Stadt Gera
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/87/17
„XXXLutz- und Mömax Einrichtungshaus“
Entwurf
UVP-Vorprüfung
04.12.2019
Planungsträger: Stadtverwaltung Gera Kornmarkt 12
07545 Gera Tel. 0365 838-0
Vorhabensträger: XXXL-Möbelhäuser
Expansion Deutschland Otto-Lilienthal-Str. 8-16 71034 Böblingen
Bearbeitung B-Plan: Bielenberg Architekten Böhmische Straße 28 01099 Dresden Tel. 0351 858 43 45
Bearbeitung UVP-Vorprüfung: Schulz UmweltPlanung Schössergasse 10 01796 Pirna Tel. 03501 46005-0
Pirna, 04.12.2019 i.A. Dipl.-Ing. J. Schulz
Vorhabensbezogener Bebauungsplan VB/87/17 UVP-Vorprüfung
XXXLutz- und Mömax Einrichtungshaus Entwurf, 04.12.2019
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Angaben zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ... 4
2. Prüfung der Zulässigkeit für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ... 4
3. Wesentliche zu erwartende Wirkfaktoren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ... 4
4. Merkmale des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ... 5
5. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete ... 6
6. Gesamteinschätzung der Einzelprüfung nach Anlage 2 BauGB/ Anlage 2 UVPG... 9
7. Empfehlung zur Durchführung einer Umweltprüfung ... 9
1 Allgemeine Angaben zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Der Stadtrat Gera hat am 24.08.2017 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, einen Vorhaben- bezogenen Bebauungsplan VB/87/17 "XXXLutz- und Mömax-Einrichtungshaus“ gemäß § 12 Abs. 2 BauGB aufzustellen. Der beantragte vorhabenbezogene Bebauungsplan bezieht sich auf die Flurstücke 128/42, 128/47, 128/48, 128/61 und 128/39 (Teilfläche), Flur 1, Gemarkung Tinz und sieht die Errich- tung eines XXXLutz- und Mömax-Einrichtungshauses mit angegliedertem Lager vor. Im Geltungsbe- reich des VB/87/17 liegen darüber hinaus die Flurstücke 105/87, 105/145, 105/173, 105/174, 105/175, 105/185, 105/190, 105/191, 105/192, 105/193, 105/194, 105/195, 105/207, 105/208, 105/210, 105/211, 128/54, 128/65, 128/67, 198/1, 198/11, 198/13 und 198/24.
VB/87/17 hat die Gebietsfestsetzung als Sondergebiet großflächiger Möbel-Einzelhandel nach § 11 Abs. 2 BauNVO.
Gemäß UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorha-
ben“ wird eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§7 Abs. 1 Satz 1) notwendig:Nr. 18.6.2 „Bau eines Einkaufszentrums, eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes oder eines sonsti- gen großflächigen Handelsbetriebes im Sinne des §
11Abs. 3 Satz 1 der Baunutzungsverordnung, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des §
35des Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer zulässigen Geschossfläche von 1 200 m
2bis weniger als 5 000 m
2;“
Nr. 18.8 „Bau eines Vorhabens der in den Nummern 18.1 bis 18.7 genannten Art, soweit der jeweilige
Prüfwert für die Vorprüfung erreicht oder überschritten wird und für den in sonstigen Gebieten ein Be- bauungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt wird“.
2 Wesentlich zu erwartende Wirkfaktoren des Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes
Bei der Vorprüfung des Einzelfalls geht es um die Einschätzung, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen haben kann. Dabei sind alle für den jeweiligen Einzelfall einschlägigen Kriterien
der Anlage 2 zum UVPG zu berücksichtigen. Die Prüfung erfolgt anhand des nachfolgenden Prüfbogens.
