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VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG

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DE\1066406DE.doc AP101.709v04-00

DE

In Vielfalt geeint

DE

ASAMBLEA PARLAMENTARIA EURO-LATINOAMERICANA EURO-LATIN AMERICAN PARLIAMENTARY ASSEMBLY ASSEMBLEIA PARLAMENTAR EURO-LATINO-AMERICANA ASSEMBLÉE PARLEMENTAIRE EURO-LATINO-AMÉRICAINE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EUROPA-LATEINAMERIKA

ARBEITSGRUPPE FÜR MIGRATION IN DEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION, LATEINAMERIKA UND DER KARIBIK

24.6.2015

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG

zu den Themen Migration, Entwicklung und Wirtschaftskrise

Ko-Vorsitz EP: Renate WEBER (ALDE, RO)

Ko-Vorsitz LAK: Gabriela CUEVAS (GPA EU-Mexiko)

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AP101.709v04-00 2/8 DE\1066406DE.doc

DE

Migration, Entwicklung und Wirtschaftskrise

Empfehlung der Arbeitsgruppe für Migration in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und der Karibik

- in der Erwägung, dass die Migration ein weltweites, mehrdimensionales, vielschichtiges und branchenübergreifendes Phänomen ist, das auf mehrere Ursachen zurückzuführen ist, u. a. die wirtschaftlichen Bedingungen, zu der auch die Veränderungen in der Verteilung des Wohlstands und die regionale und weltweite wirtschaftliche Integration gehören, die sozialen und politischen Bedingungen, die Situation in Hinblick auf Beschäftigung, Gewalt und Sicherheit sowie die allmähliche Zerstörung der Umwelt und die Schwere der Naturkatastrophen, und das einen am Menschen orientierten, kohärenten, umfassenden und ausgewogenen Ansatz erfordert;

- in der Erwägung, dass das Recht auf Migration und Freizügigkeit in verschiedenen internationalen Übereinkommen und Instrumenten verankert ist, insbesondere in der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, in der Wanderarbeitnehmern und ihren Familienangehörigen das Recht zugesprochen wird, „jeden Staat einschließlich ihres Herkunftsstaates zu verlassen“, oder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der die Staaten verpflichtet werden, die Freizügigkeit in ihrem Hoheitsgebiet zu ermöglichen;

- in der Erwägung, dass die Migrationsrouten äußerst komplex sind, da sie nicht nur zwischen den verschiedenen Regionen, sondern häufig auch innerhalb dieser Regionen verlaufen, und dass die internationale Migration trotz der weltweiten Wirtschaftskrise zunimmt; in der Erwägung, dass derzeit etwa 232 Millionen Menschen als internationale Migranten gelten;

- in der Erwägung, dass zwischen 2008 und 2009 mit dem Beginn der Wirtschaftskrise über 107 000 Europäer, einschließlich Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, in ein Land Lateinamerikas ausgewandert sind; in der Erwägung, dass Brasilien, Argentinien, Venezuela und Mexiko zu den häufigsten Zielländern gehörten, während Spanien, Portugal, Deutschland, die Niederlande und Italien die häufigsten Herkunftsländer waren; in der Erwägung, dass derzeit in Europa schätzungsweise 4,29 Millionen lateinamerikanische Bürger leben, während sich die Anzahl der in den Staaten Lateinamerikas und der Karibik lebenden Europäer auf etwa 1,25 Millionen beläuft;

- in der Erwägung, dass die Migration aus Amerika nach Europa allein zwischen 2008 und 2010 aufgrund der Wirtschaftskrise um 38 % zurückgegangen ist und die Migration in nicht europäische OECD-Mitgliedstaaten um 8 % angestiegen ist, wobei die Migrationsrate in Zentralamerika am höchsten war;

- in der Erwägung, dass die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für alle Menschen gelten ohne irgendeinen Unterschied etwa nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsort, Geschlecht, nationaler oder ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Sprache;

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DE\1066406DE.doc 3/8 AP101.709v04-00

DE

- in der Erwägung, dass insbesondere die schutzbedürftigen Gruppen berücksichtigt werden müssen, zu denen unbegleitete oder von ihren Eltern getrennte Migrantenkinder, Schwangere und ältere Menschen gehören und die leicht zu Opfern von Menschenhandel, Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Rekrutierungen für kriminelle und militärische Gruppen usw. werden können;

