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ERSATZNEUBAU DER MDK-SCHLEUSE ERLANGEN

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ERSATZNEUBAU DER MDK-SCHLEUSE ERLANGEN

Gefährdungsanalyse, Risikobewertung und Aufzeigen von Gegenmaßnahmen

April 2015

Beilage 54 Erl

(2)

Inhaltsverzeichnis

Erläuterungsbericht

Seite

1 Einleitung 1

2 Grundlagen 2

2.1 Rechtliche Grundlagen 2

2.2 Naturräumliche Gegebenheiten 3

2.3 Wassergewinnung Erlangen West 5

2.4 Überschwemmungsgebiet 6

2.5 Deponien und Altlasten 6

2.6 Bestehende Leitungen 8

3 Vorhabensbeschreibung 9

4 Auswirkungen der Baumaßnahmen im „worst case“ und

grundwasserhydraulische Schutzmaßnahmen 12

4.1 Auswirkung der Baumaßnahme im „worst case“ 12

4.2 Grundwasserhydraulische Schutzmaßnahmen 13

5 Beschreibung und Wertung möglicher Auswirkungen des Vorhabens und

Vorschläge zur Minimierung der Auswirkungen 14

5.1 Generelle Auflagen zum Grundwasserschutz während der Bauausführung 15

5.1.1 Bauüberwachung 16

5.1.2 Baustoffe und Bauteile 16

5.1.3 Bauausführung 16

5.1.4 Maßnahmen bei Unfällen 17

5.2 Spezielle Auflagen zum Grundwasserschutz bei den einzelnen

Bauvorhaben 18

5.2.1 Baustelleneinrichtungsflächen 19

5.2.2 Baustraßen 20

6 Beweissicherungs-, Monitoring- und Abwehrkonzept 22

7 Zusammenfassende Gefährdungsbeurteilung 23

Anlagen

1 Übersichtslageplan

2 Einzugsgebiete und Grundwassergleichen im Quartär bei Betrieb der Schutzbrunnen

(3)

Untersuchungsberichte

[1] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.)

Protokoll zur Arbeitsbesprechung am 24. November 2009: Informationen über Depo- nien im Planungsraum der Schleuse Erlangen, Vertreter der Stadt Erlangen und des WNA

[2] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.)

Neubau der MDK-Schleuse Erlangen – Grundwasserhydraulische Untersuchungen Koblenz, September 2010

Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH [3] Gemeinde Möhrendorf (Hrsg.)

Untersuchungsbericht zur Baugrunderkundung Gemeinde Möhrendorf, Wohnbebau- ung Möhrendorf-Süd, Mai 2010

Verfasser: Gartiser & Piewak

[4] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.)

Neubau der MDK-Schleuse Erlangen – Grundwasserhydraulische Untersuchungen Koblenz, September 2010

Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH [5] Erlanger Stadtwerke AG (Hrsg.)

Hydrogeologisches Gutachten zur Standortermittlung weiterer Brunnen im Umfeld des Gewinnungsgebietes West zur Reaktivierung der Mittelfassung

Möhrendorf, November 2010

Verfasser: ghb Ingenieurbüro für Geologie, Hydrogeologie, Bodenkunde [6] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.)

Baugrundgutachten für die Planung des Ersatzneubaus der Schleuse Erlangen Karlsruhe, März 2012

Verfasser: Bundesanstalt für Wasserbau

[7] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.)

Neubau der MDK-Schleuse Erlangen – Grundwasserhydraulische Untersuchungen, Standort Unterwasser Ost

Koblenz, April 2012

Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH [8] Bundesanstalt für Gewässerkunde

Mess- und Präventivkonzept Neubau Schleuse Erlangen, Entwurf Koblenz, August 2012

(4)

Ersatzneubau der Sparschleusen Erlangen (Erl) und Kriegenbrunn (Kri) - Erforderli- che Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers an der Schleuse Erlangen (Version 3.1 – Stand 23.10.2012)

Oktober 2012

Verfasser: Schömig-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, WTM Engineers, KHP Bera- tende Ingenieure für Bauwesen

[10] Bundesanstalt für Gewässerkunde

Ersatzneubau der Sparschleusen Erlangen und Kriegenbrunn – Erforderliche Maß- nahmen zum Schutz des Grundwassers an der Schleuse Erlangen

Erlangen, November 2012

[11] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.)

Nachtrag zum Baugrundgutachten Ersatzneubau der Schleuse Erlangen, Entwurf Karlsruhe, Juli 2014

Verfasser: Bundesanstalt für Wasserbau

[12] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.)

Neubau der MDK-Schleuse Erlangen – Grundwasserhydraulische Untersuchungen, Schutzmaßnahmen, Vorabzug

Koblenz, August 2014

Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH [13] Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (Hrsg.)

