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Merkblatt zur Schulpflicht in Bayern Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in

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Merkblatt zur Schulpflicht in Bayern

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in

Vollzeitschulpflicht und

Berufsschulpflicht.

Hinweis: Die Volljährigkeit ist für die Schulpflicht nicht relevant!

1. Vollzeitschulpflicht

Die Vollzeitschulpflicht endet nach neun Schuljahren (Art. 37 Abs. 3 BayEUG).

Maßgeblich sind die tatsächlichen Schulbesuchsjahre, nicht die Jahrgangsstufen.

2. Berufsschulpflicht

Die Berufsschule ist eine Pflichtschule und ihr Besuch dauert regelmäßig drei Jahre.

Für die Zeit der Ausbildung ist der Auszubildende berufsschulpflichtig, höchstens jedoch bis zum Ende des Schuljahres, in dem er das 21. Lebensjahr vollendet. Die Berufsschulpflicht lebt bei Auszubildenden mit mittlerem Schulabschluss wieder auf, sobald ein Ausbildungsverhältnis begründet wird.

Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis, die das 12. Schulbesuchsjahr noch nicht vollendet haben, müssen sich grundsätzlich bei der Städtischen Berufsschule VI, Haunstetter Str. 59, 86161 Augsburg, zur Berufsvorbereitung anmelden.

Vom Besuch der Berufsschule ist befreit, wer

- eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt

- den mittleren Schulabschluss erreicht hat (und kein Ausbildungsverhältnis be- gründet)

- ein Berufsvorbereitungsjahr, das Berufsgrundschuljahr, ein Vollzeitjahr an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule oder einen einjährigen Vollzeitlehrgang (der der Berufsvorbereitung dient) mit Erfolg besucht hat

- in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des mittleren Dienstes eingestellt wurde

- ein freiwilliges soziales ökologisches Jahr ableistet

- der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz oder der Bayerischen Bereitschafts- polizei angehört

- von der Berufsschule wegen Ordnungsmaßnahmen entlassen wurde (Art. 86 Abs.

4 Satz 2 BayEUG)

(2)

Quelle: http://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdfopf/merkblaetter/bs/dauer_der_berufss.pflicht_0804.pdf

Grafische Übersicht:

Vollzeitschulpflicht

9 Jahre oder mehr

Berufsausbildungsverhältnis?

Zweite oder weitere Lehre

Erste Lehre Mittlerer

Schulabschluss?

Befreiung nach BayEUG möglich?

Befreit von Berufsschulpflicht Hochschulzugangs-

berechtigung?

Berufsschul- berechtigt

Berufsschulpflichtig für die Dauer der

Ausbildung

Rest der auf 12 Schulbesuchsjahre

fehlende Zeit der Schulpflicht JA

JA

JA

JA NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

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