- in der Erwägung, dass in der zum Abschluss des zweiten Hochrangigen Dialogs über Migration im Oktober 2013 angenommenen Erklärung die Ermittlung konkreter Maßnahmen zur Steigerung des Nutzens der Migration für die Migranten selbst sowie für die Herkunfts- und Zielländer durch die Stärkung der Verbindungen der Migration mit der Entwicklung als Ziel festgelegt wurde;

- in der Erwägung, dass die Migration weltweit als ein wirksames Entwicklungsinstrument anerkannt wird und die derzeitige politische, wirtschaftliche und soziale Lage eine einmalige Gelegenheit bietet, die Migration in einen zentralen Faktor für die nachhaltige und inklusive Entwicklung zu verwandeln;

- in der Erwägung, dass die Staaten angesichts der Alterung der Bevölkerung in der westlichen Hemisphäre sowie des fortschreitenden Rückgangs der Geburtenrate gezwungen sein werden, eine Antwort auf den Mangel an ausländischen Arbeitskräften zu finden, die bei dem wirtschaftlichen Wachstum der Staaten eine sehr wichtige Rolle gespielt haben, auch wenn dieser Beitrag angesichts der breiteren Anerkennung der Bürger- und Menschenrechte und des Schutzes der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen nicht abgenommen hat;

- in der Erwägung, dass die Migration vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise im Rahmen von populistischen Ausführungen und Maßnahmen oft als Sündenbock für wirtschaftliche Probleme und Herausforderungen missbraucht wird, und dass dieses Problem sowohl mit einer besseren Integrationspolitik, die sich auch dem Problem der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit widmet, als auch kohärenten Programmen zur Kommunikation und Sensibilisierung, mit denen objektiv über die Auswirkungen und den Nutzen der Migration für die Herkunfts- und Aufnahmestaaten informiert wird, angegangen werden muss;

- in der Erwägung, dass diese Staaten die koordinierte Ausarbeitung eines Programms im Bereich der internationalen Migration beschlossen haben, das die Entwicklungsdimension einbezieht und zur Verbesserung der Tätigkeiten der Institutionen und der Umsetzung der bestehenden Rahmen unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte beiträgt;

- in der Erwägung, dass die Migration mit konkreten Zielen als Teil der weltweiten Allianz für die Entwicklung und an die Migration angepassten Indikatoren als Querschnittsthema als ein Schwerpunkt in die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 aufgenommen wurde;

- in der Erwägung, dass die Maximierung des Nutzens der Migration für die Migranten sowie die Herkunfts- und Aufnahmeländer auch eine politische Priorität der EU und Teil ihrer Außen- und Entwicklungspolitik ist, da die Synergien zwischen der Entwicklung und der Migration auch einer der wesentlichen Bereiche des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität sind;

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AP101.709v04-00 4/8 DE\1066406DE.doc

DE

- in der Erwägung, dass die Regierungen auf lokaler und regionaler Ebene sowie auf Provinzebene bei der Nutzung der Möglichkeiten, die sich durch die Migranten bieten, eine wichtige Funktion einnehmen, wobei die Migrationsbewegungen auf lokaler Ebene aufgrund der Heimatüberweisungen oder der Bereitschaft der Migranten, einen Beitrag zur Entwicklung ihrer Herkunftsregionen und -gemeinschaften bzw. ihrer Aufenthaltsregionen und -gemeinschaften zu leisten, die größten Auswirkungen haben;

- in der Erwägung, dass die Mobilität der Arbeitskräfte entscheidend zur nachhaltigen Entwicklung beitragen kann; in der Erwägung, dass man sich zu diesem Zweck auf drei Säulen stützen muss, die eine umfassende Bewertung des Arbeitsmarktes und seines künftigen Potenzials, einen besseren Schutz der Menschenrechte, der Grundrechte und der Arbeitnehmerrechte der Wanderarbeitnehmer und einen ständigen Dialog mit den Akteuren des Arbeitsmarktes umfassen;

