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Zusammenfassung RWG I Jahresabschluss - GuV / Anhang / Lagebericht SB 6

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Academic year: 2022

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Zusammenfassung RWG I Jahresabschluss -

GuV / Anhang / Lagebericht

SB 6

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. Giederung und Inhalt von GuV-Rechnungen 3

1.1 Aufbau und Gliederungsmöglichkeiten 3

1.1.1 Kennzeichnung von GuV-Rechnungen im Allgemeinen 3

1.1.2 Gliederungsgrundsatz für GuV-Rechnungen 3

1.2 Grundstrukturen von GuV-Rechnungen 3

1.2.1 Darstellungsformen 3

1.2.2 entstehungsorientierte und absatzorientierte Erfolgsrechnung 4

1.3 Darstellung der Inhalte von GKV und UKV 4

1.3.1 Erträge und Aufwendungen beim GKV 4

1.3.2 Erträge und Aufwendungen beim UKV 6

1.4 Teil- und Gesamtergebnisse als Salden der Erfolgsrechnung 7

1.4.1 Jahresüberschuß / -fehlbetrag 7

1.4.2 Rohergebnis 8

1.5 Prüfung und Offenlegung der GuV – Rechnungen 8

2. Anhang als Bestandteil des Jahersabschlusses 8

2.1 Grundlagen 8

2.2 Gliederung und Inhalt des Anhangs 8

2.2.1 Gliederungsbeispiel 9

2.3 Prüfung und Offenlegung des Anhangs 9

3. Lagebericht als Ergänzung des Jahresabschlußes 9

3.1 Grundlagen 9

3.2 Grundlagen 10

3.3 Prüfung und Offenlegung des Lageberichts 10

(3)

1. Giederung und Inhalt von GuV-Rechnungen

1.1 Aufbau und Gliederungsmöglichkeiten

1.1.1 Kennzeichnung von GuV-Rechnungen im Allgemeinen - Bestandteil des Jahresabschlusses

- Zeitraumbezogene Gesamtunternehmens-Erfolgsrechnung - Ermittlung eines Saldos (Jahresüberschuss- oder Fehlbetrag) 1.1.2 Gliederungsgrundsatz für GuV-Rechnungen

1.1.2.1 Bruttoprinzip

- Grundsätzlich dürfen Aufwendungen und Erträge nicht vorab saldiert werden - Ausnahmen sind in § 277 Abs. 1 HGB geregelt

- Weitere Einschränkungen des Bruttoprinzips für klein- und mittelformatige Kapitalgesellschaften ergeben sich aus § 276 HGB

1.2 Grundstrukturen von GuV-Rechnungen 1.2.1 Darstellungsformen

1.2.1.1 Kontoform

- Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge in Kontenform - Soll à Aufwendungen

- Haben à Erträge 1.2.1.2 Staffelform

- einzelne Ertrags- und Aufwandsarten werden jeweils Zeilenweise untereinander dargestellt

(4)

1.2.2 entstehungsorientierte und absatzorientierte Erfolgsrechnung 1.2.2.1 Gegenüberstellung von GKV und UKV

- Gliederung der GuV sind in § 275 Abs. 2 und 3 HGB für Kapitalgesellschaften fixiert

1.2.2.2 GKV

- Aufstellungen von Aufwendungen und Erträge im Sinne einer Periodenrechnung - Alle Herstellungsbezogenen Aufwendungen auf Basis der Produktionsmengen - Alle absatzabhängigen Aufwendungen auf Basis der Absatzmenge

- Ausgleich zwischen den Mengenbasen erfolgt durch Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistung

1.2.2.3 UKV

- prinzipiell absatzorientiert

- nur Einbeziehung der Aufwendungen, die auf die Absatzmenge entfallen - kein Mengenorientierter Ausgleich

1.3 Darstellung der Inhalte von GKV und UKV 1.3.1 Erträge und Aufwendungen beim GKV

- § 275 Abs. 2 HGB 1.3.1.1 Erträge beim GKV (1) Umsatzerlöse

- nach § 277 Abs. 1 HGB im Sinne eines Nettoumsatzes (d.h. nach Abzug von Umsatzsteuer und Erlösschwankungen)

