu jegliche Baumart, die mit den hiesigen klimatischen Bedingungen zurechtkommt, zu

etablieren. Die unterschiedlichen Nährstoffansprüche können durch gezielte Düngerzugabe entsprechend hergestellt werden. Je nach verfügbaren Standraum wären folgende heimische Baumarten geeignet: Feld-Ahorn, Spitz-Ahorn, Hainbuche, Weißdorn oder Mehlbeere oder auch Elsbeere. Diese haben geringe Standortsansprüche, sind stadtklimafest – sprich sie sind wind- und hitzeverträglich, vertragen sonnige als auch schattige Standorte und kommen auch mit zeitweiser Trockenheit relativ gut zurecht. In Bereichen mit größerem Platzangebot wären auch einzelne größer werdende Bäume wie bspw. Trauben-Eichen, oder in geschützteren Bereichen die Rot-Buche möglich.

In Bereichen mit geringerem Platzangebot würden sich auch Säule-Eichen anbieten, da diese eine eher schlanke Krone ausbilden. Als nicht heimische Baumarten können Parrotie, Amberbaum, Gleditschie oder Baumhasel empfohlen werden. Bei diesen sind die Standortansprüche ebenfalls relativ gering, die Kronenausdehnungen eher geringer. Eine gute Übersicht über geeignete Baumarten bietet auch die GALK-Straßenbaumliste der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (www.galk.de).

Eine gewisse Baumartenmischung ist sowohl aus gestalterischer als auch ökologischer Sicht sinnvoll.

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5. Zusammenfassung

Der Unterzeichner wurde von der Reisch GmbH beauftragt, bei Bäumen auf der Fläche des geplanten Landratsamtes Reutlingen eine Begutachtung durchzuführen. Es sind Angaben zum Zustand und zur Stand- und Bruchfestigkeit der Bäume im Sinne der Verkehrssicherheit gemacht worden. Die

Untersuchungen erfolgten am 02.02.2021. Bei der im März vorgelegten Planung wurde festgestellt, dass die Baumgrube derart nah an den aktuellen Baumbestand reicht, dass die Bäume nicht erhalten werden können. Für eine Nachpflanzung wurden einzelne Baumarten aufgezählt, deren potentieller Standraum aber noch zu prüfen ist.

Im Anhang sind die Kontrolldaten der Bäume enthalten.

Gammelshausen, 09.03.2021

Peter Klug

(Diplom-Forstwirt, v. RP FR ö.b.v. Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Gehölzwertermittlung)

Janusz Radüge

(B. Sc. Forstwirtschaft, „FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur“)

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6. Literatur

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Normen und Regelwerke

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