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Corporate Social Responsibility – die Rolle des Bundes | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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VERANTWORTUNGSVOLLES WIRTSCHAFTEN

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dem gesetzlichen Datenschutz, sondern auch mit sich ändernden Werthaltungen und Kun- denbedürfnissen auseinandersetzen.

Positionspapier des Bundesrates

Der Bund engagiert sich seit langem für Corpo- rate Social Responsibility. Bereits in den Neun- zigerjahren hat er beispielsweise Fairtrade-Ini- tiativen unterstützt und im Jahr 2000 richtete er den Nationalen Kontaktpunkt für die Leitsät- ze der Organisation für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung (OECD) für multi- nationale Unternehmen ein.1

In den vergangenen zwei Jahren hat der Bundesrat das bestehende Engagement in zwei Grundlagenberichten systematisch aufgearbei- tet und strategisch auf die Zukunft ausgerich- tet. So hat er im Jahr 2015 ein Positionspapier zur Verantwortung der Unternehmen für Ge- sellschaft und Umwelt verabschiedet, das einen Aktionsplan beinhaltet. Dieses sogenannte CSR- Positionspapier legt die Ziele, die Erwartungen und das Verständnis des Bundes in Bezug auf die gesellschaftliche Verantwortung der Unterneh- men gegenüber Gesellschaft und Umwelt dar.

Die CSR bezieht sich auf die gesamte Tätigkeit eines Unternehmens im In- und Ausland. Sie berücksichtigt die Interessen der Anspruchs- gruppen und umfasst Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umweltschutz, Korruptions- prävention, fairen Wettbewerb, Verbraucherin- teressen, Steuern und Transparenz.

Vier Stossrichtungen

Zur Förderung der CSR verfolgt der Bund vier strategische Stossrichtungen. Erstens setzt er

G

esellschaft und Politik erwarten von Unter- nehmen, dass sie bei ihrer Geschäftstätig- keit im In- und Ausland verantwortungsvoll handeln. Zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsi- bility, CSR) gehören unter anderem fortschritt- liche Arbeitsbedingungen, die Einhaltung von Umweltstandards, die Achtung der Menschen- rechte, der Verzicht auf Korruption und Täu- schung der Konsumenten. Heutzutage reagiert die Öffentlichkeit – nicht zuletzt über Social Media – schneller und vehementer auf vermute- te oder tatsächliche Verstösse gegen die Grund- sätze der CSR. Beim langfristigen Streben nach Gewinn spielen Nachhaltigkeitsaspekte somit eine wichtige Rolle.

Da die gesellschaftliche Verantwortung über die Einhaltung der Gesetze hinausgeht, gilt es neben der Legalität auch international an- erkannte Standards zu beachten. Der stete ge- sellschaftliche und technologische Wandel stellt Unternehmen vor Herausforderungen: In- wieweit akzeptieren die Kunden beispielswei- se das Sammeln und Nutzen von persönlichen Daten? Um Antworten auf solche Fragen zu fin- den, müssen sich Unternehmen nicht nur mit

Corporate Social Responsibility – die Rolle des Bundes

Der Bund setzt sich für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ein. Dazu stützt er sich auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und nimmt selber eine Vorbildrolle ein.  Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch

Abstract  In der Schweiz sind Nutzen und Bedeutung der Corporate Social Responsibility (CSR) anerkannt. Die diesbezüglichen Aktivitäten des Bun- des wurden in den vergangenen Jahren in zwei Grundlagenberichten syste- matisch aufgearbeitet und auf die Zukunft ausgerichtet. So verabschiede- te der Bundesrat im Jahr 2015 ein CSR-Positionspapier und 2016 erarbeitete er einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten. Namentlich setzt der Bund Rahmenbe- dingungen, übernimmt eine Vorbildrolle bei seinen eigenen Aktivitäten und unterstützt Unternehmen bei der Wahrnehmung der CSR. Die Schwei- zer Wirtschaft hat gute Voraussetzungen, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.

1 Siehe dazu Beitrag von Lukas Siegenthaler, Alexander Kunze und Nadja Meier (Seco) auf Seite 16.

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FOKUS

Die Volkswirtschaft  7 / 2017 11 sich für die Gestaltung von Rahmenbedingun-

gen ein, zweitens sensibilisiert und unterstützt er Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung der CSR. Drittens stärkt er die CSR in Entwi- cklungs- und Transitionsländern, und viertens fördert er die Transparenz von CSR-Aktivitäten.

Konkret unterstützt der Bund internatio- nale Organisationen wie die UNO und die OECD aktiv – zum Beispiel bei der Erarbeitung von branchenspezifischen OECD-Instrumen- ten zur verantwortungsvollen Unternehmens- führung für den Finanz-, den Textil-, den Roh- stoff- und den Landwirtschaftssektor. Weiter referieren Bundesvertreter regelmässig an öf- fentlichen Anlässen zu CSR-Themen und neh- men an Dialogforen wie dem «Swiss Global Compact Dialogue on Responsible Business»

teil. Dieses im Februar 2017 mit Unterstützung des Bundes erstmals durchgeführte Forum wurde vom Schweizer Netzwerk «Global Com- pact» organisiert und zählte rund 200 Teilneh- mende. Im März hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zudem das Webportal Csr.

admin.ch eingerichtet. Es bietet Anwendungs- hilfen für Unternehmen sowie Informationen zum Engagement des Bundes, zu internatio- nalen Entwicklungen und zu branchenspezifi- schen Instrumenten.

