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Benützungsvorschriften KV-Saal als integrierter Bestandteil des Vertrages

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Academic year: 2022

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Kaufmännischer Verband Baselland Gestadeckplatz 8

CH–4410 Liestal

Telefon +41 61 926 70 10 Fax +41 61 926 70 15 info@kfmv-baselland.ch kfmv-baselland.ch

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1. Für die Saalbenützung wird eine Gebühr erhoben, welche sich nach dem offiziellen Tarif des Kaufmännischen Verbands Baselland Liestal richtet.

Die Betriebswartkosten berechnen sich durch gewünschte Anwesenheit. Der Mieter wählt wischen:

- ledigliche Übergabe und Abnahme der Aula (CHF 130.–); Pikettzuschlag 2.–/Std.; bei erforderlichem Piketteinsatz CHF65.–/Std.)

oder

- Anwesenheitspräsenz über die gesamte Veranstaltungsdauer (CHF 65. –/Std.) und werden in Rechnung gestellt.

2. Sämtlicher Kontakt läuft direkt über den zuständigen Betriebswart (061 926 25 22). Termi- ne (z.B. für Besichtigungen) müssen vorher telefonisch vereinbart werden.

3. Die Veranstalter haben dem Vermieter spätestens acht Tage vor dem Anlass mindestens ein Exemplar des Programms und eventuell das Plakat zuzustellen.

4. Die erforderlichen Bewilligungen (Wirtschaftspatent, Freinacht, Suisa usw.) sind durch den Mieter einzuholen.

5. Bei Anlässen mit Konsumation oder für Pausenverpflegung steht das Office zur Verfügung.

Für Gläser, Geschirr und Besteck hat der Veranstalter selber zu sorgen.

6. Der Mieter ist verantwortlich für eine ordnungsgemässe Durchführung der Veranstal- tung. Die evtl. Bestuhlung sowie das Einrichten vor und das Wegräumen nach dem Anlass ist Sache des Mieters.

Der Zeitpunkt für die Zu- und Abfuhr von Materialien aller Art ist mit dem Betriebswart im Voraus zu vereinbaren.

7. Bei Benützung des Saales durch Dritte ist der Zutritt zu den Schulräumen gesperrt und untersagt. Es ist nur der KV-Saal-Eingang (Büchelistrasse) zu benützen.

8. Die Abfälle sind in verschnürten Kehrrichtsäcken dem Betriebswart zur Entsorgung zu übergeben. Ab drei Kehrrichtsäcken erfolgt eine nachträgliche Belastung gemäss den An- sätzen des Gemeindereglements Liestal mit separater Rechnung.

9. Die Garderobe ist allenfalls durch den Mieter zu bedienen.

10. Maximale Höchstbelegung gemäss Vorschriften VKF (Verein Kantonaler Feuerversiche- rungen)

ohne Bestuhlung: 500 Personen Konzertbestuhlung: 500 Personen Konsumationsbestuhlung: 360 Personen

Benützungsvorschriften KV-Saal

als integrierter Bestandteil des Vertrages

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11. Im gesamten Gebäude der Schulen kvBL gilt absolutes Rauchverbot.

12. Die Bühneneinrichtungen dürfen nur nach Instruktion durch den zuständigen Betriebswart bedient werden. Der „Fluchtweg“ über die Bühne ist freizuhalten.

13. Sämtliche benutzten Anlagen sind nach Schluss der Veranstaltung in sauberem Zustand (wie angetreten) dem Betriebswart für eine Kontrolle zu präsentieren. Für Schäden jegli- cher Art haftet der Mieter. Die Schäden sind nach Schluss der Veranstaltung dem Be- triebswart zu melden. Dem Vermieter steht das Recht zu, Beschädigungen an den Mietob- jekten auf Kosten des Mieters durch einen Fachmann beheben zu lassen. Ungenügend ge- reinigte Anlagen werden zu Lasten des Mieters nachgereinigt.

14. Der Bericht über die Veranstaltung (lief alles nach Vertrag?) muss bei der Abnahme durch den Betriebswart vom Veranstalter unterschrieben werden.

15. Fundgegenstände werden vom Betriebswart in Verwahrung genommen und können innert nützlicher Frist abgeholt werden.

16. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Der Vermieter übernimmt ausser den ihm gesetzlich obliegenden Verpflichtungen keinerlei Haftung.

17. Die Veranstalter haben sich an die vertraglichen Vereinbarungen und die Anweisungen des Betriebswarts zu halten. Bei Zuwiderhandlung wird der Saal dem Veranstalter nicht mehr zur Verfügung gestellt.

18. Über Streitigkeiten, die sich aus diesem Reglement ergeben, entscheiden die zuständigen Gerichte in Liestal.

2019/Kaufmännischer Verband Baselland

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