- keine Erträge aus Nebenbetrieben und / oder –tätigkeiten (weil nicht zugehörig zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) à Aufgliederung nach § 285 Nr. 4 HGB

(2) Bestandsänderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen - nach § 277 Abs. 2 HGB

- Änderungen der Menge und / oder des Wertes (3) andere aktivierte Eigenleistungen

- Eigenleistungen, die nicht unter (2) berücksichtigt wurden

- Bestandsveränderungen bei selbst erzeugten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen - Selbst erstellte Anlagen

(5)

(4) sonstige Betriebliche Erträge

- Erlöse aus Nebenumsätzen, Miet- und Pachtverträgen - Realisierte Währungskursgewinne

- Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (9) Erträge aus Beteiligungen

- nur laufende Erträge (insbesondere Aktivposition A III 3) - Beachtung von § 277 Abs. 3 HGB i.V. §§ 291 ff AktG

(10) Erträge aus Wertpapieren, Ausleihungen und sonstigen Finanzanlagen - laufende Erträge aus Aktivposition A III

- Buchgewinne der angesprochenen Aktiva unter Pos. 4 GuV - Rechnung - gesonderter Ausweis der Erträge aus verbundenen Unternehmen (11) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

- Erträge aus der Aktivposition B III

- Zinserträge aus Gegenständen des Umlaufvermögens

- Buchgewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (soweit nicht unter Pos. 4 GuV – Rechnung aufgenommen)

- sonstige Erträge, soweit nicht unter Pos. 4 ausgewiesen 1.3.1.2 Aufwendungen

- § 275 Abs. 2

(2) Verminderung des Bestandes an UE und FE - mehr Güter abgesetzt als produziert - Mengenänderungen

- wertmäßige Änderungen (z.B. Wertreduktionen wegen Absatzproblemen)

- gemäß § 277 Abs. 2 müssen „übliche Abschreibungen“ übersteigende Beträge beim GKV in Pos. 7b aufgenommen werden

(5) Materialaufwand

- Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in 5a - Aufwendungen für bezogene Leistungen in 5b

- beim UKV wird der Materialaufwand im Anhang aufgeführt (§ 285 Nr. 8a HGB) (6) Personalaufwand

- Bruttowerte der Löhne und Gehälter (inkl. einzubehaltender Lst. und Kst., sowie SV-Beiträge) unter 6a - Aufsichtsratsvergütungen unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen

- Angabepflichten gem. § 285 Nr. 9 im Anhang - Personalaufwand bei UKV im Anhang (§ 285 Nr. 8b)

- AG-Anteile zur SV, sowie sonstige soziale Abgaben und Aufwendungen unter 6b (7) Abschreibungen

- a) Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens und Ingangsetzungsaufwand

- b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in einer Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten

(8) sonstige betriebliche Aufwendungen

- alle Aufwendungen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten, die nicht schon unter 11 und 12 aufgeführt sind

- Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens - Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen

- Auswirkungen von Änderungen der Bewertungsmethoden

(6)

(-) Aufwendungen aus ...

- gemäß § 277 Abs. 3 HGB

(12) Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV - wesentliche Teile des Finanzvermögens

(13) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

- Sollzinsen, Bereitstellungs-, Umsatz- und Überziehungsprovisionen - anteilige Disagiobeträge und Diskontaufwendungen

- Leistungen an verbundene Unternehmen werden gesondert ausgewiesen (16) außerordentliche Aufwendungen

- größere Zahlungen für Abfindungen und Sozialpläne - Aufwendungen auf Grund behördlicher Verbote - Buß- und Strafgelder

- Verluste aufgrund v. Enteignungen oder politischer Risiken - außerordentliche Schadensersatzzahlungen

- Verluste durch Katastrophen - Spenden

(18) Steuern von Einkommen / Ertrag - ertragsabhängige Steuern

- Körperschaftssteuer - Gewerbeertragssteuer - Kapitalertragssteuer

- Berechnungsgrundlage gem. § 278 HGB (19) sonstige Steuern

- ertragsabhängige Steuern

- Vermögens-, Grund-, Kfz-, Mineralöl-, Versicherungs-, usw. Steuern 1.3.2 Erträge und Aufwendungen beim UKV