Im Sinne einer Vorbildrolle beachtet der Bund bei seinen eigenen Aktivitäten als Arbeitgeber, Beschaffer, Anleger und Unternehmenseigentü- mer die CSR-Kriterien. So handelt der Bund bei- spielsweise als fortschrittlicher Arbeitgeber mit marktgerechten Anstellungsbedingungen, gu- ten Instrumenten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Chancengleichheit sowie fortschrittlichen Aus- und Weiterbildungsmög- lichkeiten.2 Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit fliessen CSR- Kriterien in die Förderung von nachhaltigen Wertschöpfungsketten – zum Beispiel im Ka- kao-, Gold- und Textilsektor – ein. Bezüglich Transparenz fördert der Bund unter anderem die unternehmerische Nachhaltigkeitsbericht- erstattung, was zur Glaubwürdigkeit der CSR- Massnahmen, zur Verbreitung guter Praktiken und zum Dialog von Unternehmen mit deren Anspruchsgruppen beiträgt.

Nationaler Aktionsplan zu Wirt- schaft und Menschenrechten

Den zweiten Bericht verabschiedete der Bun- desrat im Dezember 2016. Er enthält einen Na- tionalen Aktionsplan zur Umsetzungsstrate- gie der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und

KEYSTONE

2 Siehe Urs Bolz und Pas- cal Lüthi (2017). Corpo- rate Social Responsibi- lity (CSR): Der Bund als Vorbild? – Eine Ausle- geordnung, Studie im Auftrag des das Bun- desamtes für Raument- wicklung (ARE).

Der Bund setzt sich bei Unternehmen für Corporate Social Re- sponsibility ein: Bun- desrat Johann Schnei- der-Ammann (l.) mit damaligem Nestlé- Chef Paul Bulcke (m.) und Fabrikdirektor Olivier Michaud in Konolfingen BE.

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Fussnote 1: Web verlinken, Print Seitenzahl angeben. XY löschen

Stefan Sonderegger

Print: CSR

Käthi Gfeller

Menschenrechte. Die vom Menschenrechtsrat im Juni 2011 beschlossenen UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beruhen auf drei Pfeilern:

– die Pflicht der Staaten, die Menschenrechte zu schützen;

– die Verantwortung der Unternehmen;

– angemessene und wirksame Beschwerdever- fahren bei Fällen von Menschenrechtsverlet- zungen durch wirtschaftliche Akteure.

Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern, die über eine Strategie zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien und zur Förderung der Ko- härenz von wirtschaftlichen Aktivitäten und Menschenrechten verfügen. Die Strategie kon- zentriert sich auf den ersten Pfeiler: die Verant- wortung des Staates. Der Nationale Aktions- plan enthält fünfzig Instrumente zur Förderung der Einhaltung der Menschenrechte durch den Bund und durch Schweizer Unternehmen, die im In- und Ausland tätig sind, sowie zur Wieder- gutmachung von Menschenrechtsverletzungen.

Dazu gehören beispielsweise das Einbringen der Thematik Unternehmen und Menschenrechte im Rahmen politischer Konsultationen mit an- deren Staaten oder die Information und Sensi- bilisierung von Unternehmen durch Schweizer Auslandvertretungen.

Gewappnet für zukünftige Heraus- forderungen

Die meisten Schweizer Unternehmen nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung bereits heute wahr. Insbesondere grössere Unterneh- men orientieren sich dabei an internationalen CSR-Richtlinien wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder den UNO- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen- rechte. Aber auch KMU, die ihr Handeln oft nicht explizit als CSR benennen, verhalten sich verantwortungsvoll, indem sie unter anderem Arbeitsplätze schaffen, Möglichkeiten zur Ver-

einbarkeit von Privatleben und Beruf anbieten, Aus- und Weiterbildung fördern und die Um- welt schonen.

Zukünftige Herausforderungen stehen etwa im Zusammenhang mit gesellschaftlichen oder demografischen Entwicklungen im Arbeitsle- ben. Konkret geht es dabei um die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf oder um den Umgang mit älteren Mitarbeitenden. Weiter verändern sich im Zuge der Digitalisierung sowohl die Ge- schäftsmodelle als auch die Kundenbedürfnis- se: Der Onlinehandel bietet neue, direkte inter- nationale Beschaffungs- und Absatzkanäle mit grossen Chancen für Produzenten, Händler und Kunden. Dabei gilt es aber zu klären, inwieweit CSR-Standards auch bei diesen Geschäftsmo- dellen gebührend berücksichtigt und überprüft werden können. Schliesslich werden die Wert- schöpfungsketten immer komplexer – was ins- besondere für KMU bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Beschaffungs- prozess eine grosse Herausforderung darstellt.

Die Schweizer Wirtschaft hat gute Voraus- setzungen, um diese Herausforderungen zu meistern und neue Chancen zu nutzen. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der CSR auf Unternehmensebene ist die Vorbildrolle des Managements, dessen Dia- logbereitschaft und die Integration der CSR in die Unternehmenskultur. Eine verantwortungs- volle Unternehmensführung kommt letztlich allen zugute: den Firmen, den Betroffenen und der Umwelt.

Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch

Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), Bern

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