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Gemeindeversammlung 2/2020

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Academic year: 2022

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Protokoll zur

Gemeindeversammlung 2/2020

Freitag, 27. November 2020

19.30 Uhr in der Turnhalle Buchholz Glarus

Vorsitzender: Gemeindepräsident Christian Marti, Glarus Anwesend: ca. 580 Stimmberechtigte

Dauer: 19.30 – 22:40 Uhr

Traktandum 1

Begrüssung und Mitteilungen

Hinweis: In der Halle gilt während der gesamten Versammlung eine generelle Maskentragpflicht.

Dies zum Gesundheitsschutz von allen Anwesenden. Danke für Ihr Verständnis.

Herr Vizepräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Im Namen des Gemeinderates begrüsse ich Sie herzlich zur heutigen Gemeindeversammlung in der Turnhalle Buchholz Glarus. Erneut kommen wir als Gemeinschaft zusammen, um Verantwor- tung für unsere Gemeinde zu übernehmen. Danke, dass Sie sich heute Abend dafür Zeit nehmen.

Bereits zum zweiten Mal treffen wir uns im laufenden Jahr zu einer Gemeindeversammlung. Ei- gentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch, was ist 2020 schon selbstverständlich? Als Individuen spüren wir alle Unsicherheiten und Veränderungen. Wir wünschen uns Normalität zurück. Als Ge- meinschaft sind wir stark und bewältigen mit echtem Gemeinsinn auch diese Prüfung.

An der ersten Gemeindeversammlung dieses Jahres am 2. Oktober haben Sie uns einen klaren Auftrag gegeben. Glarus verzichtet auf Urnenabstimmungen zu lokalen Themen. Wenn immer möglich soll die heutige Versammlung stattfinden, damit wir – auch zu Pandemie-Zeiten – mindern und mehren können, wie wir uns dies gewohnt sind. Das ist heute Abend möglich, dank Ihnen.

Was, liebe Stimmberechtigte, macht denn unser Mindern und Mehren aus? Sicherlich unterschied- liche Meinungen, sonst gäbe es ja keine Anträge und keine Diskussionen. Weiter der lustvolle Wettstreit der Argumente. Fair und sachlich, da und dort vorsichtig gewürzt mit einer Prise Humor oder einer Emotion. Und natürlich gehören Entscheide zur Demokratie. Entscheide müssen getrof- fen werden, deshalb sind wir heute zusammengekommen. Und nach den Entscheiden sind wir es uns gewohnt, demokratische Entscheide zu akzeptieren und "nöd nache z'jasse".

Zusammen mit dem Gemeinderat wünsche ich mir, dass es uns auch heute Abend unter an- spruchsvollen Bedingungen gelingt, unsere einzigartige Versammlungsdemokratie mit Respekt und

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Anstand vor der anderen Meinung und den Menschen, die diese vertreten, zu leben. Ich danke Ihnen allen für Ihre Beiträge zu einem würdigen Verlauf der heutigen Gemeindeversammlung. Ver- ständnis und Respekt füreinander, das ist Mindern und Mehren nach Glarner Art.

Wenden wir uns nun den heutigen Traktanden zu. Erneut treffen wir wichtige Entscheide in Finanz- und Sachfragen. An der Vorbereitung der heutigen Versammlung haben zahlreiche Personen aus Gemeinderat, Geschäftsleitung, der Verwaltung, aber auch externe Partner mitgearbeitet. Ich be- danke mich bei allen Personen und Institutionen für ihr Engagement und die sehr konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit. An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich bei Werner Beerli, Ennen- da, welcher immer wieder sehr stimmungsvolle Naturbilder zur Verfügung stellt.

Jetzt wollen wir lust- und respektvoll mindern und mehren. Ich erkläre die Herbst- Gemeindeversammlung 2020 für eröffnet.

Organisatorische Hinweise

Corona-Schutzkonzept

Die heutige Gemeindeversammlung findet unter einem strikten Corona-Schutzkonzept statt. So ist es möglich, die Versammlung sicher durchzuführen.

Während der ganzen Versammlung gilt eine generelle Maskentragpflicht. Ausnahmen gelten am Rednerpult und für Personen mit ärztlichem Attest. Rednerpult und Mikrofon werden nach jedem Votum desinfiziert.

Die Halle wird jede halbe Stunde gut gelüftet; bitte ziehen Sie sich bei Bedarf die Jacke oder einen mitgebrachten Schal an.

Die Toiletten befinden sich im Eingangsbereich der Turnhalle. Bitte nutzen Sie zum Toilettengang den nördlichen Ausgang 3 in Ihrem Rücken, durchqueren Sie die Garderobe, gehen Sie den hinte- ren Gang zu den Toiletten runter und kehren Sie dann bitte durch den südlichen Eingang zurück.

Nach der Versammlung werde ich das Verlassen der Turnhalle anleiten. Dies wird sektorweise geschehen, ich bitte Sie schon jetzt um Ihre Aufmerksamkeit, auch ganz am Schluss der Versamm- lung.

Wenden Sie sich bei Fragen und zum Bezug von Wasser, Desinfektionsmittel oder Masken jeder- zeit an unsere Mitarbeitenden bei den Eingängen und in der Halle.

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Verwendung technischer Hilfsmittel

Die heute vertretenen Medien heisse ich an dieser Stelle herzlich willkommen. Ich bedanke mich bei den anwesenden Medienschaffenden, dass Sie unsere heutige Arbeit sichtbar machen und gegen aussen transportieren.

Ich informiere Sie darüber, dass gestützt auf Art. 63 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die poli- tischen Rechte Bild- und Tonaufnahmen durch die Medien erlaubt sind.

Gestützt auf Art. 64 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte und Art. 18 unserer Gemein- deordnung gebe ich Ihnen zudem bekannt, dass für das Protokollieren der Verhandlungen techni- sche Hilfsmittel verwendet werden.

Rederecht nicht-stimmberechtigte Auskunftspersonen

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 5. November 2020 den nichtstimmberechtigten Mitgliedern der Verwaltungsräte der beiden Gemeindebetriebe sowie den Geschäftsleitungen von Gemeinde und Gemeindebetrieben das Rederecht an der heutigen Versammlung erteilt (Art. 58 Abs. 2 GG).

Antragstellung an der heutigen Versammlung

Für Votanten steht hier vorne ein Rednerpult mit Mikrofon zur Verfügung. Ich bitte alle Personen, die sich an der Diskussion beteiligen wollen, nach vorne zu kommen und mir den Stimmrechtsaus- weis abzugeben. Ich werde den einzelnen Rednern dann das Wort erteilen. Zur Sicherstellung eines transparenten Verhandlungsverlaufes sind wir zudem darauf angewiesen, dass möglichst alle Anträge in schriftlicher Form dem Gemeindeschreiber abgegeben werden. Gemäss Art. 59 Abs. 4 GG ist immer zuerst ein Antrag zu formulieren, der dann kurz zu begründen ist.

Anträge der Stimmberechtigten an die Gemeindeversammlung

Offen sind zwei Anträge, welche Änderungen an unserer Gemeindeordnung vorschlagen. Am An- trag zur Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation arbeitet der Gemeinderat inten- siv, damit er der Gemeindeversammlung im Jahr 2021 Bericht und Antrag stellen kann.

Am 29. Oktober 2020 hat die grünliberale Partei der Gemeinde Glarus einen Antrag unter dem Titel

"Klimaschutz in der Gemeindeordnung verankern" eingereicht. Mittels eines neuen Artikels sollen die Pariser Klimaziele und der Auftrag zur kommunalen Umsetzung in der Gemeindeordnung ver- ankert werden. Der Gemeinderat erklärt diesen Antrag als rechtlich zulässig. Auch dieser Antrag wird einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Diskussion und zur Beschlussfassung vor- gelegt.

Ich frage Sie an, ob Sie zuhanden einer nächsten Gemeindeversammlung einen Antrag stellen möchten, was Sie sonst auch jederzeit unter dem Jahr zuhanden der Gemeindekanzlei machen können.

Es werden keine Anträge zuhanden einer nächsten Gemeindeversammlung eingereicht.

Traktandenliste (Art. 57 GG)

Traktandenliste, Memorial und Stimmrechtsausweise sind den Haushalten mit stimmberechtigten Personen rechtzeitig zugestellt worden.

Ich stelle die Traktandenliste zur Diskussion.

Das Wort wird nicht verlangt. Wir gehen wie traktandiert vor. Ich stelle fest, dass die Versammlung ordnungsgemäss eingeladen und beschlussfähig ist.

Entschuldigt für die heutige Versammlung sind folgende Funktionsträger:

 Andrea Gisler, Mitglied Geschäftsprüfungskommission

 Hans Becker, Stimmenzähler

 Ursula Köpfli Monego, Stimmenzählerin

 Ronald Leuzinger, Stimmenzähler

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Stimmenzähler und Sektoren

Die restlichen auf Amtsperiode gewählten Stimmenzähler stehen auch heute Abend im Einsatz, bis auf eine weitere Ausnahme: Karl Mächler hat sich für das Stimmenzählen entschuldigt, ist aber anwesend.

Die Sektorenzuteilung der Stimmenzähler sieht wie folgt aus. Ich bitte die Stimmenzähler, aufzu- stehen und sich den Stimmberechtigten in ihrem Sektor kurz zu zeigen. In den Sektoren F bis K werden Stimmenzähler nur für den heutigen Abend gewählt.

