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Arbeitsplätze und Sicherheit am IPKM

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Academic year: 2022

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Arbeitsplätze und Sicherheit am IPKM

Stand: 9.12.2015

Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitskonzept:

Das Institut für Physik der Kondensierten Materie (IPKM) der TU-BS betreibt verschiedene Arbeitsplätze, die hinsichtlich Gefährdung und Arbeitsschutz von einem Zuständigen betreut und beurteilt werden. Diese Zuordnung soll anderen Verpflichtungen nicht widersprechen, die sich z.B. für die von der TU-BS bestellten Strahlenschutzbeauftragten ergeben.

Arbeitsplätze Zuständige Chemie-Arbeitsplätze G. Zeising Probenpräparation und dünne Filme D. Menzel Vakuum, Probenvorbereitung, Vorlesungsvorbereitung T. Lampe Mössbauer und ionisierende Strahlung J. Litterst Büroarbeitsplätze A. Paschke Studentische Praktika S. Süllow Tiefe Temperaturen und hohe Magnetfelder S. Süllow Laser und optische Spektroskopie P. Lemmens Feinmechanische Werkstatt A. Ellermann Elektrowerkstatt, elektrische Arbeiten L. Nagatz

Beauftragte der TU-BS am IPKM

Allgemeine Sicherheit L. Nagatz Strahlenschutz und ionisierende Strahlung D. Menzel Laser-Schutz P. Lemmens

Erste-Hilfe siehe Aushang

Evakuierungshelfer siehe Aushang

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Chemie-Arbeitsplätze und Gefahrenstoffe

Stand: 5.12.2015

Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung Das Institut für Physik der Kondensierten Materie

betreibt in den Räumen -161, -166

Laboratorien, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.

1. Beschäftigte

In den Laboratorien arbeiten Studierende und Angestellte. Außerdem werden Auszubildende zum Physiklaboranten in den grundlegenden physikalischen und chemischen Arbeitsmethoden und im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen angeleitet.

2. Arbeitsmethoden

Zu den Arbeitsmethoden zählen unter anderem:

1. Ätzen und Reinigen von Proben

2. Umfüllen von Chemikalien in kleine Behälter 3. Wägen

4. Entsorgung von verwendeten Chemikalien in passende Behälter

3. Gefahrstoffe

In den Laboratorien erfolgt ein Umgang mit gasförmigen, festen und flüssigen Gefahrstoffen, die nach der Gefahrstoffverordnung folgende Eigenschaften haben können:

1. leichtentzündlich 2. entzündlich 3. feuergefährlich 4. giftig

5. gesundheitsschädlich 6. sensibilisierend 7. ätzend

8. reizend

9. umweltgefährdend

10. sonst chronisch schädigend.

4. Mögliche Gefährdungen sind:

1. akute sowie erst nach einem längeren Zeitraum auftretende Vergiftungen, Reizungen oder Verätzungen beim Umgang mit Gefahrstoffen

2. Gefahr durch Brände, Verpuffungen und Explosionen beim Umgang mit Gefahrstoffen 3. Gefahr durch Schnittverletzungen z. B. an Messern und zerbrochenen Glasgeräten 4. Gefahr durch Stichverletzungen z. B. an Pipetten, Spritzen, Kanülen

5. Gefahr durch Erfrierungen beim Arbeiten an bzw. mit kalten Medien

6. Gefahr von Verbrennungen und Verbrühungen beim Arbeiten an bzw. mit heißen Medien 7. Gefahr durch Ersticken beim Umgang mit erstickend wirkenden Gasen

8. Gefahr durch elektrischen Strom beim Umgang mit elektrisch betriebenen Geräten

5. Sicherheitsmaßnahmen

Um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten, werden folgende Sicherheitsmaßnahmen eingehalten:

5.1 persönliche Schutzausrüstung

Als persönliche Schutzausrüstung wird in den Laboratorien getragen:

(3)

1. Laborkittel aus Baumwolle oder anderem schwer entflammbarem Stoff

2. lange Hose oder langes Kleid aus Baumwolle oder anderem schwer entflammbarem Stoff 3. geschlossenes Schuhwerk

4. Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenabdeckung (Schutzbrille, Korrekturschutzbrille oder Überbrille)

5. Schutzhandschuhe

6. bei Bedarf weitere persönliche Schutzausrüstung (z. B. Kälte-/Wärmeschutzhandschuhe, Gesichtsschutz)

5.2 bauliche Ausrüstung von chemischen Laboratorien

Das Arbeiten mit Gefahrstoffen erfolgt in Laboratorien, die über die übliche Laborausrüstung in dem Gebäude verfügen:

1. Abzüge 2. Zu- und Abluft

3. ausreichende Beleuchtung

5.3 Sicherheitseinrichtungen in Laboratorien

Als Sicherheitseinrichtungen sind in den Laboratorien oder in unmittelbarer Nähe auf dem Flur vorhanden:

1. Augendusche 2. Notdusche

3. Feuerlöscher und Feuerlöschdecke

4. in der Nähe leicht erreichbarer Erste-Hilfe-Kasten (Sanitätsraum -203 und -168 bei Herrn Nagatz)

5. Sicherheitsschrank für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen

5.4 Mengenbegrenzungen für den Umgang mit Gefahrstoffen

In den Laboratorien wird mit laborüblichen Gefahrstoffmengen gearbeitet. Das bedeutet, dass folgende Gefahrstoffmengen pro Versuchsaufbau nicht überschritten werden:

1. 1000 g für brandfördernde, hochentzündliche, leichtentzündliche, entzündliche, gesundheitsgefährdende, ätzende und reizende Stoffe

2. 500 ml bzw. 500 g für giftige Stoffe sowie nachweislich (Kategorien 1 und 2) krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe

5.5 Sicherheitsdatenblätter

Den Beschäftigten und den Studierenden sind die Sicherheitsdatenblätter der benutzten Gefahrstoffe erhältlich.