Neubau der MDK-Schleuse Erlangen – Hydrogeologisches Gutachten Koblenz, Januar 2015

Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

(5)

[14] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau

Hinweise für Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten - BeStWag, Ausgabe 1993

[15] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe, VwVwS)

Vom 17. Mai 1999 (BAnz. Nr. 98a vom 29. Mai 1999)

[16] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau

Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag), Ausgabe 2002

[17] Verordnung der Stadt Erlangen über das Wasserschutzgebiet in der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth

Vom 30. November 1983 i.d.F. vom 10. Dezember 2001 / In-Kraft-Treten am 01.01.2002 sowie Änderung vom 30.03.2015

[18] ATV-DVWK-Arbeitsgruppe ES-5.6 „Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten“

ATV-DVWK-A 142 Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten November 2002

[19] Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)

Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen – Technische Regeln, LAGA-Mitteilung 20

November 2003

[20] ATV-DVWK-Arbeitsgruppe ES-5.6 „Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten“

ATV-DVWK-M 146 Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten, Hinweise und Beispiele

Mai 2004

[21] Verein Deutscher Zementwerke VDZ

VDZ-Tätigkeitsbericht 2003-2005, Kapitel VI: Umweltverträglichkeit von Zement und Beton

Düsseldorf, Mai 2005

[22] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wasserge- fährdender Stoffe

Vom 27. Juli 2005

[23] Verordnung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Möhrendorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt für die öffentliche Was- serversorgung der Gemeinde Möhrendorf vom 24.02.2006

(6)

Arbeitsblatt DWA-A 779 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS), All- gemeine Technische Regelungen

April 2006

[25] Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

Arbeitsblatt W 347 – Hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich – Prüfung und Bewertung

Bonn, Mai 2006

[26] Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

Arbeitsblatt W 101 – Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil I: Schutzgebiete für Grundwasser, Technische Regel

Bonn, Juni 2006

[27] Deutsche Vereinigung für Wasser, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

Merkblatt DWA-M 153 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser August 2007

[28] Verordnung zum Schutz des Grundwassers – Grundwasserverordnung (GrwV) vom 9. November 2010 (BGBl. I Nr. 56 vom 15.11.2010, S. 1513)

[29] Deutsches Institut für Bautechnik - DIBt -

Grundsätze zur Bewertung von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser Berlin, 2011

[30] Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe – VAwS

Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr- denden Stoffen und über Fachbetriebe

Ausgabe 2012

[31] Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

(GVBl. Bayern Nr. 4 vom 26.02.2010, S. 66) vom 25. Februar 2010, zuletzt geändert am 8. April 2013 durch § 1 Nr. 41 des Gesetzes zur Bereinigung des Landesrechts (GVBl. Bayern Nr. 7 vom 12.04.2013, S. 174)

[32] Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Ab- wasserverordnung - AbwV)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I Nr. 28 vom 22.06.2004 S. 1108; BGBl. I Nr. 55 vom 27.10.2004 S. 2625), zuletzt geändert am 2.

Mai 2013

[33] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)

vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist

[34] Deutsche Vereinigung für Wasser, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

Arbeitsblatt DWA-A 142 Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsge- bieten, Entwurf

Oktober 2013

(7)

1 Einleitung

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserstraßen- Neubauamt Aschaffenburg (WNA), plant am Main-Donau-Kanal (MDK) den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen sowie den Teilrückbau der bestehenden Anlage. Die neue Schleuse ist im Unterwasser der bestehenden Schleuse an der Ostseite des Kanals geplant (s. auch Anlage 1). Die bestehende Schleuse und der geplante Standort für die neue Schleuse liegen in der Zone II des Wasserschutzgebietes West (WSG West) der Erlanger Stadtwerke AG (ESTW AG). Die Baustelleneinrichtungs- (BE) Fläche 1 liegt ebenso in Zone II, die BE-Fläche 2 in Zone III des WSG West der ESTW AG. Die Zuwegung zur Baustelle betrifft sowohl die Zonen II und III des WSG West der ESTW AG als auch die Zone III B des Wasserschutzgebietes der Gewinnung Möhrendorf (s. auch Anlage 1).

Das Wasserwerk West der ESTW AG besteht aus der West-, Süd-, Nord-, Mittel- und Ran- neyfassung (Nordwestfassung). Die Wassergewinnung Möhrendorf besteht aus den Brunnen 1 und 2.

In den Verordnungen beider Wasserschutzgebiete ([17], [23]) sind verbotene und nur be- schränkt zulässige Handlungen innerhalb der Schutzzonen angegeben. Für den Bau und Be- trieb der neuen Schleuse sind Ausnahmeregelungen entsprechend des § 4 der Verordnungen erforderlich.

Für die von der Baumaßnahme ausgehenden Gefährdungen wird für das Planfeststellungs- verfahren eine Gefährdungsanalyse erstellt. Dabei werden die hydrogeologischen Besonder- heiten des Wassereinzugsgebietes sowie die bestehenden Rohwassergewinnungs- und Transportleitungen (Reinwasserleitungen) berücksichtigt. In der Gefährdungsanalyse wird u.a.

auf folgende Punkte eingegangen:

- Mikrobielle Belastung

- Potenzielle Mobilisierung von Altlasten - Baustoffe

- Fahrzeuge - Betriebsstoffe

Die identifizierten Gefährdungen sollen in einer Risikobewertung unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Auswirkungsgrades untersucht werden. Darauf basierend sollen Maßnahmen zur Beherrschung der Gefährdung entwickelt werden.

