Antrag auf Hinausschieben des Beginns der Sperrzeit (FBL 1446)
(§ 5 Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastG) vom 09.10.2008)
Name, Vorname des Antragstellers / bei juristischen Personen / Name, Vorna- me des gesetzlichen Vertreters
Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
Hiermit beantrage ich / wir den Beginn der Sperrzeit für die nachfolgend aufge- führte Veranstaltung hinauszuschieben:
Die Veranstaltung soll in folgendem Zeitrahmen durchgeführt werden:
Tag der Veranstaltung zeitlicher Rahmen der Veranstaltung Beginn / Abschluss
Die Veranstaltung findet in nachfolgend aufgeführten Räumen bzw. auf folgen- den Flächen statt:
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Bei einem Antrag auf Hinausschieben des Beginns der Sperrzeit ist vom An- tragsteller eine Begründung für die beantragte Ausnahmeregelung abzugeben.
Begründung:
Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers
Hinweise:
Gemäß § 5 Thüringer Gaststättengesetz vom 09.10.2008 beginnt die Sperrzeit für Vergnügungsplätze, Veranstaltungen nach § 60 a der Gewerbeordnung, Schaustel- lungen, unterhaltende Vorstellungen sowie Musikaufführungen und sonstige, nicht unter den Nummern 2 oder 3 genannte Lustbarkeiten, Betriebe und Veranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel um 22.00 Uhr.
Gemäß § 5 Abs. 4 dieses Gesetzes können durch die zuständige Behörde Ausnah- men auf schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn kein Versagungsgrund dem entgegen steht.