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Kinderhaus St. Martin

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Academic year: 2022

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Solange die Kinder klein sind gib ihnen Wurzeln

wenn sie groß sind, verleih ihnen Flügel.

Goethe

Kinderhaus St. Martin

Anmeldepapiere für Krippenkinder

85467 Neuching

Tassilostr. 3 Tel. 08123/2525 Fax. 08123/987745

E-mail-Adresse kiga-neuching@freenet.de

Homepage http://kiga.vg-oberneuching.de

Träger:

Gemeinde Neuching

St. Martin Str. 9

85467 Neuching

Tel. 08123/932660

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Kinderhausordnung für die Krippe

Aufnahmebedingungen:

Die Aufnahme in die Kinderkrippe erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze für Kinder von 0 bis 3 Jahren.

Aufnahmegebühr:

10 € (wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen)

Namen der einzelnen Gruppen:

Wir haben drei verschiedene Krippengruppen in unserer Einrichtung. Die Einteilung der Kinder in die jeweiligen Gruppen wird von der Leitung vorgenommen. Sie können jedoch einen Wunsch äußern.

Zwergerlgruppe Koboldgruppe Wichtelgruppe

Öffnungszeiten:

Das Kinderhaus ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

Die Kernzeit beträgt für alle Kinder von 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr. Diese Zeit gilt zugleich als tägliche

Mindestbuchungszeit.

Dies ergibt eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 21 Stunden und 15 Minuten.

Spätdienstzeiten:

ab ca. 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Der gemeinsame Spätdienst findet für alle Kinder des Kinderhauses in den Räumen der Heinzelmännchengruppe statt.

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Der Monatsbeitrag wird aus der wöchentlichen Buchungszeit errechnet. Damit wir unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden und pädagogisch wertvolle Arbeit leisten können, gibt es in unserer Einrichtung eine Kernzeit in der alle Kinder anwesend sein sollen. Da es ebenfalls wichtig ist, dass die Kinder eine Regelmäßigkeit erfahren, beträgt die tägliche Mindestbuchungszeit 4 Stunden 15 Minuten.

Der Monatsbeitrag wird folgendermaßen berechnet:

Wöchentliche Buchungszeit geteilt durch 5 Tage ergibt die durchschnittliche Buchungszeit und somit den Monatsbeitrag.

Der Monatsbeitrag beträgt bei einer durchschnittlichen täglichen Mindestbuchungszeit von 4 Stunden 15 Minuten.

mehr als 4 Stunden bis 5 Stunden 215.--€

mehr als 5 Stunden bis 6 Stunden 242.50€

mehr als 6 Stunden bis 7 Stunden 265.--€

mehr als 7 Stunden bis 8 Stunden 287.--€

mehr als 8 Stunden bis 9 Stunden 309.--€

mehr als 9 Stunden bis 10 Stunden 331.--€

Das Spielgeld beträgt monatlich zusätzlich: 5.-- €

Der Beitrag für das Mittagessen beträgt: 55.-- € im Monat

(Falls am Mittagessen teilgenommen wird, bitte gesondertes Formular für Esskinder ausfüllen und mit den Anmeldepapieren abgeben).

5 Tage in der Woche mtl. 55.-- € 4 Tage in der Woche mtl. 45.--€

3 Tage in der Woche mtl. 35.-- € 2 Tage in der Woche mtl. 25.-- € 1 Tag in der Woche mtl. 16.-- € Kopiergeld einmal im Jahr: 5.-- € Getränkegeld einmal im Jahr: 9.-- €

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Kopiergeld und Getränkegeld werden mit dem ersten Beitrag für das gesamte Krippenjahr eingezogen. Beides ist nicht rückerstattungsfähig!

Die Beiträge müssen für das ganze Jahr gezahlt werden (12 Monate), da auch bei Krankheit des Kindes oder Ferientage, die Personal- und Sachkosten weiterlaufen. Bei einem Wechsel in eine Kindergartengruppe zum September, muss im Monat August der jeweilige Krippenbeitrag bezahlt werden.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich der Träger Gebührenerhöhungen bei Bedarf vorbehält.

