Reform des Altersübergangs – Der
demographische Wandel kann nur durch eine höhere Erwerbsbeteiligung abgefedert werden
Vortrag zum Stadtkongress „Die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme“ in Solingen am 19.08.2006
Dipl.-Soz.-Wiss. Andreas Jansen
Mögliche „Stellschrauben zur Bewältigung des demographischen Wandels
1. Verlängerung der Lebensarbeits- und damit der Beitragszeiten sowie die damit verbundene Kürzung der Rentenlaufzeit.
2. Senkung des Rentenniveaus.
3. Chancen des demographischen Wandels
Vorbemerkungen I: Die Kombination aus sinkender Geburtenrate und steigender Lebenserwartung erhöht den Altenquotienten
10 20 30 40 50 60
1953 1971 2003 2020 2050
u. 20 20 bis 65 65 und älter Altenquotient
54,3 %
54,5 %
29,6%
16,1 %
Quelle: Sachverständigenkommission 2005, eigene Darstellung
5 10 15 20 25
in Jahren
Frauen West 10,6 13,8 19,3 17,4 20,0 22,6
Männer West 9,6 11,0 15,2 13,5 16,1 18,4
1960 1980 2005 Tafel
1982/84 Tafel
2002/04 Schätzung 2030 Durchschnittliche Rentenbezugsdauer
von Rentenwegfällen im Jahr x Fernere Lebenserwartung 65-Jähriger Tafelberechnungen
Vorbemerkungen II: Sterblichkeit/Rentenbezugsdauer
Kenngrößen zur Sterblichkeit von Versichertenrentenbeziehern/Rentenbezugsdauer
Quelle: Reimann 2006, Statistisches Bundesamt 2006
Der demographische Wandel ist nicht Alleinverantwortlich!
Ein steigender Altenquotient ist nicht der einzige Grund für die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung:
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erwerbstätigenquote, sowohl der Gesamtbevölkerung als auch der älteren Erwerbstätigen ab 50.
Darüber hinaus ist die Einkommensentwicklung eine wichtige Determinante. Steigende Löhne würden zu steigenden Beitragseinnahmen führen, ohne die Rentenausgaben
signifikant zu steigern.
Zur Bewältigung der Herausforderungen des demographischen Wandels durch die gesetzliche Rentenversicherung stehen prinzipiell drei Stellgrößen zur Verfügung:
1. Verlängerung der Lebensarbeits- und damit der Beitragszeit sowie die damit verbundene Kürzung der Rentenlaufzeit.
2. Senkung des Rentenniveaus
3. Erhöhung der Beitragssätze oder der Zuflüsse aus Steuern
Die Reform I: Anhebung der Altergrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Anhebung der Altersgrenzen für den abschlagsfreien Bezug einer vorgezogenen Altersrente im Rahmen der Rentenreform 1992.
Einführung von versicherungsmathematischen Abschlägen zur Finanzierung des Vorruhestandes von 0,3 % für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbezuges.
Max. 18 %. (Sanktion)
Einführung eines versicherungsmathematischen Zuschlages von 0,5 % für jeden Monat des hinausgeschobenen Renteneintritts.
Max. 12 %. (Anreiz)
Anhebung der Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit vom vollendeten 60. auf das vollendete 63. Lebensjahr.
Auslaufen der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit sowie der Altersrente für Frauen Ende 2011.
Anhebung der Regelaltersgrenze vom vollendeten 65. auf das vollendete 67.
Lebensjahr im Zeitraum von 2012 bis einschl. 2029.
Vor allem die Einführung versicherungsmathematischer Abschläge zeigt die intendierte Wirkung, führte aber auch zu Ausweichreaktionen bei den
Versicherten
Rentenzugänge in ausgewählte Altersrentenarten (Rentenzugang mit 60 Jahren)
0 50000 100000 150000 200000 250000 300000
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
Altersrente für Frauen
Altersrente wegen AL od. nach Altersteilzeit
Altersrente für Schwerbehinderte
Quelle: IAT Alterübergangsreport 2005
Bei allen vorzeitigen Altersrenten sind zudem Verschiebungen des Renteneintritts auf ein höheres Lebensalter erkennbar.