5.6 Umgang mit Gefahrstoffen

Arbeiten mit Gefahrstoffen werden grundsätzlich im Abzug durchgeführt. Sie dürfen auch auf den Labortischen durchgeführt werden, wenn Gefahrstoffe benutzt werden, die aufgrund ihrer verwendeten Menge und ihrer physikalischen, chemischen und toxischen Eigenschaften beim Arbeiten auf dem Labortisch zu keiner Gefährdung der anwesenden Personen führen können.

5.7 Betriebsanweisung

Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und das sichere Arbeiten mit den in den Laboratorien angewandten Arbeitsmethoden gilt die Betriebsanweisung der TU Braunschweig.

Die Beschäftigeten sind darauf hingewiesen worden, die Sicherheitsrichtlinien einzuhalten.

5.8 Sicherheitsunterweisung

Neue Beschäftigte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit im Labor sicherheitstechnisch mündlich, arbeitsplatz- und gefahrstoffbezogen unterwiesen. Unabhängig davon erfolgt mindestens einmal

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jährlich eine mündliche Sicherheitsunterweisung über die elementaren Sicherheitsvorschriften im Labor. Dazu zählen insbesondere:

1. das Erkennen von Gefahrstoffen

2. das Informieren über die von den Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen 3. Informationen über die zu tragende persönliche Schutzausrüstung

4. das richtige Verhalten bei einem Brand und Unfall 5. Informationen zur Abfallentsorgung

6. Informationen über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

7. Informationen über Umgangsbeschränkungen für Jugendliche, Frauen im gebärfähigen Alter, Schwangere, stillende Mütter

Ich habe die Sicherheitsrichtlinien zur Verhinderung von Unfällen und Verletzungen von Personen allen Beschäftigten zur Kenntnisnahme, zur Beachtung und zur Einhaltung vorgelegt. Ich verpflichte alle Beschäftigten diese einzuhalten.

Bei Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien ist davon auszugehen, dass keine Gefährdung von Personen oder der Umwelt durch die Arbeiten in den Laboratorien besteht.

Ich überwache die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien regelmäßig zumindest stichprobenartig. Bei Gefahr im Verzug sorge ich unverzüglich dafür, dass die Gefahr beseitigt wird.

Braunschweig, den ………. ………

(Unterschrift)

G. Zeising

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Probenpräparation und dünne Filme

Stand: 5.12.2015

Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung

Das Institut für Physik der Kondensierten Materie betreibt in den Räumen -102, -104, -165, -170

Laboratorien, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.

1. Beschäftigte

In den Laboratorien arbeiten Studierende, Angestellte und AG-Leiter.

Die Arbeiten werden nur von fachkundigen Personen (wiss. und techn. Personal, Doktoranden, Studierende in höheren Semestern bei Abschlussarbeiten) nach vorheriger Einweisung durchgeführt.

2. Arbeitsmethoden

In den Laboren werden intermetallische Legierungen und Verbindungen hergestellt sowie diese in Form von dünnen Filmen abgeschieden. Dabei werden Lichtbögen mit Hilfe von kommerziellen WIG- Schweißgeräten gezündet. Die Herstellung findet in Hoch- bzw. Ultrahochvakuum-Apparaturen statt.

Ferner werden metallische Kristalle mit einer Funken-Erodiermaschine geschnitten.

Experimente werden vom Leiter der Arbeitsgruppe (D. Menzel) und Doktoranden eigenständig durchgeführt. Experimente innerhalb von Bachelor- und Masterarbeiten werden betreut und in Absprache durchgeführt.

 Lichtbogen-Schmelzanlage mit WIG-Schweißgerät im Raum -165

 Funken-Erodiermaschine im Raum -165

 Triarc-Kristallzuchtanlage mit 3 WIG-Schweißgeräten (Hochvakuum-Apparatur) im Raum -104

 Schleifscheibe (elektrisch betrieben) im Raum -104

 Molekularstrahlepitaxie-Anlage im Raum 038 (Ultrahochvakuum-Apparatur im Reinraum)

 Röntgendiffraktometrie im Raum -102

 Hochtemperaturofen im Raum -170

3. mögliche Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen

1. Hochspannung und hohe Ströme beim WIG-Schweißgerät im Raum -165: ausreichende elektrische Isolation, Wasserkühlung

2. Hochspannung an der Erodiermaschine im Raum -165: ausreichende Isolation und Kunststoffabdeckhaube mit Schutzabschaltung bei Entfernung

3. Hochspannung und hohe Ströme bei den WIG-Schweißgeräten im Raum -165: ausreichende elektrische Isolation, Wasserkühlung

4. Verbrennungsgefahr an der Öldiffusionspumpe im Raum -104: Warnzeichen

5. Verletzungsgefahr im Umgang mit der Schleifscheibe im Raum -104: Schutzabdeckung 6. Hochspannung und hohe Ströme an der Molekularstrahlepitaxieanlage im Reinraum 038:

ausreichende Isolation, Warnschilder, Wasserkühlung

7. Röntgenstrahlen im Raum -102: s. separate Arbeitsanweisung Strahlenschutz 8. Verbrennungsgefahr am Hochtemperaturofen im Raum -170: Warnzeichen