Der Beitrag, das Spielgeld und das Mittagessen (falls gewünscht) sind monatlich im Einzugsverfahren an das Kinderhaus zu zahlen.

Die Einzugsermächtigung (Sepa-Lastschrift) bitte ausfüllen und mit der Anmeldung abgeben.

Ermäßigung:

In sozialen Notfällen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Ermäßigung bzw. Erstattung des Beitrags gestellt werden.

Beim Besuch mehrerer Kinder aus einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung von 20 € gewährt.

Ferienordnung:

Die Einrichtung bleibt geschlossen:

- mindestens drei Wochen in den Schulsommerferien - zwischen Weihnachten und Hl. Drei Könige - an Urlaubstagen des gesamten Personals - an Fortbildungstagen des gesamten Personals

In einem Kinderhausjahr (September bis August) gibt es jedoch nicht mehr als 30 Schließtage.

In bestimmten Fällen wird Bereitschaftsdienst angeboten.

Bereitschaftsdienst = Die Einrichtung ist für Kinder, deren Eltern berufstätig sind, oder anderweitig beschäftigt sind, geöffnet.

Während dieser Zeit ist die Einrichtung mit weniger Personal besetzt.

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5

Abmeldung:

Kündigung durch die Eltern: Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine Kündigung zum Ende des Kinderhausjahres muss bis spätestens 31. Mai schriftlich erfolgen.

Kündigung durch das Kinderhaus: Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

Kündigungsgründe können z.B. sein, wenn das Kind

unentschuldigt über einen längeren Zeitraum fehlt, öfter zu spät abgeholt wird, oder wenn eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes nicht mehr möglich erscheint.

Regelung für auswärtige Kinder:

Auswärtige Kinder können aufgenommen werden, soweit und solange freie Plätze verfügbar sind. Die Aufnahme

beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr. Sie kann widerrufen werden, wenn der Platz für ein Kind aus dem Gemeindegebiet benötigt wird.

Geschwister:

Wir möchten darauf hinweisen, dass Geschwister, die das Krippenkind im Kinderhaus besuchen, nicht unfallversichert sind.

Abholung:

Wird ein Kind von einer anderen Person abgeholt, als im Anmeldeschein angegeben, muss das pädagogische Personal vorher informiert werden. (Dies kann in Form eines Anrufs, oder einer kleinen, schriftlichen Mitteilung erfolgen.)

Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem gesamten Kinderhausgelände grundsätzlich ein Rauchverbot besteht. Das gilt auch bei Veranstaltungen des Kinderhauses.

Ebenso ist das Fotografieren und Filmen im Kinderhaus und bei Veranstaltungen von fremden Kindern/Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

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6 Diese Dinge braucht Ihr Kind in der Kinderkrippe:

- Stoppersocken

- Brotzeittasche mit gesunder Brotzeit mundgerecht geschnitten

- Ein Getränk in einer praktischen Schraubflasche, die nicht ausläuft - Gläschenkost ( für Kinder unter 1 ½ Jahren) bzw. Fläschchen und Milch dafür, falls die Kinder noch keine normale Kost essen

- Windeln, Pflegetücher, Creme (2x) - Wechselwäsche (2 x) - 1 Handtuch nur im Sommer (nicht zu groß) - Für Kinder, die bei uns schlafen: Schlafsack, falls Ihr Kind damit schläft, Kuscheltier

oder Schmusetuch, das im Bettchen bleibt - 2 Schnuller (falls das Kind einen Schnuller benötigt)

- Matschhose, Gummistiefel bzw. Schneeanzug

!!!!!!!!!!!!!!!Bitte alles mit dem Namen des Kindes kennzeichnen!!!!!!!!!!!!!!!

