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ÜBEREINKOMMEN ZUR BEGRÜNDUNG VON WOHNUNGSEIGENTUM

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Academic year: 2022

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ÜBEREINKOMMEN

ZUR BEGRÜNDUNG VON WOHNUNGSEIGENTUM

abgeschlossen zwischen den nachstehenden Eigentümern der Liegenschaft EZ 390 Grundbuch 01210 Penzing, mit dem Grundstück Nr. 552/9 Baufl. (Gebäude), Baufl.

(befestigt), Sonstige (Straßenanlage), GST-Adresse Leegasse 7, Penzinger Straße 145.

1. SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung GmbH i. L. (FN 188589m), vertreten durch den Masseverwalter Dr. Richard Proksch, Am Heumarkt 9/1 /11, 1030 Wien

2. Bernadette Zessner-Spitzenberg, geb. 07.04.1983, Sieveringerstraße 28/2/3, 1190 Wien

3. Benjamin Zessner-Spitzenberg, geb. 14.12.1985, Sieveringerstraße 28/2/3, 1190 Wien

4. Dr. Veronika Ujvarosi, geb. 13.01.1979, Goldschlagstraße 197/1/44, 1140 Wien 5. Dr. Gebhard Klötzl, geb. 07.02.1956,

Leegasse 7 /7, 1140 Wien

6. Natalia Yakovleva, geb. 19.10.1952 Leegasse 7/13, 1140 Wien

7. VasilyYakovlev, geb. 14.1.1951 Leegasse 7/13, 1140 Wien

8. Dipl.Ing. Susanne Schweiger, geb. 23.3.1966 Leegasse 7/20, 1140 Wien

Beilage 6

(2)

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1. Allgemeines

Mit Sachverständigengutachten des Allgemein beeideten und gerichtlich zertifi­

zierten Sachverständigen Dipl. HTL-lng. Christoph DIBOLD vom 10.5.2010 wurde der Gesamtnutzwert der Liegenschaft mit 2266 festgesetzt. Das Gutachten wird diesem Vertrag zugrunde gelegt. Dieses Gutachten weist den Bestand an woh­

nungseigentumstauglichen Objekten aus, wobei sich die Begründung von Woh­

nungseigentum auf alle wohnungseigentumstauglichen Objekte bezieht(§ 3 Abs.

2 bzw.§ 6 Abs. 1 Zif. 2 WEG 2002 idF. BGBI. 1 2006/124).

II.Wohnungseigentumsbegründung

Die Vertragsteile vereinbaren nunmehr die Berichtigung ihrer Miteigentumsanteile entsprechend den Nutzwerten des sub 1. zitierten Gutachtens, ohne dass hieraus ein wechselseitiger Ausgleichsanspruch entsteht. Die Vertragsparteien stellen fest, dass die in der Tabelle angeführten Mindestanteile dem Verhältnis der Nutzwerte der im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen oder sonstigen Räumlichkeiten zur Summe der Nutzwerte aller Wohnungen oder sonstigen Räumlichkeiten auf dieser Liegenschaft entsprechen.

Sie begründen gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 und den Bestimmungen dieses Vertrages an den nachstehend angeführten Objekten das Wohnungseigentumsrecht, wobei die in der nachfolgenden Tabelle in Spalte 2 angeführten Personen Wohnungseigentum an den in Spalte 1 ange­

führten Objekten begründen und dieses untrennbar mit den in Spalte 3 angeführ­

ten Mindestanteilen verbinden; hiebei werden gleichzeitig die Anteile der Partner am Mindestanteil der Objekte

- Top Nr. 7+8+9 - Top Nr. 13 - Top Nr. 19

je zur Hälfte verbunden.

Die berichtigten Miteigentumsanteile lauten wie folgt:

(3)

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3

Top Nr. Eigentümerzuordnung Anteil

AR KG SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 40/2266-tel (Kellergeschoß) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 3 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 66/2266-tel (Erdgeschoß) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 4+5b SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 49/2266-tel (Erdgeschoß) GmbH i.L. (FN 188589m)

Geschäft 5 a SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 59/2266-tel (Erdgeschoß) GmbH i. L. (FN 188589m)

Wohnung 7+8+9 ---Dr. Gebhard Klötzl, geb. 7.2.1956 ---102/4532-tel (Erdgeschoß) Dr. Veronika Ujvarosi, geb. 13.1.1979 102/4532-tel

------

Verbindung der Mindestanteile gem. § 13 WEG

Wohnung 10 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 76/2266-tel (1. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 11 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 58/2266-tel (1. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 12 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 114/2266-tel (1. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 13 --- ---Vasily Yakovlev, geb. 14.1.1951 61 /4532-tel (1. OG) Natalia Yakovleva, geb. 19.10.1952 61/4532-tel

------

Verbindung der Mindestanteile gem. § 13 WEG

Wohnung 14 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 88/2266-tel (1. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 15 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 78/2266-tel (1. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 16 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 59/2266-tel (1. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 17 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 119/2266-tel (1. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

(4)

