Erfahrungen der Baumschulen
Bezug von virusfreiem Material
Rechtliche Grundlagen
• Saatgutverkehrsgesetz
• Anbaumaterialverordnung
• EU-Pflanzengesundheitsverordnung
• FLL Technische Lieferbedingungen für
Baumschulpflanzen - Gütebestimmungen
Saatgutverkehrsgesetz
(§ 3a Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial)
• Zugelassene Sorten
• Geschützte Sorten
• Sorten mit amtlich anerkannter Beschreibung (vor 30.09.2012 im Verkehr)
• Amateursorten
• Pflanzengenetische Ressourcen
• Anbaumaterialverordnung (AGOZV)
• Anforderungen an Anbaumaterial von Obstarten, die der Fruchterzeugung dienen
• Definition von Kategorien (z.B. zert. Material / CAC)
• Vorgaben zur Etikettierung
• Maßnahmen zum Umgang mit geregelten Nicht- Quarantäneschadorganismen („RNQP‘s“)
Standardmaterial von Obstpflanzen (CAC-Material)
• Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens: Visuell frei von Anzeichen oder Symptomen von sog. RNQPs (definiert in der EU-Pflanzengesundheitsverordnung)
• Bei Verdachtsfällen: Testung
• Beispiele für RNQPs sind die Apfeltriebsucht, der Birnenverfall oder auch Feuerbrand
• Amtliche Sortenbeschreibung gemäß Saatgutverkehrsgesetz
Anerkanntes Anbaumaterial von Obstpflanzen
• Die Entstehung von zertifiziertem Material erfolgt in drei Stufen
• Vorstufenmaterial
• Basismaterial
• Zertifiziertes Material (ehemals virusfreies Material)
• Ziel: gesundes, sortenechtes Vermehrungsmaterial
Zertifiziertes Material
• Zertifiziertes Material muss aus Mutterpflanzen für zertifiziertes Material hervorgegangen sein
• Es gilt hohe Anforderungen an die Pflanzengesundheit einzuhalten
• Flächen von entsprechenden Mutterpflanzen müssen abseits anderer Obstbestände zur Vermeidung von Übertragungen div. Krankheiten kultiviert werden
Zertifiziertes Material
• Regelmäßige Testung von Mutterpflanzen auf bestimmte Schadorganismen
• Visuelle Kontrolle / Testungen bei Verdachtsfall stichprobenartig oder auch ganzer Bestände
• Je nach Schaderreger werden bei positivem Befund verschiedene Maßnahmen ergriffen (geregelt in
Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU)
• Beprobung und Untersuchung von Böden / Substraten
Wo stehen zertifizierte Mutterpflanzen?
• Nur wenige spezialisierte Betriebe in DE vorhanden (z.B. im Bereich von Obstunterlagen)
• Edelreiser werden von Reiserschnittgärten angeboten
• Weinsberg
• Bonn / Meckenheim
• Hannover
• Regelmäßige Testung von Mutterpflanzen auf bestimmte Schadorganismen
• Beprobung und Untersuchung von Böden / Substraten
• EU-Pflanzengesundheitsverordnung
Plant Passport A Pyrus communis
‘Gute Luise’
Unterlage: Cydonia oblonga‘QuitteC’
B DE-BW 2-13 0150
C Rückverfolgbarkeitscode/Chargennummer DDE
EU-Rechtsvorschrift und -Normen (05.02.2019) Originaletikett: 21.01.2019
Sorte mit amtlich anerkannter Beschreibung
75 Stk.
CAC- Material 125-150 2 j. Vg.
• Qualitätsanforderungen der deutschen Baumschulwirtschaft
• Definition von Obsthochstämmen für Streuobstwiesenprojekte von Interesse
• In Planung: Erkennen Sie Qualität