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Benützungsvorschriften Aula als integrierter Bestandteil des Vertrages

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Academic year: 2022

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Kaufmännischer Verband Baselland Gestadeckplatz 8

CH–4410 Liestal

Telefon +41 61 926 70 10 info@kfmv-baselland.ch kfmv-baselland.ch

Benützungsvorschriften Aula

als integrierter Bestandteil des Vertrages

1. Für die Aula-Benützung wird eine Gebühr erhoben, welche sich nach dem offiziellen Tarif des Kaufmännischen Verbands Baselland Liestal richtet.

Die Betriebswartkosten berechnen sich durch gewünschte Anwesenheit. Der Mieter wählt wischen:

- ledigliche Übergabe und Abnahme der Aula (CHF 130.–); Pikettzuschlag 2.–/Std.; bei erforderlichem Piketteinsatz CHF65.–/Std.)

oder

- Anwesenheitspräsenz über die gesamte Veranstaltungsdauer (CHF 65. –/Std.) und werden in Rechnung gestellt.

2. Eine vorgängige Besichtigung läuft direkt über den zuständigen Betriebswart (061 926 25 22). Termine müssen vorher telefonisch vereinbart werden.

3. Die Veranstalter haben dem Vermieter spätestens acht Tage vor dem Anlass mindestens ein Exemplar des Programms und eventuell das Plakat zuzustellen.

4. Die bestätigten Benützungszeiten beinhalten die Vorbereitungs- wie auch die Aufräum- zeit.

5. Bei Anlässen mit Konsumation oder für Pausenverpflegung steht das Office zur Verfügung.

Für Gläser, Geschirr und Besteck hat der Veranstalter selber zu sorgen.

6. Der Mieter ist verantwortlich für eine ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung.

Die evtl. Bestuhlung sowie das Einrichten vor und das Wegräumen nach dem Anlass ist Sache des Mieters.

Der Zeitpunkt für die Zu- und Abfuhr von Materialien aller Art ist mit dem Betriebswart im Voraus zu vereinbaren.

7. Bei Benützung der Aula durch Dritte ist der Zutritt zu den Schulräumen gesperrt und un- tersagt. Es ist nur der KV-Aula-Eingang (Büchelistrasse) zu benützen.

8. Die Abfälle sind in verschnürten Kehrrichtsäcken dem Betriebswart zur Entsorgung zu über- geben. Ab drei Kehrrichtsäcken erfolgt eine nachträgliche Belastung gemäss den Ansätzen des Gemeindereglements Liestal mit separater Rechnung.

9. Maximale Höchstbelegung gemäss Vorschriften VKF (Verein Kantonaler Feuerversiche- rungen)

Konzertbestuhlung: 150 Personen Konsumationsbestuhlung: 80 Personen

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10. Im gesamten Gebäude der Schulen kvBL gilt absolutes Rauchverbot.

11. Die Bühneneinrichtungen dürfen nur nach Instruktion durch den zuständigen Saalwart be- dient werden. Der „Fluchtweg“ über die Bühne ist freizuhalten.

12. Sämtliche benutzten Anlagen sind nach Schluss der Veranstaltung in sauberem Zustand (wie angetreten) dem Betriebswart für eine Kontrolle zu präsentieren. Für Schäden jeglicher Art haftet der Mieter. Die Schäden sind nach Schluss der Veranstaltung dem Betriebswart zu melden. Dem Vermieter steht das Recht zu, Beschädigungen an den Mietobjekten auf Kosten des Mieters durch einen Fachmann beheben zu lassen. Ungenügend gereinigte Anlagen wer- den zu Lasten des Mieters nachgereinigt.

13. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Der Vermieter übernimmt ausser den ihm gesetzlich obliegenden Verpflichtungen keinerlei Haftung.

14. Der Bericht über die Veranstaltung (lief alles nach Vertrag?) muss bei der Abnahme durch den Betriebswart vom Veranstalter unterschrieben werden.

15. Fundgegenstände werden vom Betriebswart in Verwahrung genommen und können innert nützlicher Frist abgeholt werden.

16. Die Veranstalter haben sich an die vertraglichen Vereinbarungen und die Anweisungen des Betriebswarts zu halten. Bei Zuwiderhandlung wird die Aula dem Veranstalter nicht mehr zur Verfügung gestellt.

17. Über Streitigkeiten, die sich aus diesem Reglement ergeben, entscheiden die zuständigen Gerichte in Liestal.

2019/Kaufmännischer Verband Baselland

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