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3

Top Nr. Eigentümerzuordnung Anteil

Wohnung 18 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 64/2266-tel (1. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 19 + Bernadette Zeßner-Spitzenberg, geb. 91/4532-tel Einlagerungsraum --- ---7.4.1983

5C Benjamin Zeßner-Spitzenberg, geb. 91 /4532-tel (2. OG) ---14.12.1985 ---

Verbindung der Mindestanteile gem. § 13 WEG

Wohnung 20 + Dipl.Ing. Susanne Schweiger, geb. 79/2266-tel Einlagerungsraum 23.3.1966

5 D (3. OG)

Wohnung 21 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 59/2266-tel (3. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 22 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 120/2266-tel (3. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 23 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 63/2266-tel (3. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 24 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 91 /2266-tel (3. OG) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 25 + SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 152/2266-tel Einlagerungsraum GmbH i.L. (FN 188589m)

5E (Dachgeschoß)

Wohnung 26 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 131 /2266-tel (Dachgeschoß) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 27 + SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 211/2266-tel Einlagerungsraum GmbH i.L. (FN 188589m)

5F (Dachgeschoß)

Wohnung 28 SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 79/2266-tel (Dachgeschoß) GmbH i.L. (FN 188589m)

Wohnung 29 + SKL Wienerstraße 39 Projektentwicklung 157 /2266-tel Einlagerungsraum GmbH i.L. (FN 188589m)

(5)

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3

Top Nr. Eigentümerzuordnung Anteil

5G (Dachgeschoß)

Summe 2266/2266-tel

III. Wechselseitige Rechte und Pflichten

1. Die Vertragsteile vereinbaren, mit Rücksicht auf den hohen Standard des Objek­

tes dieses pfleglich und schonungsvoll unter Wahrung der Interessen der Woh­

nungseigentümer zu nutzen. So dürfen insbesondere die allgemeinen Flächen im Eingangsbereich nicht zu Abstellzwecken verwendet werden.

2. Mit dem Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum - maßgeblicher Stichtag ist der der Eintragung der Nutzwertanteile in das Grundbuch folgende Monatserste - wird die BK-Verrechnung auf die Aufteilungsgrundsätze des WEG 2002 umgestellt und erfolgt ab dann nach Nutzwertanteilen.

3. Die Miteigentümer verpflichten sich wechselseitig, den anderen Wohnungseigen­

tümern die Zustimmung zur Durchführung von Umbauten innerhalb ihrer jeweili­

gen Wohnungseigentumsobjekte sowie zur Zusammenlegung von Wohnungsei­

gentumsobjekten zu erteilen und die erforderlichen Unterschriften für die Einrei­

chung sowie überhaupt für die Erlangung von allenfalls erforderlichen Baube­

scheiden zu leisten. Dies gilt nur für Baumaßnahmen, bei denen keine allgemei­

nen Teile des Hauses in Anspruch genommen und keine tragenden Zwischen­

wände durchbrochen oder entfernt werden. Die Kosten für derartige Umbauten gehen zu Lasten desjenigen Wohnungseigentümers, welcher derartige Umbau­

ten vornimmt. Dieser hat für dabei entstehende Schäden aller Art sowohl die Ei­

gentümergemeinschaft (bei Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses) als auch die einzelnen Wohnungseigentümer (bei Schäden an einzelnen Objekten) schad- und klaglos zu halten.

Erfolgen bauliche Veränderungen, aufgrund welcher die Nutzwerte neu festzu­

setzen sind, ist die neue Nutzwertfestsetzung über Antrag und auf Kosten des bauführenden Miteigentümers vorzunehmen.

4. Die Anbringung von individuellen Satellitenschüsseln an der Fassade, auf Balko­

nen oder Terrassen ist ausnahmslos nicht gestattet; Die allfällige Errichtung einer gemeinschaftlichen SAT-Schüssel im Dachbereich bleibt einer gesonderten Be­

schlussfassung der Eigentümermehrheit vorbehalten.

(6)

5. Das Anbringen von Schildern und Reklametafeln ist nur in der Nähe der Haustüre im ortsüblichen Ausmaß und unter Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses sowie unter Berücksichtigung gleicher Rechte der übrigen Woh­

nungseigentümer gestattet.

IV.

Aufteilung der Aufwendungen

1. In die Erhaltungspflicht des jeweiligen Wohnungseigentümers fallen:

- Die Außenfenster der Wohnungen und Geschäftslokale (einschließlich der Fen­

sterinnenbänke)

- Alle Türen einer Wohnung einschließlich Balkon-, Terrassen- bzw. Wohnungs­

eingangstüre

- die nicht tragenden Zwischenwände innerhalb eines Wohnungsverbandes - die Metallbalkone (einschließlich Geländer)

- die Dachterrassen hinsichtlich des Bodenbelages und der Brüstungen

- die wohnungsinternen Ver- und Entsorgungsleitungen der einzelnen Objekte bis zum Anschluss an den Hauptstrang.

2. Ansonsten gelten hinsichtlich Verwaltung, Aufwendungen und Erträgnisse der Liegenschaft die Bestimmungen des WEG 2002, soweit zwischen den Ver­

tragsteilen keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

V. Kosten

Die mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen Sachver­

ständigenkosten und Gerichtsgebühren tragen die Vertragsparteien im Verhältnis ihrer Nutzwerte.