- in der Erwägung, dass den Angaben der Weltbank zufolge die Heimatüberweisungen im Jahre 2013 um 6,3 % gestiegen sind und der Gesamtbetrag auf 550 Mrd. USD geschätzt wird; in der Erwägung, dass die Kosten der Heimatüberweisungen der IOM zufolge jedoch weiterhin sehr hoch sind und derzeit etwa 9 % betragen; in der Erwägung, dass eine Verringerung der Kosten der Heimatüberweisungen um 5 % für die Migranten zu einer Ersparnis von jährlich 16 Mrd. USD führen würde;

- in der Erwägung, dass die Mobilität der Arbeitskräfte zum Erwerb neuer Kenntnisse und beruflicher Erfahrungen sowie zur Konsolidierung der Diasporabevölkerungen im Ausland beiträgt, die wiederum helfen können, die Handelsbeziehungen zu stärken und Direktinvestitionen zu fördern;

- in der Erwägung, dass die zirkuläre Migration von qualifizierten Personen und Akademikern in allen Bereichen der Wirtschaft und d e r Gesellschaft positive Auswirkungen auf die Weitergabe von Knowhow und Fähigkeiten, die Entwicklung und den Einsatz von Technologien, Innovationen, die Verbesserung der Produktionskapazitäten, die Schaffung von Humankapital und Netzen der Interaktion hat und für die Entsende- und Empfängerländer auf lange Sicht eine Chance bietet;

- in der Erwägung, dass Migrantinnen in der Regel auf Arbeitsplätze mit geringen Qualifikationsanforderungen konzentriert sind, die durch prekäre Arbeitsbedingungen, niedrige Löhne und Gehälter sowie fehlende soziale Sicherheit gekennzeichnet sind;

- in der Erwägung, dass die Migration zwar eine Gelegenheit bietet, zur Entwicklung beizutragen, jedoch auch gewisse Nebeneffekte in den Herkunftsländern mit sich bringt, die bei der Konzipierung von politischen Maßnahmen berücksichtigt werden müssen, zum Beispiel die wirtschaftliche Abhängigkeit oder die negativen Auswirkungen auf die Familien, insbesondere auf die Kinder, die ohne Eltern zurückbleiben;

- in der Erwägung, dass Migranten ohne gültige Ausweispapiere den internationalen Schutz am dringendsten benötigen, da ih r e mangelnde Rechtsstellung bzw.

Anerkennung sie besonders anfällig für Missbrauch, Ausbeutung und Verletzung ihrer grundlegenden Menschenrechte macht, und dass dies eine Herausforderung ist, die wegen ihrer Empfindlichkeit unter uneingeschränkter Achtung der Menschenleben und der Grundrechte in Angriff genommen werden muss;

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DE\1066406DE.doc 5/8 AP101.709v04-00

DE

1. fordert die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten der EU und der CELAC auf, die Herausforderungen der Migration unter strikter und uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte aller Personen unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status in Angriff zu nehmen;

2. fordert die nationalen Regierungen und Parlamente auf, die strafrechtlichen Grundsätze, mit denen die Migration kriminalisiert wird, aufzuheben; fordert die Regierungen außerdem auf, auf der Grundlage der geteilten Verantwortung und unter Aufrechterhaltung der Sicherheitsbedingungen d e r Migranten kurz-, mittel- und langfristige Lösungen umzusetzen;

3. empfiehlt den Staaten die Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Verhinderung bzw. zur Verringerung der sozialen Kosten der Migration, insbesondere was die Kinder betrifft, die ohne ihre Eltern zurückbleiben; ist der Auffassung, dass bei den in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen psychologische, medizinische, soziale und finanzielle Unterstützung Berücksichtigung finden sollten;

4. fordert die Staaten auf, die Maßnahmen zum Schutz schutzbedürftiger Gruppen, insbesondere der Migrantenkinder, so zu konzipieren, dass das übergeordnete Interesse der Kinder im Vordergrund steht, indem die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Nichtkriminalisierung, der Nichtfestnahme, der Nichtauferlegung ungerechtfertigter Sanktionen, der Nichtzurückweisung, der Familienzusammenführung, des persönlichen und rechtlichen Schutzes, des Rechts auf die Identität und des Rechts auf Leben angewandt werden;