Beispiel Altersrente für Frauen
0 50000 100000 150000 200000 250000
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
Renteneintrittsalter 60
Renteneintrittsalter 61
Renteneintrittsalter 62
Quelle: IAT Alterübergangsreport 2005
Abschläge im Rentenzugang 2005
Versichertenrenten mit Abschlägen
Ø Rentenzahlbetrag in € 747 896 577 786 641
Ø Höhe der Rentenminderung wegen
Abschläge in € 95 103 79 95 94
Nichtbetroffene oder Aufschieber 158 653 225 618
Es wird ein durchschnittlicher dauerhafter Rentenabschlag von 11,25 % akzeptiert
Der hohe Anteil der Versichertenrenten mit Abschlägen in Ostdeutschland deutet auf massive Probleme am Arbeitsmarkt hin.
Quelle: Reimann 2006
60 61 62 63 64 65
1904 1906 1908 1910 1912 1914 1916 1918 1920 1922 1924 1926 1928 1930 1932 1934 1936 1938
Durchschnittliches Alter beim Rentenzugang nach Kohorten Altersrenten, alte Bundesländer
Männer
Frauen
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Rentenversicherung in Zeitreihen, Frankfurt 2005; eigene Darstellung
62,5 62,5
Wollen die Deutschen länger arbeiten ?
Geplantes Ausstiegsalter von Erwerbstätigen bis 40.
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
1996 2002
Weiss noch nicht mit 65 Jahren oder später
mit 61 bis 64 Jahren mit 60 od. früher 18,3 %
18,7 %
12,7 %
50,3 %
31,6 %
19,9 %
13,6 %
35,0 %
Quelle: Alterssurvey 1996 und 2002
Zwischenfazit
Generell: Die Anhebung der abschlagsfreien Altersgrenzen entfalten ihre intendierte Wirkung.
Die harte Vorruhestandsorientierung scheint zudem gebrochen zu sein.
Aufgrund der zeitlich versetzten Anhebung der abschlagsfreien Altersgrenzen lassen sich (leichte) Ausweichreaktionen auf andere vorzeitig beziehbare Altersrentenarten erkennen.
Am Beispiel der Altersrente für Frauen wird deutlich, dass die Versicherten den Renteneintritt um ein, maximal aber zwei Jahre nach hinten verschieben.
Trotz allem lässt sich empirisch zeigen, dass weiterhin eine große Anzahl Versicherter trotz massiver versicherungsmathematischer Abschläge von bis zu 18 % mit 60 Jahren in Rente geht.
Als Folge besteht immer noch eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem regulären Renteneintrittsalter.
Das Problem: Erwerbsaustritt ist nicht gleich Renteneintritt
Es stellt sich die Frage, ob die Heraufsetzung der abschlagsfreien Altergrenzen sowie die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 tatsächlich zu einer Verlängerung der Erwerbsphase und somit zu höheren Beitragseinnahmen führt.
Das durchschnittliche Rentenzugangsalter ist in den letzten Jahren, vor allem als
unmittelbare Folge der Rentenabschläge gestiegen, liegt aber dennoch mit 62,5 Jahren 2,5 Jahre unter der Regelaltersgrenze.
Somit ist zu befürchten, dass die Anhebung der gesetzlichen Altersrenten sowie die Anhebung der Regelaltersrente auf 67 Jahre nur die „Lücke“ zwischen Erwerbsaus- und Renteneintritt vergrößert.
Rentenzugang 2005: Weniger als ein Fünftel kommt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
West Germany East Germany
Not economically active Other
Self Employed Partial Retirement Unemployment Employment
Source: Deutsche
Rentenversicherung Bund 2006 41,3 %
9,7 % 4,6 % 10,0 % 16,9 %
17,5 %
10,3 % 9,3 %
4,0 % 12,4 %
46,6 %
17,3 %
In den neuen Bundesländern waren 59 % der Neurentner zuvor arbeitslos bzw. im Stadium der Altersteilzeit, in den alten 26,9 %. Diese Daten demonstrieren, dass Arbeitslosigkeit das zentrale Problem bei den älteren Arbeitnehmern ist,
Registrierte und verdeckte Arbeitslosigkeit ist das zentrale Problem älterer Erwerbstätiger.
0 5 10 15 20 25 30
2002 2003 2004 2005
50 and older 55 and older
Source: www.
sozialpolitik-aktuell.de 27,0
14,9
25,0
12,2
24,6
11,0
24,9
11,9
Anteil älterer Arbeitsloser 50 + an allen Arbeitslosen in %
Im Jahr 2005 war rund ein Viertel aller Arbeitslosen (24,9 %) 50 Jahre und älter. Arbeitslosigkeit im höheren Erwerbstätigenalter ist zudem gleichbedeutend mit Langzeitarbeitslosigkeit.