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XXXLutz- und Mömax Einrichtungshaus Entwurf, 04.12.2019
Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG / BauGB
lfd
Nr Bebauungsplan – Nr./Name:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/87/17 “XXXLutz- und Mömax Einrichtungshaus“
1 1. Allgemeine Angaben zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan: Umfang 2 Größe des Geltungsbereichs des B-Plans:
Davon SO-Gebiet:
Art der baulichen Nutzung:
Geplante Grundflächenzahl (GRZ) im SO-Gebiet:
Überbaubare (versiegelbare) Fläche im SO Möbel-Einzelhandel: max. 80% von 45.505 m² (Sonder- gebiet)
Bisher im Plan versiegelte Fläche gemäß Bestandsbewertung Grünordnungsplan (Zustand gem. be- stehenden Planungsrechts) im Geltungsbereich
Neu versiegelte Fläche gegenüber versiegelbarer Fläche gemäß rechtskräftigem B-Plan B/11/92
65.850m² 45.505 m2
Sondergebiet großflächiger Möbel-Ein-
zelhandel GRZ 0,8 36.404 m²
41.947 m²
keine 3 2. Prüfung der Zulässigkeit für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens: ja nein 4 B-Plan der Innenentwicklung
gem. § 13a Abs. 1 S. 1 BauGB (beschleunigtes Verfahren) 5 Ausschluss UVP-Pflicht
gem. § 13a Abs. 1 S. 4 BauGB
Vorhaben nicht in Anlage 1 UVPG als UVP-pflichtiges Vorhaben geführt
6 Ausschluss für Beeinträchtigung Natura 2000-Gebiet gem. § 13a Abs. 1 S. 5 BauGB
Keine Natura 2000-Gebiete im Wirkbereich des B-Plan-Gebietes vorhanden
Beeinträchtigung des Schutzzweckes und der Erhaltungsziele offensichtlich ausgeschlossen
7 Größe der festzusetzenden Grundfläche <20.000 m² gem. § 13a Abs. 1 S. 2 BauGB
Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist nur zulässig, wenn ALLE Sachverhalte unter lfd. Nr.
4-7 mit „ja“ beantwortet wurden. Dies ist hier nicht der Fall: kein beschleunigtes Verfahren zulässig.
8 3. Wesentliche zu erwartende Wirkfaktoren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans: ja nein Flächeninanspruchnahme
Versiegelung
Entsiegelung / Rückbau Bodenabtrag
Altlasten / Altlastverdachtsflächen
Erhöhung Verkehrsaufkommen / Lärmemissionen
Erhöhung Schadstoffemissionen Veränderung / Querung von Gewässern
Einleitung Abwasser / Oberflächenentwässerung Grundwasserentnahmen / -absenkungen
9 4. Merkmale des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf Ausmaß / Bedeutung
gegeben?
ja nein 10 4.1 das Ausmaß, in dem der V-Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des § 14b Abs. 3 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeit setzt
B-Plan UVP-vorprüfungspflichtig: Rahmensetzung gegeben „ja“; anderer B-Plan „nein“
11 4.2 das Ausmaß, in dem der V-Bebauungsplan andere relevante Pläne und Pro- gramme beeinflusst oder diesen widerspricht
B-Plan wider- spricht diesen
ja nein Landesentwicklungsplan Thüringen (LEP, 2004)
Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP, 2014) Landschaftsprogramm Thüringen (2014)
Regionalplan Ostthüringen (Entwurf 2018) Flächennutzungsplan Stadt Gera 2020 (2010) Landschaftsplan Stadt Gera (2006)
12 4.3. die Bedeutung des VB-Plans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesund- heitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung
Eine nachhaltige Entwicklung wird durch die Ausnutzung der für diesen Zweck bereits er- schlossenen Flächen an der Tinzer Straße gefördert, eine großflächige Flächeninanspruch- nahme auf bisher unbeplanten Flächen im Außenbereich vermieden. Der VB-Plan entspricht somit nicht nur landes- und regionalplanerischen Zielen den sparsamen Umgang mit Grund und Boden betreffend, sondern auch den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Gera.
13 4.4 die für den VB-Plan relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme
Bezug auf lfd. Nr. 8.
Folgende wesentliche Umweltwirkungen sind durch das Vorhaben zu erwarten (ausführliche Beschreibung s. Umweltprüfung/ Umweltbericht):
- Beseitigung der teilweise im Plangebiet vorhandenen Biotopstrukturen (Gehölze) - Auswirkungen auf Lebensräume geschützter Arten, z.B. Vögel, Fledermäuse, Zaun-
eidechse (s. Umweltbericht)
- Oberflächenabfluss und Auswirkungen insbesondere auf den lokalen Boden- und Wasserhaushalt
- Bau- und betriebsbedingte Erhöhung des Verkehrs und der Verkehrsemissionen - Auswirkungen auf das örtliche Landschaftsbild durch Errichtung von Baukörpern bis
zu einer maximalen Höhe von 25 m bzw. im Falle des Werbepylons ausnahmsweise bis zu einer Höhe von 38 m. (s. Umweltbericht)
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14 4.5 die Bedeutung des V-Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften
B-Plan wider- spricht diesen
ja nein RL 96/82/EG (Seveso II-RL): Betriebe nach Anhang I innerhalb der Ab-
standsempfehlungen des BMU1
RL 200/60/EG (WRRL) / RL 2008/105/EG
RL 76/464/EWG: Gewässerqualitätszielverordnung Schutzgebiete / schützenswerte Flächen
RL 2002/49/EG (Umgebungslärm-RL) RL 91/676/EWG: Aktionsprogramme
RL 92/43/EWG (FFH-RL): Artenschutz / Biotopverbund
15 5. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffe- nen Gebiete insbesondere in Bezug auf (Fortsetzung)
Erhebliche Auswirkungen
zu erwarten
Einschätzung der Auswir-
kungen
16 ja nein
17 5.1 die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit u. Umkehrbarkeit der Auswirkungen 18 (a) Mensch, einschließlich menschliche Gesundheit
Es befinden sich keine Wohn- und Erholungsgebiete in unmittelbarer Umge- bung. Daher ist nicht von erheblichen Auswirkungen auszugehen.