!!!!!!!!!!!!!!Bitte keine Süßigkeiten mitgeben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

!!!!!!!!!!!!!Auch keine Milchschnitten und Dergleichen!!!!!!!!!!!

Zur Einschreibung muss das Impfbuch und das „Gelbe Untersuchungsheft“ (Nachweis der Früherkennungsuntersuchung) zur Einsicht und die Bescheinigung Ihres Arztes über eine Impfberatung (findet man im gelben U- Heft) mitgebracht werden.

Das sollten Sie auch noch wissen:

Erkrankung des Kindes:

Das Kind ist am ersten Tag der Erkrankung zu entschuldigen.

Ansteckende Krankheiten des Kindes, seiner Eltern oder Geschwister, sind der Leitung des Kinderhauses sofort mitzuteilen.

Dasselbe gilt für Verletzungen aus Unfällen im Kinderhaus bzw. auf dem Weg zum und vom Kinderhaus.

Nach einer ansteckenden Krankheit muss am ersten Krippentag nach der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung (es muss kein gebührenpflichtiges Attest sein) vorgelegt werden, dass das Kind die Kinderkrippe wieder besuchen kann.

Ausflüge und Wanderungen:

Grundsätzlich wird bei Spaziergängen und Wanderungen in der näheren Umgebung von der Erziehungsberechtigten keine gesonderte Einverständniserklärung eingeholt.

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7

Eingewöhnungsphase:

In der Kinderkrippe wird eine Eingewöhnung nach dem

„Berliner Modell“ praktiziert. (Siehe Konzeption) Auch während dieser Eingewöhnungsphase muss der gesamte Beitrag bezahlt werden. Der Beitrag richtet sich nach der jeweiligen Buchung,

Elternsprechzeiten:

Nach Vereinbarung mit der Erzieherin.

Telefonzeiten:

7.30 Uhr bis 8.45 Uhr 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Versicherungsschutz:

Die Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung

nach SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8a versichert.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Die pädagogischen MitarbeiterInnen sind

während der vereinbarten Öffnungszeit der Einrichtung für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die

Aufsichtspflicht beginnt erst, wenn das Kind bei einer pädagogischen Kraft im Gruppenraum abgegeben wird.

Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Festen etc.) sind die Eltern selbst für ihre Kinder aufsichtspflichtig.

Für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der Garderobe und der Ausstattung der Kinder kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Kinderwägen, Maxi-Cosi, mitgebrachtes Spielzeug, Dreiräder, Roller etc.

Elternbeirat:

Die Eltern wählen zu Beginn des Jahres den Elternbeirat.

Die Eltern der Zwergerlgruppe nehmen ebenfalls an der Wahl teil.

Der Elternbeirat übt eine beratende Funktion aus und versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern, Träger und Kinderhaus. Der Elternbeirat trifft sich je nach Bedarf zu den so genannten Elternbeiratssitzungen.

Wir wünschen, dass Ihr Kind gerne unser Kinderhaus besucht und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Neuching, den ……….

………... ……….

für den Träger (Bürgermeister) für das Kinderhaus (Leitung)

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8

Anmeldeschein für Krippenkinder

Familienname des Kindes:……….

Vorname:……….………

Wohnort:……….Straße:………..…

Telefonnr. Zu Hause………..

Geburtsdatum:……….Geburtsort:………..……….

Religion:………..Staatsangehörigkeit:………

Familienname und Vorname des Vaters:………

Geburtsdatum:…………...Geburtsort:……….Religion………...

Staatsangehörigkeit………Beruf*………..Arbeitgeber*………

Tagsüber erreichbar unter der Telefonnummer:………...

Mobiltelefon:………....

Familienname und Vorname der Mutter:……….………....

Geborene:………Geburtsdatum:……….……….

Geburtsort:………...…Religion:………..………

Staatsangehörigkeit………Beruf*………..Arbeitgeber*………

Tagsüber erreichbar unter der Telefonnummer:………

Mobiltelefon:………..

