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Stadt Bramsche LANDKREIS OSNABRÜCK. Bebauungsplan Nr. 170 Spechtstraße. SCOPING-Unterlagen zum UMWELTBERICHT gem. 2a BauGB

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Academic year: 2022

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Stadt Bramsche

LANDKREIS OSNABRÜCK Bebauungsplan Nr. 170

„Spechtstraße“

gleichzeitig

44. Änderung des Flächennutzungsplanes

SCOPING-Unterlagen zum

UMWELTBERICHT gem. § 2a BauGB

Projektnummer: 220480 Datum: 2021-02-03

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INHALTSVERZEICHNIS

I. EINLEITUNG ... 4

II. SCOPING ... 5

III. INHALTE DES UMWELTBERICHTES ZUM BEBAUUNGSPLAN ... 5

A. ÜBERSICHT ... 5

B. UNTERSUCHUNGSRAHMEN DER ZU BEURTEILENDEN SCHUTZGÜTER ... 5

Bestand und Bewertung ... 6

Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung) ... 6

Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz)... 6

Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring) ... 6

C. STATUS-QUO-PROGNOSE (NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG) ... 6

D. DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ALTERNATIVEN AUS UMWELTSICHT ... 6

E. DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ... 6

F. ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ... 6

G. ANHANG ... 6

IV. BEBAUUNGSPLAN NR. 170 & 44. FNP-ÄNDERUNG ... 7

V. ÜBERSCHLÄGIGE EINGRIFFS- UND KOMPENSATIONSERMITTLUNG ...16

V. 1. Eingriffsflächenwert ... 16

V. 2. Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes ... 17

V. 3. Ermittlung des Kompensationsdefizits ... 17

VI. ANLAGE ...18

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Wallenhorst, 2021-02-03

IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG

i. V. H. Böhm

Bearbeitung:

Henrik Klawa, B.Eng. IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG

Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon (0 54 07) 8 80-0 ♦ Telefax (0 54 07) 8 80-88 Marie-Curie-Straße 4a 49134 W allenhorst h t t p : / / w w w . i n g e n i e u r p l a n u n g . d e Beratende Ingenieure Ingenieurkammer Niedersachsen Qualitätsmanagementsystem TÜV-CERT DIN EN ISO 9001-2008

Wallenhorst, 2021-02-03 Proj.-Nr.: 220480

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I. Einleitung

Die Stadt Bramsche plant mit dem Bebauungsplan Nr. 170 „Spechtstraße“ die Verdichtung bestehender Wohnbebauung rund um die Spechtstraße am südwestlichen Rand des Stadttei- les Lappenstuhl. Bei dem Gebiet handelt es sich um einen bereits besiedelten Bereich in Orts- randlage.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ im Ortsteil Lappenstuhl besitzt eine Flächengröße von ca. 4 ha. Der Geltungsbereich liegt in der Flur 3 der Gemarkung Schleptrup und grenzt im Norden an den Rosengartenweg, im Osten an die Kanalstraße und im Süden an die Spechtstraße.

Parallel führt die Stadt Bramsche die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes durch.

Nach § 2 Abs. 4 BauGB hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleit- plans eine Begründung beizufügen. Gesonderter Bestandteil der Begründung ist der Umwelt- bericht (genauere Inhalte des Umweltberichtes, sh. Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB).

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II. Scoping

Nach § 2 Abs.4 BauGB legt die Gemeinde fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Diese Festlegung des Umfangs des Umweltberichtes erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BauGB unter Beteiligung der Behörden.

Im Rahmen des Scopings sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange dazu aufgefordert, dem Planungsträger Wertelemente von besonderer Bedeutung (z.B.

Schutzgebiete, Angaben zu streng oder besonders geschützten Arten, Bodendenkmale) für die weitere Bearbeitung zu nennen und ggf. vorhandenes Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich ist zu klären, ob die vorliegende Planung innerhalb des potentiellen Wirk- raums von Störfallbetrieben liegt. Gleichfalls ist es Aufgabe des Scopings abzuklären, ob und in welchem Umfang Sondergutachten [z.B. schalltechnische, bodenspezifische oder faunisti- sche Untersuchungen oder Bewertungen (bspw. nach § 44/45 BNatSchG)] oder weitere Ver- fahrensschritte (z.B. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Artenschutzbeitrag) durchgeführt wer- den.

III. Inhalte des Umweltberichtes zum Bebauungsplan A. Übersicht

Die Inhalte des Umweltberichtes nach § 2 Abs.4 und § 2a Satz 2 Nr.2 ergeben sich aus der Anlage 1 zum BauGB.