Übersicht:

für den Sektor A Kurt Süess inkl. Presse für den Sektor B Tobias Baumann inkl. Podest für den Sektor C Susanne Elmer Feuz für den Sektor D Rudolf Luchsinger für den Sektor E Manuela Einsle Vetterli für den Sektor F Irene Luchsinger für den Sektor G Fritz Marti für den Sektor H Ruedi Oertli für den Sektor I Marcel Leuzinger für den Sektor K Valerio Trevisan Entschuldigt: Ursula Köpfli Monego

Hans Becker Ronald Leuzinger Nicht im Einsatz: Karl Mächler

Die Stimmenzähler in den Sektoren F bis K, Irene Luchsinger, Fritz Marti, Ruedi Oertli, Marcel Leu- zinger und Valerio Trevisan, müssen für den heutigen Abend gewählt werden, sie sind nicht auf Amtsdauer gewählt. Ich schlage Ihnen vor, dass wir diese Personen in globo wählen.

Die Stimmberechtigten wählen die genannten Stimmenzähler für den heutigen Abend.

Ich danke allen Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern für den Einsatz an diesem Abend.

Um aufgrund der aktuellen Situation den Ablauf des Abends zu beschleunigen und Raum für die nachfolgenden Diskussionen zu haben, verzichte ich heute auf das Verlesen von Mitteilungen. Bitte notieren Sie sich einfach die Daten der Gemeindeversammlungen im Jahr 2021:

 Freitag, 28. Mai 2021, 19.30 Uhr

 Freitag, 28. November 2021, 19.30 Uhr

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Traktandum 2

Wahl einer Stimmenzählerin oder eines Stimmenzählers für den Rest der Amtsdauer 2019-2022

Wir stützen uns bei diesem Geschäft auf die Ausführungen auf Seite 5 im Memorial.

Mit Schreiben vom 24. August 2020 hat Herr Christof Tuttobene, ehemals Netstal, seinen Rücktritt als Stimmenzähler bekannt gegeben. Christof Tuttobene ist an der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2018 in einem regelrechten Wahl-Marathon als Stimmenzähler an den Gemeindeversamm- lungen gewählt worden. Er gibt dieses Amt infolge Wegzuges aus unserer Gemeinde auf. Im Na- men des Gemeinderates und der Stimmberechtigten danke ich Christof Tuttobene herzlich für sein Engagement zugunsten der Öffentlichkeit.

Nach diesem Rücktritt obliegt es heute der Gemeindeversammlung, für den Rest der Amtsperiode 2019-2022 eine Stimmenzählerin oder einen Stimmenzähler zu wählen.

Wir kommen zur Wahl einer Stimmenzählerin oder eines Stimmenzählers.

Ich gewärtige Vorschläge. Folgende Person stellt sich als Stimmenzähler an den Gemeindever- sammlungen zur Verfügung, so dass diese Gruppe wieder komplettiert werden kann:

- Marcel Leuzinger, Ennenda

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Wahl.

Die Gemeindeversammlung wählt Marcel Leuzinger, Ennenda, als Stimmenzähler für die Gemeindeversammlung für den Rest der Amtsdauer 2019-2022.

Ich gratuliere Marcel Leuzinger, Ennenda, herzlich zur Wahl als Stimmenzähler und danke ihm sehr herzlich für die Bereitschaft, dieses Amt auszuüben.

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Traktandum 3

Coronavirus Covid-19: Bericht zum Umgang mit der Pandemie in der Gemeinde Glarus

Wir stützen uns bei diesem Geschäft auf die Ausführungen auf Seite 6 bis 20 im Memorial zur heu- tigen Gemeindeversammlung.

Mit dem im Memorial abgedruckten Bericht informiert der Gemeinderat die Stimmberechtigten zu- sammenfassend über die wichtigsten Massnahmen, welche die Gemeinde Glarus im Zusammen- hang mit der Coronavirus-Pandemie bis Mitte September 2020 getroffen hat.

Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindeversammlung nimmt Kenntnis vom nachfolgend abgedruckten Bericht des Gemein- derates vom 1. Oktober 2020 zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie in der Gemeinde Gla- rus.

Beratung des Geschäfts

Wir kommen zur Beratung dieses Geschäft.

Das Wort wird nicht verlangt.

Die Gemeindeversammlung nimmt den Bericht zum Umgang mit der Coronavirus Covid-19 Pandemie in der Gemeinde Glarus zur Kenntnis.

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Traktandum 4

Abbaugebiet der Kalkfabrik Netstal AG; Überbauungsplan Gründen:

Erlass

Wir stützen uns bei diesem Geschäft auf die Ausführungen auf den Seiten 21 bis 30 im Memorial zur heutigen Gemeindeversammlung.

Die Kalkfabrik Netstal AG ist die einzige Kalkfabrik der Schweiz. Die vielseitigen Einsatzmöglichkei- ten der "Chalchi"-Produkte reichen vom Strassenbau und der Stahlproduktion, über Kosmetik- und Hygieneartikel bis hin zur Landwirtschaft und zur Lebensmittelherstellung.

Die heutige Gemeindeversammlung entscheidet unter den Traktanden 4 und 5 über den Erlass von zwei Überbauungsplänen zur Rohstofferschliessung für die Kalkfabrik Netstal AG. Damit treffen die Stimmberechtigten nach den Jahren 2013 und 2016 erneut wichtige Entscheide zur bau- und pla- nungsrechtlichen Sicherung der zukünftigen Kalk- und Schotter-Abbaugebiete.

Die Gemeindeversammlung hat sich bereits früher mit den Abbaugebieten der Kalkfabrik Netstal AG befasst:

 Am 22. März 2013 haben die Stimmberechtigten den ersten kommunalen Richtplan unserer Gemeinde erlassen. Im Massnahmenblatt zur Abbauplanung (Siedlung S7.2) wird als kommu- nales Ziel definiert: "Der Felsabbau der Kalkfabrik soll auch langfristig am bestehenden Stand- ort (der Unternehmung) möglich sein". Als Massnahme nennt der Richtplan unter anderem die Prüfung des Felsabbaus am Standort Gründen.

 Am 23. September 2016 haben die Stimmberechtigten den Nutzungsplan für unsere Gemeinde erlassen. Teil des Nutzungsplanes ist die eigentümerverbindliche Ausscheidung der Abbauzo- nen der Kalkfabrik Netstal AG. Gemäss Art. 31 der kommunalen Bauordnung ist in den Ab- bauzonen neben dem Abbau auch die Aufbereitung der vor Ort anfallenden Materialien zuläs- sig. Das kantonale Departement Bau und Umwelt hat die kommunale Nutzungsplanung im Ver- laufe des Jahres 2018 (8.1., 6.6. und 22.10.2018) genehmigt.

 Unter anderem auf dieser planungsrechtlichen Grundlage hat der Gemeinderat am 9. Juli 2020 die beiden Überbauungspläne bezüglich der Kalk-Abbaugebiete erlassen. In der Folge haben 391 Stimmberechtigte das Referendum zu diesem Beschluss des Gemeinderates ergriffen.

 So hat heute die Gemeindeversammlung die Möglichkeit, die beiden Überbauungspläne zu diskutieren und zu erlassen. Damit kann ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur bau- und planungsrechtlichen Sicherung der Abbaugebiete für die Kalkfabrik Netstal AG erreicht werden.

 Nach dem Erlass der Überbauungspläne und der Genehmigung der Überbauungspläne durch das kantonale Departement Bau und Umwelt folgt dann als letzter baurechtlicher Schritt das Baubewilligungsverfahren.

Die erfolgreiche Erweiterung der Kalk-Abbaugebiete fordert alle Beteiligten stark. Notwendig ist ein insgesamt über zehnjähriges Projekt unter Einbezug der Unternehmung, des Kantons, der Ge- meinde und verschiedener Fachexperten aus den Bereichen Umwelt, Renaturierung, Bergbau, Raumplanung, Landschaftspflege, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Treuhand und Firmenbewertung, Umwelt- und Tierschutz, Landesvermessung und Tourismus.

Die Kalkfabrik Netstal AG gehört nach Auffassung des Gemeinderates zu Glarus. Der Gemeinderat ist deshalb überzeugt, dass das anspruchsvolle Projekt zur Erweiterung der Abbaugebiete gemein- sam zum Erfolg geführt werden kann.

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Antrag an die Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Dem "Überbauungsplan Gründen", Parzellen Nr. 715 und Nr. 850, Grundbuch Netstal, beste- hend aus den im Memorial auf den Seiten 28 f. abgedruckten Sonderbauvorschriften und dem im Memorial auf den Seiten 29 f. abgedruckten Situationsplan, wird zugestimmt.

2. Dem Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus wird beantragt, den "Überbauungs- plan Gründen", Parzellen Nr. 715 und Nr. 850, Grundbuch Netstal, zu genehmigen.

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Die Geschäftsprüfungskommission nimmt positiv zum Antrag des Gemeinderates Stellung. Sie finden die detaillierte Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission auf Seite 30 des Memori- als.

Beratung des Geschäfts

Beratung und Abstimmung zu Überbauungsplänen unterscheiden sich von anderen Geschäften an der Gemeindeversammlung, wo meistens auch Detailänderungsanträge möglich sind. Bei der Be- ratung von Überbauungsplänen ist dies nicht der Fall. Gestützt auf Art. 27a Abs. 4 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) haben die Stimmberechtigten an der heutigen Ver- sammlung drei Möglichkeiten:

1. Annahme des Überbauungsplanes 2. Ablehnung des Überbauungsplanes

3. Rückweisung an den Gemeinderat verbunden mit einem Antrag auf Änderung des Über- bauungsplanes

Damit ist insbesondere die Detailänderung der Sonderbauvorschriften an der heutigen Versamm- lung nicht möglich.

Weiter dürfen allfällige Rückweisungsanträge mit Bezug auf Änderungen der Sonderbauvorschrif- ten nur Themen beinhalten, die gemäss Art. 23 RBG in einem Überbauungsplan geregelt werden können.

Wir kommen zur Beratung des Geschäfts und zur Beratung des Antrages des Gemeinderates.

Das Wort wird verlangt.

