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Hinweise zur Einschätzung der Entwicklung & richtigen Pflege

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Academic year: 2022

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Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen & Blühflächen

Hinweise zur Einschätzung der Entwicklung & richtigen Pflege

Die folgenden Folien zeigen Eindrücke aus diesem Jahr & vergangenen Jahren und sollen Ihnen helfen, Ihre eigenen Flächen besser einschätzen zu können.

Sandra Mann Hochschule Anhalt

Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie

& Landschaftsentwicklung Strenzfelder Allee 28

06406 Bernburg sandra.mann@hs-anhalt.de

Dr. Matthias Schrödter Isolde Reichardt

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg

Matthias.Schroedter@llg.mule.sachsen- anhalt.de

Isolde.Reichardt@llg.mule.sachsen-anhalt.de

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1.) Beispiel für einen guten Entwicklungszustand

Im Bild: Neuanlage mit der Mischung Löß-Lehm-trocken Ende April 2021, welche im Herbst 2020 angesät wurde. Die Zielarten sind gut entwickelt und erste Arten wie Kornblume, Feldrittersporn und auch erste mehrjährige Arten werden bald blühen .

Empfehlung: Hier besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Ein hoher Schröpfschnitt (ca. 20 cm hoch) wird auf ca. 30 % bis 50 % der Fläche für Anfang Juli empfohlen. Das führt zu einer Verlängerung der Blühzeiten und verhindert die Entwicklung zu dichter Biomasseschichten. Da am 30.06. die Sperrzeit endet, muss für den Schnitt Anfang Juli kein Ausnahme-Antrag gestellt werden.

Kleiner Detailausschnitt mit Jungpflanzen aus der Ansaat und sehr guter Zielartendichte:

1 – Kornblume

2 – Färber-Hundskamille 3 – Schafgarbe

4 – Wiesen-Margerite 5 – Rote Lichtnelke 6 – Wiesen-Labkraut 7 – Wilde Möhre

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2 a) Weitere Arten der mehrjährigen Blühstreifen und Blühflächen im Jugendstadium

(Die Pflanzen aus den Herbstansaaten 2020 können auch noch rel. klein sein – daher liegt zum Größenvergleich z. T. eine Münze daneben.)

Feld-Rittersporn Färber-Reseede

Ferkelkraut

Wiesen - Flockenblume Kleiner Odermennig

Rot-Klee

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2 b) Weitere Arten der mehrjährigen Blühstreifen und Blühflächen im Jugendstadium

(Die Pflanzen aus den Herbstansaaten 2020 können auch noch rel. klein sein – daher liegt zum Größenvergleich z. T. eine Münze daneben.)

Wiesen-Salbei (sehr frühes Jugendstadium und trockener Standort)

Wiesen Salbei (etwas weiter entwickelt und besser versorgter Standort)

Malve

Kleine Braunelle

Taubenkropf-Leimkraut

Pastinak

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Anfang Mai 2019

3. a) starkes Aufkommen unerwünschter Arten wie Besenrauke, Kamille oder Melden

Im Bild: Neuanlage mit der Mischung Löß-Lehm-trocken im Mai 2019; Zustand mit dichter Besenrauke im ersten Standjahr (Herbstansaat 2018)

Empfehlung:bei dichten Beständen aus z.B. Besenrauke, Kamille, Melden oder Amaranth wird ein hoher Schröpfschnitt empfohlen. Das Schröpfen erfolgt in ca. 20 cm Höhe, um die Jungpflanzen zu schonen und wenn die unerwünschten Arten ca. „kniehoch“ sind. Das Material kann auf der Fläche verbleiben. Für das Schröpfen in der Sperrzeit wird der Antrag (siehe Formblatt) bei der UNB und anschließend beim ALFF eingereicht (der zusätzliche Aufwand lohnt sich!) (Im ersten Standjahr dürfen bis zu 100 % geschröpft werden. Das sollte jedoch nur geschehen, wenn tatsächlich die gesamte Fläche vom starken Aufwuchs der unerwünschten Arten betroffen ist. Wenn möglich sollte auch im ersten Standjahr nie alles auf einmal geschröpft werden. Ab dem zweiten Standjahr dürfen maximal 70% des Streifen oder der Fläche zum gleichen Zeitpunkt geschröpft werden.)