Punkte gem. Anlage zum BauGB 1 a) Inhalt und Ziele, Bedarf an Grund/Boden 1 b) Ziele des Umweltschutzes

2 a) Bestandsaufnahme 2 b) Entwicklungsprognosen

2 c) Maßnahmen: Vermeidung, Minderung, Kompensation 2 d) Planungsalternativen

2 e) Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei schweren Unfällen o- der Katastrophen

3 a) Verfahren, Methodik, Schwierigkeiten 3 b) Maßnahmen zur Überwachung

3 c) Allgemein verständliche Zusammenfassung 3 d) Referenzliste der Quellen

B. Untersuchungsrahmen der zu beurteilenden Schutzgüter

Die Belange der Umwelt werden primär über die folgenden Schutzgüter erfasst:

 Tiere,  Pflanzen,  Fläche

 Boden,  Wasser,  Klima,

 Luft,  Landschaft,  biologische Vielfalt,

 Mensch und seine Ge- sundheit

 Kultur- und Sach- güter

 sowie die Wechselwirkungen der Schutzgüter

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 Darüber hinaus: Schutzgebiete und -objekte sowie Natura 2000-Gebiete, ggf. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Im Rahmen der Schutzgutuntersuchungen werden folgende Untersuchungsinhalte abge- handelt:

 Bestand und Bewertung

 Auswirkungsprognose (Durchführung der Planung)

 Umweltrelevante Maßnahmen (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz)

 Erhebliche Auswirkungen und deren Überwachung (Monitoring)

C. Status-Quo-Prognose (Nichtdurchführung der Planung)

D. Darstellung der wichtigsten geprüften Alternativen aus Um- weltsicht

Im Umweltbericht werden gleichfalls die wichtigsten geprüften Alternativen beschrieben.

Diese Beschreibung umfasst alternative Bebauungskonzepte.

E. Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben

Der Umweltbericht umfasst eine Darstellung der Schwierigkeiten (z.B. Kenntnislücken oder nur eingeschränkt verwertbare Daten), die bei der Zusammenstellung der Angaben aufge- treten sind.

F. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Ein allgemein verständlicher Text fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen.

G. Anhang

Der Anhang des Umweltberichtes beinhaltet die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Kom- pensationsermittlung gemäß anzuwendendem Modell.

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IV. Bebauungsplan Nr. 170 & 44. FNP-Änderung

Im Folgenden sind die Aspekte aufgeführt, die im Rahmen der Wirkungsprognosen berück- sichtigt werden (Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen). Hinsichtlich der Bestandsdaten wird insbesondere auf vorhandene Angaben der räumlichen Gesamtplanung (z.B. Regionalplanung1) und auf Fachplanungen (z.B. Map-Server des Niedersächsischen Mi- nisteriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)2, digitaler Umweltatlas des Landkreises Osnabrück3, Landschaftsrahmenplan4, Landschaftsplan5) zurückgegriffen. Zur Erfassung der Biotoptypen des Gebietes wurde im Dezember 2020 eine Kartierung mit Hilfe des Schlüssels nach V. DRACHENFELS (2020)6 durchgeführt. Die Bewertung der vorhandenen Biotoptypen und die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt anhand des Osnabrücker Kompensationsmodells (LKOSNABRÜCK,CLOPPENBURG,VECHTA 2016)7.

Sollten den Behörden spezielle Angaben und Bestandsdaten zu den folgenden Punkten vor- liegen, sind diese der Kommune zur Verfügung zu stellen:

Tiere und Pflanzen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) / Biologische Vielfalt (gem.

§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)8 / Spezieller Artenschutz

Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Biotoptypenkartierung, Angaben der UNB (insb. Angaben zu besonders oder streng geschützten Arten), Map-Server der Niedersächsi- schen Umweltverwaltung, Digitaler Umweltatlas des Landkreises Osnabrück

Ergebnis der Biotoptypenerfassung im Dezember 2020:

2.16.1 Standortgerechte Gehölzpflanzung (HPG) / 2.16.3 Sonstiger standortgerechter Gehölz-

bestand (HPS) o. B.

Im südöstlichen Randbereich des Plangebietes befindet sich ein Gehölzbestand aus heimi- schen Laubarten, der teils in den letzten Jahren im Rahmen eines naturnahen Gestaltungs- vorhabens gepflanzt worden ist.

Die vorhandenen Gehölzbestände bleiben durch die Festsetzung als öffentliche Grünfläche bestehen, daher bleibt dieser Biotoptyp ohne Bewertung (o. B.).

1 LANDKREIS OSNABRÜCK. (2004). Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück. Stand 2004, Osnabrück.

2 NIEDERSÄCHSISCHE UMWELTKARTEN, Map-Server des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Abgerufen am 07.12.2020 von https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/

3 LANDKREIS OSNABRÜCK, Digitaler Umweltatlas (Bereich „Umweltrelevante Daten“, Themen „Natur“, „Wasser“, „Boden“).

Abgerufen am 07.12.2020 von http://geoinfo.lkos.de/webinfo/synserver?client=flex&project=ua

4 LANDKREIS OSNABRÜCK, (1993). Landschaftsrahmenplan Landkreis Osnabrück. Stand 1993, Osnabrück.

5 BÜRO FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG S. UND A.BRANDENFELS (1995): Landschaftsplan Stadt Bramsche. Münster.

6 DRACHENFELS, O. v. (2020). Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Februar 2020. Hannover, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.

7 LANDKREISE OSNABRÜCK,VECHTA,CLOPPENBURG, (2016). Das Osnabrücker Kompensationsmodell – Arbeitshilfe zur Vorbe- reitung und Umsetzung der Eingriffsregelung. Osnabrück.

8 Der Begriff Biologische Vielfalt (Biodiversität) umfasst neben der Vielfalt der Arten auch die Genunterschiede zwischen den Organismen einer Art und die Vielzahl der Lebensräume der Arten.

