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Merkblatt Fortbildungspunktekonto

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Academic year: 2022

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1 Merkblatt Fortbildungspunktekonto

1. Was ist zu tun, damit ein Fortbildungspunktekonto geführt werden kann?

Damit die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) ein persönliches Fortbildungskonto führen kann, müssen Kammermitglieder die Einrichtung eines Punktekontos formgerecht unter Verwendung des Antragsformulars „Antrag auf Einrichtung eines persönlichen Fortbildungspunktekontos / Antrag auf Eintragung von Fortbildungen“ und unter Beifügung von Nachweisen über die absolvierten Fortbildungen bei der Kammer beantragen.

Die Eintragung von absolvierten Fortbildungen kann halbjährig oder jährlich unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen beantragt werden.

Nicht formgerecht gestellte oder unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

2. Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag besteht aus einem einseitigen Hauptformular und Formblättern, auf denen alle absolvierten bzw. geltend gemachten Fortbildungen eingetragen werden müssen.

Der Antrag ist auf der Homepage der LPK BW abrufbar unter https://www.lpk- bw.de/fortbildung/fortbildungsunterlagen. Zur Eintragung der Fortbildungen stehen je nach Fortbildungskategorie verschiedene Formblätter (AF und F) zur Verfügung.

3. Welche Fortbildungen werden für das Fortbildungspunktekonto anerkannt?

Grundsätzlich werden alle psychotherapierelevanten Fortbildungen, die von der LPK BW oder von einer anderen Psychotherapeutenkammer oder einer Ärztekammer akkreditiert, anerkannt oder zertifiziert wurden, berücksichtigt (auch Fortbildungspunkte für eigene Tätigkeiten im Rahmen der Fortbildung - Kategorie F).

4. Wie kann ich die Punkte für die absolvierten Fortbildungen beantragen?

Die absolvierten Fortbildungsveranstaltungen, die zuvor von der LPK BW, einer anderen Psychotherapeutenkammer oder einer Ärztekammer akkreditiert, anerkannt oder zertifiziert wurden, sind in das Formblatt AF einzutragen. Die akkreditierten Veranstaltungen sollen – soweit möglich - chronologisch aufgelistet werden. Die Sitzungstermine von regelmäßigen akkreditierten reflexiven Gruppenveranstaltungen (Intervisions- oder Supervisionsgruppen / Qualitätszirkel), die ggf. unter derselben AKNR / VNR laufen, können auch nacheinander gelistet werden.

Der Beantragung sind geeignete Nachweise (Kopien der vollständigen Teilnahmebescheinigungen) beizufügen.

5. Wie kann ich Punkte für eigene Fortbildungsaktivitäten beantragen – Kategorie F?

Die Beantragung von Fortbildungspunkten für eigene Tätigkeiten erfolgt unter Verwendung der entsprechenden Formblätter „F“:

• Formblatt F-M: für Moderator*innen

• Formblatt F-S: für Supervisor*innen / Selbsterfahrungsleiter*innen / Leiter *innen von IFA- oder

Balintgruppen

• Formblatt F-R: für Referent*innen (Zusatzpunkte)

• Formblatt F-A: für Autor*innen (z. B. eigene Fachartikel)

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Näheres zur Anrechnung eigener Tätigkeiten ist in der „Durchführungsbestimmung zur Bepunktung der Kategorie F“ geregelt, abrufbar auf der Kammerhomepage unter https://www.lpk- bw.de/fortbildung/fortbildungsunterlagen

Der Beantragung sind geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Teilnahmebescheinigungen, Kopien von Titelseiten von Veröffentlichungen bzw. sonstige Publikationsnachweise) beizufügen.

6. Können Fortbildungen im Ausland anerkannt werden?

Im Ausland stattgefundene psychotherapierelevante Fortbildungen können in besonderen Einzelfällen anerkannt werden, sofern sie den Anforderungskriterien der Fortbildungsordnung der LPK BW entsprechen. Eine Prüfung der Bepunktung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Beantragung eines Fortbildungszertifikats, wenn die Fortbildungspunkte zwingend für die Erteilung des Fortbildungszertifikates benötigt werden, nicht jedoch im Zusammenhang mit der Beantragung des Punktekontos.

Dies gilt auch für Fortbildungen, die im Inland stattgefunden haben und die nicht zuvor von der LPK BW, einer anderen Psychotherapeutenkammer oder einer Ärztekammer akkreditiert, anerkannt oder zertifiziert wurden.

Bitte beachten Sie, dass die nachträgliche Anerkennung zuvor nicht akkreditierter Veranstaltungen gemäß

§ 6 i.V.m. Anlage III. 5.2 der Gebührenordnung gebührenpflichtig ist. Demnach wird pro Prüfung einer Fortbildung eine Gebühr von 25,- Euro erhoben. Werden mehrere Veranstaltungen gleichzeitig zur Prüfung eingereicht, wird eine Prüfgebühr in Höhe von maximal 100,- Euro erhoben

7. Was ist bei der Antragstellung sonst noch zu beachten?

Die Antragsunterlagen müssen vollständig sein und es müssen die korrekten Formblätter verwendet werden. Fortbildungspunkte für das Selbststudium (Kategorie E) können erst bei der Beantragung des Fortbildungszertifikats per Selbsterklärung beantragt werden.

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zum Fortbildungszertifikat.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ressort Aus-, Fort- und Weiterbildung

Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Jägerstr. 40

70174 Stuttgart fortbildung@lpk-bw.de

Ihre Ansprechpartner: Sprechzeiten:

Fr. Kosutic 0711 / 674470 - 31 Mo + Mi: 10.00 - 12.00 Uhr Fr. Clauss 0711 / 674470 - 32 Do: 13.00 – 15.00 Uhr Hr. Kempf 0711 / 674470 - 33

Stand: 07.06 2021

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