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Förderziele Schwerpunkte/Maß- nahmen Indikator (gegebenenfalls auszuweisen nach Ziel- gruppen) Soll Ist er- reich- ter Pro- zent- satz Zu Nummer 2 Abs

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Academic year: 2022

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(1)

Landesrecht Sachsen-Anhalt

  Vorschrift  

  

 Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport

Aktenzeichen: 36.1-48102 Erlassdatum: 28.06.2017 Fassung vom: 28.06.2017 Gültig ab: 01.06.2017

 Quelle:

Gliede-

rungs-Nr: 226

 

 

    

Zum Hauptdokument : Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrati- onsarbeit in den Kreis- und Stadtsportbünden des Landes Sachsen-Anhalt

  

Anlage 1 (zu Nummer 2 Abs. 3 Satz 1)   

Zielvereinbarung des Kreis-/Stadtsportbundes (Na- me) mit der Stabsstelle „Sport und Gesellschaft“

des Landessportbundes für das Jahr...

  

Die vorliegende Zielvereinbarung ist gemäß Nummer 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwen- dungen zur Förderung von Integrationsarbeit in den Kreis- und Stadtsportbünden des Landes Sachsen- Anhalt (Erl. des MI vom 28. 6. 2017, MBl. LSA S. 390) Grundlage für die jährliche Berechnung der leis- tungsabhängigen Zuwendung (20 v. H. der Gesamtzuwendung).

  

Förderziele Schwerpunkte/Maß-

nahmen Indikator (gegebenenfalls auszuweisen nach Ziel- gruppen)

Soll Ist er- reich- ter Pro- zent- satz Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. a: Information, Beratung und Unterstützung der Ziel- gruppen bei deren Integration in den Sport (Gewichtung/Anteil aus leistungsabhän- giger Zuschusssumme pro Jahr: 25 v. H.)

Anzahl Beratungen/Informationsveran- staltungen für

1. sozial Benachteiligte     2. Menschen mit Behin-

derung

   

Verbesserung der Orientie- rungskenntnis- se

Bestandsaufnahme vorhandener An- gebote, Organisa- tion und Durchfüh- rung von Beratun- gen und Informa- tionsveranstaltun- gen zu integrativen Sportangeboten in

3. Migrantinnen und Mi- granten

   

 

(2)

der näheren Umge- bung

Anzahl der

1. sozial Benachteiligten     2. Menschen mit Behin-

derung

   

Kontaktvermittlung zu den Sportverei- nen

3. Migrantinnen und Mi- granten

   

Anzahl der

1. sozial Benachteiligten     2. Menschen mit Behin-

derung

   

Eröffnung von Zugängen zu Sportangebo- ten

Vermittlung von und Aufsicht über Fahrtmöglichkeiten

3. Migrantinnen und Mi- granten

   

Unterstützung von Vereinen bei der Beantragung von Fördermitteln

Anzahl Beratungen     Unterstützung

bei Behörden- gängen und Antragsstel-

lung Beratungen zum

Bildungs- und Teil- habepaket

Anzahl Beratungen      

Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. b: Qualifizierung und Öffnung von Sportvereinen für die Arbeit mit den Zielgruppen und deren Teilhabe am Sport (Gewichtung/Anteil aus leistungsabhängiger Zuschusssumme pro Jahr: 25 v. H.)

Gewinnung von Sportvereinen für die Schaffung von Integrationsangebo- ten

Anzahl der gewonnenen Sportvereine

   

Anleitung, Unter- stützung und Be- treuung von Sport- vereinen mit inte- grativen Sportange- boten

Anzahl der Beratungen mit Sportvereinen

   

Vermittlung von Fortbildungsange- boten (z. B. zur in- terkulturellen Kom- petenz, zur UN-Be- hindertenrechts- konvention, zum Bildungs- und Teil- habepaket

Anzahl Fortbildungen     Verbesserung

der Quantität und Qualität von Sportan- geboten für die Zielgrup- pen

  Anzahl Vereinsmitglie-

der, die das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen

   