Zur Operationalisierung der Biodiversität werden folgende Kriterien berücksichtigt:

Rote Listen Biotoptypen und Rote Listen Pflanzen- und Tierarten [MAYER,ABS UND FISCHER 2002 sehen (in der Regel) in den Kriterien „Seltenheit“ und „Gefährdung“ die wesentlichen Kriterien für Bewertungen der Biodiversität. Dies um so mehr, da diese Kriterien schon seit längerer Zeit im Naturschutz eine wichtige Rolle spielen.],

Streng geschützte Arten

Faunistische Funktionsbeziehungen

Schutzgebiete

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4.13 Graben (FG) Wertfaktor 1,0 Hierbei handelt es sich um einen kleinen Entwässerungsgraben, der - mittig im Plangebiet liegend – Richtung Norden zur Straße „Rosengartenweg“ entwässert.

9.6 Artenarmes Intensivgrünland (GI) Wertfaktor 1,2

Kleine, intensiv genutzte Grünlandfläche an der Straße „Kanalstraße“.

10.4 Halbruderale Gras- und Staudenflur (UH) Wertfaktor 1,2 Der Bereich, der nördlich an die bestehende Wohnbebauung in der Straße „Spechtstraße“

anschließt, zeigt sich als halbruderale Gras- und Staudenflur. Nach Auswertung älterer Luft- bilder war hier vorher ein Gehölzbestand vorhanden.

Im südöstlichen Bereich des Plangebietes zeigt sich, angrenzend an einen Wohnneubau, eine weitere halbruderale Gras- und Staudenflurfläche.

10.4 Halbruderale Gras- und Staudenflur (UH) / 2.16 Gehölzanpflanzung (HP) o. B.

Im westlichen Bereich des Plangebietes zeigt sich eine halbruderale Gras- und Staudenflur mit angepflanzten Bäume (Eichen), welche eine Ausgleichsfläche für Windkraft darstellt. Die Fläche wird als private Grünfläche festgesetzt, daher bleibt dieser Biotoptyp ohne Bewertung (o. B.).

11.1 Acker (A) Wertfaktor 1,0

Der westliche Randbereich des Plangebietes wird von einem Acker geprägt.

11.3a Sonstige Gehölzkultur (EB) Wertfaktor 0,8 Im westlichen Bereich des Plangebietes zeigt sich eine Fläche welche „baumschulähnliche“

Strukturen (u. a. Tannen) aufweist.

11.3b Sonstige Gehölzkultur (EB) Wertfaktor 0,3 Der südlich an die Gehölzkultur (sh. 11.3a) angrenzende Bereich weist nur noch bedingt

„baumschulähnliche“ Strukturen auf, der Großteil zeigt sich vegetationslos. Nach Auswertung älterer Luftbilder war hier vorher ein Gehölzkulturbestand vorhanden. Aufgrund der Ausprä- gung wird ein Wertfaktor unterhalb des eigentlich üblichen Wertfaktoren gemäß Osnabrücker Kompensationsmodell vergeben.

12.3.2 Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten (HSN) Wertfaktor 1,3 Hierbei handelt es sich um einen ca. 2.700 m² großen Kiefernbestand westlich der kleinen Grünlandfläche an der Straße „Kanalstraße“ (sh. 9.6).

12.6 Hausgarten (PH) 1,0

Hierbei handelt es sich um Hausgärtenbereiche bzw. Flächen, die einer hausgärtenähnlichen Nutzung unterliegen. Teil sind vereinzelte Gehölze vorhanden, der Großteil der Flächen wird durch Rasenflächen charakterisiert.

13.7.2 Locker bebautes Einzelhausgebiet (OEL) / 12.6 Hausgarten (PH) o. B.

Das Plangebiet ist weitgehend von einem locker bebauten Einzelhausgebiet mit dazugehöri- gen Gärten geprägt. In den Gartenbereichen finden sich oft Koniferen sowie Ziergehölze und

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-gebüsche. Da die Gärten teils nicht betreten werden konnten, waren diese Bereiche nicht vollständig einsehbar.

Die vorhandenen Wohnbebauungen bleiben bestehen, daher bleibt dieser Biotoptyp ohne Be- wertung (o. B.).

13.1.1 Straße (OVS) o. B.

Hierbei handelt es sich um die Straße „Spechtstraße“, welche als Straßenverkehrsfläche fest- gesetzt wird und somit ohne Bewertung (o. B.) bleibt.

13.1.11 Weg (OVW) Wertfaktor 0,5

Am westlichen Randbereich der Straße „Spechtstraße“ mündet der versiegelte Bereich der Straße in einen unversiegelten Bereich, welcher teils von Vegetation geprägt ist.

Angrenzende Bereiche:

Nördlich grenzt die Straße „Rosenweg“, daran eine Birkenreihe und ein Graben (westlicher Teil) sowie Wohnbebauungen (östlicher Teil) an. Östlich schließt die Straße „Kanalstraße“, daran Wohnbebauungen an. Südlich befindet sich die Straße „Lutterdamm“, südwestlich ein Graben, daran ackerbaulich genutzte Flächen. Westlich grenzen ackerbaulich genutzte Berei- che an. Ein Bezug zur freien Landschaft besteht Richtung Westen sowie eingeschränkt Rich- tung Norden.

