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Kennzeichnung Außenverpackung

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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 03.09.2009 Seite 1

Merkblatt zur Verpackung und zum Transport von Veterinärmedizinischen Proben durch

Kurierfahrzeuge zum Landesamt für Verbraucherschutz

Fachbereich 4 Veterinärmedizin

Der Probentransport regelt sich nach den Bestimmungen für die Klassifizierung, Verpackung, Beförderung und Entsorgung von medizinischem und veterinärmedizinischem Untersuchungs- gut im Gefahrgutrecht Klasse 6.2 des ADR (Stand: 01. 01. 2009).

Die Verantwortung für die sachgerechte Klassifizierung und die ordnungsgemäße Kenn- zeichnung und Verpackung des Probenmaterials trägt der Einsender.

Der Probentransport durch den Kurierdienst erfolgt für alle Proben als:

Biologischer Stoff, Kategorie B

Klassifizierung UN 3373, Verpackungsvorschrift P 650

Kennzeichnung Außenverpackung

UN3373

Verpackungsanforderungen Biologischer Stoff, Kategorie B (P 650)

Ein Versandstück besteht aus mindestens drei Teilen 1. Primärverpackung enthält die Probe und ist dicht

- Flaschen und Röhrchen sind gegen Auslaufen und vor Bruch zu sichern (ggf. saugfähiges Material dazwischen legen)

- mehr als 10 Proben sind sortiert in Ständern / Kartons (diese gelten nicht als Sekundärver- packung) einzusenden

- ganze Tierkörper bis 30 kg werden in reißfesten Foliensäcken von mindestens 0,1 mm Fo- lienstärke auslaufsicher verpackt

- Proben des Nationalen Rückstandskontrollplanes sind amtlich zu versiegeln 2. Sekundärverpackung enthält ein oder mehrere Primärgefäße:

- flüssige Proben (z.B. Blut, Milch) sind auslaufsicher zu verpacken

Æ Einzelproben z.B. in einem stabilen Kunststoffgefäß mit Schraubdeckel

Æ größere Probenposten Blut- oder Milchröhrchen im bisher auch verwendeten Karton oder Ständer zusätzlich in dicht zu verschließende Folienbeutel einstellen

- Tierkörper in weitere Foliensäcke mit mindestens 0,1 mm Folienstärke bzw. verschließbare Kunststoffbeutel (liegen am Kurierstützpunkt bereit)

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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 03.09.2009 Seite 2

3. Außenverpackung

- ausreichend feste Qualität, starr, eine Fläche mind. 10 x 10 cm, Kennzeichnung siehe oben

- oder in Form von Transportkisten, im Kurierfahrzeug mitgeführt Æ Bedingung: korrekte Sekundärverpackung!

Bitte beachten Sie:

- Der Begleitschein* muss dem Probenmaterial eindeutig zuzuordnen sein und an ihm befes- tigt sein, er muss verschmutzungssicher transportiert werden.

- Der Begleitschein muss mindestens folgende Angaben enthalten:

-Tierhalter mit Adresse - Einsender mit Adresse

- Telefon-/ Faxnummer mit Vorwahl - Untersuchungsmaterial

- Entnahmedatum

- Untersuchungsanlass/ gewünschte Untersuchungen - Vorbericht

- Ganze Tierkörper werden ungekühlt transportiert.

- Alle anderen Proben werden gekühlt transportiert, zwingende Abweichungen hiervon (z.B.

gefroren oder obligat ungekühlt) sind deutlich kenntlich zu machen

- Kartons / Ständer mit Probenröhrchen sind in der Sekundärverpackung aufrecht zu trans- portieren / zu lagern

Kein Transport von:

- Transportgut ohne Anschrift und / oder ohne Absender - nicht vorschriftsmäßig verpackten Proben

- losen Proben

- Sektionsgut über 30 kg und / oder in undichter ungeeigneter Verpackung

Informationen über Rechtsgrundlagen, Verpackung, Material, Bestellmöglichkeiten sind unter:

www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de zu erfahren

* Als Begleitschein werden die vom LAV bereitgestellten Formulare verwendet. Diese können vom LAV abgefordert werden. Einige können über die Internetseite des LAV ausgedruckt wer- den.

Formlose Begleitscheine müssen die oben genannten Angaben enthalten!

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Fachbereich 4 – Veterinärmedizin Haferbreiter Weg 132 – 135

39576 Stendal

Tel. 03931 631 0/ Fax 03931 631 153 www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

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