Rückweisungsantrag Regula Keller, Ennenda

Im Namen der Grünen Partei Glarus beantrage ich die Rückweisung der Überbauungspläne Grün- den und Elggis Süd mit dem Auftrag an den Gemeinderat, für die beiden Projekte eine Nachhaltig- keitsbeurteilung (NHB), wie sie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) vorsieht, durchzufüh- ren.

Ich erlaube mir, die beiden Traktanden 4 und 5 zusammenzunehmen, geht es doch in beiden um die Rohstofferschliessung und Rohstoffverarbeitung.

Eine Nachhaltigkeitsbeurteilung ist ein Instrument, das vom Bundesamt für Raumentwicklung erar- beitet worden ist und bereits in vielen Kantonen und Gemeinden angewendet wird. Ziel ist, Projekte umfassend auf ihre Nachhaltigkeit hin zu überprüfen und zu begleiten. Eine Nachhaltigkeitsbeurtei- lung kann in jeder Phase von einem Projekt gestartet und durchgeführt werden.

Begründung:

Die Kalkfabrik Netstal AG bietet über 50 Arbeitsplätze und ist somit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Glarus. Sie ist die Planung von den heute zur Diskussion stehenden zusätzlichen Abbaugebie- ten Gründen und Elggis Süd zusammen mit einer Begleitgruppe aus den Umweltverbänden sorg- fältig angegangen und erfüllt die gesetzlichen Auflagen betreffend Renaturierung und Umweltver- träglichkeitsprüfung. Darum sind wir auch nicht grundsätzlich gegen die Erweiterung der Abbauge- biete. Dass diese nötig sind für den Weiterbestand der Kalkfabrik, ist auch uns klar. Wir wollen das Projekt nicht verhindern, aber verbessern. Wir wollen es nachhaltiger machen. Denn eine Nachhal- tigkeitsbeurteilung verfolgt noch weitere Ziele als eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Abbau und die Verarbeitung von Kalk haben hohe CO2-Emissionen zur Folge. Das bringt das Kalkgeschäft gewissermassen mit sich. Der "Chalchi"-Ausstoss liegt bei rund 45'000 Tonnen

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(59'000 Tonnen), das entspricht etwa dem, was alle Gebäude im Kanton Glarus zusammen aus- stossen. Die Kalkfabrik Netstal AG findet sich auf Position 15 von den am Emissionshandel teil- nehmenden Schweizer Firmen.

Wir Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von heute werden uns spätestens im Jahr 2050 die Frage gefallen lassen müssen, ob wir wirklich alles Mögliche und Notwendige unternom- men haben, um sparsam und nachhaltig mit den beschränkten, endlichen Ressourcen umzugehen.

Um die Klimawende bis zum Jahr 2050 zu schaffen, braucht es gewaltige Anstrengungen. Die bis- herigen gesetzlich vorgegebenen Massnahmen werden nicht reichen. Die Kalkfabrik Netstal AG bekennt sich zwar auf ihrer Homepage zur Nachhaltigkeit, bekennt sich zu den Klimazielen vom Pariser Abkommen und strebt Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 an. Allerdings ist das Bekenntnis unverbindlich und ohne konkrete Zwischenziele. Und darum beantragen wir eine Nachhaltigkeits- beurteilung mit ihrer Methodik und besonderem Augenmerk auf folgende Aspekte:

Sie ermöglicht es, gemeinsame Ziele und Zwischenziele zu definieren.

Sie sorgt für ein Monitoring und damit eine laufende Überprüfung der Ziele.

Sie bietet die Möglichkeit, dass nachkommende Generationen partizipieren können und Ziele an die neuen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden können. Wir entscheiden heute Abend schliesslich über ein Projekt, das mindestens 51 Jahre dauern soll. Die Nachhaltigkeitsbeur- teilung ermöglicht auch ein transparentes Verfahren gegenüber der Öffentlichkeit und kann und soll projektbegleitend durchgeführt werden.

Die Nachhaltigkeitsbeurteilung hat das Ziel, den Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen zu begrenzen, erneuerbare Ressourcen nicht zu übernutzen und so die Klimabelastung zu vermindern und zu reduzieren. Diese Ziele müssen wir alle anstreben – auch die Kalkfabrik Netstal AG. Eine Nachhaltigkeitsbeurteilung sorgt für mehr Verbindlichkeit, sie schafft eine Aussensicht und somit eine Kontrolle, was zusätzliches Vertrauen schaffen kann. Gerade die kommenden Generationen brauchen das Vertrauen.

Wir Grünen wollen, dass die Kalkfabrik Netstal AG als wichtiger Arbeitgeber eine Zukunft hat – aber wir wollen auch, dass diese Zukunft möglichst nachhaltig sein wird.

Unterstützen Sie darum, unseren Rückweisungsantrag verbunden mit dem Auftrag auf Durchfüh- rung einer Nachhaltigkeitsbeurteilung mit Fokus auf die Projektbegleitung.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Der Vorsitzende

Ich danke Regula Keller. Das Wort ist weiter frei.

Votum Dr. Mathias Auer, Netstal

Ich gestatte mir, an dieser Stelle dasselbe zu machen wie meine Vorrednerin und nicht nur zum Traktandum 4, sondern auch zum Traktandum 5 zu reden, da beide Traktanden die Kalkfabrik Netstal AG betreffen, also zusammenhängen, und zu beiden Traktanden dasselbe zu sagen ist.

Ich stelle den Antrag, die Überbauungspläne Elggis Süd und Gründen zu genehmigen, also beide Traktanden anzunehmen, und gleichzeitig ist der Rückweisungsantrag abzulehnen.

Vorab danke ich dem Gemeindepräsidenten Christan Marti für seine einleitenden Worte und die sachliche Zusammenstellung der beiden Traktanden im Memorial.

Wir, das heisst die Verantwortlichen der Kalkfabrik Netstal AG, haben zusammen mit unseren Un- terstützern in den letzten Wochen versucht aufzuzeigen, wer wir sind, wie wir arbeiten, was wir machen, was für Produkte wir herstellen, und zu informieren, um was es heute Abend geht.

Wir stehen schon lange im Meinungsfindungsprozess und werden das auch weiterhin machen, so lange wir die Kalkfabrik Netstal AG betreiben können.

Im Vorfeld sind leider ein paar falsche Annahmen aufgetaucht, aber die sind heute nicht mehr gross zur Sprache gekommen.

Es geht heute Abend nur noch um die Überbauungspläne Gründen und Elggis Süd. Die Sonder- bauschriften, die Sie im Memorial finden, können Sie nicht abändern, nur entweder zurückweisen oder ablehnen.

Der Kalkfabrik Netstal AG geht es um die Investitionssicherheit in den nächsten 50 Jahren. Sie konnten der Presse entnehmen, dass wir einen neuen Ofen haben und doch etliches Geld inves- tiert haben, um immer sauberer produzieren zu können. Es geht aber auch um wirtschaftliche Sy-

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nergien. Denn das Kalkgeschäft der Kalkfabrik Netstal AG ist bis zu zehnmal kleiner als dasjenige von ausländischen Mitbewerbern. Nur zusammen mit dem Kies- und Schottergeschäft kann die Kalkfabrik Netstal AG rentabel betrieben werden. Deshalb ist es wichtig, dass beide Vorlagen, also Traktandum 4 wie auch Traktandum 5, angenommen werden.

Wir haben, so meine ich wenigstens, alle Massnahmen ergriffen, die zur CO2-Reduktion nötig sind.

Wir beschäftigen uns mit Umweltanliegen, wir haben in diesem Bereich sehr viel geleistet und ha- ben auch die Bevölkerung immer laufend darüber informiert. Im ganzen Prozess drinnen stehen wir im konstruktiven Dialog mit den offiziellen Umwelt- und Klimaorganisationen. Ich glaube, wir von der Kalkfabrik Netstal AG machen, was möglich ist.

Ich durfte es bereits im Rahmen der Abstimmung zur Nutzungsplanung im Jahr 2016 sagen: Die Kalkfabrik Netstal AG gibt es schon seit über 100 Jahren, und es ist bereits die 5. Generation in der Firma tätig. Wir glauben an unsere vielfältig einsetzbaren Produkte und an die Position der Kalkfab- rik Netstal AG in unserer Gemeinde und auch im Kanton. Die Familien Marti und Auer wohnen und leben seit jeher im Kanton und in unmittelbarer Nähe zur Kalkfabrik Netstal AG. Wir haben also das gleiche Interesse daran, dass die Natur intakt ist. Wir tun dafür auch alles, was möglich ist, was wir, so meine ich, in den letzten Jahren auch bewiesen haben.

Zum Rückweisungsantrag:

Nachhaltigkeit ist auch für die Kalkfabrik Netstal AG wichtig und schon lange ein Thema. Wir haben deshalb ein Nachhaltigkeitskonzept entwickelt und die Grundsätze der Nachhaltigkeit in unserem Leitbild verankert. Unser Konzept umfasst die Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. In der Praxis erfolgt die Umsetzung nach dem zertifizierten Umweltmanagement ISO 14001. Also wir machen eigentlich genau dies bereits, was heutzutage noch mehr gemacht werden sollte.

Die beantragte Nachhaltigkeitsbeurteilung müsste, wenn sie Sinn machen sollte, eher auf der Stufe Richtplanung erfolgen und nicht punktuell im Rahmen eines Überbauungsplans, der das ganze Verfahren durchlaufen hat und abgesegnet ist. Gesetzliche Vorgaben für so eine Nachhaltigkeits- beurteilung gibt es, soviel ich weiss, nicht. Die ganze Geschichte um die Nachhaltigkeitsbeurteilung ist eine Diskussion. Es gibt verschiedene Berichte darüber, was noch alles zu machen wäre. Eine Rückweisung bringt unserer Sache nichts, ausser dass noch weitere unnötige Verzögerungen er- folgen, weil dann alles wieder von vorne anfängt. Das sind ein paar Gründe, weshalb der Rückwei- sungsantrag abzulehnen ist, was ich Ihnen gern beantrage.

Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben, und ich danke Ihnen für die Unterstützung, dass Sie den beiden Überbauungsplänen zustimmen. Nur so hat die Kalkfabrik Netstal AG eine Zukunft. Ich kann Ihnen versichern, dass wir auch weiterhin den Betrieb der Kalkfabrik Netstal AG und insbe- sondere den Abbau verantwortungsvoll und umweltschonend gestalten werden. Und wie gesagt haben wir ein zertifiziertes Umweltmanagement. Dieses begleitet uns und stellt sicher, dass wir uns so verhalten, wie das auch von uns erwartet werden darf. Herzlichen Dank für die Unterstützung.

Der Vorsitzende

Ich danke Mathias Auer. Es ist kein Problem, dass beim vorliegenden Traktandum zu beiden Trak- tanden gesprochen wird. Wir werden aber auf jeden Fall zuerst zum Traktandum 4 abstimmen und dann, wenn wir dies gemacht haben, zum Traktandum 5 übergehen. Grundsätzlich besteht dann natürlich auch die Möglichkeit, zu Traktandum 5 nichts oder etwas Anderes zu sagen, denn wir werden auch Traktandum 5 noch bearbeiten. Es spricht aber nichts dagegen, dass jetzt zu beiden Überbauungsplänen schon unter Traktandum 4 gesprochen wird.

Votum Søren Ehlers, Ennenda

Ich unterstütze den Rückweisungsantrag von Regula Keller, den Sie gerade gehört haben.

Begründung:

Im Jahr 1996 habe ich ein Einsatzprogramm geleitet, das acht arbeitslosen Bauarbeitern zwei Mo- nate Arbeit und ein Einkommen verschafft hat. Der Auftrag war, eine alte verfallene Trockenstein- mauer in Glarus im Büel wiederaufzubauen. Für dieses Projekt hat es neben den schon vorhande- nen Steinen neue grosse Steine gebraucht. Die Kalkfabrik Netstal AG hat unserem Projekt hundert Tonnen Steine geschenkt und diese auch noch gratis angeliefert. Diese Mauer steht heute noch genauso bombenfest wie am ersten Tag. Diese kann man dort immer noch besichtigen. Diese

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grosszügige Geste hat dazu geführt, dass ich bis heute eine wohlwollende Einstellung gegenüber der Kalkfabrik Netstal AG habe.

Solche Geschichten gibt es viele. Mir haben mehrere Leute schon von diesen Sprengungen früher erzählt, die jeweils durchgeführt wurden und so präzise erfolgt sind, dass man die Uhr danach stel- len konnte. Viele Leute sind auch stolz darauf, in einem Verein dabei zu sein, der schon seit Jahr- zehnten von der Kalkfabrik Netstal AG gesponsert wird. Man spürt bei den Leuten gerade in den letzten Wochen sehr stark in Leserbriefen, in Voten zum Ausdruck kommend, eine grosse emotio- nale Verbundenheit mit unserer "Chalchi". Ein Leserbrief letzte Woche im Fridolin hat es sehr schön auf den Punkt gebracht. Es war fast eine Art Liebeserklärung, die mit den folgenden Worten geendet hat: "Wir lieben die Chalchi nicht, aber wir mögen sie sehr."

Viele Leute haben die emotionale Verbundenheit in der letzten Woche zum Ausdruck gebracht.

Wenn man jemanden mag, dann ist es wirklich wichtig, dass man das auch sagt und zum Ausdruck bringt. Einem guten Freund gegenüber haben wir alle aber auch eine Verantwortung, nämlich, dass wir ihm offen und ehrlich sagen, wenn etwas nicht stimmt.

Stellen Sie sich vor, dass jemand, den Sie gerne mögen, Mundgeruch hat. Das ist eine peinliche Situation, das ist unangenehm, und trotzdem sagt man es dem Betroffenen, da er nur so die Chan- ce hat, das Problem zu beheben. Obwohl oder gerade weil wir die "Chalchi" sehr mögen, ist es wichtig, sie darauf hinzuweisen, dass ihr Ausstoss von Treibhausgasen der drittgrösste im ganzen Kanton ist nach der Kehrichtverbrennungsanlage und dem gesamten Verkehr, den es im Kanton gibt.

Wie ist das überhaupt möglich, dass der Ausstoss von Treibhausgasen so gross ist? Kalkstein ist ein Bodenschatz, genauso wie Kupfer, Kohle oder Erdöl. Der wertvolle Stein wird mit Sachverstand aus dem Boden rausgeholt und mit genau so viel Sachverstand weiterbearbeitet und zu Brandkalk verarbeitet. Diesen Stein kann man tatsächlich verbrennen. Das passiert bei 1000 Grad Celsius im Ofen, der mit Erdgas befeuert wird. Das Verbrennen dieses Erdgases verursacht sehr viel CO2. Hier wären aber schon einmal Einsparungen möglich, wenn man auf Biogas umstellt. Aber sogar wenn man auf Biogas umstellen würde, würde die Kalkfabrik Netstal AG immer noch auf dem drit- ten Platz bleiben. Denn viel mehr, nämlich vier Mal mehr von diesem Treibhausgas CO2 entsteht durch die Umwandlung von Kalkstein in Brandkalk. Dort kann man nichts einsparen, da dies ein- fach die Chemie dieses Prozesses ist. Mit den Naturgesetzen kann man nicht verhandeln. Es braucht also andere Methoden, um das ausgestossene CO2 wieder aus der Luft rauszuholen. Dies ist nicht einfach. Es ist noch ein weiter Weg, bis man in der Lage sein wird, dies effizient und wirt- schaftlich zu schaffen. Aber genau das ist ganz klar das Ziel. Das Ziel der Klimaneutralität ist eben- falls nicht verhandelbar, da sind wir uns alle einig. Die Nachhaltigkeitsbeurteilung, die jetzt gefor- dert wird, ist ein Instrument, das es eben genau braucht, um den sehr anspruchsvollen Weg zu begleiten. Und bis zur nächsten Gemeindeversammlung dauert es nur ein halbes Jahr, so eine grosse Verzögerung wäre es also nicht. Es hilft unserer "Chalchi" und auch der Gemeinde, ge- meinsam an diesem Ziel zu arbeiten. Und es schafft eben auch Transparenz. Das ist eben mehr, als nur zu glauben, was gesagt wird. Wir Bürgerinnen und Bürger können so jederzeit sehen, wie weit unsere "Chalchi" auf dem Weg zur Nachhaltigkeit schon ist.

Deswegen bitte ich Sie, dieser gemeinsamen Arbeit, die es braucht, eine Chance zu geben und dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Ich danke Ihnen vielmals.

Der Vorsitzende

Ich danke Søhren Ehlers. Das Wort ist weiter frei.

Votum Karl Mächler, Ennenda

Ich bitte Sie, den Überbauungsplänen Gründen (Traktandum 4) und Elggis Süd (Traktandum 5) unverändert gemäss Antrag des Gemeinderates zuzustimmen.

Begründung:

Im Vorfeld zu dieser Gemeindeversammlung und auch heute Abend von Regula Keller und Søren Ehlers wurde viel über das Engagement der Kalkfabrik Netstal AG betreffend Umwelt- und Natur- schutz diskutiert. Tatsache ist, dass die Kalkfabrik Netstal AG bei der Ausarbeitung des Erweite- rungsprojektes Umweltschutzorganisationen und viele Spezialisten beigezogen hat, wie der Ge- meindepräsident einleitend aufgezählt hat.

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Es verwundert deshalb nicht, dass auch Personen aus Umweltschutzorganisationen wie z.B. Pro Natura Glarus oder BirdLife Glarnerland im Unterstützungskomitee "JA zur Chalchi" sind.

Auch der Kanton – genau genommen dessen Departement Bau und Umwelt – hat bei der Erarbei- tung des Nutzungsplanes diese Ausbaupläne umfassend geprüft und für umweltverträglich befun- den.

Die Kalkfabrik Netstal AG wird auch die erweiterten Abbaugebiete wieder vollständig rekultivieren.

Folgende Massnahmen sind unter anderem geplant: temporäre Wanderbiotope, Stillgewässer in den Abbaumulden, Pionierlebensräume und weiteres – dies alles sorgt für Biodiversität.

Im Frühling 2018 hat ein Biologe bei der Kalkfabrik 31 Wildbienenarten nachgewiesen – die Kalk- fabrik bietet diesen Bienen offensichtlich einen guten Lebensraum. Allein das zeigt doch, dass die Kalkfabrik Netstal AG vieles richtig macht und die Renaturierung ernst nimmt. Die Natur selbst liefert die Beweise dazu.

Selbstverständlich hält die Kalkfabrik Netstal AG strikt das CO2-Gesetz und den CO2-Austoss ein.

So ist der CO2-Ausstoss aus Brennstoff in den letzten 30 Jahren halbiert worden. Das war nur möglich durch laufende Investitionen in neueste Technologien. So konnten wir z.B. vor wenigen Wochen lesen, dass ein neuer Ofen in Betrieb genommen wurde. Die Kalkfabrik Netstal AG macht das, wovon mein Vorredner gesprochen hat, laufend.

Als Ennendaner interessiert mich natürlich auch, was am Hügel Elggis Süd geschieht. Vorgesehen ist ein Abbau von ca. 45 Metern. Der Hügel selber bleibt jedoch als Sicht- und Lärmschutz beste- hen. Die zum Teil verbreiteten fiktiven Visualisierungen dazu entsprechen nicht den Tatsachen.