(8)

2 Grundlagen

2.1 Rechtliche Grundlagen

Die von der Baumaßnahme betroffenen Wasserschutzgebiete sind das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes West der Stadt Erlangen (Zonen II und III) und das Wasserschutzgebiet der Wassergewinnung Möhrendorf (Zone III B). Da die Auflagen für die Zonen II und III des Schutzgebietes Erlangen West strenger sind als die Auflagen für die Zone III B des Schutzge- bietes Möhrendorf, werden nachfolgend nur die Verbote und Beschränkungen der Verordnung für das Wasserwerk Erlangen West betrachtet ([17], [23]).

Die Wasserschutzgebietsverordnung des Wasserwerkes West der Stadt Erlangen [17]

führt unter § 3 folgende relevante Verbote oder nur beschränkt zulässige Handlungen auf (s.

Tabelle 1).

Tabelle 1 Für die Baumaßnahme der Schleuse Erlangen relevante Auszüge aus der Wasserschutzgebietsverordnung des Wasserwerkes West der Stadt Er- langen [17]

Zone II Zone III

1. Land- und forstwirtschaftli- che Nutzung, Gartenbau 1.12 Rodung, Umbruch von Dauer-

grünland

verboten verboten

3. Umgang mit wassergefähr- denden Stoffen

3.2 Wassergefährdende Stoffe im Sinne des § 19 g Abs. 5 WHG zu lagern, abzufüllen oder um- zuschlagen

verboten -

3.9 Von Straßen- oder Verkehrsflä- chen abfließendes Wasser zu versenken oder zu versickern

verboten, ausgenommen breit- flächiges Versickern (…)

verboten, ausgenommen breit- flächiges Versickern (…)

4. Bergbau, Straßenbau, Plätze mit besonderer Zweckbe- stimmung

4.2 Durchführung von Bohrungen verboten verboten, wenn dadurch gute Deckschichten zerrissen oder Einmuldungen oder offene Wasseransammlungen herbei- geführt werden

4.3 Straßen, Wege, Plätze sowie Parkplätze zu errichten oder zu erweitern

verboten, ausgenommen öffent- liche Feld- und Waldwege, beschränkt öffentliche Wege und Eigentümerwege

-

(9)

Zone II Zone III 4.4 Zum Straßen-, Wege- und

Wasserbau wassergefährdende auslaug- oder auswaschbare Materialien (z.B. Teer, Schlacke u.ä.) zu verwenden

verboten verboten

4.10 Baustelleneinrichtungen, Bau- stofflager zu errichten oder zu erweitern

verboten -

5. Sonstige bauliche Nutzungen 5.1 Betriebe und betriebliche Anla-

gen, in denen wassergefähr- dende Stoffe im Sinne des § 19 g Abs. 5 WHG hergestellt, ver- arbeitet, umgesetzt oder gela- gert werden, zu errichten oder zu erweitern

verboten verboten

5.2 Sonstige bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern

verboten verboten, sofern Abwasser nicht in eine Sammelentwässerung eingeleitet und die Dichtheit der Kanäle (…) durch geeignete Verfahren überprüft wird

Befreiungen von den Verboten des § 3 können nach [17] von der zuständigen Behörde erlas- sen werden, wenn der Schutzzweck nicht gefährdet wird oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern. Die Behörde hat eine Befreiung zu erteilen, soweit dies zur Vermeidung unzumutbarer Beschränkungen des Eigentums erforderlich ist und hier- durch der Schutzzweck nicht gefährdet wird.

2.2 Naturräumliche Gegebenheiten

Im Bereich der Schleuse Erlangen wird der Untergrund von Sedimenten des Sandsteinkeu- pers und des Quartärs aufgebaut. Der Sandsteinkeuper wird in verschiedene stratigrafische Einheiten unterteilt (Abbildung 1).

Vom Liegenden zum Hangenden ist dies der Blasensandstein (kbl), der Coburger Sandstein (kc) und der Burgsandstein (kbo). Dieser gliedert sich in Unteren (kbu), Mittleren (kbm) und Oberen Burgsandstein (kbo). Unterlagert werden die Schichten des Sandsteinkeupers von den Lehrbergschichten (kl), die dem Gipskeuper angehören.

Überlagert werden die Schichten des Sandsteinkeupers von quartären Terrassensedimenten und Talfüllungen des Seebach. Bei diesen Lockergesteinsablagerungen handelt es sich um fein- bis mittelkörnige Sande, deren Mächtigkeit stark variieren kann. So werden im Bereich

(10)

der bestehenden und der geplanten Schleuse Mächtigkeiten der quartären Ablagerungen von 1 m bis über 20 m erreicht.