VI. Rechtsnachfolge

Sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages gehen in Ansehung aller Vertragsteile auf Erben und sonstige Rechtsnachfolger über, sodass sich die Vertragsteile verpflich­

ten, die Bestimmungen des Wohnungseigentumsvertrages auf künftige Käufer ihrer Miteigentumsanteile zu überbinden.

VII. Aufsandungsklausel

Die Vertragsteile erteilen sohin ihre Einwilligung dazu, dass ob der Liegenschaft EZ 390 Grundbuch 01210 Penzing, mit dem Grundstück Nr. 552/9 Baufl. (Gebäude),

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Baufl. (befestigt), Sonstige (Straßenanlage), GST-Adresse Leegasse 7, Penzinger Straße 145, nachstehende Eintragungen bewilligt werden können:

1.) In der Aufschrift die Ersichtlichmachung des Wohnungseigentums.

2.) Im Eigentumsblatt die Einverleibung des berichtigten Eigentumsrechtes gemäß Tabelle in Punkt 11., des mit diesen Anteilen verbundenen Wohnungseigentums an den in der Tabelle in Punkt II. bezeichneten Wohnungen und sonstigen Räumlichkei­

ten.

3.) Die Verbindung der Mindestanteile hinsichtlich der Wohnungseigentumsobjekte - - Top Nr. 7+8+9: Dr. Gebhard Klötzl mit Dr. Veronika Ujvarosi

- Top Nr. 13: Vasily Yakovlev mit Natalia Yakovleva

- Top Nr. 19: Bernadette Zeßner-Spitzenberg mit Benjamin Zeßner-Spitzenberg 4.) Die Löschung aller Anmerkungen der Zusage der Einräumung von Wohnungsei­

gentum.

IX. Vollmacht

Sämtliche Vertragsteile erteilen Herrn DDr. Gebhard Klötzl, Rechtsanwalt, 1140 Wien, Leegasse 7/7, die nur von allen Vertragsteilen gemeinsam zu widerrufende Vollmacht, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag vorzunehmen, falls sol­

che zu dessen grundbücherlicher Durchführung notwendig sind, ferner die Vollmacht zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.

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B.R.Z.: 1064/10 und 1069/10 und B.R.Z.: 1097/10

Die Echtheit der vor mir am 26.05.2010 (sechsundzwanzigsten Mai zweitausendzehn) abgegebenen Unterschriften --- a) der Frau Bernadette ZESSNER-SPITZENBERG, geboren am 07.04.1983 (sieben­

ten April neunzehnhundertdreiundachtzig), Sieveringerstraße 28/2/3, A-1190 Wien, b) des Herrn Benjamin Emmanuel David Haiiley ZESSNER-SPITZENBERG, gebo­

ren am 14.12.1985 (vierzehnten Dezember neunzehnhunde1ifünfundachtzig), Sieve­

ringerstraße 28/2/3, A-1190 Wien, --- c) der Frau Doktor Veronika UJVAROSI, Goldschlagstraße 197/1/44, A-1140 Wien, - d) der Frau Natalia Y AKOVLEV A, geboren am 19.10.1952 (neunzehnten Oktober neunzehnhunde1izweiundfünfzig), Leegasse 7 /13, A-1140 Wien und --- e) des Herrn Vasily YAKOVLEV, geboren am 14.01.1951 (vierzehnten Jänner neun­

zehnhunderteinundfünfzig), kaufmännischer Angestellter, Leegasse 7 /13, A-1140 Wien , werden hiemit bestätigt,---­

weiters der vor am 28.05.2010 (achtundzwanzigsten Mai zweitausendzehn) abgegebe­

nen Unterschrift der Frau Diplomingenieur Susanne SCHWEIGER, geboren am 23.03.1966 ( dreiundzwanzigsten März neunzehnhunde1isechsundsechzig), Leegasse 7 /20, A-1140 Wien, wird hiemit bestätigt,---­

weiters der vor mir am 31.5.2010 (einunddreißigsten Mai zweitausendzehn) abgegebe­

nen Unterschrift des Herrn Doktor Doktor Gebhard KLÖTZL, geboren am 07.02.1956 (siebenten Februar neunzehnhundertsechsundfünfzig), Rechtsanwalt, Leegasse 7/7, A- 1140 Wien, wird hiemit bestätigt. ---­

Wien, am 31.5.2010 ( einunddreißigsten Mai zweitausendzehn). ---­

Gebühr in Höhe von€ 13,20 gem. § 14 TP 13 GebG idF BGB!. II 128/2007 entrichtet.

Dr. Johannes F. Klack!, öffentl. Notar, Wien-Hietzing

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Dr. Peter Gilfer

als Substitut des öffentlichen Notars .Or. Johann9" KL�CKL

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(9)

Beschluss

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Dieser Vertrag wurde mit rechtslzrö.rt:gem konkursg 0ricr,t\ic\l genGhmigt.

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Referenzen

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