Zusammenfassung RWG I Jahresabschluss -
GuV / Anhang / Lagebericht
SB 6
Inhaltsverzeichnis
1. Giederung und Inhalt von GuV-Rechnungen 3
1.1 Aufbau und Gliederungsmöglichkeiten 3
1.1.1 Kennzeichnung von GuV-Rechnungen im Allgemeinen 3
1.1.2 Gliederungsgrundsatz für GuV-Rechnungen 3
1.2 Grundstrukturen von GuV-Rechnungen 3
1.2.1 Darstellungsformen 3
1.2.2 entstehungsorientierte und absatzorientierte Erfolgsrechnung 4
1.3 Darstellung der Inhalte von GKV und UKV 4
1.3.1 Erträge und Aufwendungen beim GKV 4
1.3.2 Erträge und Aufwendungen beim UKV 6
1.4 Teil- und Gesamtergebnisse als Salden der Erfolgsrechnung 7
1.4.1 Jahresüberschuß / -fehlbetrag 7
1.4.2 Rohergebnis 8
1.5 Prüfung und Offenlegung der GuV – Rechnungen 8
2. Anhang als Bestandteil des Jahersabschlusses 8
2.1 Grundlagen 8
2.2 Gliederung und Inhalt des Anhangs 8
2.2.1 Gliederungsbeispiel 9
2.3 Prüfung und Offenlegung des Anhangs 9
3. Lagebericht als Ergänzung des Jahresabschlußes 9
3.1 Grundlagen 9
3.2 Grundlagen 10
3.3 Prüfung und Offenlegung des Lageberichts 10
1. Giederung und Inhalt von GuV-Rechnungen
1.1 Aufbau und Gliederungsmöglichkeiten1.1.1 Kennzeichnung von GuV-Rechnungen im Allgemeinen - Bestandteil des Jahresabschlusses
- Zeitraumbezogene Gesamtunternehmens-Erfolgsrechnung - Ermittlung eines Saldos (Jahresüberschuss- oder Fehlbetrag) 1.1.2 Gliederungsgrundsatz für GuV-Rechnungen
1.1.2.1 Bruttoprinzip
- Grundsätzlich dürfen Aufwendungen und Erträge nicht vorab saldiert werden - Ausnahmen sind in § 277 Abs. 1 HGB geregelt
- Weitere Einschränkungen des Bruttoprinzips für klein- und mittelformatige Kapitalgesellschaften ergeben sich aus § 276 HGB
1.2 Grundstrukturen von GuV-Rechnungen 1.2.1 Darstellungsformen
1.2.1.1 Kontoform
- Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge in Kontenform - Soll à Aufwendungen
- Haben à Erträge 1.2.1.2 Staffelform
- einzelne Ertrags- und Aufwandsarten werden jeweils Zeilenweise untereinander dargestellt
1.2.2 entstehungsorientierte und absatzorientierte Erfolgsrechnung 1.2.2.1 Gegenüberstellung von GKV und UKV
- Gliederung der GuV sind in § 275 Abs. 2 und 3 HGB für Kapitalgesellschaften fixiert
1.2.2.2 GKV
- Aufstellungen von Aufwendungen und Erträge im Sinne einer Periodenrechnung - Alle Herstellungsbezogenen Aufwendungen auf Basis der Produktionsmengen - Alle absatzabhängigen Aufwendungen auf Basis der Absatzmenge
- Ausgleich zwischen den Mengenbasen erfolgt durch Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistung
1.2.2.3 UKV
- prinzipiell absatzorientiert
- nur Einbeziehung der Aufwendungen, die auf die Absatzmenge entfallen - kein Mengenorientierter Ausgleich
1.3 Darstellung der Inhalte von GKV und UKV 1.3.1 Erträge und Aufwendungen beim GKV
- § 275 Abs. 2 HGB 1.3.1.1 Erträge beim GKV (1) Umsatzerlöse
- nach § 277 Abs. 1 HGB im Sinne eines Nettoumsatzes (d.h. nach Abzug von Umsatzsteuer und Erlösschwankungen)
- keine Erträge aus Nebenbetrieben und / oder –tätigkeiten (weil nicht zugehörig zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) à Aufgliederung nach § 285 Nr. 4 HGB
(2) Bestandsänderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen - nach § 277 Abs. 2 HGB
- Änderungen der Menge und / oder des Wertes (3) andere aktivierte Eigenleistungen
- Eigenleistungen, die nicht unter (2) berücksichtigt wurden
- Bestandsveränderungen bei selbst erzeugten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen - Selbst erstellte Anlagen
(4) sonstige Betriebliche Erträge
- Erlöse aus Nebenumsätzen, Miet- und Pachtverträgen - Realisierte Währungskursgewinne
- Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (9) Erträge aus Beteiligungen
- nur laufende Erträge (insbesondere Aktivposition A III 3) - Beachtung von § 277 Abs. 3 HGB i.V. §§ 291 ff AktG
