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MERKBLATT

Allgemeine Bestimmungen

Ultraschalldiagnostik

Inhalt der bildlichen Dokumentation

1 Patientenidentität (Name und Alter)

Bei Verwendung einer Identifikationsnummer muss sich diese auch im Schriftbefund wiederfinden.

2 Untersuchungsdatum

3 Praxisidentifikation

4 Normalbefund Darstellung von einer oder mehreren geeigneten Schnittebenen zur Belegung des Normalbefunds im Sinne der Fragestellung (nur bei B-Modus)

Pathologischer Befund Darstellung in zwei Schnittebenen oder -wenn dies begründet nicht möglich ist- in einer Schnittebene (nur bei B-Modus)

5 Übrige Inhalte der Anlage III

je Anwendungsklasse unter Punkt 6 der Ultraschall-Vereinbarung (siehe auch Checkliste Bilddokumentation)

Inhalt der schriftlichen Dokumentation

6 Patientenidentität (Name und Alter)

ggf. Angabe der Identifikationsnummer aus der Bilddokumentation

7 Untersucheridentifikation (muss eindeutig und für Dritte nachvollziehbar sein, zum Beispiel durch Unterschrift)

8 Untersuchungsdatum

9 Fragestellung bzw. Indikation der Untersuchung

10 ggf. eingeschränkte Untersuchungsbedingungen bzw. Beurteilbarkeit

11 Organspezifische Befundbeschreibung Außer bei Normalbefunden

12 (Verdachts-) Diagnose

13 Abgeleitete diagnostische und/oder therapeutische Konsequenzen und/oder abgeleitetes anderweitiges Vorgehen

Beschaffenheit der Dokumentation:

Die Dokumentation sollte insgesamt so beschaffen sein, dass sich aus der Bilddokumentation und der Befundbeschreibung die Diagnose erschließen lässt.

Die Schriftdokumentation kann zum Beispiel in Form von Dokumentationsbögen, Karteikartenausdrucken, Arztbriefen oder Berichten erfolgen. Voraussetzung ist, dass die oben genannten Angaben enthalten sind. Bei handschriftlich verfassten Dokumentationen ist auf die Leserlichkeit zu achten.

Die Bilddokumente müssen alle wesentlichen Detailinformationen so darstellen, dass sie mit freiem Auge erkennbar sind (Mindestgröße 6x6 cm; maximal zweigeteilt) und die oben genannten Angaben enthalten.

Bei Anforderung zur Stichprobenprüfung sind die Bilddokumentationen

auf CD-ROM, DVD oder USB-Stick (in gängigen Dateiformaten und möglichst nicht komprimiert) oder als Paper- bzw. Thermoprint

vorzulegen.

Digitalisierte Bilddokumentationen sollten nicht als Computerausdruck eingereicht werden, da diese erfahrungsgemäß eine verminderte Darstellungsqualität aufweisen und somit zu Beanstandungen der Bildqualität führen können. Bei Videosequenzen sollten außerdem alle bewertungsrelevanten Informationen auch zusätzlich als Einzelbilder geliefert werden (Ausnahme: Stress-Echokardiographie).

Stand Oktober 2016

KV RLP / MERKBLATT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ULTRASCHALLDIAGNOSTIK SEITE 1 VON 1

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