Merkblatt zur Schulpflicht in Bayern
Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in
• Vollzeitschulpflicht und
• Berufsschulpflicht.
Hinweis: Die Volljährigkeit ist für die Schulpflicht nicht relevant!
1. Vollzeitschulpflicht
Die Vollzeitschulpflicht endet nach neun Schuljahren (Art. 37 Abs. 3 BayEUG).
Maßgeblich sind die tatsächlichen Schulbesuchsjahre, nicht die Jahrgangsstufen.
2. Berufsschulpflicht
Die Berufsschule ist eine Pflichtschule und ihr Besuch dauert regelmäßig drei Jahre.
Für die Zeit der Ausbildung ist der Auszubildende berufsschulpflichtig, höchstens jedoch bis zum Ende des Schuljahres, in dem er das 21. Lebensjahr vollendet. Die Berufsschulpflicht lebt bei Auszubildenden mit mittlerem Schulabschluss wieder auf, sobald ein Ausbildungsverhältnis begründet wird.
Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis, die das 12. Schulbesuchsjahr noch nicht vollendet haben, müssen sich grundsätzlich bei der Städtischen Berufsschule VI, Haunstetter Str. 59, 86161 Augsburg, zur Berufsvorbereitung anmelden.
Vom Besuch der Berufsschule ist befreit, wer
- eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt
- den mittleren Schulabschluss erreicht hat (und kein Ausbildungsverhältnis be- gründet)
- ein Berufsvorbereitungsjahr, das Berufsgrundschuljahr, ein Vollzeitjahr an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule oder einen einjährigen Vollzeitlehrgang (der der Berufsvorbereitung dient) mit Erfolg besucht hat
- in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des mittleren Dienstes eingestellt wurde
- ein freiwilliges soziales ökologisches Jahr ableistet
- der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz oder der Bayerischen Bereitschafts- polizei angehört
- von der Berufsschule wegen Ordnungsmaßnahmen entlassen wurde (Art. 86 Abs.
4 Satz 2 BayEUG)
Quelle: http://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdfopf/merkblaetter/bs/dauer_der_berufss.pflicht_0804.pdf
Grafische Übersicht:
Vollzeitschulpflicht9 Jahre oder mehr
Berufsausbildungsverhältnis?
Zweite oder weitere Lehre
Erste Lehre Mittlerer
Schulabschluss?
Befreiung nach BayEUG möglich?
Befreit von Berufsschulpflicht Hochschulzugangs-
berechtigung?
Berufsschul- berechtigt
Berufsschulpflichtig für die Dauer der
Ausbildung
Rest der auf 12 Schulbesuchsjahre
fehlende Zeit der Schulpflicht JA
JA
JA
JA NEIN
NEIN
NEIN
NEIN