*(Hinweis: Diese Angaben sind freiwillig)

E-Mail-Adresse:……….

Erziehungsberechtigt (Sorgeberechtigt):……….

Geschwister:………...geb. am………

……….………geb. am……….

……….………geb. am……….

……….………geb. am……….

Überstandene Krankheiten:………...

Termine der Masernimpfung: Impfung 1………. Impfung 2………..

Letzte Tetanusimpfung:……….

Name und Anschrift des Kinderarztes:……….

……….Tel………...

Name der Krankenkasse:………

(9)

9 Gruppenwunsch:

Zwergerlgruppe: 0

Koboldgruppe: 0 Wichtelgruppe: 0 (Bitte ankreuzen)

Teilnahme am Mittagessen: Ja ………* Nein………*

Bei Teilnahme bitte unbedingt Anmeldeblatt für das Mittagessen ausfüllen und mit abgeben.

*Gewünschtes bitte ankreuzen

Von wem wird das Kind abgeholt: ………

………..

...

...

Sonstige Bemerkungen: ……….………..

………..………

………

………...

Gewünschtes Eintrittsdatum: ……….Monat ……….……… Jahr Beim Eintritt in die Krippe muss eine Masernimpfung nachgewiesen werden (nach

Vollendung des ersten Lebensjahres), sonst kann das Kind nicht aufgenommen werden.

Ich/Wir habe/n die Konzeption gelesen, und bin/sind mit der Arbeitsweise des

Kinderhauses – sowie mit der Kinderhausordnung – einverstanden. Ebenso habe/n ich/wir das Merkblatt „Belehrung für Eltern zum Infektionsschutzgesetz“, das Infoblatt

„Geimpft-geschützt“ und die Ergänzung zum Infoblatt „Geimpft-geschützt“ gelesen. Die Gebührensatzung und die Änderungsmitteilung für das Bayerische Betreuungsgeld habe ich/haben wir erhalten.

Ebenso haben wir die Punkte über das Rauchverbot und das Fotografierverbot gelesen.

………...

Ort, Datum

………...

Unterschrift der Eltern (Personensorgeberechtigten)

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Buchungsbeleg - Krippenkinder

1. Dieser Buchungsbeleg ist Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen

dem Kinderhaus St. Martin Neuching

und ………..

Name der Eltern (Personensorgeberechtigten)

Dieser Buchungsbeleg gilt für das Betreuungsjahr: 2021/22

Name des Kindes:………..Geburtsdatum…...

Die Eltern sind: deutschsprachiger Herkunft 0*

beide nicht deutschsprachiger Herkunft. 0*

Das Kind hat als Integrationskind besondere Bedürfnisse 0*

i. S. v. § 53 SGB XII

* Betreffendes bitte ankreuzen

2. Öffnungszeiten der Einrichtung und Kernzeiten

Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

Die Kernzeit der Kinderkrippe ist von 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr. In dieser Zeit sollen die Kinder gemeinsam am Leben in der Einrichtung teilnehmen. Die Kernzeit ist deshalb verbindlich für jedes Kind zu buchen. Die

Mindestbuchungszeit beträgt bei den Krippenkindern 21 Stunden 15 Minuten pro Woche, bzw. mindestens 4 Stunden und 15 Minuten pro Tag.

3. Buchungszeit

Innerhalb der Öffnungszeit, und unter Berücksichtigung der Kernzeit der Einrichtung, sollen folgende Betreuungszeiten gebucht werden:

(Während der Schlafenszeit von 12.00 Uhr und 13.45 Uhr kann kein Kind abgeholt werden)

(11)

11 Montag

Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Bringzeit:

ab 7.00 Uhr

ab 7.45 Uhr

Abholzeit:

bis 12.00 Uhr Ab 11.30

möglich

bis 14.00 Uhr Nicht vor 13.30

Uhr abholen bis 15.00 Uhr

bis 16.00 Uhr

bis 17.00 Uhr

Bitte gewünschte Buchungen ankreuzen

Änderungen des Aufenthalts wegen Eingewöhnung, Krankheit, Urlaub, Arztbesuch usw., bzw. sonstiger Verhinderung bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Alle Änderungen sind mit der Einrichtungsleitung abzusprechen.