3.1 persönliche Schutzausrüstung

1. Laborkittel aus Baumwolle oder anderem schwer entflammbarem Stoff

2. lange Hose oder langes Kleid aus Baumwolle oder anderem schwer entflammbarem Stoff 3. geschlossenes Schuhwerk

4. Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenabdeckung (Schutzbrille, Korrekturschutzbrille oder Überbrille)

5. Schutzhandschuhe

(6)

6. bei Bedarf weitere persönliche Schutzausrüstung (z. B. Kälte-/Wärmeschutzhandschuhe, Gesichtsschutz)

3.2 Sicherheitseinrichtungen in Laboratorien

Als Sicherheitseinrichtungen sind in den Laboratorien oder in unmittelbarer Nähe auf dem Flur vorhanden:

1. Not-Aus-Schalter für die Unterbrechung der Elektro- und Gasversorgung 2. Feuerlöscher und Feuerlöschdecke

3. in der Nähe leicht erreichbarer Erste-Hilfe-Kasten

4. Betriebsanweisung

Für das sichere Arbeiten mit den in den Laboratorien angewandten Arbeitsmethoden existiert eine Betriebsanweisung der TU Braunschweig. Diese Betriebsanweisung ist den Beschäftigten bekannt und zugänglich. Die Beschäftigten sind darauf hingewiesen worden, dass sie die Sicherheitsrichtlinien einhalten müssen.

5. Sicherheitsunterweisung

Der Leiter der Arbeitsgruppe (D. Menzel) betreut die in diesem Bereich anfallenden Arbeiten und überwacht in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten des Instituts (L. Nagatz) die Sicherheit im Labor. Im jährlichen Turnus finden Belehrungen zur allgemeinen Arbeitssicherheit in Laboren für alle Institutsmitarbeiter statt.

Die Arbeiten werden nur von fachkundigen Personen (wiss. und techn. Personal, Doktoranden, Studierende in höheren Semestern bei Abschlussarbeiten) nach vorheriger Einweisung durchgeführt.

Im Bereich der Röntgendiffraktometrie gelten die besonderen Bestimmungen des Strahlenschutzes.

Für die Durchführung von strahlenschutzrelevanten Maßnahmen sind die Strahlenschutzbeauftragten nach RöV gemäß der Strahlenschutzanweisung des Instituts verantwortlich. Ihnen obliegt ebenfalls die halbjährlich durchzuführende Unterweisung im Strahlenschutz, an der alle Personen teilnehmen, die mit Röntgenstrahlung umgehen. Erstmals an der Röntgen-Apparatur arbeitende Personen werden vor Beginn der Tätigkeit eingewiesen. Der Personenkreis im Röntgenbereich ist auf wiss. Personal, Doktoranden und Studierende in höheren Semestern bei Abschlussarbeiten beschränkt.

Ich habe die Sicherheitsrichtlinien zur Verhinderung von Unfällen und Verletzungen von Personen allen Beschäftigten zur Kenntnisnahme, zur Beachtung und zur Einhaltung vorgelegt. Ich verpflichte alle Beschäftigten diese einzuhalten.

Ich überwache die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien regelmäßig zumindest stichprobenartig. Ich stelle erkannte Mängel sofort ab. Bei Gefahr im Verzug sorge ich unverzüglich dafür, dass die Gefahr beseitigt wird. Es ist meine Aufgabe, die gefundenen Mängel zu beseitigen bzw. für die Beseitigung zu sorgen.

Braunschweig, den ………. ………

(Unterschrift Arbeitsgruppenleiter(in))

D. Menzel

(7)

Vakuum, Probenvorbereitung, Vorlesungsvorbereitung

Stand: 7.10.2015

Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung Das Institut für Physik der Kondensierten Materie

betreibt in den Räumen 039C, 038, 033, -166

Laboratorien, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.

1. Beschäftigte

In den Laboratorien arbeiten Studierende, Angestellte und AG-Leiter.

Außerdem werden Auszubildende zum Physiklaboranten und Studierende in den grundlegenden Arbeitsmethoden und im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ausgebildet.

2. Arbeitsmethoden

Zu den grundlegenden Arbeitsmethoden zählen unter anderem:

1. Probenpräparation Sägen an der Diamantsäge

Schleifen an der Flachschleifmaschine Polieren an den Poliermaschinen Aufkleben sowie entfernen der Proben 2. Arbeiten an den Aufdampfanlagen

Pumpenwartung

Aufdampfmaterial ersetzen Gasflaschenwechsel

Wartung und Instandhaltung 3. Vorlesungsvorbereitung

Aufbau von Versuchen (ev. mit Lasern) Mitarbeit in der Vorlesung

Neue Versuche etablieren

3. Gefahrstoffe

In den Laboratorien erfolgt ein Umgang mit verschiedenen gasförmigen, festen und flüssigen Gefahrstoffen.

4. Mögliche Gefährdungen sind:

1. akute sowie erst nach einem längeren Zeitraum auftretende Vergiftungen, Reizungen oder Verätzungen beim Umgang mit Gefahrstoffen (Flusssäure: gesonderte Unterweisung erforderlich!)

