• Keine Ergebnisse gefunden

CE-Kennzeichnung von Geräteanschlusskabeln | Bitkom e.V.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "CE-Kennzeichnung von Geräteanschlusskabeln | Bitkom e.V."

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Albrechtstraße 10 A 10117 Berlin-Mitte Tel.: +49.30.27576-0 Fax: +49.30.27576-400 bitkom@bitkom.org www.bitkom.org

Ansprechpartner Christian Herzog Bereichsleiter

Technische Regulierung und Marktzugang Tel.: +49.30.27576-270 Fax: +49.30.27576-409 c.herzog@bitkom.org

Präsident Prof. Dieter Kempf

Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder

Stellungnahme

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medi- en e.V. vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.100 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung des Bildungssystems, eine innovative Wirtschaftspolitik und eine zukunftsorien- tierte Netzpolitik ein.

BITKOM begrüßt die Erarbeitung eines Interpretationspapiers durch die Europä- ische Kommission zur Frage, ob Geräteanschlussleitungen beim Inverkehrbrin- gen bzw. bei der Bereitstellung auf dem Markt mit der CE-Kennzeichnung ver- sehen sein müssen. Diese Frage hat in der Vergangenheit immer wieder zu Verwirrung im Markt geführt, da es in den verschiedenen CE-Richtlinien keine konsistenten Aussagen dazu gibt.

Das vorliegende Interpretationspapier gibt einen fundierten Überblick über die rechtliche Lage und stellt eine wesentliche Hilfe für die Marktteilnehmer bei der Bewertung der Notwendigkeit einer CE-Kennzeichnung von Anschlusskabeln dar.

Nach eingehender Beratung des Interpretationspapiers hat BITKOM jedoch einen wesentlichen Punkt identifiziert, der nach unserer Auffassung zu Proble- men führen kann und deshalb geändert werden sollte.

Zum Entwurf der Kommission „CE MARKING IN CORD SETS“ vom 22.4.2013 nimmt BITKOM wie folgt Stellung:

CE-Kennzeichnung auf Gerät und Verpackung ist für Gesamtsysteme nicht sinnvoll

Bereits in den Diskussionen zur EMV-Richtlinie wurde dieser Punkt sehr aus- führlich behandelt. Als Ergebnis ist für die EMV-Richtlinie geregelt worden1, dass ein System, was als Ganzes in den Verkehr gebracht wird, nur eine (gemeinsa- me) CE-Kennzeichnung für alle seine Teile benötigt.

Sowohl die Niederspannungsrichtlinie als auch der NLF-Beschluss 768/2008 sehen die Anbringung des CE-Zeichens zunächst auf dem Gerät selbst vor. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann das CE-Zeichen auf der Verpackung ange- bracht werden. Damit wird klar, dass nicht beide Anbringungsorte gleichzeitig vorgesehen sind.

1 Guide for the EMC Directive 2004/108/EC (8th February 2010), Abschnitt 3.4.1.1 CE-Kennzeichnung von Geräteanschlusskabeln –

„CE MARKING IN CORD SETS“, EU-Kommission vom 22.4.2013

03. Mai 2013 Seite 1

(2)

Stellungnahme

CE-Kennzeichnung von Geräteanschlusskabeln Seite 2

Um die Konsistenz mit bereits bestehenden Regelungen herzustellen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, schlägt BITKOM folgende Ände- rung für den letzten Absatz des Kommissionspapiers vor:

In the context of case 1) and 2), when a cord set is sold together with another item that is also covered by the LVD, there is no need to CE mark the cord set, provided that the CE mark is affixed on both either the main article and or on the package. In any case, the manufacturer/authorised representative of the main article shall be responsible to demonstrate that both items comply with the LVD.

BITKOM bedankt sich für die Möglichkeit der Kommentierung und steht gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Durch die neue Einstufung können Stoffe und Gemische, die bisher nicht gekennzeichnet wurden eine Kennzeichnung bekommen oder bisherige Kennzeichnungen

H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigenB. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen H361d Kann vermutlich das Kind

H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen H361d Kann vermutlich das Kind

Bei jeder TSVG-Konstellation muss in der Praxis ein gesonderter Schein in der Abrechnung angelegt und im Feld „TSVG Vermittlungs-/Kontaktart“ einer der folgenden Inhalte gewählt

Sämtliche relevanten gesetzlichen Rege- lungen zur CE-Kennzeichnung sind seit Juli 2008 im Beschluss (Nr. 768/2008/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über

Grundfarbe der Tafel ist Signalgelb nach RAL 1003 für Einsatzleitung, Reinweiß nach RAL 9010 für Abschnittsleitung, Meldekopf, Sammelstelle. Größe und Beschriftung der Schilder sind

Ermittlung identifizierender Eigenschaften des Acrylatgels RUBBERTITE als Injektionsstoff für Schleierinjektionen im Baugrund; MFPA Leipzig 2008 Prüfung

unter Angabe von Tag, Monat und Jahr enthalten, wenn not- wendig auch Informationen zur Haltbarkeit nach dem Öff- nen des Behältnisses oder nach Herstellung der gebrauchsferti-