Die Kalkfabrik Netstal AG hat bisher bewiesen, dass ihr Natur- und Umweltschutz wichtig sind. Sie wird sich diesbezüglich auch in Zukunft stark engagieren. Die Einhaltung der CO2-Gesetzgebung ist für die Kalkfabrik Netstal eine Selbstverständlichkeit. Das ist nur möglich durch ständige Investi- tionen in neue Technologien. Dass sie auch dazu bereit ist, hat die Vergangenheit klar gezeigt. Der Hügel Elggis Süd wird zwar etwas abgebaut, bleibt jedoch als Sicht- und Lärmschutz bestehen.

Ich bitte Sie, den beiden Überbauungsplänen unverändert zuzustimmen. Besten Dank.

Der Vorsitzende

Ich danke Karl Mächler. Ich halte als Zwischenfazit fest, dass ein Rückweisungsantrag vorliegt zu den beiden Traktanden 4 und 5. Bisher geht es also um die Frage, ob die Versammlung die beiden Traktanden an den Gemeinderat zurückweisen will, mit dem formulierten Auftrag zur Durchführung einer Nachhaltigkeitsbeurteilung, ja oder nein. Bislang ist es so, dass, wenn die Gemeindever- sammlung nicht zurückweisen würde, die Überbauungspläne automatisch erlassen wären, da bis- her keine weiteren Anträge vorliegen. Das Wort ist weiter frei.

Votum Martin Stützle, Ennenda

Ich stelle den Antrag, die Überbauungspläne so, wie sie im Memorial, Traktanden 4 und 5, vorlie- gen, anzunehmen.

Begründung:

Als Vertreter von BirdLife Glarnerland bin ich der Überzeugung, dass das Thema Kalkabbau nicht nur in den engen Grenzen des Kantons Glarus gesehen werden kann. Wir alle benötigen Kalk, dieses hochwertige Produkt, das die Kalkfabrik Netstal AG produziert. Wir haben es vorher schon gehört. Mir ist es wesentlich lieber, wenn ein bestehender Steinbruch mit allen vorhandenen Infra- strukturen erweitert wird und weiter betreibt, als dass der nötige Kalk von irgendeinem ausländi- schen Steinbruch importiert werden müsste. Denn dort haben wir keinen Einfluss darauf, unter welchen Bedingungen das Material abgebaut wird und welche Ausgleichsmassnahmen getroffen werden. Und notabene, ein Import würde enorme Transportwege generieren. Wir haben an diesem Abend bereits von den Rekultivierungen gehört, denn Karl Mächler hat dies hervorragend ausge- führt. Ausserdem handelt es sich bei der Kalkfabrik Netstal AG um ein Unternehmen, das schon seit Jahren viel Geld investiert, um den unbestrittenen hohen CO2-Ausstoss zu verringern. Das ist ein Prozess, den die Industrie in Netstal bereits bewiesen hat.

Wir möchten keine Partner einer Verhinderungspolitik werden. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Antrag so, wie er im Memorial steht, zuzustimmen. CO2 Null ist das erklärte Ziel der Betreiber und deshalb votieren wir bei beiden Traktanden, 4 und 5, klar für ein Ja.

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Der Vorsitzende

Ich danke Martin Stützle. Martin Stützle hat beantragt, die Überbauungspläne zu genehmigen. Ich möchte rückfragen, ob Martin Stützle auch gegen eine Rückweisung ist.

Martin Stützle bejaht dies.

Votum Paul Olsen, Glarus

Mir geht es um vieles. Wir sind doch ein Industriekanton und schon immer einer gewesen. Und jetzt fangen wir an, daran herumzudoktern. Jetzt will ich Ihnen folgendes erzählen, woran sich die Jün- geren nicht mehr erinnern mögen, aber die anderen: Die SBB Cargo AG wollte das Glarnerland nicht mehr bedienen. Die Kalkfabrik Netstal AG hat sich jedoch gewehrt, weil sie auch eigene Ei- senbahnwagen hat. Ich möchte, dass Sie sich einmal vorstellen, wie der Vorredner schon sagte, wie es wäre, wenn man den Kalk von "weiss Gott woher" kommen lassen müsste. Wir haben Bau- geschäfte, wir haben Gärtner, die dieses Material und kurze Wege schätzen. Ich verstehe nicht, warum manche den Kalk von "weiss Gott woher" holen möchten.

Mein Wunsch ist, der Kalkfabrik Netstal AG keine Vorschriften zu machen, sondern sie arbeiten zu lassen. Deshalb stelle ich den Antrag, die beiden Traktanden 4 und 5 so, wie sie im Memorial ste- hen, zu genehmigen und alles andere abzulehnen. Danke.

Votum Remo Goethe, Glarus

Ich unterstütze den Antrag auf Annahme der beiden Überbauungspläne Elggis Süd und Gründen.

Begründung:

Heute stimmen wir über die Zukunft eines Glarner Unternehmens ab. Denn um nichts weniger geht es bei den beiden Überbauungsplänen. Sie sind notwendig für den Fortbestand der Kalkfabrik Netstal AG.

Die Kalkfabrik Netstal AG gehört seit 120 Jahren zu unserer Region und ist ein wichtiger Pfeiler unserer Wirtschaft. Als Arbeitgeberin beschäftigt sie rund 50 Mitarbeitende in verschiedenen Be- rufsfeldern. Diese Mitarbeitenden leben zum grössten Teil in unserem Kanton.

Als Auftraggeberin sorgt die Kalkfabrik Netstal AG dafür, dass das regionale Gewerbe seit Genera- tionen von Aufträgen profitieren kann. Als bedeutende Steuerzahlerin liefert die Kalkfabrik Netstal AG namhafte Beträge an die öffentliche Infrastruktur wie etwa das Strom- und Erdgasnetz. Als Unterstützerin vom gesellschaftlichen Leben fördert sie seit Jahrzehnten zahlreiche Vereine hier bei uns.

All dies ist nur möglich, wenn ein Unternehmen sich das leisten kann und auch will.

Die Kalkfabrik Netstal AG ist wichtig, und zwar nicht nur für unsere Region. Als einziges Kalkwerk in der Schweiz ist sie von nationaler Bedeutung und von grossem Wert auch für künftige Generati- onen. Ein Ende der Kalkfabrik Netstal würde einen riesigen Wissensverlust bedeuten. Und ein Kalkabbau an einem anderen Ort wäre mit enormen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden.

Nicht zuletzt ist die Kalkfabrik Netstal wichtig für den Umwelt- und Klimaschutz. Denn dieser be- dingt technischen Fortschritt. Um das finanzieren zu können, brauchen wir wirtschaftlich gesunde Unternehmen.

Wir brauchen die Kalkfabrik Netstal – dazu brauchen wir heute Ihre Stimme. Besten Dank.

Der Vorsitzende

Ich danke Remo Goethe und schlage vor, noch einer Person das Wort zu geben, bevor ich das Wort Gemeinderat Hans Peter Spälti für das Schlussvotum übergebe.

Votum Marius Grossenbacher, Glarus

Vorneweg möchte ich sagen, dass ich es super finde, dass heue so viele Leute anwesend sind. Es ist schön zu sehen, dass, wenn die Leute etwas aufwühlt, sie politisch doch bereit sind, mitzuma- chen.

Ich unterstütze den Antrag von Regula Keller. Wir wollen mitnichten die Kalkfabrik Netstal AG ver- hindern. Das Einzige, was wir verlangen, ist, dass wir mit dieser Nachhaltigkeitsbeurteilung weiter-

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hin auch ein Mittel in der Hand haben, um auf die Kalkfabrik Netstal AG miteinwirken zu können, damit sie nicht nur das absolute gesetzliche Minimum einhalten muss, sondern dass wir einfach ein Instrument haben, um weiterhin in der Diskussion mit der Kalkfabrik Netstal AG unsere Ziele zu erreichen, in allen Belangen der Nachhaltigkeit. Wenn die Kalkfabrik Netstal AG das so, wie sie es heute dargelegt hat, bereits macht, wird sie auch weiterhin nichts Anderes machen müssen, ausser dies der Öffentlichkeit auch weiterhin verständlich zu machen.

Ich danke Ihnen vielmals für die Unterstützung unserer Rückweisung, die in unseren Augen eine kurze Verzögerung ist und nicht eine Verzögerung auf Jahre.

Der Vorsitzende

Ich danke Marius Grossenbacher und übergebe das Wort dem Gemeinderat Hanspeter Spälti, Ressortvorsteher Bau und Umwelt.

Votum Hanspeter Spälti, Ressortvorsteher Bau und Umwelt

Das Rohstoffvorkommen der Kalkfabrik Netstal AG geht langsam zur Neige. Die Reserven für Kalk halten noch bis etwa bis zum Jahr 2026 und die Reserven für Kies bis etwa zum Jahr 2035.

Die beiden Überbauungspläne Gründen und Elggis Süd, über welche ich gleichzeitig reden werde, bilden die Zukunftssicherung der Kalkfabrik Netstal AG. Die Unterscheidung dieser Pläne basiert im Wesentlichen auf der Lage und der Art der Abbaugebiete. Auf der Leinwand sehen Sie das Abbau- gebiet von Gründen. Worüber abgestimmt wird, ist der Situationsplan, den man hier sieht. Und der zweite Teil sind die Sonderbauvorschriften, worin alle Details geregelt sind, etwa, wie viel man abbauen darf usw.

Das Gebiet Gründen ist ein ganz neues Gebiet, das erschlossen wird. Es dient vornehmlich dem Troskalkabbau, eben dem hochwertigen Stoff, von welchem heute bereits ein Stein gezeigt wurde.

Es ist etwa 9.3 Hektaren gross und liegt nördlich des bestehenden Abbaugebietes, das heisst etwa auf der Höhe vom Försterdenkmal bis hinten auf Vordergründen und hinauf bis etwa zu den Her- bersteinen und danach durch den Bränntenwald wieder hinunter Richtung Süden.