2. Gefahr durch Brände, Verpuffungen und Explosionen beim Umgang mit Gefahrstoffen 3. Gefahr durch Schnittverletzungen z. B. an Messern und zerbrochenen Glasgeräten 4. Gefahr durch Stichverletzungen z. B. an Pipetten, Spritzen, Kanülen

5. Gefahr durch Erfrierungen beim Arbeiten an bzw. mit kalten Medien

6. Gefahr von Verbrennungen und Verbrühungen beim Arbeiten an bzw. mit heißen Medien 7. Gefahr durch Ersticken beim Umgang mit erstickend wirkenden Gasen

8. Gefahr durch elektrischen Strom beim Umgang mit elektrisch betriebenen Geräten 9. Verletzungen der Augen durch Laserstrahlen

10. Verletzungen der Haut durch Laserstrahlen

11. Brandgefahr durch das Entzünden brennbarer Stoffe durch Laserstrahlen

5. Sicherheitsmaßnahmen

(8)

Um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten, werden folgende Sicherheitsmaßnahmen eingehalten:

5.1 persönliche Schutzausrüstung

Als persönliche Schutzausrüstung wird in den Laboratorien getragen:

1. Laborkittel aus Baumwolle oder anderem schwer entflammbarem Stoff

2. lange Hose oder langes Kleid aus Baumwolle oder anderem schwer entflammbarem Stoff 3. geschlossenes Schuhwerk

4. Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenabdeckung (Schutzbrille, Korrekturschutzbrille oder Überbrille)

5. Laserbrillen der Laserklasse angepasst

6. Schutzhandschuhe (in der Regel Einweghandschuhe)

7. bei Bedarf weitere persönliche Schutzausrüstung (z. B. Kälte-/Wärmeschutzhandschuhe, Gesichtsschutz)

8. bei Arbeiten mit Flusssäure (Raum -166): Pass, Schürzen, Handschuhe, Schutzbrille,

5.2 Sicherheitseinrichtungen

Als Sicherheitseinrichtungen sind im Chemielabor oder in unmittelbarer Nähe zu den Räumen 039a bis c auf dem Flur vorhanden:

1. Augendusche 2. Notdusche

3. Feuerlöscher und Feuerlöschdecke

4. in der Nähe leicht erreichbarer Erste-Hilfe-Kasten

5. Sicherheitsschrank für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen 6. Hexafluorin–Lösung für Flusssäure-Verätzungen

7. Hydophiles Calziumgluconat-Gel 2,5 %

5.3 Mengenbegrenzungen für den Umgang mit Gefahrstoffen

In den Laboratorien wird mit laborüblichen Gefahrstoffmengen gearbeitet. Das bedeutet, dass folgende Gefahrstoffmengen pro Versuchsaufbau nicht überschritten werden:

1. 2500 ml bzw. 1000 g für brandfördernde, hochentzündliche, leichtentzündliche, entzündliche, gesundheitsgefährdende, ätzende und reizende Stoffe

2. 500 ml bzw. 500 g für giftige Stoffe

5.4 Sicherheitsdatenblätter

Den Beschäftigten und den Studierenden sind die Sicherheitsdatenblätter der benutzten Gefahrstoffe über das Internet oder eine interne Datenbank zugänglich.

5.5 Umgang mit Gefahrstoffen

Arbeiten mit Gefahrstoffen werden grundsätzlich im Abzug durchgeführt. Sie dürfen auch auf den Labortischen durchgeführt werden, die aufgrund ihrer verwendeten Menge und ihrer physikalischen, chemischen und toxischen Eigenschaften beim Arbeiten auf dem Labortisch zu keiner Gefährdung der anwesenden Personen führen können.

5.6 Ersatzstoffprüfung

Der Ersatz von Gefahrenstoffen durch weniger gefährliche Stoffe soll bevorzugt werden.

5.7 Betriebsanweisung

Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und das sichere Arbeiten in den Laboratorien existiert eine Betriebsanweisung der TU-Braunschweig, die jederzeit zugänglich ist.

Die Beschäftigten sind darauf hingewiesen worden die Sicherheitsrichtlinien einzuhalten.

5.8 Sicherheitsunterweisung

(9)

Neue Beschäftigte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit im Labor sicherheitstechnisch mündlich, arbeitsplatz- und gefahrstoffbezogen unterwiesen. Das gilt auch, wenn sie ihnen bisher nicht bekannte neue Arbeitsmethoden anwenden sollen. Unabhängig davon erfolgt mindestens einmal jährlich eine mündliche Sicherheitsunterweisung über die elementaren Sicherheitsvorschriften im Labor. Dazu zählen insbesondere:

1. das Erkennen von Gefahrstoffen

2. das Informieren über die von den Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen 3. Informationen über die zu tragende persönliche Schutzausrüstung

4. das richtige Verhalten bei einem Brand und Unfall 5. Informationen zur Abfallentsorgung

6. Informationen über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

7. Informationen über Umgangsbeschränkungen für Jugendliche, Frauen im gebärfähigen Alter, Schwangere, stillende Mütter

8. gesonderte Sicherheitsunterweisung für Flusssäure 9. gesonderte Sicherheitsunterweisung für Laser

Ich habe die Sicherheitsrichtlinien zur Verhinderung von Unfällen und Verletzungen von Personen allen Beschäftigten zur Kenntnisnahme, zur Beachtung und zur Einhaltung vorgelegt. Ich verpflichte alle Beschäftigten diese einzuhalten.

Bei Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien ist davon auszugehen, dass keine Gefährdung von Personen oder der Umwelt durch die Arbeiten in den Laboratorien besteht.

Ich überwache die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien regelmäßig zumindest stichprobenartig. Ich stelle erkannte Mängel sofort ab. Bei Gefahr im Verzug sorge ich unverzüglich dafür, dass die Gefahr beseitigt wird. Es ist meine Aufgabe, die gefundenen Mängel zu beseitigen bzw. für die Beseitigung zu sorgen.