(10) Erträge aus Wertpapieren, Ausleihungen und sonstigen Finanzanlagen - laufende Erträge aus Aktivposition A III
- Buchgewinne der angesprochenen Aktiva unter Pos. 4 GuV - Rechnung - gesonderter Ausweis der Erträge aus verbundenen Unternehmen (11) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- Erträge aus der Aktivposition B III
- Zinserträge aus Gegenständen des Umlaufvermögens
- Buchgewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (soweit nicht unter Pos. 4 GuV – Rechnung aufgenommen)
- sonstige Erträge, soweit nicht unter Pos. 4 ausgewiesen 1.3.1.2 Aufwendungen
- § 275 Abs. 2
(2) Verminderung des Bestandes an UE und FE - mehr Güter abgesetzt als produziert - Mengenänderungen
- wertmäßige Änderungen (z.B. Wertreduktionen wegen Absatzproblemen)
- gemäß § 277 Abs. 2 müssen „übliche Abschreibungen“ übersteigende Beträge beim GKV in Pos. 7b aufgenommen werden
(5) Materialaufwand
- Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in 5a - Aufwendungen für bezogene Leistungen in 5b
- beim UKV wird der Materialaufwand im Anhang aufgeführt (§ 285 Nr. 8a HGB) (6) Personalaufwand
- Bruttowerte der Löhne und Gehälter (inkl. einzubehaltender Lst. und Kst., sowie SV-Beiträge) unter 6a - Aufsichtsratsvergütungen unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen
- Angabepflichten gem. § 285 Nr. 9 im Anhang - Personalaufwand bei UKV im Anhang (§ 285 Nr. 8b)
- AG-Anteile zur SV, sowie sonstige soziale Abgaben und Aufwendungen unter 6b (7) Abschreibungen
- a) Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens und Ingangsetzungsaufwand
- b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in einer Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
(8) sonstige betriebliche Aufwendungen
- alle Aufwendungen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten, die nicht schon unter 11 und 12 aufgeführt sind
- Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens - Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen
- Auswirkungen von Änderungen der Bewertungsmethoden
(-) Aufwendungen aus ...
- gemäß § 277 Abs. 3 HGB
(12) Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV - wesentliche Teile des Finanzvermögens
(13) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- Sollzinsen, Bereitstellungs-, Umsatz- und Überziehungsprovisionen - anteilige Disagiobeträge und Diskontaufwendungen
- Leistungen an verbundene Unternehmen werden gesondert ausgewiesen (16) außerordentliche Aufwendungen
- größere Zahlungen für Abfindungen und Sozialpläne - Aufwendungen auf Grund behördlicher Verbote - Buß- und Strafgelder
- Verluste aufgrund v. Enteignungen oder politischer Risiken - außerordentliche Schadensersatzzahlungen
- Verluste durch Katastrophen - Spenden
(18) Steuern von Einkommen / Ertrag - ertragsabhängige Steuern
- Körperschaftssteuer - Gewerbeertragssteuer - Kapitalertragssteuer
- Berechnungsgrundlage gem. § 278 HGB (19) sonstige Steuern
- ertragsabhängige Steuern
- Vermögens-, Grund-, Kfz-, Mineralöl-, Versicherungs-, usw. Steuern 1.3.2 Erträge und Aufwendungen beim UKV
- § 275 Abs. 3
- vom GKV abweichende Inhalte der GuV-Rechnung
(2) Hko der zur Erziehung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
- anteilige Material-, Personal-, Abschreibungs- und sonstige Fertigungsaufwendungen (4) Vertriebskosten
- vertriebsspezifische Kosten
- anteilige Material-, Personal-, Fremdleistungsaufwendungen, Abschreibungen (5) allgemeine Verwaltsungskosten
- verwaltungsspezifische Kosten (z.B. Gehälter der Geschäftsleitung) - anteilige Material-, Personal- und Fremdleistungsaufwendungen
1.4 Teil- und Gesamtergebnisse als Salden der Erfolgsrechnung
Teilergebnisse GKV Pos. UKV Pos.