Auswertung Map-Server des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima- schutz

Eine Sichtung des Map-Servers der Niedersächsischen Umweltverwaltung9 liefert folgende Ergebnisse für das Plangebiet:

• Schutzgebiete und -objekte sind von der Planung nicht unmittelbar betroffen. Die nächstgelegenen Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet „Wiehengebirge und Nörd- liches Osnabrücker Hügelland“; Kennzeichen: LSG OS 00050 / Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehengebirge, Osnabrücker Land - TERRA.vita“: Kennzeichen:

NP NDS 00004) befinden sich ca. 680 m nordwestlich bzw. 745 m östlich des Plange- bietes. Darüber hinaus sind innerhalb eines Radius von 1 km keine weiteren Natur- schutzgebiete, Naturdenkmale, Geschützten Landschaftsbestandteile und Land- schaftsschutzgebiete vorhanden.

• Für die Stadt Bramsche liegt eine Baumschutzssatzung vor.

• Avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gast- oder Brutvögel, für die Fauna wertvolle Be- reiche oder Biotope mit landesweiter Bedeutung werden nicht für das Plangebiet dar- gestellt. Ca. 1,2 km östlich des Plangebietes befindet sich Biotop mit landesweiter Be- deutung (Gebietsnummer: 3514020). Ca. 2,5 km nordöstlich des Plangebietes befin- det sich ein für Gastvögel wertvoller Bereich mit der Bewertungsstufe „Status offen“

(Kenn-Nr. Teilgebiet: 4.3.01.23; Bewertung 2018), welcher weiter in nordöstlicher Richtung von einem für Brutvögel wertvollen Bereich mit der Bewertungsstufe „Status offen“ (Kenn-Nr. Teilgebiet 3514.4/2; Bewertung 2010) überlagert wird.

9 NIEDERSÄCHSISCHE UMWELTKARTEN, Map-Server des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Abgerufen am 07.12.2020 von https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/

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Auswertung des digitalen Umweltatlas des Landkreises Osnabrück

Der digitale Umweltatlas des Landkreises Osnabrück trifft hinsichtlich der Ausweisung von Schutzgebieten oder -objekten keine vom Kartenserver der Nds. Umweltverwaltung abwei- chenden Aussagen.

Auswertung des Landschaftsrahmenplans (LRP)

Für den Landkreis Osnabrück liegt ein Landschaftsrahmenplan aus dem Jahre 1993 vor. Die- ser trifft in der zeichnerischen Darstellung für das Plangebiet keine Aussage. Der angrenzende Bereich wird als schutzwürdiges Gebiet (Landschaftsschutzgebiet) dargestellt. Der ca. 75 m nördlich befindliche Engter Bach ist als Entwicklung von Gewässern mit Biotopverbindungs- funktion dargelegt. Der östlich angrenzende Bereich wird als Neuausweisung von Wasser- schutzgebieten dargestellt. Aussagen zu den abiotischen Schutzgütern und zum Landschafts- bild werden, sofern vorhanden und über die Informationen der aktuell online verfügbaren Kar- tenserver hinausgehend, an entsprechender Stelle dieser Scoping-Unterlage berücksichtigt.

Auswertung Landschaftsplan (LP)

Für die Stadt Bramsche liegt ein Landschaftsplan aus dem Jahre 1995 vor. In den zeichneri- schen Darstellungen werden folgende Aussagen getroffen:

- Karte 1 „Landschaftseinheiten“: Das Plangebiet befindet sich an einem stark überformten Standort (Siedlungsbereich).

- Karte 4 „Arten und Lebensgemeinschaften – Wichtige Bereiche“: Für das Plangebiet wer- den keine Aussagen getroffen.

- Karte 5 „Landschaftsbild – Wichtige Bereiche“: Für das Plangebiet werden keine Aussagen getroffen. Der (süd)östlich angrenzende Bereich wird als gemäß dem Landschaftsrahmen- plan wichtiger Bereich dargestellt.

- Karte 8 „Klima/Luft“: Der (süd)östlich angrenzende Bereich wird als Wald mit Schutzfunk- tion für Klima dargestellt.

- Karte 9 „Beeinträchtigungen und Gefährdungen“: Das Plangebiet gilt als „Siedlungsgebiet mit Niederschlagsentwässerung ohne vorgeschaltetes Regenrückhaltebecken“.

- Karte 10 „Landschaftsentwicklung“: Für das Plangebiet werden keine Aussagen getroffen.

Für den nördlichen Bereich wird die Entwicklung naturbetonter Ortsrandstrukturen darge- legt.

Auswertung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)

Für den Landkreis Osnabrück liegt ein RROP aus dem Jahre 2004 mit den Teilfortschreibun- gen Einzelhandel 2010 und Energie 2013 vor. Die zeichnerische Darstellung des RROP 2004 trifft für das Plangebiet keine Aussagen. Westlich liegt ein Vorsorgegebiet für die Landwirt- schaft (Funktion) sowie ein Vorsorgegebiet für die Erholung. (Süd)Östlich befindet sich ein Vorsorgegebiet für die Forstwirtschaft. Entlang der Kanalstraße werden eine Fernwasserlei- tung sowie eine Hauptabwasserleitung dargestellt.

Besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG

Die Bestimmungen des nationalen sowie internationalen Artenschutzes werden über die Pa- ragraphen 44, 45 und 67 BNatSchG erfasst und sind als geltendes Recht unmittelbar zu be- rücksichtigen. Im Ergebnis einer Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist eine

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Erfassung der Brutvögel (insgesamt vier bis sechs Begehungen zwischen März und Juni) so- wie eine Relevanzanalyse zu der Artgruppe der Fledermäuse vorgesehen.

Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem.

Naturschutzgesetzgebung):

 Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen

 Funktionsverlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen durch z.B. Nutzungsänderung, Lebensraumzerschneidungen oder emissionsbedingte Beeinträchtigungen wie Schad- stoffe, optische sowie akustische Störreize

 Beeinträchtigung von Schutzgebieten und -objekten (Naturschutzgesetzgebung)

 Überplanung oder Beeinträchtigung von Arten oder Biotopen der Rote Listen

 Überplanung oder Beeinträchtigung von streng oder besonders geschützten Arten (soweit hierzu Bestandsangaben von der UNB erbracht oder gefordert wurden)

 Überplanung oder Beeinträchtigung von streng geschützten Arten nach BNatSchG Fläche (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)

Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, NIBIS-Kartenserver des LBEG, Ortsbegehung

Bereits bebaute bzw. versiegelte Flächen liegen in Form der vorhandenen Wohnbebauungen vor. Unversiegelte Flächen sind innerhalb des Plangebietes in Form von Hausgärten bzw.

hausgärtenähnlichen Nutzungen, einem kleinflächigen Kiefernbestand, einem kleinen Laub- gehölzbestand an der Straße „Kanalstraße“ sowie einem Entwässerungsgraben vorhanden.

Aufgrund ihrer Lage und der derzeitigen Nutzung und/oder angrenzenden Nutzungen handelt es sich bei diesen unversiegelten Flächen jedoch weitgehend um anthropogen überprägte Bereiche.

Boden (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)

Bestandsdaten, insb.: NIBIS-Kartenserver des LBEG, Digitaler Umweltatlas des Landkreises Osnabrück

Die Sichtung des NIBIS®-KARTENSERVER (2017)10 des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat ergeben, dass im Plangebiet der Bodentyp „Mittlerer Gley-Podsol“ vor- handen ist. Dieser ist in der Karte „Suchräume für schutzwürdige Böden“ (NIBIS®-KARTENSER-

VER 2018 a)11 des LBEG nicht verzeichnet und somit als durchschnittlich bedeutsam einzustu- fen. Die Bodenfruchtbarkeit (Ertragsfähigkeit) wird gemäß dem NIBIS®-KARTENSERVER (2018 b)12 als „gering“ eingestuft. Darüber hinaus liegt innerhalb des Plangebietes eine geringe Ge- fährdung der Bodenfunktionen durch Verdichtung und eine geringe standortabhängige Ver- dichtungsempfindlichkeit vor (NIBIS®-KARTENSERVER 2017 b)13.

10 NIBIS®-KARTENSERVER (2017 a): Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50). - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen am 07.12.2020 von http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#

11 NIBIS®-KARTENSERVER (2018 a): Suchräume für schutzwürdige Böden (BK50). - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen am 07.12.2020 von http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#

12 NIBIS®-KARTENSERVER (2018 b): Bodenfruchtbarkeit (Ertragsfähigkeit). - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen am 07.12.2020 von http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#

13 NIBIS®-KARTENSERVER (2017 b): Bodenverdichtung (Auswertung BK50). - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen am 07.12.2020 von http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#

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Im NIBIS®-KARTENSERVER (2020 e)14 und im digitalen Umweltatlas des Landkreises Osnab- rück werden für das Plangebiet keine Altlasten dargestellt. Der Umweltatlas stellt im nördlich angrenzenden Bereich einen Altstandort dar (KRIS-NR: 74079140084).

Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem.

Naturschutzgesetzgebung):

 Verlust aller Bodenfunktionen durch Versiegelung

 Funktionsverlust von Bodenbereichen – speziell mit besonderer Bedeutung – durch Über- planung oder Schadstoffeintrag

 Mobilisierung von Schadstoffen durch Inanspruchnahme belasteter Flächen (Altlasten, De- ponien usw.)

Wasser (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)

Bestandsdaten, insb.: NIBIS-Kartenserver des LBEG, Map-Server des MU, Digitaler Umwel- tatlas des Landkreises Osnabrück

Oberflächengewässer: Im Plangebebiet ist ein kleiner Entwässerungsgraben vorhanden. Ca.

75 m nördlich des Plangebietes verläuft der Engter Bach.

Grundwasser: Gemäß dem NIBIS®-KARTENSERVER (2019)15 lag die Grundwasserneubildungs- rate innerhalb des Plangebietes im 30-jährigen Jahresmittelwert (1981-2010) zwischen 0 mm/a und >250-300 mm/a. Somit liegt zumindest im nordöstlichen bzw. im südwestlichen Be- reich mit den weitgehend unbebauten Flächen ein Bereich mit besonderer Bedeutung vor. Die Unterscheidung in Bereiche mit besonderer bzw. allgemeiner Bedeutung erfolgt anhand der

„Anwendung der RLBP bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen (Stand März 2011)“. Dabei nehmen Grundwasserneubildungsraten > 250 mm/a eine besondere Bedeutung, Grundwas- serneubildungsraten ≤ 250 mm/a eine allgemeine Bedeutung ein. Bei dem überwiegenden Teil des Plangebietes handelt es sich jedoch um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung.