Braunschweig, den ………. ………

(Unterschrift) T. Lampe

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Mössbauer und ionisierende Strahlung

Stand: 7.10.2015

Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung Das Institut für Physik der Kondensierten Materie

betreibt in dem Raum 112,

ein Labor, in dem mit ionisierender Strahlung umgegangen wird.

Beschäftigte

Arbeiten im Hochlabor, Raum 112, sind nur für fachkundige Personen, die nach persönlicher, zu dokumentierender spezifischer Einweisung durch für das Labor verantwortliche Personen, gestattet.

Sicherheitsmaßnahmen

Diese Einweisung hat neben den allgemeinen Hinweisen zur Laborsicherheit zu umfassen:

Vorschriften und Verhaltensregeln für

‐ Umgang mit ionisierender Strahlung (5.1.4 BGI 850-0, Strahlenschutzverordnung sowie daraus abgeleitete Regelungen für dieses Labor)

‐ Tätigkeiten mit verflüssigten Gasen (5.2.10.6 BGI 850-0)

‐ Umgang mit Druckgasflaschen (5.2.11 BGI 850-0)

‐ Arbeiten in elektromagnetischen und magnetischen Feldern (5.2.25 BGI 850-0)

Insbesondere ist die Handhabung spezieller Kryostaten (dabei Umgang mit flüssigem Helium und Stickstoff, Umgang mit Vakuumbehältern, Transport der Kühlmittel, Schutzmaßnahmen vor Ersticken und Erfrieren/Verbrennungen) einzuüben.

Änderungen im Aufbau der Mössbauerspektrometer dürfen nur nach Abschaltung der Hochspannungsversorgung ausgeführt werden.

Mögliche Gefährdungen:

1. Inkorporation und Verschleppung von Radioaktivität

2. Gefahr durch Ersticken beim Umgang mit erstickend wirkenden Gasen 3. Verdampfen großer Mengen flüssiger tiefkalter Gase innerhalb kurzer Zeit 4. Gefahr durch Erfrierungen beim Arbeiten an bzw. mit kalten Medien 5. Arbeiten in elektromagnetischen und magnetischen Feldern

6. Gefahr durch elektrischen Strom beim Umgang mit elektrisch betriebenen Geräten

Um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten, werden folgende Sicherheitsmaßnahmen eingehalten:

Persönliche Schutzausrüstung

1. lange Hose oder langes Kleid aus Baumwolle oder anderem schwer entflammbarem Stoff 2. geschlossenes Schuhwerk

3. Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenabdeckung (Schutzbrille, Korrekturschutzbrille oder Überbrille) bei Arbeiten mit Kühlmitteln

4. bei Bedarf weitere persönliche Schutzausrüstung (z. B. Kälte-/Wärmeschutzhandschuhe, Gesichtsschutz)

Betriebsanweisung

Die Strahlenschutzanweisung des Instituts nach § 34 StrlSchV ist zu beachten.

(11)

Sicherheitsunterweisung

1. Neue Beschäftigte erhalten vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Erstunterweisung.

2. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Auflagen der Gewerbeaufsicht findet regelmäßig eine Sicherheitsunterweisung statt. Die unterwiesenen Personen haben durch ihre eigenhändige Unterschrift zu beurkunden, dass sie an der Strahlenschutzunterweisung teilgenommen hat.

Ich habe die Sicherheitsrichtlinien zur Verhinderung von Unfällen und Verletzungen von Personen allen Beschäftigten zur Kenntnisnahme, zur Beachtung und zur Einhaltung vorgelegt. Ich verpflichte alle Beschäftigten diese einzuhalten.

Ich überwache die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien regelmäßig zumindest stichprobenartig. Ich stelle erkannte Mängel sofort ab. Bei Gefahr im Verzug sorge ich unverzüglich dafür, dass die Gefahr beseitigt wird.

Braunschweig, den ………. ………

(Unterschrift Arbeitsgruppenleiter(in))

J. Litterst

(12)

Büroarbeitsplätze

Stand: 7.10.2015

Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes

Das Institut für Physik der Kondensierten Materie nutzt die folgenden Räume:

039B, 039C,

102, 103, 104, 105, 106, 113, 114, 115, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 202, 203, 204, 205, 206, 207

127, 116, -171, -184, -185, -187, -189, -191, -192 (Lagerräume)

als Büroarbeitsplätze. Zu den Büroarbeitsplätzen gehören auch Besprechungsräume, Abstell- und Lagerräume sowie die Teeküche / der Sozialraum.

1. Personal

An den Büroarbeitsplätzen werden Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung beschäftigt. Auszubildende, Studierende, Praktikanten usw. werden vom Personal betreut und überwacht.

2. Arbeitsaufgaben

An den Büroarbeitsplätzen werden vor allem folgende Tätigkeiten ausgeübt:

1. Arbeiten mit dem Personalcomputer an einem Bildschirmarbeitsplatz 2. Drucken von erarbeiteten Unterlagen

3. Lesen von Unterlagen 4. Schreibarbeiten mit der Hand 5. Fotokopierarbeiten

6. Besprechungen 7. Telefonate

8. Ablegen und Abheften von Unterlagen 3. mögliche Gefährdungen

1. Körperliche Belastungen bei nicht ergonomisch eingerichteten Bildschirmarbeitsplätzen 2. Psychische Belastungen am Bildschirmarbeitsplatz

3. Gefährdung durch den Betrieb elektrischer Geräte 4. Gefährdungen durch Brände

5. Gefährdungen durch Arbeiten an Schränken usw. über Griffhöhe 4. Sicherheitsmaßnahmen

Für ein sicheres und gesundheitsbewusstes Arbeiten an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen setze ich die Betriebsanweisung für die Gestaltung und die Nutzung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen in der zentralen Verwaltung der TU Braunschweig um. Ich habe alle Beschäftigten verpflichtet, diese Betriebsanweisung einzuhalten. Bei Einhaltung der Betriebsanweisung ist davon auszugehen, dass keine Gefährdung von Personen besteht.