01.07. 2020

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3 b) Besenrauke Ende April auf einer Herbstansaat des Jahres 2020

Die Besenrauke ist relativ dicht, jedoch befinden sich dazwischen etliche Zielarten.

Empfehlung:Hier sollte nicht bis Juli gewartet werden Antrag auf Schöpfschnitt in der Sperrzeit stellen (Antrag zuerst zur UNB; danach zum zuständigen ALFF). Hoher Schröpfschnitt (ca. 20 cm hoch) in den Bereichen mit dichter Besenrauke durchführen,, wenn sie ca. „kniehoch ist. Der Schröpfschnitt sicher die Entwicklung und eine gute Zielartenentwicklung für (mindestens) 5 Jahre.

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Zu 3 b) Besenrauke Ende April auf einer Herbstansaat des Jahres 2020

Die Besenrauke ist relativ dicht, jedoch befinden sich dazwischen etliche Zielarten. Nach einen hohen Schröpfschnitt bietet die eintrocknende Biomasse einen leichten Verdunstungsschutz und die

Zielarten bekommen wieder ausreichend Licht zum wachsen.

Kornblume

Margerite

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4) „unerwünschte Arten“

.

Hinweis: Ackerwildkräuter können die Blühaspekte auf den Blühstreifen und Blühflächen auch bereichern. Arten wie das Feld-Stiefmütterchen, Vergißmeinnicht, Hirtentäschel oder auch Kamille bieten ebenfalls Nahrung für die Tierwelt. Handlungsbedarf besteht lediglich bei sehr dichten Beständen aus Besenrauke, Melde, Kamille etc., wenn sie so dicht werden, dass die Ansaatarten unterdrückt werden.

Zwei ähnliche Arten im Vergleich:

links die (unerwünschte) Besenkauke und rechts die angesäte Färber-Hundskamille.

Auf diesem Standort war die Besenrauke nur sehr lückig vorhanden, so dass in der Sperrzeit kein Handlungsbedarf besteht.

Geruchlose Kamille: einzelne Pflanzen und lückige Bestände können belassen werden. In dem Fall reicht ein

Schröpfschnitt nach der Sperrzeit. Bei dichten Beständen wird ein Schröpfschnitt

Dichter Meldenbestand: Hier empfiehlt sich ein Schröpfschnitt bereits im Mai, spätestens Juni. (Ausnahme-Antrag stellen)

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5.) starkes Aufkommen von Vogelknöterich

Im Bild: Neuanlage mit der Mischung Löß-Lehm-trocken als Frühjahrsansaat des Jahres 2019. Zustand im Juni 2019 mit dichtem Bestand des Vogelknöterich (erstes Standjahr). Aufgrund extremer

Trockenheit waren die Ansaatarten noch relativ klein und noch nicht in großer Dichte vorhanden.

Empfehlung: So dichte Vogelknöterich-Bestände sind relativ selten, können aber gelegentlich vorkommen. Auch hier sollte geschröpft werden. Durch die geringere Wuchshöhe kann hier

ausnahmsweise etwas niedriger bei 10 cm bis 15 cm geschröpft werden. Das Material kann auf der Fläche verbleiben. Für das Schröpfen in der Sperrzeit wird der Antrag (siehe Formblatt) bei der UNB und anschließend beim ALFF eingereicht (Im ersten Standjahr dürfen bis zu 100 % geschröpft werden.

Das sollte jedoch nur geschehen, wenn tatsächlich die gesamte Fläche vom starken Aufwuchs der unerwünschten Arten betroffen ist. Wenn möglich sollten auch im ersten Standjahr Teilbereiche nicht geschröpft werden. Ab dem zweiten Standjahr dürfen maximal 70% des Streifen oder der Fläche zum gleichen Zeitpunkt geschröpft werden.)

Juni 2020 Sommer 2019

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Mischung Sand –

trocken Anfang Juli 2015

6.) Entwicklungsverzögerung durch Trockenheit

Im Bild: Neuanlage mit der Mischung Sand-trocken im April 2015. Aufgrund extremer Trockenheit entwickelte sich die Fläche anfangs sehr langsam. Zwischen Melde und Ausfallgetreide befanden sich jedoch erste Ansaatarten, die zeigten, dass die Ansaat richtig umgesetzt wurde. Es war „nur“ noch etwas Geduld und Regen gefragt.

Mischung Sand – trocken Anfang Juli 2017

(die gleiche Fläche wie auf dem

vorhergehendem Bild)

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