Abbildung 1 Geologisches Normalprofil des Sandsteinkeupers im Untersuchungs- raum

Die quartären Lockergesteine stehen meist in hydraulischem Kontakt zum unterlagernden Sandsteinkeuper. Grundsätzlich werden zwei Grundwasserstockwerke unterschieden:

- Oberes Grundwasserstockwerk

o Quartäre Lockergesteinsablagerungen o Oberer Sandsteinkeuper (kbo + kbm) - Unteres Grundwasserstockwerk

o Unterer Sandsteinkeuper (kbu + kc + kbl)

(11)

Die hydraulischen Durchlässigkeiten liegen für das Quartär im Bereich der Schleuse Erlangen zwischen 1,4 · 10-4 und 2,4 · 10-3 m/s [6]. Für den Burg- und Blasensandstein werden in [6]

Durchlässigkeiten zwischen 10-4 und 10-5 m/s angegeben. Die Lehrbergschichten sind auf- grund der vermehrt auftretenden Tonstein-Schichten im Vergleich zu den Gesteinen des Sandsteinkeuper als Grundwasser-Geringleiter anzusehen.

2.3 Wassergewinnung Erlangen West

Die potenziell betroffene Wassergewinnung West der ESTW AG besteht aus fünf Fassungen (Lage s. Anlage 1). Informationen zum Betrieb und zur Verfilterung können Tabelle 2 entnom- men werden. Die Entnahmeverteilung im Zeitraum 2009 bis 2013 zeigt Abbildung 2. Die Mit- telfassung der ESTW AG wurde 1996 aufgrund von Alterungsvorgängen in Verbindung mit resultierenden baulichen Schäden der Gewinnungsanlagen außer Betrieb gesetzt [5].

Tabelle 2 Fassungen der Wassergewinnung Erlangen West

Fassung Betrieb (Stand 01/2014) Verfilterung

Nordfassung nf01 bis nf04, nf06 bis nf09 (nf05: Umbau zur Messstelle)

Quartär

Ranneyfassung rb01, fr02 bis frf04 Quartär

Mittelfassung nein (mf01 bis mf06) Sandsteinkeuper Südfassung sf01, sf02, sf04 bis sf10

(sf03: bauliche Schäden)

sf01 bis sf08, sf10: Quartär sf09: Sandsteinkeuper

Westfassung wf01 bis wf06 wf01 bis wf05: Sandsteinkeuper

wf06: Quartär

(12)

Abbildung 2 Entnahmen aus der Wassergewinnung West im Zeitraum 2009 bis 2013

Das zur Wassergewinnung West gehörige Wasserschutzgebiet besteht aus den Schutzzonen I bis III (Lage s. Anlage 1). Die weitere Schutzzone III erstreckt sich über eine Fläche von ca.

5,3 km², die engere Schutzzone II über eine Fläche von 3,2 km².

2.4 Überschwemmungsgebiet

Die geplante Baumaßnahme zur Schleuse Erlangen liegt nicht innerhalb des gesetzlich aus- gewiesenen Überschwemmungsgebietes der Seebach bzw. der Regnitz. Daher müssen hier keine gesonderten Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

2.5 Deponien und Altlasten

Im betrachteten Gebiet befinden sich südwestlich der bestehenden Schleuse beidseitig des MDK zwei Altdeponien (Lage s. Anlage 1). Auf der Westseite des MDK handelt es sich um Deponie 11, auf der Ostseite um Deponie 12. Deponie 11 liegt zum Teil im Bereich der Ge- markung Möhrendorf und zum Teil im Bereich der Gemarkung Erlangen. Deponie 12 liegt komplett im Bereich der Gemarkung Möhrendorf.

(13)

Tabelle 3 Informationen zu bestehenden Altdeponien im Wasserschutzgebiet

Deponie 11 Deponie 12

Art der Deponie Ehemalige Sandgrube Ehemalige Sandgrube

Auffüllung bzw. heutige Nutzung Auffüllung: Bauschutt, Bodenaus- hub, evtl. Problemmüll durch wilde Müllablagerungen; im oberen Bereich Z0-Material

Abfallentsorgungsanlage (Gemar- kung Möhrendorf)

Auffüllung: Bauschutt, Bodenaus- hub

Mächtigkeit der Auffüllung bis zu 10 m bis zu 10 m

Oberflächenabdichtung nein nein

Untergrundabdichtung nein nein

Nach Informationen der Stadt Erlangen [1] wurden auf keiner der Deponien sanierungsbedürf- tige Belastungen im Grundwasser gefunden. Die Sohle der Deponien liegt großenteils ober- halb des mittleren Grundwasserspiegels, so dass nur bei hohem Grundwasserstand Wasser in den Deponiekörper eindringen kann (s. Abbildung 3).

Die Sohle des MDK liegt im Bereich der beiden Deponien über dem Niveau der Auffüllung (s.

Abbildung 3), so dass die Eingriffe in die Deponiekörper nicht sehr tiefgreifend sind. Aus dem Grund gibt es seitens der Stadt Erlangen keine besonderen Auflagen für die Baugrunderkun- dung, wie etwa Beprobung von Bohrgut.