betriebliche Erträge 1. – 4. Bruttoergebnis von
Umsatz 1. abzügl. 2. = 3
A Betriebs-
ergebnis betriebliche
Aufwendungen 5. – 8. weitere betriebliche Erträge und
Aufwendungen
4. – 7.
Erträge aus
Finanzanlagen 9. – 11. Erträge aus
Finanzanlagen 8. – 10.
B Finanz-
ergebnis Aufwendungen für
Finanzanlagen 12. – 13. Aufwendungen für
Finanzanlagen 11. – 12.
C = (A + B)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
14. 13.
a. o. Erträge
a. o. Aufwendungen 15.
16. a. o. Erträge
a. o. Aufwendungen 14.
15.
D außerordentliches Ergebnis (= Ergebnis der nicht
gewöhnliche Geschäftstätigkeit
17. 16.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag
17.
sonstige Steuern 19. sonstige Steuern 18.
E Jahresüberschuß / - fehlbetrag
(Gesamtunternehme nsergebnis)
20. 19.
1.4.1 Jahresüberschuß / -fehlbetrag
- bei AG Fordführung der GuV-Rechnung oder Darlegung im Anhang - Gewinn- / Verlustvortrag aus Vorjahr
- Entnahmen aus der Kapitalrücklage - Entnahmen aus Gewinnrücklage - Einstellung in Gewinnrücklage - Bilanzgewinn / -verlust
1.4.2 Rohergebnis
- Klein- und mittelformatige Kapitalgesellschaften dürfen eine Verkürzung der GuV-Rechnung vornehmen
GKV UKV
Pos. Inhalt Pos. Inhalt
1. Umsatzerlöse 1. Umsatzerlöse
2. + Bestand an UE / FE
3. + andere aktivierte Eigenleistungen
2. - Herstellungskosten der zur Erzielung der Umwelterlöse erbrachten Leistungen
(-) = Gesamtleistung 3. = Bruttoergebnis vom Umsatz 4. + sonst. betriebl. Erträge 4. + sonstige betriebliche Erträge 5. - Materialaufwand
a) Aufw. f. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren
b) Aufw. f. bezogene Leistungen
(-) = Rohergebnis (-) = Rohergebnis
- Es ist zu beachten, daß die Rohergebnisse nach GKV und UKV sich unterscheiden!