Nutzung der sog. 58er Regelung im SGB III
0 200000 400000 600000 800000 1000000 1200000 1400000 1600000 1800000
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
SGB III (58er) 58 bis u. 65 50 bis. u. 58
Seit 2002, insbesondere in 2003 ist die Zahl der Leistungsbezieher nach § 428 SGB III deutlich gestiegen. 2003 nutzten 68,4 % der älteren Arbeitslosen diesen „Notausstieg“ aus dem Erwerbsleben.
Quelle: IAT Alterübergangsreport 2005
Geringe Erwerbsbeteiligung Älterer als Spiegelbild der hohen Arbeitslosigkeit
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
15-20 20-25 25-30 30-35 35-40 40-45 45-50 50-55 55-60 60-65
Men Women
28,8 24,2
60,8 57,6
73,6 66,2
84,4
69,4 86,8
71,8 86,0
74,4 84,2
73,7 79,8
67,9 69,4
52,7
32,8
17,6
Quelle: www.sozialpolitik-aktuell.de
Schlussfolgerungen Teil I
Die Anhebung der Altersgrenzen erfolgte losgelöst von ihrer tatsächlichen Erreichbarkeit im Arbeitsleben.
Die Sanktionierung der Frührente erhöht allein nicht die Erwerbstätigenquote Älterer.
Vielmehr bedarf es einer Reihe weiterer Maßnahmen um den demographischen Wandel zu bewältigen.
Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung sind rar und werden darüber hinaus selten genutzt.
Hinsichtlich einer Erhöhung der Erwerbstätigenquote besteht vor allem bei Frauen noch erheblich „Luft“ nach oben.
Mögliche „Stellschrauben zur Bewältigung des demographischen Wandels
1. Verlängerung der Lebensarbeits- und damit der Beitragszeiten sowie die damit verbundene Kürzung der Rentenlaufzeit.
2. Senkung des Rentenniveaus.
3. Chancen des demographischen Wandels
Die Reform II: Der Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Ziel der Reformmaßnahmen seit 2001: Stabilisierung des Beitragssatzes durch Absenkung des Rentenniveaus.
Zu diesem Zweck ist die Rentenanpassungsformel seit der Rentenreform 1992 unzählige Male modifiziert worden.
1. Berücksichtigung des vollen Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung.
2. Die Einbeziehung von fiktiven Beiträgen zur Privatvorsorge in die Formel Berechnungsformel der gesetzlichen Rentenanpassungen (Riester-Faktor).
3. Modifikation der Rentenanpassungsformel durch den Nachhaltigkeitsfaktor.
4. Durch einen in die Rentenformel noch zusätzlich einzubauenden „Nachholfaktor“ wird dann die Rentenanpassung über mehrere Jahre zusätzlich gebremst.
5. Die schrittweise Besteuerung der Renten
Um beim aktuellen Rentenniveau mit der Netto-Rente das Grundsicherungsniveau zu erreichen, das im Jahr bei einem Einpersonenhaushalt bei 643 Euro lag, sind bei einem Durchschnittsverdienst (je Jahr ein Entgeltpunkt) 27,2 Versicherungsjahre erforderlich und bei einer Entgeltposition von 75 % schon 36,3 Jahre.
Prognostizierte Entwicklung des Nettorentenniveaus vor Steuern
46,6
43,5
42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
2005 2010 2020 2030
Prognostiziertes Rentenniveau 49,1
52,7
46 % Mindestsicherungsziel 2020
43 % Mindestsicherungsziel 2030
Die ursprüngliche Zielsetzung Lebensstandardsicherung kann nur noch begrenzt erfüllt werden!
Quelle: Reimann 2006
Durchschnittliche Rentenzahlbeträge von Männern und Frauen (Alte und neue Bundesländer 2003)
0 200 400 600 800 1000 1200
West Source: Infratest
Sozialforschung 2005
Ost
Men Women 1104 €
493 €
1073 €
673 €
Unter Berücksichtigung der zukünftig Wirkung der genannten Faktoren sowie der Einführung der nachgelagerten Besteuerung wird es zunehmend fraglich, ob insbesondere Frauen in der Lage sein werden, eine eigene gesetzliche Altersrente in ausreichender Höhe aufzubauen.