19 (b) Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Aufgrund des Vorkommens geschützter Arten im Plangebiet (Vögel, Fleder- mäuse, Zauneidechse) sind artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz (CEF-Maßnah- men) erforderlich. Dafür werden zum einen ein Ersatzlebensraum für Zau- neidechse und Wendehals hergerichtet (Flst. 192/11, Gem. Roschütz, Flur 5) und zum anderen Brutvogel-Ersatznistkästen, Fledermauskästen und -spal- tenquartier vorgesehen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen können erheblichen Auswirkungen vermieden und ausgeglichen werden.
20 (c) Boden
Aufgrund des Umfangs der geplanten Flächenversiegelung ist auch unter Be- rücksichtigung der bereits durch den rechtsgültigen Bebauungsplan B/11/92 genehmigten Flächenversiegelung nicht von weiteren erheblichen Auswirkun- gen auf das Schutzgut Boden auszugehen.
21 (d) Wasser – Oberflächenwasser
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Das Nieder- schlagswasser wird soweit möglich versickert und ansonsten abgeleitet.
22 (e) Wasser – Grundwasser
Durch die geplante Flächenversiegelung sind Auswirkungen auf das Grund- wasser (Grundwasserneubildung, Grundwasserstand) möglich. Die Gebäude- fläche ist vollversiegelt sowie die Parkplatz Zufahrten. Um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, wird das Niederschlagswasser zum überwie- genden Teil auf der Fläche zur Versickerung gebracht. Dies wird durch die Anlage von Mulden und Rigolen zwischen den Parkplatzreihen sichergestellt (gleichzeitig bei Starkregenereignissen als Wasserrückhalt). Im Bereich der
bepflanzen Grünflächen versickert das Niederschlagswasser direkt. Auf den Parkplatzflächen wird versickerungsfähiges Material verwendet.
23 (f) Wasser – Hochwasser
Das Vorhaben befindet sich außerhalb von Überschwemmungsgebieten, inso- fern ist keine erhebliche Auswirkung zu erwarten. Durch die geplante Flächen- versiegelung erhöht sich jedoch der Abfluss von Oberflächenwasser und der Eintrag in die Vorfluter nimmt zu, was tendenziell die Hochwassergefahr für Unterlieger erhöht. Gemessen am Gesamteinzugsgebiet handelt es sich je- doch um eine vernachlässigbare Größe.
24 (g) Luft
Das Vorhaben trägt zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens und damit der verkehrsbedingten Luftschadstoffimmissionen bei. Erhebliche Auswirkun- gen auf den Menschen und die menschliche Gesundheit werden aufgrund der Lage im Gewerbegebiet nicht gesehen.
25 (h) Klima
Die Beseitigung der Vegetation im Plangebiet bedeutet eine Veränderung des Kleinklimas. Mögliche Funktionen der Frischluftbildung entfallen damit. Dar- über hinaus kommt es zu erhöhten Schadstoffkonzentrationen und Feinstaub- bildung. Die großflächige Überbauung bedingt die Aufheizung der Flächen, besonders an strahlungsintensiven Sommertagen. Die Dachbegrünung der Gebäude trägt zur Minimierung dieses negativen Effekts bei ebenso die An- lage von Grünflächen mit Gehölzen. Insgesamt ist aufgrund des vorhandenen Planungsrecht nicht von erheblichen Auswirkungen auszugehen.
26 (i) Landschaftsbild
Die großdimensionierten Baukörper mit einer maximal zulässigen Bauhöhe von 25 m (ein Werbepylon bis 38m) werden weithin einsehbar sein und das Landschaftsbild verändern. Allerdings ist das Gebiet bereits durch große ge- werblich-industrielle Bauten in der unmittelbaren Umgebung vorgeprägt.
Außerdem wird das Gelände neu entsprechend der baulichen Anforderungen ausgeformt und es kommt zu nicht unerheblichen Bodenbewegungen und Veränderungen des Reliefs.