 

(3)

Organisation inte- grativer und inter- kultureller Sportver- anstaltungen ge- meinsam mit Sport- vereinen der Regi- on

Anzahl Sportveranstaltun- gen

   

Sportangebote in Landeserstaufnah- meeinrichtungen gemeinsam mit Sportvereinen

Anzahl Sportangebote     Vermittlung

neuer integra- tiver und inter- kultureller Be- gegnungsmög- lichkeiten im Sport

Sportangebote in kommunalen Ge- meinschaftsunter- künften gemeinsam mit Sportvereinen

Anzahl Sportangebote    

Anzahl der Vereinstrainer und -vor- stände

1. sozial Benachteiligte     2. Menschen mit Behin-

derung

   

Beteiligung an ehrenamtli- chen Struktu- ren im Sport

Gewinnung und Qualifizierung zu Vereinstrainern und -vorständen

3. Migrantinnen und Mi- granten

   

Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. c: Prävention gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Ex- tremismus und Homophobie im Sport (Gewichtung/Anteil aus leistungsabhängiger Zuschusssumme pro Jahr: 10 v. H.)

Stärkung der Sensibilität und des ge- sellschaftli- chen Zusam- menhaltes in den Sportver- einen/Zurück- drängen von Vorurteilen, Gewalt und Diskriminie- rung im Sport

Vermittlung von Fortbildungsange- boten und Beratun- gen für Sportverei- ne (z. B. zur Homo- phobie, zu rechts- extremen Symbo- len) bei Wunsch oder entsprechen- den Problemlagen

Anzahl der Vermittlungen      

Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. d: Koordination der Integrationsarbeit in den Sport im jeweiligen Landkreis und in der jeweiligen kreisfreien Stadt (Gewichtung/Anteil aus leistungsabhängiger Zuschusssumme pro Jahr: 15 v. H.)

Koordinierung der sportlichen Integrations- angebote im Landkreis oder

Erfassung der be- stehenden integra- tiven Sportangebo- te, Steuerung und Vermittlung ausge-

Anzahl an Vermittlungs- gesprächen

     

(4)

richtet an den kon- kreten Bedarfen in der kreisfrei-

en Stadt in Zu- sammenarbeit mit den Koor- dinierungsstel- len Migration, den Integrati- onslotsen, den Teilhabemana- gern Inklusion sowie mit den Landesfach- verbänden

Durchführung von Erfahrungsaustau- schen für Vereine mit Integrationsar- beit und Vermitt- lung von guten Bei- spielen

Anzahl    

Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. e: Mitwirkung in lokalen Netzwerken zur Integration der Zielgruppen (Gewichtung/Anteil aus leistungsabhängiger Zuschusssumme pro Jahr: 15 v. H.)

Qualifizierung der lokalen konzeptionel- len Integrati- onsarbeit

Mitwirkung an der Erarbeitung, Um- setzung und Fort- schreibung des In- tegrationskonzep- tes des Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Anzahl der Beratungen zur Erarbeitung und Um- setzung des Integrations- konzeptes

   

Durchführung von Workshops und Ver- netzungstreffen

Anzahl Workshops/Ver- netzungstreffen

   

Mitwirkung an der Stärkung und Qualifizie- rung der loka-

len Netzwerke Beratung mit den Koordinierungsstel- len Migration

Anzahl Beratungen      

Zu Nummer 2 Abs. 2 Buchst. f: Zusammenarbeit mit der „Stabsstelle Sport und Ge- sellschaft“ im LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. (Gewichtung/Anteil aus leis- tungsabhängiger Zuschusssumme pro Jahr: 10 v. H.)

Teilnahme an Bera- tungen

Anzahl    

Termingerechte Übermittlung des Monitorings

Anzahl    

Termingerechte Er- ledigung weiterer Berichtspflichten und von Aufträgen

Anzahl    

Regionale Um-   setzung der In- tegrationsstra- tegie des Lan- dessportbun- des

    Gesamtpro-

zent- satz:

0

    

 

(5)

© juris GmbH   

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