4. Gestaffelte Elternbeiträge:

mehr als 4 Std. bis 5 Std. 215.--€

mehr als 5 bis 6 Stunden 242,50.--€ mehr als 6 bis 7 Stunden 265.--€

mehr als 7 bis 8 Stunden 287.--€

mehr als 8 bis 9 Stunden 309.-- €

mehr als 9 bis 10 Stunden 331.--.€

+ 5.-- € Spielgeld

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12

Ergeben Sich für diesen Buchungsbeleg entscheidende Änderungen, teile/n ich/wir dies sofort mit. Ich/Wir nehme/n zur Kenntnis, dass innerhalb eines Betreuungsjahres diese Regelbuchung nur mit besonderer Begründung geändert werden kann. (Ausnahmen gelten bei familiären Notsituationen). Änderungen sind nur nach Absprache mit der Kinderhausleitung möglich und abhängig von der Platzverfügbarkeit.

Neuching, den ………..

………

Unterschrift d. Personensorgeberechtigten

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13

Anmeldeblatt für das Mittagessen - Krippenkinder

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind zum Mittagessen anzumelden.

Das Essen kostet im Monat 55.-- Euro.

Der Beitrag muss das ganze Krippenjahr durchgehend bezahlt werden- auch in Ferienzeiten. (Außer im August – hier gilt anteilmäßige Zahlung und während des eingeschränkten Dienstes.) Wird am Bereitschaftsdienst nicht teilgenommen, bekommen Sie das bereits gezahlte Essensgeld erstattet.

Fahren Sie in den Urlaub, bekommen Sie den Beitrag anteilmäßig zurückgezahlt (das Kind muss jedoch mindestens 4 Wochen vorher entschuldigt sein).

Bei Krankheit des Kindes bekommen Sie ab dem sechsten zusammenhängenden Krankheitstag das Essensgeld zurückgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt ca. alle 4 Monate - umgerechnet 2.50 Euro pro Tag.

Wir haben Tiefkühlkost (apetito) und kaufen außerdem Milchprodukte, (von einem Frischmilchhof in der Gemeinde) frisches Obst und frisches Gemüse bzw.

Rohkost (Höhenberger - Biokost) dazu.

Die Speisepläne hängen gut sichtbar vor den Gruppenzimmern aus.

Bitte geben Sie den unteren Abschnitt mit den Anmeldepapieren ab, falls Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen soll.

Bei Bedarf bitte abtrennen und im Kinderhaus abgeben

____________________________________________________________

Name des Kindes: ...

Unser Sohn/unsere Tochter nimmt ab ……… weiter, bzw. neu am Mittagessen teil

Die ganze Woche (55,-€) 0* bei Einzelbuchung bitte Tage ankreuzen:

an 4 Tagen (45,-€) 0* Mo Die Mi Do Fr an 3 Tagen (35,-€) 0*

an 2 Tagen (25,-€) 0*

an 1 Tag (16,-€) 0*

……….……… ………..……….

Ort, Datum Unterschrift d. Personensorgeberechtigten

*

Betreffendes bitte ankreuzen

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Einwilligungserklärung in das Erstellen und Verbreiten von Foto-, Film- und T Einwilligungserklärung in das Erstellen und Verbreiten von Foto-, Film- und

Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit

Vor- und Familienname des Kindes: _______________________________________________

Die Personensorgeberechtigten willigen ein, dass

Fotoaufnahmen, die der Kindergarten im Betreuungsalltag, auf Ausflügen und Festen erstellt und auf denen das Kind bzw. die Eltern selbst abgebildet sind, für Jahresberichte, Chroniken und / oder Internet -