5. Sicherheitsunterweisung

Neue Beschäftigte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit sicherheitstechnisch mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen. Unabhängig davon erfolgt mindestens einmal jährlich eine mündliche Sicherheitsunterweisung. Die Sicherheitsunterweisung basiert auf dieser Betriebsanweisung.

Im Rahmen der Sicherheitsunterweisungen werden mindestens folgende Punkte besprochen, die dem unmittelbaren Schutz von Bediensteten dienen:

1. Flucht- und Rettungswege,

2. das richtige Verhalten bei einem Brand und Unfall

3. Informationen über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 4. Informationen über Arbeitsbeschränkungen für Schwangere

(13)

5. sicherer Umgang mit elektrischen Geräten

6. Maßnahmen zum Schutz vor Überfällen und Diebstählen

Ich überwache die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien regelmäßig zumindest stichprobenartig. Ich stelle erkannte Gefährdungen und Mängel so schnell wie möglich ab bzw. sorge für die Beseitigung von Gefährdungen und Mängeln durch Meldung bei den zuständigen Stellen der TU (z. B.

Geschäftsbereich 3 bei baulichen Mängeln).

Die Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge beauftrage ich, mindestens alle zwei Jahre die Büroräume meiner Beschäftigten zu begehen und mir dabei auffallende Mängel zu benennen.

Braunschweig, den ………. ………

(Unterschrift Arbeitgeber)

A. Paschke

(14)

Studentische Praktika

Stand: 7.10.2015

Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung Das Institut für Physik der Kondensierten Materie

betreibt in den Räumen 007, 021, 022A, 023, 024, 030, 033, 034 und 040 studentische Praktika, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.

1. Beschäftigte

Im Praktikum arbeiten Betreuer und Leiter des Praktikums.

Studierende werden in den grundlegenden Arbeitsmethoden und im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen während der Praktika angeleitet und ausgebildet.

2. Arbeitsmethoden

Experimente werden eigenständig von Studierenden nach Einweisung der Leiter und Betreuer durchgeführt.

 Arbeiten in elektromagnetischen und magnetischen Feldern (N2) in den Räumen 007 und 033

 Umgang mit Druckgasflaschen im Raum 033

 Umgang mit radioaktiven Präparaten in den Räumen 021 und 034 (siehe Strahlenschutzanweisung des Institutes)

3. mögliche Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen

1. Verletzung durch tiefkalte Gase in den Räumen 033 und 007; die Sicherheitsvorkehrungen entsprechend 5.2.10 DGUV 213-850

2. Ionisierende Strahlung in den Räumen 021 und 034: Sicherheitsvorkehrungen entsprechend 5.1.4DGUV 213-850, Strahlenschutzverordnung sowie daraus abgeleitete Regeln (s.

Strahlenschutzanweisung des Instituts)

3.1 persönliche Schutzausrüstung

Als persönliche Schutzausrüstung wird im Praktikum getragen:

1. lange Hose

2. geschlossenes Schuhwerk

3. Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenabdeckung (Schutzbrille, Korrekturschutzbrille oder Überbrille)

4. Schutzhandschuhe

5. bei Bedarf weitere persönliche Schutzausrüstung (z. B. Kälte-/Wärmeschutzhandschuhe, Gesichtsschutz)

6. Personendosimeter

3.2 Sicherheitseinrichtungen im Praktikum

1. Not-Aus-Schalter für die Unterbrechung der Elektro- und Gasversorgung 2. Feuerlöscher und Feuerlöschdecke

3. in der Nähe leicht erreichbarer Erste-Hilfe-Kasten 4. Augendusche

4. Betriebsanweisung

Für das sichere Arbeiten mit den in Praktika angewandten Arbeitsmethoden existiert eine Betriebsanweisung der TU Braunschweig. Diese Betriebsanweisung ist den Beschäftigten bekannt und jederzeit zugänglich.

5. Sicherheitsunterweisung

(15)

Der Leiter der Physik-Praktika (S. Süllow) überwacht die Sicherheit in den Praktikumsräumen.

Im semesterlichen Turnus finden Sicherheitsbelehrungen entsprechen der Laborrichtlinien DGUV 213-850 statt. Teilnehmer sind Praktikumsbetreuer und Studierende im Praktikum.

Ich überwache die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien regelmäßig zumindest stichprobenartig. Bei Gefahr im Verzug sorge ich unverzüglich dafür, dass die Gefahr beseitigt wird. Es ist meine Aufgabe, die gefundenen Mängel zu beseitigen bzw. für die Beseitigung zu sorgen.

Braunschweig, den ………. ………

(Unterschrift Praktikumsleiter(in))

S. Süllow

(16)

Tiefe Temperaturen und hohe Magnetfelder

Stand: 7.10.2015

Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung Das Institut für Physik der Kondensierten Materie

betreibt in den Räumen -158, 208 und weiteren Laboratorien Apparaturen, in denen tiefe Temperaturen und hohe Magnetfelder benutzt werden.