(14)

Abbildung 3 Profilschnitt durch die Altdeponien 11 und 12, Lage der Deponie s. An- lage 1 (Deponiekörper schraffiert dargestellt)

Neben den Altdeponien 11 und 12 wurden im Zuge der Ausweisung das Baugebietes Süd in der Gemeinde Möhrendorf Altlasten ausgewiesen [3]. Hier wurden in mehreren Aufschlüssen bis in Tiefen von maximal 4,8 m unter GOK aufgefüllte Sande mit wechselnden Müll- und Bauschuttanteilen gefunden. Diese Zonen mit auffälligen Auffüllungen wurden nach Informa- tionen des Bauamtes Möhrendorf in den Jahren 2010 bzw. 2011 mittels Bodenaustausch sa- niert. Somit ist hier keine Gefahr für das Grundwasser mehr vorhanden.

2.6 Bestehende Leitungen

Von den geplanten Bauvorhaben sind nach derzeitiger Kenntnis folgende Rohrleitungen der Trinkwassergewinnung betroffen (Lage s. Anlage 1):

(15)

- alte Rohwasserleitung DN 300 (stillgelegt) - neue Rohwasserleitung DN 300

- Wasserleitung DN 80 - Spülwasserleitung DN 250

Das WNA plant die Verlegung der betroffenen Rohrleitungen in Abstimmung mit den Eigentü- mern, so dass die Baumaßnahme keine Gefährdung für die Rohrleitungen darstellt.

3 Vorhabensbeschreibung

Die Sparschleuse Erlangen liegt auf Höhe des Wasserstraßen-Kilometers 41,05 am MDK und wurde Anfang der 1970er Jahre in Betrieb genommen. Bereits kurze Zeit später entdeckte man erste Schäden, so war durch undichte Fugen auf dem Grund eines Sparbeckens Wasser eingedrungen. Da auf Dauer keine Sanierungsvariante die Probleme lösen konnte, traf die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Entscheidung, die Schleuse neu zu bau- en.

Die neue Sparschleuse Erlangen soll 300 Meter nördlich der bestehenden Schleuse am östli- chen Kanalufer errichtet werden, und die Sparbecken sollen östlich der Schleuse liegen (s.

Anlage 1). Ziel der Planung ist es, das die alte Schleuse während der gesamten Bauzeit in Betrieb bleibt.

Das neue Schleusenbauwerk wird in Massivbauweise errichtet. Es besteht aus den Teilen Einlaufbauwerk, Oberhaupt, Kammer, Auslaufbauwerk, seitlich angeordnete Sparbecken und einem Leerschuss, durch den Wasser zur Wasserbewirtschaftung des MDK parallel an der Schleuse vorbeigeleitet werden kann. Die neue Schleusenkammer wird um einen halben Me- ter auf 12,50 m verbreitert, die Schleusenkammerlänge wird wieder 190 m betragen.

Derzeit geht die Planung von einem Bauablauf in acht Bauphasen aus, die sich teilweise zeit- lich überschneiden werden (s. Tabelle 4). Die Baudauer der betrachteten Maßnahmen wird auf insgesamt ca. 5 Jahre geschätzt.

Tabelle 4 Bauphasen 0 bis 8 für die Schleuse Erlangen

Vorgezogene Teilmaßnahmen - Düker bei MDK-km 41.290 umbauen - Leitungen Dritter verlegen / umbauen

- Einrichtung und Inbetriebnahme Schutzbrunnen (s. Kapitel 4.2) - Entnahmeumstellung ESTW AG (Außerbetriebnahme Ranneyfas-

sung)

Bauphase 0 - Baufeld freimachen

- Rodungsarbeiten

(16)

- Prospektion (Bodendenkmale) - Oberbodenlager einrichten

- Oberboden abtragen (Schleusenbereich) - Abbruch Verkehrsflächen

- BE-Fläche 1 auf 283 mNN herstellen

- Zufahrtstraße (Büchenbacher Weg) herstellen - Baustraßen herstellen (Schleusenbereich)

- Baustellenanleger im Unteren Vorhafen (UVH) herstellen Bauphase 1 - Baugrubenwände Kammer und Sparbeckenzuläufe herstellen

- Baugrube Kammer und Sparbeckenzuläufe ausheben und Veran- kerung herstellen

Bauphase 2 - Massivbau Kammer und Sparbeckenzuläufe herstellen

Bauphase 3 - Baugrubenaushub Einlaufbereich

- Baugrube Sparbecken herstellen

- Ggf. Bodenverbesserung / -austausch Sparbecken - Massivbau Einlaufbereich herstellen

- Massivbau Sparbecken herstellen - Oberboden abtragen (Vorhäfen)

- Baustraße herstellen (Oberer (OVH) und Unterer Vorhafen) - BE-Fläche 2 herstellen