- § 275 Abs. 3

- vom GKV abweichende Inhalte der GuV-Rechnung

(2) Hko der zur Erziehung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

- anteilige Material-, Personal-, Abschreibungs- und sonstige Fertigungsaufwendungen (4) Vertriebskosten

- vertriebsspezifische Kosten

- anteilige Material-, Personal-, Fremdleistungsaufwendungen, Abschreibungen (5) allgemeine Verwaltsungskosten

- verwaltungsspezifische Kosten (z.B. Gehälter der Geschäftsleitung) - anteilige Material-, Personal- und Fremdleistungsaufwendungen

(7)

1.4 Teil- und Gesamtergebnisse als Salden der Erfolgsrechnung

Teilergebnisse GKV Pos. UKV Pos.

betriebliche Erträge 1. – 4. Bruttoergebnis von

Umsatz 1. abzügl. 2. = 3

A Betriebs-

ergebnis betriebliche

Aufwendungen 5. – 8. weitere betriebliche Erträge und

Aufwendungen

4. – 7.

Erträge aus

Finanzanlagen 9. – 11. Erträge aus

Finanzanlagen 8. – 10.

B Finanz-

ergebnis Aufwendungen für

Finanzanlagen 12. – 13. Aufwendungen für

Finanzanlagen 11. – 12.

C = (A + B)

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

14. 13.

a. o. Erträge

a. o. Aufwendungen 15.

16. a. o. Erträge

a. o. Aufwendungen 14.

15.

D außerordentliches Ergebnis (= Ergebnis der nicht

gewöhnliche Geschäftstätigkeit

17. 16.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

18. Steuern vom Einkommen und Ertrag

17.

sonstige Steuern 19. sonstige Steuern 18.

E Jahresüberschuß / - fehlbetrag

(Gesamtunternehme nsergebnis)

20. 19.

1.4.1 Jahresüberschuß / -fehlbetrag

- bei AG Fordführung der GuV-Rechnung oder Darlegung im Anhang - Gewinn- / Verlustvortrag aus Vorjahr

- Entnahmen aus der Kapitalrücklage - Entnahmen aus Gewinnrücklage - Einstellung in Gewinnrücklage - Bilanzgewinn / -verlust

(8)

1.4.2 Rohergebnis

- Klein- und mittelformatige Kapitalgesellschaften dürfen eine Verkürzung der GuV-Rechnung vornehmen

GKV UKV

Pos. Inhalt Pos. Inhalt

1. Umsatzerlöse 1. Umsatzerlöse

2. + Bestand an UE / FE

3. + andere aktivierte Eigenleistungen

2. - Herstellungskosten der zur Erzielung der Umwelterlöse erbrachten Leistungen

(-) = Gesamtleistung 3. = Bruttoergebnis vom Umsatz 4. + sonst. betriebl. Erträge 4. + sonstige betriebliche Erträge 5. - Materialaufwand

a) Aufw. f. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren

b) Aufw. f. bezogene Leistungen

(-) = Rohergebnis (-) = Rohergebnis

- Es ist zu beachten, daß die Rohergebnisse nach GKV und UKV sich unterscheiden!

- GKV à keine Zuordnung von Personalaufwand und Abschreibungen - UKV à anteilige Zuordnung von Personalaufwand und Abschreibungen 1.5 Prüfung und Offenlegung der GuV – Rechnungen

- siehe Zusammenfassung SB 4, Jahresabschluß / Grundlagen, Abschnitt 4.3

2. Anhang als Bestandteil des Jahersabschlusses

2.1 Grundlagen

- § 264 Abs. 1 HGB Verpflichtung zur Aufstellung eines Anhangs für Kapitalgesellschaften - Aufgaben:

- (1) Erläuterungsfunktion: - Erläuterung der Angaben in Bilanz und GuV – Rechnung - (2) Entlastungsfunktion: - Text- und Zahlungsbezogene Entlastung von Bilanz und GuV

- (3) Ergänzungsfunktion: - Darstellung nicht oder schwer quantifizierbarer Sachverhalte von Bilanz und GuV