Option I: Der derzeitige Weg: Schrittweise Substitution der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge!
1. Die Steigerung der durchschnittlichen Lebenserwartung zwingt die Sparer, einen größeren Teil ihrer laufenden Einkünfte für die Alterssicherung zurückzulegen.
Entspricht Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
2. Demographische Entwicklung wird auch die Verzinsung privatwirtschaftlicher
Kapitalanlagen negativ beeinflussen Entspricht einer Absenkung des Rentenniveaus.
3. Die private Altersvorsorge wirkt nicht sozial ausgleichend, sonder in mehrfacher Hinsicht selektiv.
4. Bei betrieblichen Altersvorsorgeregelungen erhalten in der Regel gerade die
Arbeitnehmer(innen) in prekären Arbeitsverhältnissen und mit diskontinuierlichen Erwerbsverläufen keine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge.
These: Das was eine Gesellschaft für die Versorgung der Nicht-Erwerbstätigen aufwendet, muss stets von den ökonomisch Aktiven erwirtschaftet werden, und ist somit Teil des laufenden Volkseinkommens.
Option II: Einführung eines steuerfinanzierten Grundrentenmodells
Ausgangslage:
Das Rentenniveau wird aufgrund der strikten Beitragssatzorientierung langfristig sinken.
Deshalb wird ein wachsender Teil der älteren Bevölkerung auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein.
These: Es findet ein schleichender Prozess weg von der lohn- und beitragsbezogenen Rentenversicherung hin zu einer steuerfinanzierten, bedarfsbezogenen Grundsicherung statt.
Das Rentenmodell:
Ein obligatorisches Zwei- oder Dreisäulenmodell mit einer steuerfinanzierten Grundrente und einem ergänzenden äquivalenzbezogenen Zusatzsystem (lohn- und beitragsbezogenes Rentensystem).
Elemente des sozialen Ausgleiches wären auf die Grundrente begrenzt.
Die Zusatzsysteme der zweiten und dritten Säule hätten die Lebensstandardsicherung zum Ziel.
.
Zur Diskussion eines Grundrentenmodells
Pro:
Altersarmut könnte effektiv vermieden werden
Erwerbsunterbrechungen, Nicht-Erwerbstätigkeit, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit sowie der Übergang zur Selbstständigkeit würden weder den Anspruch auf eine Grundrente im Alter noch deren Leistungsfähigkeit berühren.
Contra:
Die finanzielle Belastung der öffentlichen Haushalte ist immens.
Lange Übergangsfristen von 40 bis 50 Jahren sowie großzügige Vertrauensschutzregelungen.
Dies führt zu einer erheblichen Mehrfachbelastung:
1. Es müssen die finanziellen Mittel für die Grundrenten aufgebracht werden.
2. Es müssen weiterhin die Renten aus dem alten System finanziert werden, die oberhalb des Grundrentenniveaus liegen.
3. Dreifachbelastung der aktiven Generation.
Die bedarfsorientierte Grundrente als Spielball der Politik?
Auch ein Grundrentenmodell ist nicht Demographieresistent
Vor allem in der schwierigen Umstellungsphase ist es fraglich, ob das Niveau der Grundrente unberührt bleibt.
Auf längerfristige Sicht ist aufgrund der steigenden Ausgaben damit zu rechnen, dass Einkommens- und Vermögensanrechnungen eingeführt werden (s. Finnland).
Da Grundrenten der Eigentumscharakter fehlt können sie schnell zum politischen Spielball werden.
Die Anpassung der Grundrente muss jährlich in harten politischen Auseinandersetzungen „erstritten“ werden.
Fazit: Kein Alterssicherungssystem ist Demographieunabhängig!
Unabhängig vom Finanzierungsverfahren der Alterssicherung wird die ältere Bevölkerung bei gegebenem Leistungsniveau einen größeren Teil des
Bruttosozialproduktes für sich beanspruchen.
In jedem Finanzierungsmodell muss entschieden werden, welche Belastungen den Jüngeren in Form von Konsumverzicht zugemutet werden können, und welche
Belastungen auf die ältere Generation durch die Minderung der Zuwachsraten ihrer Rentenansprüche zukommt.
Aus Kosten- und Effizienzgesichtpunkten wäre somit eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht deren systematische Delegitimierung angebracht.