Das nutzbare Volumen beträgt etwa 4.66 Mio. m3 und sichert einen Materialabbau für etwa 50 Jahre. Im Planungsbericht, welcher auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet ist, sind die einzelnen Etappen aufgeführt und wie viel Kubatur in den einzelnen Abbauschritten in etwa abge- tragen wird. Im Anschluss daran wird umfassend rekultiviert. Dann gibt es auch einen umfangrei- chen Umweltverträglichkeitsbericht dazu.

Der Überbauungsplan Elggis Süd ist ebenfalls mit Situationsplan und Sonderbauvorschriften wie- dergegeben. Hier ist die Absicht, eine langfristige Sicherung der Schotterproduktion sicherzustel- len. Das zusätzliche Volumen, das es dort gibt, beläuft sich auf etwa 3.5 bis 3.8 Mio. m3. Auch dort beträgt der Zeithorizont etwa 50 Jahre.

Ausweitungen der Produktionsmengen gibt es keine. Sie bewegen sich zwischen 100'000 m3 bis 120'000 m3 wie heute. Selbstverständlich kann das je nach wirtschaftlicher Lage einmal etwas mehr, einmal etwas weniger sein. Das ist eigentlich ein völlig normaler Vorgang. Heute sind die planungsrechtlichen Bedingungen, damit man diese Überbauungspläne verabschieden kann, vor- handen. Das heisst, dass alles vorgeprüft ist. Das nächste, wie der Gemeindepräsident schon an- geführt hat, sind die ganzen baurechtlichen Vorgaben. Sie sehen, dass das auf der Zeitschiene sehr lange ist. Alle Verzögerungen, die es braucht oder geben würde, haben unter Umständen zur Folge, dass die Kalkfabrik Netstal AG keine Rohstoffe mehr hat, bevor sie überhaupt wieder mit etwas Neuem anbauen könnte.

Man muss diese Vorlage auch im Licht einer langfristigen Planung anschauen. Ein Prozess bis zu diesen Bewilligungen dauert lange und deshalb ist es wichtig, dass man Planungssicherheit hat.

Die Verantwortlichen der Kalkfabrik Netstal AG kenne ich schon lange. Schon während der 90er Jahre war ich Gemeinderat in Netstal und durfte ich bei der ersten Ausbauetappe mit der Kalkfabrik Netstal AG zusammenarbeiten. Eigentlich geht dies im gleichen Stil in der jetzigen Form weiter, wie dies damals in den 90er Jahren war. Es hat sich einfach modernisiert. Aber die Prozesse, die da- mals abgelaufen sind, und die Zusammenarbeitsformen, die man damals schon hatte, sind heute nicht anders.

Jetzt zeige ich Ihnen gern noch anhand von Folien die Längs- und Querprofile der Überbauungs- pläne. Wenn man von Glarus in die Richtung runter schaut, ist das das obere Profil. Das untere

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Profil ist, wenn man auf der Wiggis-Seite steht im Westen und gegen Osten schaut, von links nach rechts, von Norden nach Süden. Nun habe ich hier, wie gesagt, diese Visualisierungen, und zwar ist das der Blick der Schulhaushoschet von Riedern aus. Das ist die bestehende Situation, aufge- nommen im September 2015. Die nächste Visualisierung zeigt den Anblick der Situation nach Gründen. Im Hintergrund oberhalb des Stalles sieht man eine Zunge, die runterkommt. Es handelt sich dabei um das Abbaugebiet von Gründen nach 10 Jahren. Auf der nächsten Visualisierung sieht man, wie es am Ende dieses Abbaus ungefähr aussehen wird.

Hier sieht man das Gebiet von Elggis Süd, das angrenzend an den bestehenden Steinbruch liegt, und zwar in Richtung Walzmühle hoch, wo man die Höhenkurve sieht. Hier ist spannend, was man im Querprofil sieht, nämlich, dass man von der Erhebung dort von Nordwesten nach Südosten etwa 45 Meter abträgt. Und im Längsprofil unten sieht man auf der rechten Seite das sogenannte Oberelggis. Das ist derjenige Teil, der bereits Bestandteil der damaligen Bewilligung der alten Ge- meinde Netstal war. Der blaue Teil unten ist dann Elggis Süd, welches man sieht, wenn man von oben herunter in das heutige Gebiet des Steinbruchs runtersteigt. Wenn man im Buchholz steht und Richtung Kalkfabrik schaut, sieht man auf der rechten Seite den Leuchtmasten, der den Sport- platz beleuchtet, und den Hügel des Gebiet sElggis Süd so, wie er sich im Moment präsentiert. Auf der nächsten Visualisierung sieht man auch wieder die Situation nach zehn Jahren. Jetzt sieht man, dass vorne Elggis Süd geköpft ist, und hinten Oberelggis, die Trasse. So bleibt es danach eigentlich die ganze Zeit, was heisst, dass der Blick nach Süden unverändert bleibt. Auf der letzten Visualisierung sieht man, wie das Gebiet nach der Rekultivierung in etwa aussehen wird. Ich wollte einfach aufzeigen, dass nicht etwas getürkt wird und eine Narbe nach Süden entsteht, was nicht der Fall ist.

Ich glaube, das reicht von meiner Seite, aber ich möchte Ihnen noch ein paar ganz persönliche Worte mitgeben, auch als Bürger dieser Gemeinde. Heute stehen zwar in Anführungs- und Schlusszeichen nur zwei Überbauungspläne zur Abstimmung, aber die Kalkfabrik Netstal AG ist darüber hinaus noch viel mehr als das. Die Kalkfabrik Netstal AG ist eine Institution in und für unse- re Gemeinde. Die Inhaber der Unternehmung engagieren sich neben ihren wirtschaftlichen Aktivitä- ten seit Jahrzehnten auch für die Öffentlichkeit. So waren drei Generationen der Männer lokal und kantonal politisch als Gemeinderäte, Gemeindepräsidenten, Landräte und Landratspräsidenten aktiv. Ihre Partnerinnen engagierten sich im gesellschaftlichen und sozialen Umfeld als Mitglieder der Säuglingsfürsorge, als Mitglied der Betriebskommission im Alterswohnheim Bruggli, als Mitglied im reformierten Kirchenrat oder als Präsidentin des Frauenvereins. Und auch der heutige Ge- schäftsführer engagiert sich beispielsweise als Stiftungsrat im Naturzentrum Glarnerland.

Auch finanziell unterstützte und unterstützt die Kalkfabrik Netstal AG viele Organisationen und Ver- eine und trägt so viel zum gesellschaftlichen und sozialen Leben in unserer Gemeinde bei. Von dieser Grosszügigkeit durfte beispielsweise auch schon die reformierte Kirchgemeinde profitieren, als die anstehende Renovation der Kirchenfassade finanziert wurde und so eine Steuererhöhung umgangen werden konnte.

Noch heute leben die Inhaber der Unternehmung in unserer Gemeinde oder in unserer Nachbar- gemeinde. Sie beweisen damit die Verbundenheit zu Gemeinde und zum Kanton eindrücklich.

Auch die nächste Generation ist bereits aktiv in die Unternehmung eingebunden und leistet so Ge- währ, dass die Firma im Geist der Vorangegangenen weitergeführt wird.

Für mich ist es wichtig zu wissen, dass Verhandlungen über Themen, die uns direkt betreffen, vor Ort und mit Personen, die wir kennen, geführt werden können. Das sind für mich persönlich die wichtigsten Argumente dafür, dass es auch in Zukunft möglich ist, wirtschaftliche Aspekte und Um- weltanliegen, die ebenfalls berechtigt sind, in Einklang zu bringen.

Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel aufzeigen: Es war die Rede von der Reduktion des CO2. Es ist nicht so einfach, in einem solchen grossen Unternehmen solche Technologien im industriellen Um- feld zur Reife bringen zu können, sodass man sie auch in der Praxis einsetzen kann. Aber die Kalk- fabrik Netstal AG investiert beispielsweise in ein Startup-Unternehmen, das eine biologische Me- thanisierung in Gang bringen soll. Wenn das gelingt, soll das CO2, das beim Verbrennen des Kal- kes entsteht, in Methan umgewandelt werden. Das ist ein chemischer Vorgang. Methan, welches chemisch CH4 entspricht, ist der Hauptbestandteil des Erdgases. Das bedeutet, dass man am Schluss wieder Erdgas hat. Ob man dieses dann in der Kalkfabrik wiederverwenden kann oder ob es einer anderen Verwendung, wie beispielsweise dem Heizen, dienen soll, wird man sehen. Ich will nur aufzeigen, dass einerseits das Engagement dieser Unternehmung da ist und es anderer- seits prozesshaft ist, so dass man das nicht einfach aus einer Schublade herausholen kann, wie etwas, das man im täglichen Leben braucht, sondern es braucht Prozesse, bis eine industrielle

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Anwendung reif gemacht werden kann. Ich glaube, es zeigt einfach in vielen Belangen, dass Wor- ten immer Taten folgen. Es ist seit bald 30 Jahren so, es ist auch jetzt so und ich bin überzeugt davon, dass es auch in Zukunft so sein wird.

Ich beantrage Ihnen im Namen des Gemeinderates, die beiden Überbauungspläne unverändert zu genehmigen, und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

Der Vorsitzende

Ich danke Gemeinderat Hanspeter Spälti.

Wir bereinigen jetzt das Traktandum 4, den Überbauungsplan Gründen.