- GKV à keine Zuordnung von Personalaufwand und Abschreibungen - UKV à anteilige Zuordnung von Personalaufwand und Abschreibungen 1.5 Prüfung und Offenlegung der GuV – Rechnungen
- siehe Zusammenfassung SB 4, Jahresabschluß / Grundlagen, Abschnitt 4.3
2. Anhang als Bestandteil des Jahersabschlusses
2.1 Grundlagen- § 264 Abs. 1 HGB Verpflichtung zur Aufstellung eines Anhangs für Kapitalgesellschaften - Aufgaben:
- (1) Erläuterungsfunktion: - Erläuterung der Angaben in Bilanz und GuV – Rechnung - (2) Entlastungsfunktion: - Text- und Zahlungsbezogene Entlastung von Bilanz und GuV
- (3) Ergänzungsfunktion: - Darstellung nicht oder schwer quantifizierbarer Sachverhalte von Bilanz und GuV
2.2 Gliederung und Inhalt des Anhangs
- Unterlassungsrecht § 286 Abs. 2 bis 4 HGB
Angaben Inhalt
Pflichtangaben - Angaben, die in jedem Fall gemacht werden
müssen
Wahlpflichtangaben - Wahl, ob diese Angaben in Bilanz, GuV –
Rechnung oder Anhang gemacht werden
- Wahlrecht nur über den Ort der Angaben, nicht aber, ob diese Angaben gemacht wurde
Rechtsformspezifische Angaben - gemäß Spezialgesetzen Vorschrift über rechtfomspezifische Angaben
Freiwillige Angaben - zusätzliche Informationen
- §§ 284 – 288 HGB regelt die Inhalte und Pflichten
2.2.1 Gliederungsbeispiel
1. Erläuterung und Begründung der Darstellungsform von Bilanz, GuV – Rechnung und Anhang 2. Informationen zu den angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden 3. Erläuterungs- und Ergänzungsinformationen zu:
3.1 Bilanz
3.2 GuV – Rechnung
3.3 Einfluss steuerpolitischer Maßnahmen
3.4 tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.5 Ergebnisverwendung
4. sonstige Angaben zu:
4.1 sonstige finanzielle Verpflichtungen 4.2 Haftungsverhältnisse
4.3 genehmigten Kapital, Vorrats- und eigenen Aktien u.ä.
4.4 verbundenen und Beteiligungsunternehmen
4.5 Organmitglieder, Organkrediten, Aufwendungen für Organe und Haftungsbeziehungen mit Organmitgliedern
4.6 Mitarbeiterschaft 4.7 sonstige Sachverhalte
2.3 Prüfung und Offenlegung des Anhangs
- siehe Zusammenfassung SB 4, Jahresabschluss / Grundlagen, Abschnitt 4.3
3. Lagebericht als Ergänzung des Jahresabschlußes
3.1 Grundlagen- nicht Bestandteil des (erweiterten) Jahresabschlusses
- §§ 264 Abs. 1 und 289 HGB Verpflichtung für Kapitalgesellschaften zur Aufstellung eines Lageberichts
- zukunftsgerichtete Informationen
- bessere wirtschaftliche Gesamtbeurteilung des Unternehmen durch die Adressaten
Angaben Inhalte
Pflichtinhalt - Verlauf v. Absatz und Produktion
- Situation d. Unternehmens (Personal, Aufträge, Soziales...)
- Risiken der zukunftsmäßigen Entwicklung (Horizont 1-2 Jahre)
Sollinhalt - Vorgänge besonderer Relevanz
(Nachtragsinformationen)
- Informationen über Situation und Perspektiven in Forschung und Entwicklung
- Informationen über voraussichtliche Unternehmensentwicklung (für i.d.R. 2 Jahre im Voraus)
3.2 Grundlagen
- Pflichtangaben § 289 Abs. 1 HGB - Sollangaben § 289 Abs. 2 HGB - Pflichtangaben:
- Geschäftsverlauf und Lage der Kapitalgesellschaft
- Angaben zum Geschäftsverlauf bezogen auf das abgelaufene Geschäftsjahr - Angaben zur Lage stichtagsbezogen
- Sollangaben:
- besondere Vorgänge nach Schluß des Geschäftsjahres:
- bedeutende wirtschaftliche und politische Ereignisse - bedeutende Verträge
- Niederlassungen - Beteiligungen
- Beitritt zu Interessengemeinschaften oder Kartellen - Angaben
- Angaben zu Forschung und Entwicklung:
- Richtungen - Ergebnisse - Projekte
- weitere Gestattungsfreiheit, da im HGB keine Vorschriften niedergelegt sind - Strukturierung nach sachlichen Gesichtspunkten
3.3 Prüfung und Offenlegung des Lageberichts
- innerhalb 3 Monaten, kleine Kapitalgesellschaften ggf. innerhalb 6 Monaten - keine Prüfungs- und Offenlegungspflicht für kleine Kapitalgesellschaften - s. a. Zusammenfassung SB 4, Jahresabschluss / Grundlagen, Abschnitt 4.3