Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
AUS DEM BUNDESTAGkann ich hierzu, daß mir aus der höchstrichterlichen Rechtspre- chung keine Urteile bekannt ge- worden sind, die für das Bedürfnis nach einer korrigierenden gesetzli- chen Regelung sprechen würden.
Offenbar ist es der Praxis bislang gelungen, den unterschiedlichen Aspekten dieses Fragenkreises angemessen Rechnung zu tragen.
In jüngster Zeit sind von der Dis- kussion um die passive Sterbehilfe auch jene Fälle erfaßt worden, in denen dem Sterbenden schmerzlin- dernde, jedoch infolge ihrer Ne- benwirkungen zugleich lebensver- kürzende Medikamente verab- reicht worden sind. Soweit derar- tige Mittel aus ärztlicher Sicht zu Schmerzlinderung gegeben werden müssen, scheidet nach herrschen- der Meinung — jedoch ohne nähe- re dogmatische Begründung und nicht unbestritten — eine Strafbar- keit des Arztes aus. Dagegen wird sich derjenige wegen eines Tö- tungsdeliktes zu verantworten ha- ben, der seinem unheilbaren Pa- tienten eine Überdosis eines ent- sprechenden Medikamentes gibt, nicht um dessen Schmerzen zu lin- dern, sondern um ihn durch den Tod endgültig von seinem Leiden zu befreien."
Schutz
vor Vinylchlorid
Die Bundesregierung erwartet, daß Erkrankungen durch Vinylchlorid nicht mehr auftreten. Der Parla- mentarische Staatssekretär des Bundesarbeitsministeriums, Her- mann Buschfort, begründet diese Zuversicht damit, daß die notwen- digen technischen und arbeitsme- dizinischen Schutzmaßnahmen ge- troffen worden seien und fortlau- fend an den neuesten Stand der Erkenntnisse angepaßt würden. Es sei daher vorerst nicht beabsich- tigt, eine Einschränkung der PVC- Produktion zu veranlassen. Auf Fragen des SPD-Abgeordneten Karl-Heinz Hansen führte Buschfort weiter aus, daß das Auftreten von Gesundheitsschäden während der Beschäftigung in der PVC-Weiter- verarbeitung nach derzeitigen
Kenntnissen nicht sehr wahr- scheinlich sei, allerdings auch nicht mit letzter Sicherheit ausge- schlossen werden könne. Zur Klä- rung der genauen Ursache und Entstehung der sogenannten Vi- nylchloridkrankheit sei ein dreiteili- ger Forschungsauftrag vergeben worden. Im Hinblick auf den Um- fang der Untersuchungen, die Lang- zeitversuche mit Tieren erforder- ten, seien Ergebnisse der For- schung voraussichtlich erst in zwei bis drei Jahren zu erwarten.
Vergiftungen
durch Zierpflanzen
Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen des in Vorbereitung be- findlichen Giftgesetzes das An- pflanzen von giftigen Pflanzen in der Nähe von Kinderspiel- und Er- holungsplätzen sowie im unmittel- baren Bereich von Kinderheimen, Kindergärten und Kindertagesstät- ten zu verbieten. Diese Mitteilung machte Staatssekretär Prof. Dr.
med. Hans-Georg Wolters (Bundes- gesundheitsministerium) auf Anfra- ge des SPD-Abgeordneten Helmuth Becker (Nienberge). Um den zu- ständigen Behörden, Institutionen und Privatpersonen Hinweise vor allem auf die Gefährdung von Kin- dern durch giftige Pflanzen zu ge- ben, werde die Bundesregierung eine Liste giftiger Pflanzen im Bun- desanzeiger veröffentlichen.
Krankenkasse übernimmt Hubschrauber- Transportkosten
Die Aufwendungen für die Fahrt oder den Transport eines Versi- cherten zum Arzt oder zum Kran- kenhaus gehören zu den von der Krankenkasse zu übernehmenden Nebenkosten der Krankenhilfe, wenn die Krankenbehandlung ohne die Fahrt oder den Transport nicht durchgeführt werden kann. Die Höhe der zu erstattenden Aufwen- dungen ist davon abhängig, welche
Art der Beförderung oder des Transports aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Hierbei ist
§ 182 Absatz 2 der Reichsversiche- rungsordnung zu beachten, wo- nach die Leistung ausreichend und zweckmäßig sein muß, jedoch das Maß des Notwendigen nicht über- schreiten darf. Hieraus ergibt sich, daß im Einzelfall die Träger der Krankenversicherung verpflichtet sein können, die Kosten für einen Hubschraubertransport des versi- cherten Kranken zum Arzt oder zum Krankenhaus zu übernehmen.
Diese Antwort erteilte der Parla- mentarische Staatssekretär des Bundesarbeitsministeriums, Her- mann Buschfort, auf Grund einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage des SPD-Bundestagsabge- ordneten Norbert Gansel. HC
Starke
Inanspruchnahme der flexiblen Altersrente
Die gesetzlichen Rentenversiche- rungen zahlen zur Zeit rund 285 000 „flexible Altersruhegelder".
Damit wurde die mit der Rentenre- form 1972 geschaffene Möglichkeit, vor Vollendung des 65. Lebensjah- res die Altersrente in Anspruch zu nehmen, von etwa Zweidrittel al- ler Anspruchsberechtigten genutzt.
Von der Möglichkeit, den Bezug des Altersruhegeldes über die Voll- endung des 65. Lebensjahres hin- aus aufzuschieben, wurde dagegen nur in rund 2000 Fällen Gebrauch gemacht. Wie der Parlamentari- sche Staatssekretär des Bundesar- beitsministeriums, Hermann Busch- fort, auf Anfrage des SPD-Abgeord- neten Udo Fiebig mitteilte, werden von den Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten rund 261 000 „flexible Altersruhegelder"
gezahlt. Rund 228 000 Rentner nah- men ihr Altersruhegeld nach Voll- endung des 63. Lebensjahres und 31 000 Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige nach Vollen- dung des 62. Lebensjahres in An- spruch. Die knappschaftliche Ren- tenversicherung zahlt rund 24 000
„flexible Altersruhegelder".