Das Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten wird als „gering“ angegeben (NIBIS®-KARTENSERVER 2020 g)16, woraus eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers ge- genüber Schadstoffeinträgen resultiert.

Wasserschutzgebiete: Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten. In ca. 600 m östlicher Entfernung liegt das Trinkwassergewinnungsgebiet „Wittefeld“ (Gebiets- nummer: 03459014101).

Überschwemmungsgebiete: Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Überschwemmungs- gebieten. In ca. 130 m nordöstlicher Entfernung liegt das Überschwemmungsgebiet „Engter- bach“ (Identifikationsnummer: 787).

Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem.

Naturschutzgesetzgebung):

 Beeinträchtigung von Oberflächengewässern – speziell mit besonderer Bedeutung – durch Verlust, Verlegung, Veränderung, Einleitung oder Schadstoffeintrag

14 NIBIS®-KARTENSERVER (2000): Altlasten. - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen am 07.12.2020 von http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#

15 NIBIS®-KARTENSERVER (2019): Grundwasserneubildung mGrowa18 1:50.000. - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Abgerufen am 07.12.2020 von http://nibis.lbeg.de/cardomap3/#

16 NIBIS®-KARTENSERVER (1982): Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung. - Landesamt für Bergbau, Energie und

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 Beeinträchtigung von grundwasserspezifischen Funktionsbereichen – speziell mit beson- derer Bedeutung – durch Versiegelung, GW-Absenkung, Anstau, Umleitung oder Schad- stoffeintrag

 Beeinträchtigung von Schutzausweisungen nach Niedersächsischem Wassergesetz Klima und Luft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)

Bestandsdaten, insb.: Landschaftsplan, Biotoptypenkartierung

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Siedlungsrandbereich des Ortteiles Lappenstuhl und stellt sich als teils bebaute bzw. versiegelte Fläche mit Anteilen an Freiflächen / Freilandbioto- pen (Gärten, Grünland) dar. Freilandbiotope dienen der Produktion von Kaltluft, welche in ther- misch belasteten Bereichen (Siedlungsbereiche mit hohen Versiegelungsgraden) temperatur- ausgleichend wirken kann. Die Freilandbiotope haben innerhalb des Plangebietes jedoch nur einen geringen Umfang. Die im Plangebiet vorhandenen Gehölzstrukturen dienen aufgrund ihrer geringen Größe zudem nur einer eingeschränkten Produktion von Frischluft bzw. haben nur eine eingeschränkte lufthygienische Wirkung.

Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem.

Naturschutzgesetzgebung):

 Beeinträchtigung von bedeutsamen Flächen der Kalt- oder Frischluftentstehung durch Ver- siegelung, sonstige Überplanung oder Schadstoffeintrag

 Beeinträchtigung von klimatisch oder lufthygienisch wirksamen Abfluss- oder Ventilations- bahnen durch Schaffung von Barrieren oder Schadstoffeintrag

Landschaft (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB)

Bestandsdaten, insb.: Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Biotoptypenkartierung Das Plangebiet wird von einer locker bebauten Einzelhaussiedlung mit dazugehörigen Gärten sowie vereinzelten, kleinflächigen Gehölz- und Grünlandbereichen geprägt. Die Straßenver- kehrsflächen sowie die vorhandene Bebauung sind als Vorbelastung des Orts-/Landschafts- bildes anzusehen. Die vorhandenen Baumbestände weisen eine gewisse Bedeutung als Grün- strukturen auf. Das Plangebiet weist insgesamt eine durchschnittliche Bedeutung für das Orts- /Landschaftsbild auf.

Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen (inkl. Eingriffsermittlung gem.

Naturschutzgesetzgebung):

 Überplanung von Bereichen mit bedeutsamen Landschaftsbildqualitäten (inkl. der natürli- chen Erholungseignung) bzw. von kulturhistorischen oder besonders landschaftsbildprä- genden Strukturelementen

 Beeinträchtigung von Bereichen mit bedeutsamen Landschaftsbildqualitäten (inkl. der na- türlichen Erholungseignung) durch Verlärmung, Zerschneidung oder visuelle Überprägung

 Beeinträchtigung von landschaftsbildspezifischen Schutzgebieten oder –objekten Menschen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB)

Bestandsdaten, insb.: Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Regionales Raumordnungs- programm

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Bereiche mit einer besonderen Bedeutung als Wohnumfeldstrukturen sind nicht vorhanden.

Ebenso wenig ist Freizeit- oder Tourismusinfrastruktur vorhanden. Die im Plangebiet gelege- nen wohnbaulich genutzten Grundstücke weisen eine besondere Bedeutung für das Schutzgut Mensch auf.

Von der südlich des Plangebietes gelegenen Straße „Lutterdamm“ wirken Schallimmissionen auf das Plangebiet ein.

Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen:

 Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch Emissionen

 Verlust oder Funktionsverlust von Wohn- und/oder Wohnumfeldflächen (inkl. siedlungsna- her Freiraum)

 Verlust oder Funktionsverlust von bedeutsamen Flächen der Freizeit- bzw. Tourismusinf- rastruktur

Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB)

Bestandsdaten, insb.: Angaben der Kommune und des Landkreises, Ortsbegehung

Die im Plangebiet vorhandenen Bebauungen sind als Sachgüter anzusehen. Darüber hinaus- gehende Kultur- und Sachgüter sind im Plangebiet nicht bekannt.

Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen:

 Beeinträchtigung geschützter Denkmäler oder sonstiger schützenswerter Objekte / Bauten z.B. durch Verlust, Überplanung, Verlärmung, Beschädigung (Erschütterungen, Schad- stoffe)

 Beeinträchtigung von Sachgütern durch Überplanung Wechselwirkungen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB) Bestandsdaten: Bestandsdaten der sonstigen Schutzgüter Eine Überprüfung erfolgt im Umweltbericht.

Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen:

 Beeinträchtigung von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Bo- den, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kultur- und Sachgüter.

Europäisches Netz – Natura 2000 (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB)

Bestandsdaten: Map-Server des MU, Digitaler Umweltatlas des Landkreises Osnabrück, An- gaben der UNB

Eine Sichtung des Map-Servers der Niedersächsischen Umweltverwaltung und des Digitalen Umweltatlas des Landkreises Osnabrück hat ergeben, dass das nächstgelegene Natura 2000- Gebiet ca. 1,9 km nordwestlich des Plangebietes liegt. Dabei handelt es sich um das FFH-Ge- biet „Gehölze bei Epe“ (EU-Kennzahlen: 3514-331). Aufgrund dieser Entfernung wird davon ausgegangen, dass durch die vorliegende Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes bedingt werden.

Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen:

 Beeinträchtigungen des europäischen Netzes Natura 2000

(15)

Auswirkungen auf die Schutzgüter aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Be- bauungsplan zugelassenen Vorhaben bei schweren Unfällen oder Katastrophen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB)

Bestandsdaten: Bestandsdaten der sonstigen Schutzgüter, Festsetzungen von Bebauungs- plänen

Im Plangebiet sowie seinem näheren Umfeld sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Be- triebe oder Anlagen vorhanden, die als Störfallbetrieb im Sinne der 12. BImSchV / KAS 18 einzustufen sind.

Checkliste der möglichen erheblichen Beeinträchtigungen:

 Beeinträchtigung der Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kultur- und Sachgüter durch schwere Unfälle o- der Katastrophen.

(16)

V. Überschlägige Eingriffs- und Kompensationsermittlung

Die Bewertung der vorhandenen Biotoptypen und die vorläufige überschlägige Eingriffs-/ Aus- gleichsbilanzierung erfolgen anhand des Osnabrücker Kompensationsmodells (LK OSNAB- RÜCK,CLOPPENBURG,VECHTA 2016).

V. 1. Eingriffsflächenwert

Eingriffsflächenwert (WE) = Flächengröße (m²) x Wertfaktor (WF)

Bestand Flächen-

größe (m²)

Wertfaktor (WF)

Eingriffs-flä- chenwert (WE) 2.16.1 Standortgerechte Gehölzpflanzung (HPG) /

2.16.3 Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand

(HPS) 1.567 o. B.* -

4.13 Graben (FG) 196 1,0 196

9.6 Artenarmes Intensivgrünland (GI) 1.139 1,2 1.366,8

10.4 Halbruderale Gras- und Staudenflur (UH) 3.253 1,2 3.903,6 10.4 Halbruderale Gras- und Staudenflur (UH) /

2.16 Gehölzanpflanzung (HP) 1.220 o. B.* -

11.1 Acker (A) 1.264 1,0 1.264

11.3a Sonstige Gehölzkultur (EBB) 2.138 0,8 1.710,4

11.3b Sonstige Gehölzkultur (EBB) 1.182 0,3 354,6

12.3.2 Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht hei-

mischen Baumarten (HSN) 2.169 1,3 2.819,7

12.6 Hausgarten (PH) 9.049 1,0 9.049

13.7.2 Locker bebautes Einzelhausgebiet (OEL) /

12.6 Hausgarten (PH 15.592 o. B.* -

13.1.1 Straße (OVS) 1.531 o. B.* -

13.1.11 Weg (OVW) 353 0,5 176,5

Gesamt: 40.653 20840,6

* Da diese Biotoptypen in ihrem Bestand durch Festsetzungen erhalten bleiben, verbleiben diese Flächen ohne Bewertung.

Insgesamt ergibt sich ein Eingriffsflächenwert von 20.841 Werteinheiten.

(17)

V. 2. Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes

Den innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Flächen können folgende Wertfaktoren zuge- ordnet werden:

Maßnahme Flächengröße

(m²)

Wertfaktor (WF)

Kompensati- onswert (WE) Allgemeines Wohngebiet (GRZ 0,4 + Überschrei-

tung auf 0,6); Gesamtfläche: 27.681 m² 0

- Bestand (Erhalt 13.7.2 OEL / 12. 6 PH) 15.592 o. B.* -

- Planung, davon (12.089)

- Versiegelung (60 %) 7.253,4 0,0 0

- Freiflächen (40 %) 4.835,6 1,0 4.835,6

Straßenverkehrsfläche; Gesamtfläche: 7.782 m² 0

- Bestand (Erhalt 13.1.1 OVS) 1.531 o. B.* -

- Planung 6.251 0,0 0

Private Grünfläche; Gesamtfläche: 2.359 m² 0

- Bestand (Erhalt 10.4 UH / 2.16 HP) 1.220 o. B.* -

- Planung 1.139 1,0 1.139

Öffentliche Grünfläche; Gesamtfläche: 2.831 m² 0

- Bestand (Erhalt 2.16.1 HPG / 2.16.3 HPS) 1.567 o. B.* -

- Planung 1.264 1,0 1.264

Gesamt: 40.653 7.238,6

* Da diese Biotoptypen in ihrem Bestand durch Festsetzungen erhalten bleiben, verbleiben diese Flächen ohne Bewertung.