Bauphase 4 - Reduzierung der BE-Fläche 1

- Westliche Wand (OVH) herstellen - UVH auf 268 mNN ausheben

- Damm OVH (nördlicher Abschnitt) herstellen - Schottwand OVH erstellen

Bauphase 5 - Östliche Wand und Sportbooteinsetzstelle (OVH) herstellen - Wände und Anschluss Mittelmole (UVH) herstellen - Dichtwand (UVH) herstellen

- Absperrbauwerk herstellen, Kanal trockenlegen (OVH) - Asphaltdichtung, Deckwerk, Sohldrainage abbrechen (OVH) - Damm OVH (südlicher Abschnitt) herstellen

- Vorhandenen Damm abtragen - Anschluss Mittelmole OVH herstellen

- Neue Dichtung und Anschlüsse herstellen (OVH) - Absperrbauwerk rückbauen, Kanal fluten Bauphase 6 - Leitungen herstellen (Vorhäfen)

- Baustellenanleger rückbauen - Rückbau BE-Fläche 1

- OVH ausheben und Kanaldichtung im Schutz der Schottwand herstellen

- Schottwand nach Fertigstellung OVH rückbauen - UVH und Kanal ausheben

- Leerschuss herstellen, inkl. Baugrube

Bauphase 7 - Auffahrt, östliche Planie und Hochbau herstellen - Leitungen herstellen (Planie)

- Installation Stahlwasserbau und Antriebe - Oberboden einbauen und ansäen (Ostufer) - Baustraßen und BE-Fläche 2 rückbauen - Verkehrsflächen (Ostufer) herstellen

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- Ausrüstung Vorhäfen

- Inbetriebnahme der neuen Schleuse

- Probebetrieb (Parallelbetrieb mit der alten Schleuse) Bauphase 8 - Außerbetriebnahme der alten Schleuse

- Teilabbruch der alten Schleuse und Verfüllung alte Kanalflächen - BE-Fläche 3 herstellen

- Oberboden einbauen und ansäen (Westufer) - Verkehrsflächen (Westufer) herstellen - Außerbetriebnahme der Schutzbrunnen - BE-Fläche 3 rückbauen

Die Bauphasen 1 bis 7 folgen zeitlich direkt aufeinander. Die Arbeiten der Bauphase 8 können mehrere Jahre später erfolgen.

Zusammenfassend ergibt sich die folgende Aufteilung des Baufeldes (s. Tabelle 5).

Tabelle 5 Aufteilung des Baufeldes

Bereich Höhenkote

[mNN]

Grundwasser- stand [mNN]

Grundwasserüber- deckung [mNN]

BE-Fläche 1 283,0 268,0 15,0

BE-Fläche 2 283,0 268,0 15,0

BE-Fläche 3 k.A. 266,5 k.A.

Baustraßen Oberer Vorhafen 279,0 268,0 11,0

Baustraßen Unterer Vorhafen 268,0 266,0 2,0

Baustraßen Schleuse (kanalseitig)

268,0 266,5 1,5

Baustraßen Schleuse (Sparbecken)

273,5 266,0 7,5

Baugrube Schleuse (Sohle) 255,0 266,5 0

Sparbecken (Sohle) 267,0 266,0 1,0

Unterer Vorhafen (Sohle) 262,3 266,5 0

Oberer Vorhafen (Sohle) 280,7 268,0 12,7

Das Quartär weist im Bereich der geplanten Schleuse Erlangen Durchlässigkeiten von 1,4 · 10-4 bis 2,4 · 10-3 m/s auf. Gemäß [16] ist daher bei den vorliegenden Mächtigkeiten der Grundwasserüberdeckung von 1,5 bis 15 m von einer geringen bis mittleren Schutzwirkung auszugehen. Im Bereich Schleusenbaugrube, Sparbecken sowie Unterer Vorhafen liegen die auszuführenden Arbeiten im Bereich bzw. deutlich unterhalb des Grundwasserstandes. Als Grundwasserstand wurde der im Hydrogeologischen Gutachten [13] unter Kapitel 5 beschrie-

(18)

bene Bezugszustand gewählt. Dieser beschreibt den heutigen Zustand des Schleusenbau- werkes ohne den Ersatzneubau.

4 Auswirkungen der Baumaßnahmen im „worst case“ und grundwas- serhydraulische Schutzmaßnahmen

4.1 Auswirkung der Baumaßnahme im „worst case“

In ersten grundwasserhydraulischen Untersuchungen [2] wurde der mögliche Einflussbereich der Baumaßnahme im Sinne einer „worst case“ Betrachtung ermittelt. Hierzu wurde im ge- samten Baufeld, einschließlich der Zufahrtswege beidseitig des Kanals, im quartären Grund- wasserleiter die stetige Infiltration von 100 % eines konservativen Wasserinhaltsstoffes ange- setzt. Bei einer Berechnung von 5 Jahren zeigen die Durchbruchskurven folgende Ergebnisse:

- Am Ranney-Brunnen rb01 und am Brunnen fr02 der Ranneyfassung wird bereits wenige Wochen nach Beginn des potenziellen Eintrages im Baufeld ein deutlicher Anstieg der po- tenziellen Belastung im Förderwasser berechnet. Diese steigt dann schnell an und erreicht Werte von bis zu 80 % der Ausgangskonzentration.