2.2 Gliederung und Inhalt des Anhangs

- Unterlassungsrecht § 286 Abs. 2 bis 4 HGB

Angaben Inhalt

Pflichtangaben - Angaben, die in jedem Fall gemacht werden

müssen

Wahlpflichtangaben - Wahl, ob diese Angaben in Bilanz, GuV –

Rechnung oder Anhang gemacht werden

- Wahlrecht nur über den Ort der Angaben, nicht aber, ob diese Angaben gemacht wurde

Rechtsformspezifische Angaben - gemäß Spezialgesetzen Vorschrift über rechtfomspezifische Angaben

Freiwillige Angaben - zusätzliche Informationen

- §§ 284 – 288 HGB regelt die Inhalte und Pflichten

(9)

2.2.1 Gliederungsbeispiel

1. Erläuterung und Begründung der Darstellungsform von Bilanz, GuV – Rechnung und Anhang 2. Informationen zu den angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden 3. Erläuterungs- und Ergänzungsinformationen zu:

3.1 Bilanz

3.2 GuV – Rechnung

3.3 Einfluss steuerpolitischer Maßnahmen

3.4 tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.5 Ergebnisverwendung

4. sonstige Angaben zu:

4.1 sonstige finanzielle Verpflichtungen 4.2 Haftungsverhältnisse

4.3 genehmigten Kapital, Vorrats- und eigenen Aktien u.ä.

4.4 verbundenen und Beteiligungsunternehmen

4.5 Organmitglieder, Organkrediten, Aufwendungen für Organe und Haftungsbeziehungen mit Organmitgliedern

4.6 Mitarbeiterschaft 4.7 sonstige Sachverhalte

2.3 Prüfung und Offenlegung des Anhangs

- siehe Zusammenfassung SB 4, Jahresabschluss / Grundlagen, Abschnitt 4.3

3. Lagebericht als Ergänzung des Jahresabschlußes

3.1 Grundlagen

- nicht Bestandteil des (erweiterten) Jahresabschlusses

- §§ 264 Abs. 1 und 289 HGB Verpflichtung für Kapitalgesellschaften zur Aufstellung eines Lageberichts

- zukunftsgerichtete Informationen

- bessere wirtschaftliche Gesamtbeurteilung des Unternehmen durch die Adressaten

Angaben Inhalte

Pflichtinhalt - Verlauf v. Absatz und Produktion

- Situation d. Unternehmens (Personal, Aufträge, Soziales...)

- Risiken der zukunftsmäßigen Entwicklung (Horizont 1-2 Jahre)

Sollinhalt - Vorgänge besonderer Relevanz

(Nachtragsinformationen)

- Informationen über Situation und Perspektiven in Forschung und Entwicklung

- Informationen über voraussichtliche Unternehmensentwicklung (für i.d.R. 2 Jahre im Voraus)

(10)

3.2 Grundlagen

- Pflichtangaben § 289 Abs. 1 HGB - Sollangaben § 289 Abs. 2 HGB - Pflichtangaben:

- Geschäftsverlauf und Lage der Kapitalgesellschaft

- Angaben zum Geschäftsverlauf bezogen auf das abgelaufene Geschäftsjahr - Angaben zur Lage stichtagsbezogen

- Sollangaben:

- besondere Vorgänge nach Schluß des Geschäftsjahres:

- bedeutende wirtschaftliche und politische Ereignisse - bedeutende Verträge

- Niederlassungen - Beteiligungen

- Beitritt zu Interessengemeinschaften oder Kartellen - Angaben

- Angaben zu Forschung und Entwicklung:

- Richtungen - Ergebnisse - Projekte

- weitere Gestattungsfreiheit, da im HGB keine Vorschriften niedergelegt sind - Strukturierung nach sachlichen Gesichtspunkten

3.3 Prüfung und Offenlegung des Lageberichts

- innerhalb 3 Monaten, kleine Kapitalgesellschaften ggf. innerhalb 6 Monaten - keine Prüfungs- und Offenlegungspflicht für kleine Kapitalgesellschaften - s. a. Zusammenfassung SB 4, Jahresabschluss / Grundlagen, Abschnitt 4.3

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