Wir haben zum Antrag des Gemeinderates einen Rückweisungsantrag vorliegen, welcher im Na- men der Grünen Partei durch Regula Keller gestellt wurde und durch Søren Ehlers sowie Marius Grossenbach unterstützt wird. Der Gemeinderat, unterstützt durch Mathias Auer, Karl Mächler, Martin Stützle, Paul Olsen und Remo Goethe, beantragt Ihnen, nicht zurückzuweisen und hiermit den Überbauungsplan Gründen zu erlassen. Nicht-Rückweisung ist automatisch gleichbedeutend mit Erlassen des Überbauungsplanes, da keine anderen Anträge eingegangen sind. Es geht also jetzt in der Abstimmung darum, ob der Überbauungsplan zurückgewiesen werden soll mit dem Auftrag zur Durchführung einer Nachhaltigkeitsbeurteilung oder ob er nicht zurückgewiesen werden soll.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich nehme die Nicht-Rückweisung, also den gemeinderätlichen Antrag, voraus.

Die Gemeindeversammlung lehnt den Rückweisungsantrag ab und erlässt somit den Überbau- ungsplan Gründen.

Die Gemeindeversammlung stimmt dem "Überbauungsplan Gründen", Parzellen Nr. 715 und Nr. 850, Grundbuch Netstal, bestehend aus den im Memorial auf den Seiten 28 f. abgedruckten Sonderbauvorschriften und dem im Memorial auf den Seiten 29 f. abgedruckten Situationsplan, zu.

Dem Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus wird beantragt, den "Überbauungsplan Gründen", Parzellen Nr. 715 und Nr. 850, Grundbuch Netstal, zu genehmigen.

Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Traktandum 5

Abbaugebiet der Kalkfabrik Netstal AG; Überbauungsplan Elggis Süd:

Erlass

Wir stützen uns bei diesem Geschäft auf die Ausführungen auf Seite 31 bis 35 im Memorial zur heutigen Gemeindeversammlung.

Nach den Erläuterungen und den Diskussionen unter Traktandum 4 weise ich an dieser Stelle auf meine Einführung zu beiden Überbauungsplänen unter Traktandum 4 hin.

Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung:

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Dem "Überbauungsplan Elggis Süd", Parzellen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4, Nr. 1074 und Nr. 1762, Grundbuch Ennenda, bestehend aus den im Memorial auf den Seiten 33 f. abgedruckten Sonderbauvorschriften und dem im Memorial auf den Seiten 34 f. abgedruckten Situations- plan, wird zugestimmt.

2. Dem Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus wird beantragt, den "Überbauungs- plan Elggis Süd", Parzellen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4, Nr. 1074 und Nr. 1762, Grundbuch Ennenda, zu genehmigen.

3. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Die Geschäftsprüfungskommission nimmt positiv zum Antrag des Gemeinderates Stellung. Sie finden die detaillierte Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission auf Seite 35 des Memori- als.

Beratung des Geschäfts

Es liegt auch hier ein Rückweisungsantrag der Grünen Partei vor, vorgetragen von Regula Keller und unterstützt durch Søren Ehlers sowie Marius Grossenbacher. Auf der anderen Seite beantragt Ihnen der Gemeinderat, nicht zurückzuweisen. Dies wird unterstützt durch Mathias Auer, Karl Mächler, Martin Stützle, Paul Olsen und Remo Goethe.

Wir stimmen gleich ab wie bei Traktandum 4, ausser das Wort wird noch gewünscht.

Das Wort wird nicht mehr gewünscht.

Wir bereinigen jetzt das Traktandum 5, den Überbauungsplan Elggis Süd.

Die Gemeindeversammlung lehnt den Rückweisungsantrag ab und folgt dem gemeinderätlichen Antrag auf Erlass des Überbauungsplans Elggis Süd.

Die Gemeindeversammlung stimmt dem "Überbauungsplan Elggis Süd", Parzellen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4, Nr. 1074 und Nr. 1762, Grundbuch Ennenda, bestehend aus den im Memorial auf den Seiten 33 f. abgedruckten Sonderbauvorschriften und dem im Memorial auf den Seiten 34 f. abgedruckten Situationsplan, zu.

Dem Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus wird beantragt, den "Überbauungsplan Elggis Süd", Parzellen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4, Nr. 1074 und Nr. 1762, Grundbuch Ennenda, zu geneh- migen.

Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Traktandum 6

Ergänzung der Schulordnung: Unterstützung von Leistungsträgern der Frühförderung (z.B. Spielgruppen)

Sie finden die Ausführungen zu diesem Geschäft auf den Seiten 36 und 37 im Memorial zur heuti- gen Gemeindeversammlung.

Die Bedeutung der Frühförderung ist in den letzten Jahren gewachsen. So setzt sich auch der Kan- ton Glarus in seinem Rahmenkonzept "Frühe Kindheit" mit der Thematik auseinander. Durch eine Ergänzung der Schulordnung soll bereits heute die kommunale Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass die Gemeinde künftig private Angebote in der Frühförderung, z.B. Spielgruppen, auch finanziell unterstützen kann. Die Schulkommission soll mit der Regelung der Ausführungsbe- stimmungen beauftragt werden.

Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung:

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Die Schulordnung der Gemeinde Glarus vom 22. Januar 2010 wird wie folgt geändert:

Art. 3a Frühförderung (ganzer Artikel neu)

1 Die Gemeinde kann private Leistungserbringer im Bereich der Frühförderung unterstützen.

Hierfür werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.

2 Die Schulkommission erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.

2. Sämtliche Änderungen gemäss Ziffer 1 treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Geschäftsprüfungskommission nimmt positiv zum Antrag des Gemeinderates Stellung. Sie finden die Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission auf Seite 37 des Memorials.

Beratung des Geschäfts

Wir kommen zur Beratung dieses Geschäft.

Das Wort wird nicht verlangt.

Die Gemeindeversammlung stimmt zu, dass die Schulordnung der Gemeinde Glarus vom 22. Ja- nuar 2010 wie folgt geändert wird:

Art. 3a Frühförderung (ganzer Artikel neu)

1 Die Gemeinde kann private Leistungserbringer im Bereich der Frühförderung unterstützen. Hierfür werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.

2 Die Schulkommission erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.

Sämtliche Änderungen gemäss Ziffer 1 treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

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Traktandum 7

Schützenhaus-/Feldstrasse, Glarus: Abgabe der Parzelle Nr. 1765, Grundbuch Glarus, im Baurecht an die Baugenossenschaft Glarus

Sie finden die Ausführungen zu diesem Geschäft auf den Seiten 38 bis 44 im Memorial zur heuti- gen Gemeindeversammlung.

Die Gemeindeversammlung entscheidet heute über die Abgabe einer Gemeindeparzelle im Bau- recht an die Baugenossenschaft Glarus zur Realisierung eines Projekts des genossenschaftlichen Wohnungsbaus.

Dank des Abschlusses der Gesamtrevision der Ortsplanung im Jahr 2018 besteht auch für den Wohnungsbau in unserer Gemeinde der gewünschte Orientierungsrahmen und die nötige Rechts- sicherheit. So ist denn auch seit einiger Zeit eine rege private Bautätigkeit und die Aktivierung pri- vater Bauzonen-Reserven sowie verschiedener Nachverdichtungspotentiale feststellbar. Der Woh- nungsmarkt entwickelt sich in unserer Gemeinde gut.

Es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, mit Projekten auf Boden der Gemeinde nicht zur Überhit- zung auf dem Wohnungsmarkt beizutragen. Deshalb engagiert sich der Gemeinderat stark in der Vernetzung der einzelnen Bauherren und Investoren, um die verschiedenen Projekte inhaltlich und zeitlich, so gut es geht, zu koordinieren.

Im Bereich des genossenschaftlichen Wohnungsbaus will der Gemeinderat aktiv bleiben. Der Anteil des genossenschaftlichen Wohnungsbaus ist in der Gemeinde Glarus klar unterdurchschnittlich.

Dies ist aus der Geschichte heraus erklärbar. Der Förderung des genossenschaftlichen Woh- nungsbaus kommt in der Beurteilung des Gemeinderates Priorität zu. Dies umso mehr, da die Ge- meinde durch entsprechend gute Bedingungen zur Abgabe von Gemeindeboden im Baurecht ei- nen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, damit genossenschaftliche Bauträger weitere Projekte in unserer Gemeinde realisieren und damit die Nachfrage befriedigen können.

Die von der Baugenossenschaft Glarus in einem Wettbewerbsverfahren mit Fachjury projektierte Überbauung soll eine optimale Ausnützung aufweisen, einen ausgeglichenen Wohnungsmix mit einem Wohnangebot für Familien wie auch für ältere Menschen enthalten sowie energietechnisch vorbildlich gebaut werden. Zudem sollen rund 15 öffentliche Parkplätze, insbesondere für Besuche- rinnen und Besuchern des angrenzenden Friedhofes, erhalten bleiben.

Der Entwurf des Baurechtsvertrages liegt vor und ist in den Unterlagen zur heutigen Versammlung auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet. Die Konditionen orientieren sich an den bestehenden Baurechtsverträgen der Gemeinde mit anderen Baugenossenschaften, die in Glarus aktiv sind.

Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung:

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Insgesamt rund 2'700 m2 der Parzelle Nr. 1765, Grundbuch Glarus, werden zu einem jähr- lichen Baurechtszins von CHF 8 pro m2 im Baurecht an die Baugenossenschaft Glarus ab- gegeben.

2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug, insbesondere dem Abschluss des Baurechtsver- trags, beauftragt.

Die Geschäftsprüfungskommission nimmt positiv zum Antrag des Gemeinderates Stellung. Sie finden die Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission auf Seite 44 des Memorials.

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Beratung des Geschäfts

Das Wort wird verlangt.

Ablehnungsantrag Stefan Glarner, Glarus

Ich stelle den Antrag auf Ablehnung dieses Geschäfts, und zwar nicht wegen der Baugenossen- schaft, die eigentlich ein gutes Geschäftsmodel ist, sondern ich möchte dem Gemeinderat keinen Freipass für ein solches Handeln geben, das gegen die Rechte von uns Stimmbürgern geht.