5. empfiehlt, dass angesichts der besonderen Lage der Migrantinnen eine geschlechtsspezifische Perspektive in die Migrationspolitik aufgenommen wird mit dem Ziel, dem Menschenhandel mit Frauen, jeder Art der Gewalt gegen Frauen sowie der Diskriminierung von Frauen vorzubeugen;

6. fordert von den Regierungen, dass sie Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz, einschließlich der religiösen Intoleranz, ergreifen sowie Programme einführen, die zum Ziel haben, das Bild, das die Bevölkerung von den Migranten hat, zu verbessern;

empfiehlt, dass die Staaten zu diesem Zweck Informations- und Sensibilisierungskampagnen zu den Chancen, die die Migration und die Migranten für die Herkunfts- und Aufnahmegesellschaften bieten, ausarbeiten und durchführen;

7. fordert Maßnahmen zur besseren Kenntnis der Migrationsbewegungen und -routen innerhalb der eigenen Regionen sowie zwischen den Regionen und betont die Notwendigkeit, über verlässliche statistische Daten zur Migration im Raum Europa-Lateinamerika sowie, sofern erforderlich, zum Beitrag der Migranten zur Entwicklung zu verfügen; weist darauf hin, dass diese Daten ein wesentliches Instrument für die Konzipierung politischer Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung sind;

8. betont die Notwendigkeit, dass die Herausforderungen der irregulären Migration auf umfassende und kohärente Weise und unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte betrachtet werden;

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AP101.709v04-00 6/8 DE\1066406DE.doc

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9. begrüßt die Durchführung von Programmen für die freiwillige Rückkehr durch eine Reihe von Staaten und fordert die Regierungen auf, in diesem Sinne zusammenzuarbeiten und den Schutz schutzbedürftiger Migranten zu erleichtern; weist darauf hin, dass das Recht der Migranten auf Rückkehr in ihr Herkunftsland in internationalen Übereinkommen verankert ist, und fordert die Staaten auf, für ihre Staatsangehörigen eine angemessene Aufnahme sicherzustellen;

10. nimmt die Veränderungen bei den Migrationsbewegungen im Raum Europa-Lateinamerika, die durch die Anzahl der Migranten in die jeweilige Richtung, die Migrationsrouten oder die Herkunfts-, Transit- und Zielländer begründet sein können, zur Kenntnis;

11. fordert die Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer auf, Maßnahmen zur Sicherstellung der Kohärenz zwischen der Migrations- und Entwicklungspolitik einerseits und der Beschäftigungs-, Bildungs-, Gesundheits- und Wohnungspolitik andererseits zu ergreifen;

12. begrüßt, dass in der im Oktober 2013 im Rahmen des Dialogs auf hoher Ebene zu Migration angenommenen Erklärung festgestellt wird, dass die Migration ein Phänomen mit starken Auswirkungen a u f die Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer ist, und teilt die Auffassung, dass das Thema der Migration einen kohärenten, umfassenden und ausgewogenen Ansatz erfordert;

13. vertritt die Auffassung, dass die Staaten der EU und der CELAC dringend handeln müssen, um die derzeitige wirtschaftliche, soziale und politische Lage zur Maximierung der positiven Auswirkungen der Migration auf die wirtschaftliche, soziale und menschliche Entwicklung ihrer Gesellschaften zu nutzen;

14. fordert die Staaten der EU und der CELAC auf, die interinstitutionelle Koordinierung und Abstimmung sowie die interinstitutionellen Synergien auf allen Ebenen zu verstärken, um den Nutzen der Migration für alle Beteiligten – die Herkunftsländer, die Aufnahmeländer und die Migranten selbst – zu steigern;

15. ist der Auffassung, dass die Migration und die Mobilität der Arbeitskräfte einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele leisten, insbesondere was die Armutsbekämpfung angeht, und begrüßt, dass die Migration als eine Priorität in die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 aufgenommen wurde;

16. weist darauf hin, dass die Mobilität der Arbeitskräfte, damit ihre positiven Auswirkungen verstärkt werden können, auf einer gründlichen Untersuchung des Arbeitsmarktes und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und der Arbeitnehmerrechte der Wanderarbeitnehmer sowie einem andauernden Dialog mit den Akteuren des Arbeitsmarktes beruhen muss;