- An den Brunnen der Nordfassung stellt sich ein erster Anstieg der Konzentrationen erst nach etwas über einem Jahr ein. Die Konzentrationen steigen langsam an und erreichen im betrachteten Zeitraum Werte von bis zu 4,5 %, wobei der Anstieg nach den berechneten fünf Jahren noch nicht abgeschlossen ist.

- An den Brunnen der Südfassung stellt sich ein Anstieg der berechneten Konzentrationen nach etwa einem Jahr ein, und es werden Werte von bis zu 0,3 % der Ausgangskonzentra- tion erreicht.

- An der Westfassung stellt sich am Brunnen wf03 wenige Wochen nach Beginn der Berech- nungen ein Konzentrationsanstieg ein. Hier werden Werte bis zu 0,9 % der angesetzten Ausgangskonzentration erreicht. Die Brunnen der Westfassung sind allerdings im Festge- steinsaquifer des Sandsteinkeupers verfiltert. Hier können durch entsprechende Kluft- strukturen kleinräumig bevorzugte Fließpfade vorliegen, die so im numerischen Modell nicht abgebildet sind. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Brun- nen der Westfassung zumindest teilweise im potenziellen Einflussbereich der Baumaß- nahme liegen.

Diese Betrachtung zeigt, dass die Ranneyfassung am stärksten durch die Baumaßnahme gefährdet wird. Eine deutlich geringere Gefährdung ist für die Nord- Süd- und Westfassung sowie für die zu reaktivierende Mittelfassung zu erwarten.

(19)

4.2 Grundwasserhydraulische Schutzmaßnahmen

Mit weiteren numerischen Grundwassermodellberechnungen wurden verschiedene hydrauli- sche Schutzmaßnahmen für die Trinkwassergewinnung des Wasserwerkes West der ESTW AG untersucht [12]. Die Ergebnisse und Vorgaben werden nachfolgend wiedergegeben (s.

auch Anlage 1 und 2).

- Da die Baumaßnahme im Wesentlichen im Einzugsgebiet der Ranneyfassung liegt, sollte diese Wasserfassung entsprechend der Vorgabe des Gesundheitsamtes während der Bauzeit außer Betrieb genommen werden. Als (teilweise) Ersatzwasserbeschaffung ist der- zeit geplant, die frühere Mittelfassung zu reaktivieren. Diese Entnahmeumstellung sollte vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen. Die fehlende Wassermenge von ca. 20 l/s soll über Bei- leitungen anderer Wasserversorger abgedeckt werden.

- Zur weiteren Sicherung der Grundwasserentnahmen der ESTW AG wird empfohlen, Schutzbrunnen zu errichten, die den Grundwasserabstrom aus dem Hauptbereich fassen.

Die ist erforderlich, da in diesem Bereich die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit von Grundwasserverunreinigungen und auf Grund des potentiellen Direkteintrags von Schad- stoffen ins Grundwasser auch die stärksten Auswirkungen bei einem Schadensfall zu er- warten wären. Bislang sind 6 Brunnenstandorte vorgesehen. Die genaue Anzahl und Lage der Schutzbrunnen kann in der Ausführungsplanung noch angepasst werden. Die Schutz- brunnen 1 bis 6 sind in Anlage 1 dargestellt. Diese Maßnahme sollte direkt zu Beginn der Bautätigkeiten durchgeführt werden. Während der Bauphase mit Restwasserhaltung in der Baugrube müssen die Schutzbrunnen nicht betrieben werden, da dann die Restwasser- haltung eine entsprechende Schutzfunktion ausübt. Die Schutzbrunnen sollten jedoch vor- her und nachher betrieben werden, solange grundwasserhydraulisch relevante Bautätig- keiten durchgeführt werden.

- Nach Beendigung der grundwasserhydraulisch relevanten Bautätigkeiten können die Schutzbrunnen außer Betrieb gehen und die Ranneyfassung kann wieder in Betrieb ge- nommen werden.

- Die Länge der Dichtwand im Unterwasser des neuen Kanalabschnittes soll gegenüber den ursprünglichen Planungen soweit verlängert werden, dass sich eine dem jetzigen Bezugs- zustand entsprechende Schutzwirkung ergibt.

Werden die hydraulischen Schutzmaßnahmen wie oben beschrieben umgesetzt, sind sowohl die Baugrube als auch die BE-Fläche 1 während der Baumaßnahmen immer hydraulisch ab- geschirmt. Somit kann von diesen Flächen keine Gefährdung für die Fassungen der ESTW AG und der Wassergewinnung Möhrendorf ausgehen (s. auch Anlage 2).

Da der Oberwasseranschluss in trockenem Zustand errichtet werden soll, ist die Gefährdung für das Grundwasser als gering einzuschätzen.