Mögliche „Stellschrauben zur Bewältigung des demographischen Wandels
1. Verlängerung der Lebensarbeits- und damit der Beitragszeiten sowie die damit verbundene Kürzung der Rentenlaufzeit.
2. Senkung des Rentenniveaus.
3. Chancen des demographischen Wandels
Entscheidend für die Erwerbstätigkeit im Alter ist die Qualifikation
48,1 78,9 %
87,8 % Fachhochschule/
Hochschule
29,0 % 73,8 %
84,5 % Meister,
Techniker
16,9 % 56,8 %
72,5 % Lehrausbildung
12,6 % 42,9 %
54,8 % Ohne
Berufsabschluss
60 bis u 65 Jahre 55 bis u. 60 Jahre
50 bis 55 Jahre Höchster
Berufsabschluss
Quelle: IAT 2005
Es besteht ein positiver Zusammenhang zwischen der Qualifikation und der Erwerbstätigenquote
Entscheidend ist daher nicht nur eine gute Erstausbildung, sondern eine kontinuierliche Weiter- und Fortbildung, auch der älteren Erwerbstätigen.
Chance I: Der demographische Wandel und die damit verbundene Alterung des verfügbaren Personals zwingt Unternehmen dazu ihre restriktive Personalpolitik der Frühausgliederung Älterer zu beenden.
Chance II: Durch eine verstärkte inner- und außerbetriebliche Weiterbildung kann oder muss die Beschäftigungsfähigkeit Älterer bis ins hohe Alter sichergestellt werden. Dabei muss die Politik in besonders betroffenen Branchen unterstützend.
Die altersdiskriminierende Beschäftigungspolitik deutscher Unternehmen lässt sich nicht auf die Leistungsfähigkeit Älterer zurückführen.
Quelle: IAB-Betriebspanle 2002
0% 20% 40% 60% 80% 100%
eher bei Älteren Kein Unterschied eher bei Jüngeren Arbeitsmoral, -disziplin
Qualitätsbewusstsein Flexibilität Erfahrungswissen
Loyalität Lernbereitschaft Lernfähigkeit Teamfähigkeit Psych. Belastbarkeit Theoret. Wissen Körperl. Belastbarkeit
Kreativität
30 % 66 % 4 %
26 % 70% 4 %
8 % 73 % 19 %
53 % 44 % 3 %
17% 79 % 4 %
5 % 73 % 22 %
3 % 65 % 32 %
7 % 82 % 11 %
13 % 75 % 12 %
16 % 71 % 13 %
6 % 64 % 30 %
7 % 75 % 18%
Dennoch besteht nur eine geringe Bereitschaft der Unternehmen Ältere einzustellen
15 % der Betriebe würden grundsätzlich niemanden 50 + einstellen.
54 % würden dies ohne Bedingung tun.
31 % knüpfen an eine Einstellung von älteren Bewerbern Bedingungen.
Nur eine knappe Mehrheit äußert sich also diskriminierungsfrei Fazit: Einstellungschancen Älterer weiter gering.
Quelle: IAB Betriebspanel 2002,
Chance III: Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Eine hohe Erwerbstätigenquote könnte die Folgen des demographischen Wandels abfedern.
Vor allem die Erwerbstätigenquote der Frauen ist in der Bundesrepublik Deutschland deutlich geringer als in anderen EU-Ländern.
Internationale Studien zeigen, dass ein hohes gesamtgesellschaftliches Beschäftigungsniveau positiv mit der Erwerbsbeteiligung im Alter korreliert.
Durch eine innovative Familienpolitik und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnten somit die finanziellen Nachteile eines steigenden Altenquotienten
ausgeglichen werden.
Es kommt nicht auf das Verhältnis Alt zu Jung, sondern auf das Verhältnis Beitragszahler zu Rentenempfänger an.
Fazit: Der Schlüssel für eine höhere Erwerbsbeteiligung im Alter liegt bei den Frauen.
Ausblick
Erhebliche Arbeitsmarktprobleme bei den Älteren 50 +
Weiterhin sehr restriktive Personalpolitik der Betriebe. Ein Umdenken auf Seiten der Unternehmen wird erst für die Zeit nach 2015 erwartet.
Bildung und Weiterbildung entscheidend
Der Schlüssel zur Bewältigung des demographischen Wandels liegt in einer höheren Alterserwerbstätigkeit