Landesrecht Sachsen-Anhalt
Vorschrift
Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport
Aktenzeichen: 36.1-48102 Erlassdatum: 28.06.2017 Fassung vom: 28.06.2017 Gültig ab: 01.06.2017
Quelle:
Gliede-
rungs-Nr: 226
Zum Hauptdokument : Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrati- onsarbeit in den Kreis- und Stadtsportbünden des Landes Sachsen-Anhalt
Anlage 1 (zu Nummer 2 Abs. 3 Satz 1)
Zielvereinbarung des Kreis-/Stadtsportbundes (Na- me) mit der Stabsstelle „Sport und Gesellschaft“
des Landessportbundes für das Jahr...
Die vorliegende Zielvereinbarung ist gemäß Nummer 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwen- dungen zur Förderung von Integrationsarbeit in den Kreis- und Stadtsportbünden des Landes Sachsen- Anhalt (Erl. des MI vom 28. 6. 2017, MBl. LSA S. 390) Grundlage für die jährliche Berechnung der leis- tungsabhängigen Zuwendung (20 v. H. der Gesamtzuwendung).
Förderziele Schwerpunkte/Maß-
nahmen Indikator (gegebenenfalls auszuweisen nach Ziel- gruppen)
Soll Ist er- reich- ter Pro- zent- satz Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. a: Information, Beratung und Unterstützung der Ziel- gruppen bei deren Integration in den Sport (Gewichtung/Anteil aus leistungsabhän- giger Zuschusssumme pro Jahr: 25 v. H.)
Anzahl Beratungen/Informationsveran- staltungen für
1. sozial Benachteiligte 2. Menschen mit Behin-
derung
Verbesserung der Orientie- rungskenntnis- se
Bestandsaufnahme vorhandener An- gebote, Organisa- tion und Durchfüh- rung von Beratun- gen und Informa- tionsveranstaltun- gen zu integrativen Sportangeboten in
3. Migrantinnen und Mi- granten
der näheren Umge- bung
Anzahl der
1. sozial Benachteiligten 2. Menschen mit Behin-
derung
Kontaktvermittlung zu den Sportverei- nen
3. Migrantinnen und Mi- granten
Anzahl der
1. sozial Benachteiligten 2. Menschen mit Behin-
derung
Eröffnung von Zugängen zu Sportangebo- ten
Vermittlung von und Aufsicht über Fahrtmöglichkeiten
3. Migrantinnen und Mi- granten
Unterstützung von Vereinen bei der Beantragung von Fördermitteln
Anzahl Beratungen Unterstützung
bei Behörden- gängen und Antragsstel-
lung Beratungen zum
Bildungs- und Teil- habepaket
Anzahl Beratungen
Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. b: Qualifizierung und Öffnung von Sportvereinen für die Arbeit mit den Zielgruppen und deren Teilhabe am Sport (Gewichtung/Anteil aus leistungsabhängiger Zuschusssumme pro Jahr: 25 v. H.)
Gewinnung von Sportvereinen für die Schaffung von Integrationsangebo- ten
Anzahl der gewonnenen Sportvereine
Anleitung, Unter- stützung und Be- treuung von Sport- vereinen mit inte- grativen Sportange- boten
Anzahl der Beratungen mit Sportvereinen
Vermittlung von Fortbildungsange- boten (z. B. zur in- terkulturellen Kom- petenz, zur UN-Be- hindertenrechts- konvention, zum Bildungs- und Teil- habepaket
Anzahl Fortbildungen Verbesserung
der Quantität und Qualität von Sportan- geboten für die Zielgrup- pen
Anzahl Vereinsmitglie-
der, die das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen
Organisation inte- grativer und inter- kultureller Sportver- anstaltungen ge- meinsam mit Sport- vereinen der Regi- on
Anzahl Sportveranstaltun- gen
Sportangebote in Landeserstaufnah- meeinrichtungen gemeinsam mit Sportvereinen
Anzahl Sportangebote Vermittlung
neuer integra- tiver und inter- kultureller Be- gegnungsmög- lichkeiten im Sport
Sportangebote in kommunalen Ge- meinschaftsunter- künften gemeinsam mit Sportvereinen
Anzahl Sportangebote
Anzahl der Vereinstrainer und -vor- stände
1. sozial Benachteiligte 2. Menschen mit Behin-
derung
Beteiligung an ehrenamtli- chen Struktu- ren im Sport
Gewinnung und Qualifizierung zu Vereinstrainern und -vorständen
3. Migrantinnen und Mi- granten
Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. c: Prävention gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Ex- tremismus und Homophobie im Sport (Gewichtung/Anteil aus leistungsabhängiger Zuschusssumme pro Jahr: 10 v. H.)
Stärkung der Sensibilität und des ge- sellschaftli- chen Zusam- menhaltes in den Sportver- einen/Zurück- drängen von Vorurteilen, Gewalt und Diskriminie- rung im Sport
Vermittlung von Fortbildungsange- boten und Beratun- gen für Sportverei- ne (z. B. zur Homo- phobie, zu rechts- extremen Symbo- len) bei Wunsch oder entsprechen- den Problemlagen
Anzahl der Vermittlungen
Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. d: Koordination der Integrationsarbeit in den Sport im jeweiligen Landkreis und in der jeweiligen kreisfreien Stadt (Gewichtung/Anteil aus leistungsabhängiger Zuschusssumme pro Jahr: 15 v. H.)
Koordinierung der sportlichen Integrations- angebote im Landkreis oder
Erfassung der be- stehenden integra- tiven Sportangebo- te, Steuerung und Vermittlung ausge-
Anzahl an Vermittlungs- gesprächen
richtet an den kon- kreten Bedarfen in der kreisfrei-
en Stadt in Zu- sammenarbeit mit den Koor- dinierungsstel- len Migration, den Integrati- onslotsen, den Teilhabemana- gern Inklusion sowie mit den Landesfach- verbänden
Durchführung von Erfahrungsaustau- schen für Vereine mit Integrationsar- beit und Vermitt- lung von guten Bei- spielen
Anzahl
Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. e: Mitwirkung in lokalen Netzwerken zur Integration der Zielgruppen (Gewichtung/Anteil aus leistungsabhängiger Zuschusssumme pro Jahr: 15 v. H.)
Qualifizierung der lokalen konzeptionel- len Integrati- onsarbeit
Mitwirkung an der Erarbeitung, Um- setzung und Fort- schreibung des In- tegrationskonzep- tes des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Anzahl der Beratungen zur Erarbeitung und Um- setzung des Integrations- konzeptes
Durchführung von Workshops und Ver- netzungstreffen
Anzahl Workshops/Ver- netzungstreffen
Mitwirkung an der Stärkung und Qualifizie- rung der loka-
len Netzwerke Beratung mit den Koordinierungsstel- len Migration
Anzahl Beratungen
Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. f: Zusammenarbeit mit der „Stabsstelle Sport und Ge- sellschaft“ im LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. (Gewichtung/Anteil aus leis- tungsabhängiger Zuschusssumme pro Jahr: 10 v. H.)
Teilnahme an Bera- tungen
Anzahl
Termingerechte Übermittlung des Monitorings
Anzahl
Termingerechte Er- ledigung weiterer Berichtspflichten und von Aufträgen
Anzahl
Regionale Um- setzung der In- tegrationsstra- tegie des Lan- dessportbun- des
Gesamtpro-
zent- satz:
0
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