Vorwort
Die folgende Darstellung soll nicht der Frage nach der Entstehung der Hexenprozesse nachgehen. Dargestellt werden soll die juristische Behandlung des Hexerei- und Zaubereideliktes in dem Zeitraum, in dem die Massenverfolgung der Hexen und Zauberer durch geistliche und weltliche Behörden begann und in dem mit diesen Verfolgungen auch eine Hexenspezialliteratur entstand. Dabei ist es erforderlich, neben dieser Spezialliteratur auch Literatur über Ketzerei allgemeiner Art heranzuziehen.
Die juristischen Erörterungen in dieser neu entstehenden, sich mit dem Hexenwesen befassenden Literatur sind auch von Interesse im Hinblick auf einen Vergleich mit der Darstellung im „Malleus maleficarum", jenem für die spätere Praxis so bedeutungs- und verhängnisvollem Werk der Inquisitoren Institoris und Sprenger.
Dazu bildet diese Literatur auch die Grundlage für die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts beginnenden Massenprozesse im Herzogtum Bayern. Ein Vergleich zwischen den in der Literatur vertretenen Meinungen und der Praxis dieses Gebietes ist für den behandelten Zeitraum mangels Quellenmaterials nicht möglich; jedoch ist auf die Praxis hingewiesen, soweit sich Belege dafür erbringen ließen.
Die Arbeit hat, abgesehen von einigen geringfügigen Erweiterungen in den Anmerkungen, der juristischen Fakultät der Universität München im Winterseme- ster 1970/71 als Dissertation vorgelegen. Sie ist betreut worden von Prof. Dr.
Sten Gagner, dem ich für seine hilfreiche Unterstützung sehr zu Dank verpflichtet bin. Auch für die Anregungen, die mir von Priv. Doz. Dr. Schlosser und den Teilnehmern des Seminars Prof. Gagners gegeben wurden, bedanke ich mich.
Siegfried Leutenbauer