Im Plangebiet wird ein Kompensationswert von ca. 7.239 Werteinheiten erzielt.

V. 3. Ermittlung des Kompensationsdefizits

Zur Ermittlung des Kompensationsdefizits wird der Eingriffsflächenwert, der den Funktionsver- lust symbolisiert, dem geplanten Flächenwert gegenübergestellt.

Eingriffsflächenwert - Geplanter Flächenwert = Kompensationsdefizit

20.841 WE - 7.239 WE = 13.602 WE

Bei der Gegenüberstellung von Eingriffsflächenwert und geplantem Flächenwert wird deutlich, dass im Plangebiet ein rechnerisches Kompensationsdefizit von 13.602 Werteinheiten be- steht.

(18)

VI. Anlage

Bestandsplan zum Plangebiet sh. nächste Seite.

(19)

K160

2

12 2

1 9

1

6 7

14

6

2

4

16 2

10 10 8

12

6A

4 3

27 4

29

3 9

5

4 7

4

2

6

6 8

10

10

5

3A

8

8A 8B 8A

HsN r. 12

64

62 2 21

103 21

24

100 21

74

21 63

62 1

93 2

57 1

91

93 1 87

88 60

21 32

42 6

56 1

21 95

58

68

89

21 94 21 97

70 1 67

2

21 59

67 1

21 89

65

21 98

21 26

149 40 21

99

21 104

69

52

59

21 29

51

56 2

21 64

21 27

21 73

21 22

90

63

66 2

94 21

25

21 96

21 57

57 2

61

70 2

66 1

92 1

92 2

53 532

3 53

4

563

564

21 125

21 126

21 127

8A 10

6A

6

2

4 1

3

8

2

6 4

8B 10

8A

12 14

16 29

2

4

27

12

5

10 1B

6 8 3

2

8 1

4

7

6 3A 5 1A

2 7

4 9

10 9

Lutterdamm

Spechtstre

Von-Stuckrad-Weg 3A

3B

Rosengartenweg

Kanalstraße

Spech tstraße

12

Kanalstraße

Nr. 12.6 PH 1,0 Nr. 12.6

PH 1,0

Nr. 12.6 PH 1,0

Nr. 12.3.2 HSN 1,3 Nr. 13.7.2/12.6 OEL/PH o.B.

Nr. 13.7.2/12.6 OEL/PH o.B.

Nr. 13.7.2/12.6 OEL/PH o.B.

Nr. 9.6 GI 1,2 Nr. 10.4 UH 1,2 Nr. 4.13

FG 1,0

Nr. 11.3a EB 0,8

Nr. 11.3b EB 0,3

Nr. 10.4/2.16 UH/HP o.B.

Nr. 11.1 A 1,0

Nr. 13.1.11 OVW 0,5

Nr. 13.1.1

OVS o.B. Nr. 2.16.1/2.16.3

HPG/HPS o.B.

Nr. 10.4 UH 1,2

OVS HEA

OEL/PH

OEL/PH OEL/PH

OVS A

FG OVW

Entwurfsbearbeitung:

freigegeben geprüft Wallenhorst, 2021-02-03

gezeichnet 2021-01 KH bearbeitet 2021-01 Ka

Zeichen Datum

Übersichtskarte M. 1:20.000

Lagebezug: ETRS89 UTM 32N

Plan-Nummer:

Maßstab 1 : 2.000

H:\BRAMSCHE\220480\PLAENE\UP\up_be_01.dwg(Bestand) Marie-Curie-Str.4a

Tel.

INGENIEURPLANUNGGmbH & Co.KG 49134 Wallenhorst 05407/880-0 Fax05407/880-88

Landkreis Osnabrück

STADT BRAMSCHE

BEBAUUNGSPLAN NR. 170

"Spechtstraße"

OpenStreetMap-Mitwirkende

©

Legende

Biotoptyp

Nr. Code

HPG/HPS

Graben

4.13 FG

2.16.1/2.16.3

Artenarmes Intensivgrünland GI 9.6

Bestandsplan Scoping

UH Halbruderale Gras- und Staudenflur

10.4

A Acker

11.1

i.V.

0,5 20 40 1 80 2 200 5 m m

GI 1,2 Nr. 9.6

Wertfaktor

Erläuterung sh. Text Geltungsbereich

Nachrichtliche Darstellung:

Weitere Biotoptypen außerhalb des Geltungsbereichs Baumreihe des Siedlungsbereichs HEA (12.4.2)

Standortgerechte Gehölzpflanzung/

Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand

HSN 12.3.2 Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten

Straße OVS 13.1.1

OVW Weg

13.1.11

OEL/PH Locker bebautes Einzelhausgebiet/ Hausgarten

13.7.2/12.6

Bereich ohne Bewertung

Lappenstuhl

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen

©2018

EB Acker

11.3a,b

UH/HP Halbruderale Gras- und Staudenflur/ Gehölzanpflanzung

10.4/2.16

Boe Ka 2021-02

2021-02

Referenzen

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