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- - Gilt nur für Umzüge, die vor dem 01. Juni 2020 stattgefunden haben - Hinweise zur Anlage 2 UKV -Auslagenerstattung für Kochherd und Öfen

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035034LSA11.2001 ZentraleVordruckstelle

Hinweise zur Anlage 2 UKV - Auslagenerstattung für Kochherd und Öfen - - Gilt nur für Umzüge, die vor dem 01. Juni 2020 stattgefunden haben -

1 Die Auslagen für einen Kochherd werden bis zu einem Betrag von 230,08 Euro erstattet, wenn seine Beschaffung beim Bezug der neuen Wohnung notwendig war. Der Übergang auf eine andere Energieart ist ggf. zu begründen.

2 Eine Auslagenerstattung für die notwendige Beschaffung von Öfen kommt nur in Betracht, wenn die neue Wohnung eine Mietwohnung ist . Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu einem Betrag von 163,61 Euro für jedes Zimmer.

Zur Ermittlung der Notwendigkeit der Beschaffung werden in den folgenden Zeilen für je- den in der bisherigen und in der neuen Wohnung vorhandenen Raum die Art der Behei- zung und die Eigentumsverhältnisse an den Öfen erfragt.

1 2

Zu den Auslagen für einen Kochherd bzw. für Öfen gehören die Anschaffungskosten, die evtl. anfallenden Auslagen für die Anlieferung der Gegenstände und ggf. anfallende Kosten für das Anschließen der Geräte.

Bei den Anschlusskosten handelt es sich um Auslagen, die für die notwendige Verbindung der Geräte an das vorhandene Energienetz bzw. an vorhandene Schornsteine anfallen, um sie gebrauchsfertig zu machen. Reichen die vorhandenen Anschlüsse nicht aus und werden deshalb zusätzliche Arbeiten für die Verlegung von Anschlussleitungen o. ä. erforderlich, bleiben die dadurch entstehenden Auslagen unberücksichtigt.

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035034LSA11.2001 ZentraleVordruckstelle

Anlage 2 UKV

- Auslagenerstattung für Kochherd und Öfen -

Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen

1

2

Name, Vorname, Amts- bzw. Dienstbezeichnung Personal-Nr.

Ich beantrage die Erstattung der Auslagen für die

Beschaffung notwendige

Art der Wohnung

Bisherige Wohnung

Mietwohnung

Landesbedien- stetenwohnung Eigentumsw./

Eigenheim

Dienstwohnung Rechnungsbetrag

lt. Nachweis

Art der Heizung eines

Kochherdes

Energieart War der Kochherd

Ihr Eigentum? Kochherd

war vorhanden

Gas-Herd ja nein

Energieart

von Öfen in der neuen

Mietwohnung nein

Bei Öfen: Art der Heizung Bei

: Standen diese in Ihrem Eigentum?

transportablen Öfen

- Euro -

ja nein ja

Waren diese vorhanden?

Zentral- heizung oder nicht transporta- ble Öfen

trans- portable

Öfen

Zentral- heizung Öfen

Schlafzimmer Kinderzimmer Kinderzimmer Kinderzimmer Bad

WC Küche

Arbeitszimmer

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben.

Soweit erforderlich, werden besondere Sach- und/oder Rechtsverhältnisse auf der Rückseite dieser Anlage dargestellt.

Ort, Datum, Unterschrift der jetzigen Vermieterin oder des jetzigen Vermieters Ort, Datum, Unterschrift

Die Richtigkeit der Angaben zur neuen Wohnung wird bestätigt.

Die Richtigkeit der Angaben zur bisherigen Wohnung wird bestätigt.

Ort, Datum, Unterschrift der bisherigen Vermieterin oder des bisherigen Vermieters Wohnzimmer

Esszimmer

Grau unterlegte Felder nicht

ausfüllen

- Euro - Neue Wohnung

E.-Herd

Mietwohnung

Landesbedien- stetenwohnung Eigentumsw./

Eigenheim Dienstwohnung

Gas-Herd E.- ja nein Herd

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