1. Beschäftigte

In den Laboratorien arbeiten Studierende, Angestellte und AG-Leiter.

2. Arbeitsmethoden

In den Laboren werden festkörperliche Experimente bei tiefen Temperaturen und hohen Magnetfeldern durchgeführt.

Experimente werden eigenständig von den Arbeitsgruppenleitern, Doktoranden und Studierenden nach Einweisung im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten sowie Laborpraktika durchgeführt.

 Kryostaten (flüssiges He, N2) und hohe Magnetfelder, u.a. in den Räumen -158, 208

 Umgang mit Druckgasflaschen, u.a. in den Räumen -158, 208

3. mögliche Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen:

1. Verletzung durch tiefkalte Gase. Die Sicherheitsvorkehrungen entsprechend 5.2.10 DGUV 213-850

2. Umgang mit Druckgasflaschen. Die Sicherheitsvorkehrungen entsprechend 5.2.11 DGUV 213- 850

3. Hohe Magnetfelder durch die Verwendung supraleitender Magnete. Die Sicherheitsvorkehrungen entsprechend 5.2.25 DGUV 213-850.

4. Es existieren Warnhinweise auf der Tür und am Aufbau.

3.1 persönliche Schutzausrüstung

Als persönliche Schutzausrüstung wird in den Laboratorien getragen:

1. lange Hose oder langes Kleid aus Baumwolle oder anderem schwer entflammbarem Stoff 2. geschlossenes Schuhwerk

3. Schutzbrille mit Seitenschutz und oberer Augenabdeckung (Schutzbrille, Korrekturschutzbrille oder Überbrille)

4. Schutzhandschuhe

5. bei Bedarf weitere persönliche Schutzausrüstung (z. B. Kälte-/Wärmeschutzhandschuhe, Gesichtsschutz)

4. Betriebsanweisung

Für das sichere Arbeiten mit den in Laboratorien angewandten Arbeitsmethoden exitiert eine Betriebsanweisung der TU Braunschweig. Diese Betriebsanweisung ist den Beschäftigten bekannt und zugänglich.

5. Sicherheitsunterweisung

Im jährlichen Turnus finden Sicherheitsbelehrungen entsprechend der Laborrichtlinien DGUV 213-850 statt. Teilnehmer sind alle Mitglieder des Institutes.

(17)

Ich überwache die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien regelmäßig zumindest stichprobenartig. Bei Gefahr im Verzug sorge ich unverzüglich dafür, dass die Gefahr beseitigt wird. Es ist meine Aufgabe, die gefundenen Mängel zu beseitigen bzw. für die Beseitigung zu sorgen.

Braunschweig, den ………. ………

(Unterschrift Arbeitsgruppenleiter(in))

S. Süllow

(18)

Laser und optische Spektroskopie

Stand: 4.12.2015

Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung Das Institut für Physik der Kondensierten Materie

betreibt in verschiedenen Laboratorien Laser und optische Spektrometer.

1. Beschäftigte

In den Laboratorien arbeiten Studierende, Angestelle und AG-Leiter.

Die Arbeiten werden nur von fachkundigen Personen (wiss. und techn. Personal, Doktoranden, Studierende in höheren Semestern bei Abschlussarbeiten) nach vorheriger Einweisung durchgeführt.

2. Arbeitsmethoden

In den Laboren werden optische Experimente vom Leiter der Arbeitsgruppe (P. Lemmens),

Mitarbeitern und Doktoranden eigenständig durchgeführt. Experimente innerhalb von Bachelor- und Masterarbeiten werden betreut und in Absprache durchgeführt.

 Raman-Spektroskopie (Makro-Raman)

 Raman-Spektroskopie (Mikro-Raman)

 Erzeugung tiefer Temperaturen und hoher Magnetfelder

 Infrarot und optische Spektroskopie im sichtbaren Spektralbereich

3. mögliche Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen

 Gefährdung durch Laser-Strahlung

 Gefährdung durch tiefkalte Gase und Flüssigkeiten (siehe Tiefe Temperaturen)

 Gefährdung durch Verdunkelung des Arbeitsplatz

3.1 persönliche Schutzausrüstung

 Laser-Schutzbrillen

 Kälteschutzhandschuhe

3.2 Sicherheitseinrichtungen in Laboratorien

Als Sicherheitseinrichtungen sind in den Laboratorien vorhanden:

 Schutzvorhänge

 Warnhinweise und Türknopf an den Zugangstüren

 geschlossene Strahlengänge oder Abschwächer im optischen Strahlengang

 alle optischen Komponenten sind auf dem optischen Tisch fixiert

 Shutter (Schalter) im optischen Strahlengang.

4. Betriebsanweisung

Für das sichere Arbeiten mit Lasern existieren Betriebsanweisungen und Informationen der TU Braunschweig. Es wird jährlich eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt. Die Beschäftigten sind darauf hingewiesen worden, dass sie die Sicherheitsrichtlinien einhalten müssen.

5. Sicherheitsunterweisung

Der Leiter der Arbeitsgruppe (P. Lemmens) betreut die in diesem Bereich anfallenden Arbeiten und überwacht in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten des Instituts (L. Nagatz) die Sicherheit im Labor. Im jährlichen Turnus finden Belehrungen zur allgemeinen Arbeitssicherheit in Laboren für alle Institutsmitarbeiter statt.