Begründung:

Seit 10 Jahren werden der Stimmbürger und die Geschäftsprüfungskommission in ihren Rechten und Pflichten systematisch beschnitten.

Bei diesem Geschäft findet gemäss dem Memorial auch die Geschäftsprüfungskommission, dass nicht alles so abgelaufen ist, wie es hätte sollen. Die Parzelle gehört uns Stimmbürgern und, wenn dieser Boden verkauft oder ein Baurecht gemacht werden soll, haben wir darüber zu entscheiden.

Im Januar hat der Gemeinderat einmal mittgeteilt, man habe die öffentlichen Interessen diskutiert und beabsichtigt, die Parzelle der Baugenossenschaft zu geben. Und jetzt entscheiden wir bereits über das Projekt, obwohl wir noch nicht einmal darüber entschieden haben, was mit dem Boden passieren soll. Auch die Gemeindeordnung sagt im Art. 10, dass wir das oberste Organ sind, und im Art. 11 Bst. j heisst es, dass bei einer Einräumung von Dienstbarkeit, sofern der Wert CHF 500'000 übersteigt, die Stimmberechtigten dies beschliessen müssen. Erstens ist ein Bau- recht eine Dienstbarkeit und zweitens ergeben 95 Jahre à CHF 21'000 knapp CHF 2 Mio.

Ein Nein ist also ganz klar kein Nein zur Baugenossenschaft, sondern ein "NO-GO" für den Ge- meinderat, nicht so weiterzumachen wie bis anhin, und dass man uns als oberstes Organ respek- tieren muss und nicht einfach machen kann, was man möchte. Sonst können wir jetzt nämlich nach Hause gehen und aufhören mit den Gemeindeversammlungen und die Gemeindeordnung können wir auch noch verwerfen.

Ich bitte Sie nochmals, diesen Antrag abzulehnen. Ich wünsche einen Antrag der Gemeinde, dass wir dies verkaufen oder auch nicht. Ich gebe zu, dass die Not an Genossenschaftswohnungen vor- handen ist. Da stimme ich dem Gemeinderat zu. Aber ich weiss nicht, ob es den Bedarf deckt, wenn auf 2'700 m2 20 Wohnungen erstellt werden. Vielen Dank.

Der Vorsitzende

Ich danke Stefan Glarner und habe den Ablehnungsantrag so entgegengenommen. Das Wort zu diesem Geschäft ist weiter frei.

Votum Rolf Luchsinger, Glarus

Wir stimmen heute nicht über das Projekt ab, sondern wir stimmen heute über die Abgabe dieser Parzelle im Baurecht für die Baugenossenschaft [deren Präsident Rolf Luchsinger ist] ab. Das Bau- recht hat den Vorteil, dass die Gemeinde e4ben Eigentümerin dieser Parzelle bleibt, wir dürfen sie 95 Jahre für einen guten Zweck nutzen und im gemeinnützigen Wohnbau einen Beitrag leisten.

Glarus braucht bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten. Aktuell beläuft sich der gemeinnützige Wohnbau in der Gemeinde auf lediglich 2.6 Prozent. Der schweizerische Durch- schnitt beträgt 5 Prozent. Die Partnerschaft zwischen Baugenossenschaft und Gemeinde besteht seit bald 70 Jahren. Die Baugenossenschaft Glarus bezahlt deswegen CHF 50'000 Steuern pro Jahr und ist somit keine steuerbefreite Institution. Die Baugenossenschaft hat das letzte Mal vor fast 30 Jahren für den Sommerweg Bauland erhalten. Von daher ist es sicherlich an der Zeit, wenn wir uns hier weiterentwickeln können.

Die Parzelle 176 liegt zwischen der Feldstrasse 9/11 und unterhalb der Bleichestrasse 17/19. Die beiden Parzellen gehören bereits der Baugenossenschaft. Deswegen ist es optimal für uns, wenn wir diese Synergien dort nutzen könnten.

Der Baurechtszins wurde angesprochen. Dieser wird definiert anhand der Bewertung, welche die Gemeinde vorgenommen hat. Für einen gemeinnützigen Wohnbau verlangt man einen Baurechts- zins im Rahmen von 40 bis 60 Prozent eines möglichen Marktwertes.

Die Preisfixierung wurde bei beiden bestehenden Baurechtsverträgen, in der Lunde in Netstal und für die Alterswohnungen in Glarus, gleich gehandhabt. Es ist also fair, wenn die Baugenossen-

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schaft Glarus hier eine Gleichbehandlung erhält. Den Baurechtszins von CHF 21'000 beurteilen wir effektiv als fair und vor allem wird er dem Anspruch der Kostenmiete, wie dies die Baugenossen- schaft Glarus in den Statuten verankert hat, gerecht.

Der Preis ist auch weiterhin an Auflagen gekoppelt worden. Wir mussten darauf achten, dass wir die öffentlichen Parkplätze integrieren konnten. Dern Wiederinstandstellung bzw. Erstellung bezahlt die Baugenossenschaft. Mit diesem Projekt werden wir etwa 45 Tiefgaragenplätze erstellen kön- nen. Die Überbauung muss im Minergie-Standard gebaut werden. Eine Jury, in der die Gemeinde Mitspracherecht hatte, hat Vorgaben gemacht. Es wurden diverse Fachexperten beigezogen. Die Überbauung muss dem Mehrgenerationenwohnen dienen. Ein transparenter Projektwettbewerb sowie ein klarer Prozess waren ebenfalls Voraussetzung.

Die Jurymitglieder hatten einen klaren Auftrag, nämlich dieses Projekt kritisch zu prüfen. Das Pro- jekt überzeugt mit einer schönen Gestaltung, mit neuzeitlichem Wohnbau und vor allem ist es nicht wuchtig, auch gegenüber dem Friedhof nicht. Dem trägt das Vorprojekt Rechnung.

Was spricht weiter für die Vergabe an die Baugenossenschaft? Mindestens 90 Prozent der Aufträ- ge werden im Kanton vergeben, und das in der Höhe von etwa CHF 10 Mio., diesen Betrag wird das Projekt kosten. Die Synergien zu den anderen Wohnblocks habe ich angesprochen. Wir wer- den gleichzeitig die älteren Wohnblocks dort neu erschliessen und auch dort einen rechten Betrag investieren.

Weiter ist der Zeitpunkt optimal, und zwar, weil wir glauben, dass die Auftragsbücher der Handwer- ker in absehbarer Zeit nicht mehr gleich voll sein könnten, wie wir es uns gewohnt waren.

Wenn Sie für die günstige Entwicklung weiteren Wohnraums sind, wenn Sie den unterdurchschnitt- lichen Bestand an genossenschaftlichem Wohnbau fördern wollen, wenn Sie für eine nachhaltige Bauweise sind, wenn Sie diese Parzelle nicht einer späteren spekulativen, sondern einer nachhal- tigen Nutzung für mehrere Generationen zuweisen wollen, wenn Sie Unternehmer sind, der die Auftragslage im Glarnerland schätzt, wenn Sie Mieter sind, wenn Sie faire Partnerschaften wert- schätzen wollen und wenn Sie die Gemeinde weiterhin als Eigentümerin dieser Parzelle sehen wollen, aber diese nachhaltig mit einem guten Partner für einen guten Zweck genutzt werden soll, dann bitte ich Sie, dem Antrag des Gemeinderates zuzustimmen. Die Baugenossenschaft dankt Ihnen, und wir werden Sie nicht enttäuschen.

Der Vorsitzende

Ich danke Rolf Luchsinger. Das Wort zu diesem Geschäft ist weiter frei.

Votum Susanne Balcon-Steger, Glarus

Ich kann nicht sagen, dass Sie das Traktandum annehmen oder nicht annehmen müssen. Dazu bin ich nicht befähigt. Aber ich möchte wissen, wie denn alle diese Lastwagen zu dieser Baustelle fahren. Ich wohne an der Eichenstrasse, ein kleines Quartiersträsschen mit ganz alten Häusern, die unter Denkmalschutz stehen. Es fahren jetzt schon tagtäglich Autos und Lastwagen kreuz und quer durch die Pfrundhausstrasse und die Eichenstrasse, so dass sie fast miteinander kollidieren.

Ich frage mich, wie das wird, wenn dort gebaut wird, und ob dann alle Bauwagen, alle Handwerker jeden Tag dort durchfahren. Die kleinen Bauernhäuser wackeln jetzt schon. Meine Frage ist, was man hier unternehmen kann.

Der Vorsitzende

Ich bedanke mich bei Susanne Balcon-Steger, dass sie ihr Anliegen eingebracht hat.

Wir werden zusammen mit der Baugenossenschaft und den Baubeteiligten sicher Wege finden, dass zu dieser Baustelle die breiten Strassen benutzt werden, z.B. über die Schützenhausstrasse.

Das wird natürlich auch nicht allen gefallen, sprich den Anwohnenden der Schützenhausstrasse.

Aber irgendwo müssen wir durchfahren, um bauen zu können. Man muss also Wege finden, dass die breiten Strassen und nicht die von Susanne Balcon-Steger erwähnten engen Strassen wie die Eichenstrasse oder die Pfrundhausstrasse für den Bauverkehr genutzt werden. Wir können das Anliegen so aufnehmen, wie es geäussert wurde. Ich kann Sie noch darüber hinaus informieren, dass den Gemeindeverantwortlichen die Problematik rund um den Verkehr an vielen Orten in unse- rer Gemeinde sehr bewusst ist, unter anderem an diesem Ort, wo Susanne Balcon-Steger wohnt.

Man müsste manchmal zaubern können. Aber wir sind an diesen Themen dran und probieren, so

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