035034LSA11.2001 ZentraleVordruckstelle
Hinweise zur Anlage 2 UKV - Auslagenerstattung für Kochherd und Öfen - - Gilt nur für Umzüge, die vor dem 01. Juni 2020 stattgefunden haben -
1 Die Auslagen für einen Kochherd werden bis zu einem Betrag von 230,08 Euro erstattet, wenn seine Beschaffung beim Bezug der neuen Wohnung notwendig war. Der Übergang auf eine andere Energieart ist ggf. zu begründen.
2 Eine Auslagenerstattung für die notwendige Beschaffung von Öfen kommt nur in Betracht, wenn die neue Wohnung eine Mietwohnung ist . Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu einem Betrag von 163,61 Euro für jedes Zimmer.
Zur Ermittlung der Notwendigkeit der Beschaffung werden in den folgenden Zeilen für je- den in der bisherigen und in der neuen Wohnung vorhandenen Raum die Art der Behei- zung und die Eigentumsverhältnisse an den Öfen erfragt.
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Zu den Auslagen für einen Kochherd bzw. für Öfen gehören die Anschaffungskosten, die evtl. anfallenden Auslagen für die Anlieferung der Gegenstände und ggf. anfallende Kosten für das Anschließen der Geräte.
Bei den Anschlusskosten handelt es sich um Auslagen, die für die notwendige Verbindung der Geräte an das vorhandene Energienetz bzw. an vorhandene Schornsteine anfallen, um sie gebrauchsfertig zu machen. Reichen die vorhandenen Anschlüsse nicht aus und werden deshalb zusätzliche Arbeiten für die Verlegung von Anschlussleitungen o. ä. erforderlich, bleiben die dadurch entstehenden Auslagen unberücksichtigt.
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Anlage 2 UKV
- Auslagenerstattung für Kochherd und Öfen -
Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen1
2
Name, Vorname, Amts- bzw. Dienstbezeichnung Personal-Nr.
Ich beantrage die Erstattung der Auslagen für die
Beschaffung notwendige
Art der Wohnung
Bisherige Wohnung
Mietwohnung
Landesbedien- stetenwohnung Eigentumsw./
Eigenheim
Dienstwohnung Rechnungsbetrag
lt. Nachweis
Art der Heizung eines
Kochherdes
Energieart War der Kochherd
Ihr Eigentum? Kochherd
war vorhanden
Gas-Herd ja nein
Energieart
von Öfen in der neuen
Mietwohnung nein
Bei Öfen: Art der Heizung Bei
: Standen diese in Ihrem Eigentum?
transportablen Öfen
- Euro -
ja nein ja
Waren diese vorhanden?
Zentral- heizung oder nicht transporta- ble Öfen
trans- portable
Öfen
Zentral- heizung Öfen
Schlafzimmer Kinderzimmer Kinderzimmer Kinderzimmer Bad
WC Küche
Arbeitszimmer
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben.
Soweit erforderlich, werden besondere Sach- und/oder Rechtsverhältnisse auf der Rückseite dieser Anlage dargestellt.
Ort, Datum, Unterschrift der jetzigen Vermieterin oder des jetzigen Vermieters Ort, Datum, Unterschrift
Die Richtigkeit der Angaben zur neuen Wohnung wird bestätigt.
Die Richtigkeit der Angaben zur bisherigen Wohnung wird bestätigt.
Ort, Datum, Unterschrift der bisherigen Vermieterin oder des bisherigen Vermieters Wohnzimmer
Esszimmer
Grau unterlegte Felder nicht
ausfüllen
- Euro - Neue Wohnung
E.-Herd
Mietwohnung
Landesbedien- stetenwohnung Eigentumsw./
Eigenheim Dienstwohnung
Gas-Herd E.- ja nein Herd
- Gilt nur für Umzüge, die vor dem 01. Juni 2020 stattgefunden haben -
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