Die geplanten randlichen Gehölzpflanzungen sowie die Durchgrünung und die Dachbegrünung mindern die Auswirkungen in das Landschaftsbild.
27 (k) Kultur- und sonstige Sachgüter
Kulturdenkmale sind nicht betroffen. Die im Gebiet vorhandenen Erschlie- ßungsanlagen/Verkehrsflächen (Sachgüter) werden teilweise überbaut und neu geordnet.
28 (l) Wechselwirkungen
Auswirkungen auf die Wechselwirkungen sind aufgrund der Überbauung und Versiegelung insbesondere zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild zu erwarten.
29 5.2 den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen 30 (a) den kumulativen Charakter der Auswirkungen
Auswirkungen anderer Pläne, Programme bzw. Vorhaben erstrecken sich auf das VB-Plan-Gebiet
Auswirkungen des VB-Plans erstrecken sich über die Grenzen hinaus 31 (b) den grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen
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XXXLutz- und Mömax Einrichtungshaus Entwurf, 04.12.2019
32 5.3 die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen)
33 (a) Risikopotenzial des Standortes
34 (b) Risiken durch Altlasten /Altlastverdachtsflächen
35 5.4 den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen ja nein (a) Auswirkungen des VB-Plans erstrecken sich über die Grenzen hinaus
(b) Auswirkungen des VB-Plans erstrecken sich über die kommunalen Grenzen hinaus
(c) Verlagerungseffekte zu erwarten
36 5.5 die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Inten- sität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Über- schreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten
Überschreitung von Umweltqualitätsnormen bzw. Grenzwerten durch den Bebauungsplan zu erwarten
Besonders bedeutendes bzw. sensibles Gebiet betroffen
37 5.6 folgende Gebiete: Gebiete vor-
handen
Einschätzung der Auswir-
kungen ja nein
38 5.6.1 Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutz- gesetzes
39 5.6.2 Naturschutzgebiete gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst
40 5.6.3 Nationalparke gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht be- reits von Nummer 2.6.1 erfasst
41 5.6.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes
(a) Biosphärenreservat (b) Landschaftsschutzgebiet
42 5.6.5 Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes 43 5.6.6 Wasserschutzgebiete gemäß § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquel-
lenschutzgebiete gemäß § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes, sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (a) Wasserschutzgebiet
(b) Heilquellenschutzgebiet (c) Überschwemmungsgebiet
44 5.6.7 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umwelt- qualitätsnormen bereits überschritten sind
45 5.6.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordungsgesetzes
46 5.6.9 in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten
Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften einge- stuft worden sind
(a) Baudenkmal (b) Bodendenkmal
(c) Archäologisch bedeutende Landschaften
47 5.6.10 Nationale Naturmonumente nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes (Nr.
2.3.3 Anlage 2 UVPG)
48 5.6.11 Naturdenkmäler nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (Nr. 2.3.5 Anlage 2 UVPG)
49 5.6.12 geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (Nr. 2.3.6 Anlage 2 UVPG)
50 6. Gesamteinschätzung der Einzelfallprüfung nach Anlage 2 BauGB / Anlage 2 UVPG:
Erhebliche Umweltwirkungen auf die Schutzgüter des UVPG sind durch das Vorhaben teilweise zu erwarten, können jedoch durch geeignete Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen insgesamt so kompensiert werden, dass eine nachhaltige Verschlechterung der Umweltbedingungen nicht zu erwarten ist. (vgl. Grünordnungsplan und Um- weltprüfung/ Umweltbericht). Das VB-Plangebiet liegt zudem innerhalb eines bereits als Gewerbe- und Industrieflä- che überplanten und teilweise überprägten Gebietes direkt an der Bundesautobahn A4. Es ist unterschiedlichen Vorbelastungen ausgesetzt. Darüber hinaus besteht bereits Planungsrecht.
Durch die grünordnerischen Maßnahmen wie Pflanzung von einheimischen Baum- und Straucharten im Randbe- reich des Plangebietes sowie durch Baumpflanzungen im Bereich der Pkw-Stellplätze (hier trocken- und hitzeresis- tente Arten) wird eine ausreichende Durchgrünung und Eingrünung des Gebietes sichergestellt. Die geplante Dach- begrünung mindert den Niederschlagswasserabfluss und wirkt den Auswirkungen auf das Landschaftsbild entgegen.
Artenschutzrechtliche Konflikte werden durch geeignete Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen sowie durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) gelöst.
51 7. Empfehlung zur Durchführung einer Umweltprüfung:
52 Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG nicht erforderlich 55 Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich
verwendete Farben:
positive Auswirkung keine / geringe Auswirkung mittlere Auswirkung hohe Auswirkung