Die Arbeiten werden nur von fachkundigen Personen (wiss. und techn. Personal, Doktoranden, Studierende in höheren Semestern bei Abschlussarbeiten) nach vorheriger Einweisung durchgeführt.

(19)

Ich habe die Sicherheitsrichtlinien zur Verhinderung von Unfällen und Verletzungen von Personen allen Beschäftigten zur Kenntnisnahme, zur Beachtung und zur Einhaltung vorgelegt. Ich verpflichte alle Beschäftigten diese einzuhalten.

Ich überwache die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien regelmäßig zumindest stichprobenartig. Ich stelle erkannte Mängel sofort ab. Bei Gefahr im Verzug sorge ich unverzüglich dafür, dass die Gefahr beseitigt wird. Es ist meine Aufgabe, die gefundenen Mängel zu beseitigen bzw. für die Beseitigung zu sorgen.

Braunschweig, den ………. ………

(Unterschrift Arbeitsgruppenleiter(in))

P. Lemmens

(20)

Feinmechanische Werkstatt

Stand: 7.10.2015

Gefährdungsbeurteilung für Werkstattarbeitsplätze nach § 5 Arbeitsschutzgesetz

Das Institut für Physik der Kondensierten Materie

nutzt die folgenden Räume 025, 026, 027, 028, 029

als Metallwerkstatt. Zu der Metallwerkstatt gehören auch Besprechungsräume, Abstell- und Lagerräume sowie die Teeküche / der Sozialraum.

Personal

In der Metallwerkstatt werden Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung beschäftigt.

Auszubildende, Studierende, Praktikanten usw. werden vom Personal betreut und überwacht.

Arbeitsaufgaben

In der Metallwerkstatt werden vor allem folgende Tätigkeiten ausgeübt:

- Fräsen - Drehen - Bohren - Schleifen - Flexen - Sägen

- Umgang mit KSS - Schweißarbeiten

Mögliche Gefährdungen:

- Hautgefährdungen beim Umgang mit KSS

- Schnittgefährdungen beim Umgang mit scharfkantigen Blechen und Metallteilen - Augenverletzungen durch Metallspäne

- Lärmgefährdungen beim Flexen etc.

- Fußverletzungen durch das Herunterfallen schwerer Teile - Augen- und Hautverletzungen bei Schweißarbeiten - Gefährdungen durch elektrische Betriebsmittel

Sicherheitsmaßnahmen

Für ein sicheres und gesundheitsbewusstes Arbeiten in der Metallwerkstatt setze ich die

Betriebsanweisung für die Metall Werkstatt im Institut für Physik der Kondensierten Materie der TU Braunschweig um.

Sicherheitsunterweisung

Neue Beschäftigte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit sicherheitstechnisch mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen. Unabhängig davon erfolgt mindestens einmal jährlich eine mündliche Sicherheitsunterweisung.

(21)

Im Rahmen der Sicherheitsunterweisungen werden mindestens folgende Punkte besprochen, die dem unmittelbaren Schutz von Bediensteten dienen:

- Flucht- und Rettungswege

- das richtige Verhalten bei einem Brand und Unfall

- Informationen über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - Informationen über Arbeitsbeschränkungen für Schwangere - sicherer Umgang mit Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln - sicherer Umgang mit KSS / Hautschutzplan

- Maßnahmen zum Schutz vor Überfällen und Diebstählen

Ich überwache die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien regelmäßig zumindest stichprobenartig. Ich stelle erkannte Mängel sofort ab. Bei Gefahr im Verzug sorge ich unverzüglich dafür, dass die Gefahr beseitigt wird.

Die Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge habe ich beauftragt, mindestens alle zwei Jahre die Räumlichkeiten meiner Metall Werkstatt zu begehen und mir dabei auffallende Mängel zu benennen. Es ist meine Aufgabe, die gefundenen Mängel zu beseitigen bzw. für die Beseitigung zu sorgen.

Braunschweig, den …………..……. ………

(Unterschrift Werkstattleiter)

A. Ellermann

(22)

Elektrowerkstatt

Stand: 7.10.2015

Gefährdungsbeurteilung für Werkstattarbeitsplätze nach § 5 Arbeitsschutzgesetz

Das Institut für Physik der Kondensierten Materie

nutzt den folgenden Raum -168 als Elektrowerkstatt.

Personal

In der Elektrowerkstatt werden Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung beschäftigt.

Auszubildende, Studierende, Praktikanten usw. werden vom Personal betreut und überwacht.

Arbeitsaufgaben

In der Elektrowerkstatt werden vor allem folgende Tätigkeiten ausgeübt:

- Löten

- Reparieren von elektrischen Geräten

- Zusammenbau und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten Mögliche Gefährdungen:

- Stromschlag durch elektrische Betriebsmittel - Verbrennungen bei Lötarbeiten

- Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lötdämpfe Sicherheitsmaßnahmen

Für ein sicheres und gesundheitsbewusstes Arbeiten in der Elektrowerkstatt existiert eine Betriebsanweisung für Werkstätten der TU Braunschweig.

Sicherheitsunterweisung

Neue Beschäftigte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit sicherheitstechnisch mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen. Unabhängig davon erfolgt mindestens einmal jährlich eine mündliche Sicherheitsunterweisung.

Ich überwache die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien regelmäßig zumindest stichprobenartig. Ich stelle erkannte Mängel sofort ab. Bei Gefahr im Verzug sorge ich unverzüglich dafür, dass die Gefahr beseitigt wird.

Braunschweig, den …………..……. ………

(Unterschrift Werkstattleiter)

L. Nagatz

Referenzen

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