17. empfiehlt den Regierungen, bei der Konzipierung der Migrationspolitik und der Politik der Arbeitskräftemobilität insbesondere die mit der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung in Bezug a u f das Arbeitsentgelt und die Arbeitsbedingungen zusammenhängenden Fragen, den gerechten Vertragsabschluss, den sozialen Schutz –

vor allem die Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und Rentenansprüchen – sowie die Anerkennung der beruflichen Fähigkeiten zu berücksichtigen;

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DE\1066406DE.doc 7/8 AP101.709v04-00

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18. vertritt die Auffassung, dass die Heimatüberweisungen eine wichtige Rolle für die Volkswirtschaften der Empfängerländer spielen; fordert die Regierungen auf, weiter an der Senkung der Kosten der Heimatüberweisungen zu arbeiten und Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz, Wettbewerbsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Heimatüberweisungen zu ergreifen; fordert die Staaten auf, Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, die die Investition der Heimatüberweisungen durch ihre Empfänger in Familienbetriebe oder andere Tätigkeiten mit dem Zweck der Gewinnerzielung erleichtern; vertritt die Auffassung, dass Migranten, die zur Entwicklung ihrer Herkunftsgemeinschaft beitragen wollen, durch die Einrichtung von örtlichen Entwicklungsprojekten Unterstützung angeboten werden sollte; weist darauf hin, dass dazu die Schaffung von Rahmenbedingungen für die dezentrale Zusammenarbeit, über die eine Verbindung zwischen den lokalen Behörden und den Migranten hergestellt wird, erforderlich ist;

19. fordert die Regierungen auf, Rechtsrahmen zu entwickeln, die mit konkreten Instrumenten und Maßnahmen, mit denen zügig und flexibel auf die Gegebenheiten in den verschiedenen Staaten reagiert werden kann, die Freizügigkeit von qualifizierten Personen erleichtern; betont daher die Notwendigkeit, die in beiden Regionen jeweils bestehenden Instrumente aufeinander abzustimmen und insbesondere Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung von Abschlüssen und beruflichen Qualifikationen anzunehmen; weist insbesondere darauf hin, dass es zweckmäßig ist, die zirkuläre Mobilität von Studierenden zu fördern, die ein zentrales Element bei der Weitergabe von Wissen sind;

20. fordert die Regierungen auf, die Stärkung d e r lokalen Gebietskörperschaften voranzubringen, um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, die über die Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt, die Heimatüberweisungen und die Weitergabe von Wissen mit der Migration verknüpft ist; fordert, dass genauso wenig die Bedeutung der Integration der Migranten in der Kultur und in das Bildungssystem aus dem Auge verloren wird;

21. fordert die Staaten auf, in ihre Vorhaben zur Steuerung der Migration eine Komponente aufzunehmen, die a u f den Zusammenhängen zwischen der Migration, dem Klimawandel und der Umwelt beruht, und ihre Aktivitäten auf Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr von Naturkatastrophen und zur Unterstützung der Bevölkerung bei der Anpassung an den Klimawandel zu konzentrieren; weist darauf hin, dass es hierzu unerlässlich ist, die Fähigkeiten der Regierungen und anderer Partner zu erweitern sowie die Synergien zwischen den Staaten und Regierungen auf allen Ebenen zu verstärken;

22. fordert die Parlamente und Regierungen auf, den Beitrag der Zivilgesellschaft durch ihre gesamten Tätigkeiten zum Schutz d e r Migranten, insbesondere der schutzbedürftigsten Gruppen, anzuerkennen, und fordert, dass den Organisationen der Zivilgesellschaft der Zugang zu einer direkten Finanzierung durch die Regierungen und über die Kooperationsprogramme zwischen der EU und der CELAC im Bereich der Migration gewährt wird;

23. beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten der

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AP101.709v04-00 8/8 DE\1066406DE.doc

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Europäischen Union und aller Staaten Lateinamerikas und d e r Karibik, dem Lateinamerikanischen Parlament, dem Zentralamerikanischen Parlament, dem Andenparlament, dem Parlament des Mercosur, dem Sekretariat der Andengemeinschaft, dem Ausschuss der Ständigen Vertreter des Mercosur, dem ständigen Sekretariat des Lateinamerikanischen Wirtschaftssystems und den Generalsekretären der OAS, der UNASUR und der Vereinten Nationen zu übermitteln.

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