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Stopp der Porno-Kampagne des BAG

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POLITFORUM

Der Bundesrat wird beauftragt, die gegen- wärtige BAG-Kampagne «Love Life – und bereue nichts» mit ihrer Verbreitung von pornografischen Videos und Fotos über die Medien wie zum Beispiel Fernsehen, Internet und Plakatwände unverzüglich zu stoppen.

Begründung

Nach Artikel 197 im StGB macht sich strafbar,

«wer pornografische Schriften, Ton- oder bildaufnahmen (...) einer Person unter 16 Jah- ren (...) zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet». Dass das BAG in den Medien erklärt, bei den verbreiteten Videos beziehungsweise den noch zu verbrei- tenden beabsichtigten Fotos mit kopulieren- den Paaren handle es sich wegen nicht gezeigter Geschlechtsteilen nicht um Porno- grafie, ist eine Farce. Nach einem leitenden Bundesgerichtsentscheid geht es dann um (weiche) Pornografie, wenn die Darstellungen darauf ausgelegt sind, den Konsumenten «se- xuell aufzureizen». Wenn dies nach dem Bun-

desgericht für eine halbnackte Frau allein schon wegen ihrem «Gesichtsausdruck» gilt, der keinen Zweifel daran lasse, «dass das Foto darauf ausgerichtet ist, den Betrachter sexuell aufzureizen», wie viel mehr sind dann die Videos und Fotos der laufenden BAG- Kampagne mit nackten Paaren in eindeutigen Stellungen Pornografie! Dass ein Amt des Bundes schweizerisches Gesetz bricht oder sich zumindest bewusst in die Nähe einer Ge- setzesübertretung bringt, ist ein Skandal. Der Skandal wird noch grösser, wenn man be-

denkt, dass das Amt als «Bundesamt für Ge- sundheit» mit Hingabe um die gesunde seeli- sche und sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bemüht sein sollte. Mit sei-

ner Kampagne untergräbt das BAG jedoch in massiver Weise die ethisch-erzieherischen Bemühungen zahlreicher Eltern, Lehrer, Pädagogen und staatlicher Stellen, die den Jugendlichen von Verantwortung und Zurück- haltung im Bezug auf ihr Sexualleben und von Vorsicht in Bezug auf das sogenannte «Sex- ting» erzählen. Und dies alles finanziert mit Steuergeldern für Aids-Prävention! Nicht zu- letzt disqualifiziert sich die Kampagne auch durch die Illusion, dass es beim Sex nur um den Schutz des Körpers geht; wie viele Men-

schen in unserem Land bereuen es, zu schnell intim geworden zu sein oder durch Seiten- sprünge ihre Familien in die Brüche gehen haben zu lassen?

Stopp der Porno-Kampagne des BAG

MOTION vom 19.6.2014 Erich von Siebenthal Nationalrat SVP Kanton Bern

X U N D H E IT I N B Ä R N

994

ARS MEDICI 20 2014

Die Kampagne richtet sich an die gesamte sexuell aktive Bevölkerung der Schweiz. Sie zeigt Men- schen, welche sich zu einer verantwortungsvollen Sexualität bekennen. Sie bringt zum Ausdruck, dass Sexualität ein wichtiger Teil des Lebens ist und dass damit eine Verantwortung verbunden ist:

Verantwortung für die eigene Gesundheit und die des Partners, der Partnerin. Das Thema der Kam- pagne ist Schutz bei sexuellen Kontakten. Wenn die Prävention wirkungsvoll sein will, ist es wich- tig und angemessen, über alltägliche Sexualität zu sprechen.

Die Kampagne erfüllt den in Art. 197 StGB formu- lierten Tatbestand nicht. Die Bildsprache wäre eine ganz andere. Pornografie zielt auf die pure Befriedigung des Sexualtriebs, klammert andere

emotionale und soziale, partnerschaftliche und weitere wichtige Aspekte der Sexualität (insbe- sondere Verantwortung) aus. Sie steht damit in Widerspruch zu den Botschaften der Kampagne, die Selbstbestimmung und Verantwortung als zentrale Werte vermittelt. Diese Werte sind es auch, die Jugendlichen die Entwicklung einer un- beschwerten Sexualität ermöglichen.

Alle Massnahmen der Kampagne tragen die breit bekannte Marke LOVE LIFE als Absender. Sie macht mit der Kondomverpackung und dem seit 27 Jahren eingesetzten Kondom-O deutlich, dass es sich bei den Massnahmen um eine Botschaft der HIV-Prävention handelt.