Präsentationen des Kindergartens verwendet werden dürfen, (Homepage – öffentliche Bildergalerie) Ja O* Nein O*

Fotoaufnahmen, die das Kindergartenpersonal bzw. Medienvertreter im Kindergarten erstellen, auf denen das Kind abgebildet ist, in der Presse (ohne Namensnennung) veröffentlicht werden dürfen. (Zeitung)

Ja O* Nein O*

Film- und Tonaufnahmen, die Medienvertreter bzw. das Kindergartenpersonal im Kindergarten erstellen, auf denen das Kind abgebildet ist, in Rundfunk und Fernseh veröffentlicht werden dürfen. (Fernseh- und Hörfunk)

Ja O* Nein O*

die Einrichtung in einem geschützten Bereich auf der Internetseite Bildaufnahmen und/oder Filmaufnahmen des Kindes (auch mit uns Eltern) bereitstellt und diese zur privaten Verwendung uns und anderen

autorisierten Sorgeberechtigten zur Verfügung stellt, soweit dadurch keine schutzwürdigen Interessen des Kindes und der Familie beeinträchtigt werden (z. B. Gewalt an Kindern). (Strato – Zugang nur mit Passwort)

Fotoaufnahmen Ja O* Nein O*

Filmaufnahmen Ja O* Nein O*

Ich bin darüber informiert worden, dass die Veröffentlichung von Bildern anderer Personen ohne deren Zustimmung nach dem Kunsturheberrecht und nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) Schadensersatzansprüche auslösen kann. Insbesondere ist eine Veröffentlichung im Internet unzulässig.

Hinweis: Zeitungen, aber auch die anderen genannten Druckmedien, können eventuell auch im Internet eingesehen und von dort heruntergeladen werden. Auf im Internet veröffentlichte Informationen und Bilder kann weltweit zugegriffen und von jedermann heruntergeladen, gespeichert und mit anderen Daten zusammengeführt werden. Einmal im Internet veröffentlichte Informationen lassen sich kaum mehr daraus entfernen.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Einwilligung freiwillig ist und dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich gegenüber der Kindergartenleitung widerrufen kann. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung dürfen mir zu keiner Zeit Nachteile entstehen.

*Betreffendes bitte ankreuzen

__________________________ ____________________________________

Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten

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Anmeldung für den Newsletter (Elternpost) des Kinderhauses St. Martin

Der Newsletter ersetzt die Elternbriefe in Papierform und dient der Weitergabe von Informationen des Kinderhauses.

Wir haben den Verteiler in 4 Gruppen organisiert: Gesamter Kindergarten, Krippe, Regenbogenkinder und Wilde Kerle. Dadurch ist es möglich, Ihnen genau die Informationen zukommen zu lassen die jeweils für Sie und Ihre Kinder relevant sind, sowie bei Bedarf Informationen an alle Eltern zu senden.

Wir nehmen Sie mit der von Ihnen hier angegebenen E-Mail Adresse in die für Sie relevanten Verteiler auf. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail von der Adresse elternbrief@kiga.vg-oberneuching.de mit einem Link, den Sie bitte noch per Klick bestätigen.

Wir löschen die Adresse, wenn Sie Ihr Kind abmelden.

Es ist nicht gestattet, den Newsletter an Dritte weiterzuleiten, die kein Kind in unserem Haus angemeldet haben. Auch wir werden Ihre E-Mail natürlich nicht an Dritte weiterleiten.

Bitte schreiben Sie Ihre E-Mail Adresse deutlich in Druckbuchstaben auf die untere Zeile:

--- Mein/Unser Kind ………

besucht ab ……….……….…..

O die Krippe

O den Kindergarten O den Hort

Hiermit erteile/n ich/wir dem Kinderhaus die Erlaubnis, mich/uns für den Newsletter anzumelden.

……….

Unterschrift der Personensorgeberechtigten

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