Im ersten Monat der Kampagne wurde 86 000 Mal Ja zum LOVE LIFE-Manifest gesagt, der LOVE LIFE-

Spot wurde auf YouTube fast 550 000 Mal ange- schaut. Zudem sind mehr als 250 Bewerbungen eingegangen von Menschen, die für die LOVE LIFE- Botschaft einstehen und sich dafür auf Plakaten zeigen wollen. Diese grosse Resonanz und die breite und ausgewogene Berichterstattung in den Medien zeigen: Die Kampagne hat HIV und Safer Sex wieder zum Thema machen können. Aus die- sen Überlegungen ist der Bundesrat daher der An- sicht, dass die aktuelle Kampagne nicht gestoppt werden soll.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates vom 27.8.2014

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POLITFORUM

X U N D H E IT I N B Ä R N

Exit will sich mehr für den «Altersfreitod»

engagieren. Sie fordert das Recht auf frei- verantwortliches Sterben eines alten Ster- bewilligen mit erleichtertem Zugang zum Sterbemedikament.

Würde der Bundesrat dies begrüssen?

Wie stellt er sich zur Kritik, dass sich da- durch der gesellschaftliche Druck auf alte Menschen erhöhe, aus dem Leben zu scheiden?

Sei der Altersdepression mit einer natio- nalen Strategie die nötige Beachtung zu schenken?

Wann startet die Strategie zur Suizid - prävention?

Die Sterbehilfe erleichtern?

FRAGE vom 4.6.2014 Bea Heim Nationalrätin SP Kanton Solothurn

Entschliesst sich ein Arzt zur Beihilfe zum Suizid, muss er vorgängig namentlich geprüft haben, ob die Erkrankung der Patientin oder des Patienten die Annahme rechtfertigt, dass das Lebensende nahe ist. Hierzu gibt es Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften. Angesichts dieser Rechtslage drängt sich die Bewertung von Bestrebungen eines privaten Vereins durch den Bundesrat nicht auf. Der Thematik der Altersdepression wird sowohl im Rahmen der bereits laufenden Arbeiten im Auftrag des Dialoges «Nationale Gesundheitspolitik» zur besseren Koordination der Prävention und Früherkennung von psychischen Erkrankungen wie auch bei der Erarbeitung des Aktions- plans zur Suizidprävention eine grosse Bedeutung zukommen. Erste Vorschläge für die Wei- terentwicklung bestehender Aktivitäten oder die Lancierung neuer Massnahmen in diesem Bereich werden dem Dialog «Nationale Gesundheitspolitik» im November 2014 unterbrei- tet. Die Arbeiten am Aktionsplan Suizidprävention werden im Laufe des zweiten Quartals 2014 aufgenommen werden.

Alain Berset, Bundesrat, antwortete:

Was kehrt der Bund vor, damit Kinder in der Schweiz genauso gut geschützt sind vor gefährlichen Spielzeugen, z. B. hin- sichtlich Schadstoffen und anderer Risi- ken, wie die Kinder von Island, Norwegen und der EU?

Eltern wollen besser informiert sein! Die Kontrollen der Kantonschemiker sind

nötig, aber es fehlt eine national koordi- nierte Information.

Lehnt der Bund eine Teilnahme an Rapex ab und warum?

Wie sonst will er die Sicherheit unserer Kinder verbessern und auf europäisches Niveau heben?

Gefährliche Spielzeuge – sind Kinder in der Schweiz weniger gut geschützt?

ARS MEDICI 20 2014

995

Die Kinder in der Schweiz sind vor gefährlichen Spielzeugen genauso gut geschützt wie die Kinder in Island, Norwegen und der EU – dies dank gleichwertiger rechtlicher Bestimmun- gen. Zwischen der EU und der Schweiz besteht zudem ein Abkommen, welches die Markt- aufsichtsbehörden zur gegenseitigen Information verpflichtet, falls ein Spielzeug die Ge- sundheit der Menschen gefährdet. Schweizer Betriebe sind ausserdem verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, falls diese die Gesundheit gefährden.

Sie müssen die Vollzugsbehörden unverzüglich darüber informieren. Nötigenfalls erfolgt eine öffentliche Warnung. Der Bund strebt eine Teilnahme am Schnellwarnsystem Rapex an. Das ist auch Gegenstand der Verhandlungen mit der EU. Die Weiterführung dieser Gespräche ist aber abhängig von den Verhandlungen mit der EU über die institutionellen Fragen.

Alain Berset, Bundesrat, antwortete:

FRAGE vom 4.6.2014 Bea Heim Nationalrätin SP Kanton Solothurn

© Oksana Kuzmina Fotolia.com

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