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Der Unterwasserbereich der Schleuse wird durch die geplante Dichtwand hydraulisch von der Wasserfassung West der ESTW AG und der Wassergewinnung Möhrendorf abgeschirmt.

Von der BE-Fläche 2 und der Zuwegung südlich des Schutzbrunnens 6 geht eine Gefährdung aus, da die hydraulischen Schutzmaßnahmen hier nicht mehr greifen. Der Bereich liegt größ- tenteils in der Zone III des WSG West der ESTW AG. Hier sollten Fläche und Zuwegung in Anlehnung an die RiStWag [16] hergerichtet werden.

Beim Rückbau der bestehenden Schleuse soll die Zuwegung über dieselbe Baustraße wie bei den anderen Bauphasen erfolgen.

Für diese Bauarbeiten ist eine zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche 3) im un- teren Vorhafen der bestehenden Schleuse vorgesehen. Dieser Bereich ist über die bestehen- den und geplanten Dichtwände sowie das neu errichtete Schleusenbauwerk gesichert. Die Gefahr für das Grundwasser ist als gering einzuschätzen.

5 Beschreibung und Wertung möglicher Auswirkungen des Vorhabens und Vorschläge zur Minimierung der Auswirkungen

Unter der Voraussetzung, dass die im Kapitel 4.2 aufgeführten hydraulischen Schutzmaßnah- men als redundantes System umgesetzt werden, geht von den in Abschnitt 3 aufgeführten Bereiche des Baufeldes noch immer potenzielle Gefährdung für das Grundwasser während der Bauzeit aus.

Da für die verschiedenen Bereiche des Baufeldes ähnliche Gefahrenpotenziale definiert wer- den können, werden in Abschnitt 5.1 grundsätzliche Auflagen zum Grundwasserschutz aufge- zeigt, die bei allen durchzuführenden Maßnahmen während der Bauausführung zur Risikomi- nimierung berücksichtigt werden müssen.

In den Abschnitten 5.2.1 und 5.2.2 wird auf die einzelnen Bereiche des Baufeldes konkret eingegangen. Nach einer kurzen Beschreibung des Vorhabens werden alle von den Maß- nahmen in diesem Bereich ausgehenden Gefährdungen während der Bauzeit zusätzlich zu den Ausführungen in 5.1 aufgezeigt. Dabei werden jeweils nur die unmittelbar aus diesem Bereich resultierenden Gefährdungen angeführt. Weiterhin werden Möglichkeiten genannt, wie durch Schutz- und Sicherungsmaßnahmen eine Grundwassergefährdung vermieden oder soweit reduziert werden kann, so dass das Vorhaben dem Schutzziel der Wasserschutzge- bietsverordnung Erlangen-West nicht entgegensteht.

(21)

5.1 Generelle Auflagen zum Grundwasserschutz während der Bauaus- führung

Bei allen durchzuführenden Bauvorhaben in den Zonen II und III des WSG West der ESTW AG sind grundsätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen. In diesem Zusammenhang sind fol- gende Normen, Gesetze und Richtlinien relevant:

- BeStWag: Hinweise für Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten [14]

- RiSTWag: Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten [16]

- WSG-VO Erlangen: Verordnung der Stadt Erlangen über das Wasserschutzgebiet in der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth [17]

- WSG-VO Möhrendorf: Verordnung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt über das Was- serschutzgebiet in der Gemeinde Möhrendorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt für die öffent- liche Wasserversorgung der Gemeinde Möhrendorf [23]

- ATV-DVWK-A 142: Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten [18]

- ATV-DVWK-M 142: Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten, Hin- weise und Beispiele [20]

- DWA-A 142: Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten, Entwurf [34]

- DWA-A 779: Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS), Allgemeine Techni- sche Regelungen [24]

- DWA-M 153: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser [27]

- DVGW-Arbeitsblatt W 347: Hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich – Prüfung und Bewertung [25]

- DVGW-Arbeitsblatt W 101: Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil I: Schutzgebiete für Grundwasser, Technische Regel [26]

- WGH: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz [33]

- GrwV: Verordnung zum Schutz des Grundwassers – Grundwasserverordnung [28]

- VAwS: Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wasserge- fährdenden Stoffen und über Fachbetriebe [30]

- VwVwS: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstu- fung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen - Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe [15]

- Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe [22]

- BayWG: Bayerisches Wassergesetz [31]

- AbwV: Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer – Ab- wasserverordnung [32]

Unter Berücksichtigung der oben angegebenen Quellen sind während der Bauausführung folgende Auflagen zu beachten:

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5.1.1 Bauüberwachung

- Seitens des Vorhabensträgers wird eine verantwortliche und fachkundige Person mit Ver- tretungsregelung benannt, die die Bauarbeiten betreut und für die Einhaltung der jeweils aufgeführten Schutzmaßnahmen verantwortlich ist (unabhängiger Gewässerschutz- beauftragter).

- Alle am Bau Beteiligten müssen vom Vorhabensträger gegen schriftliche Bestätigung da- hingehend unterwiesen werden, dass das Vorhaben in einem Wassergewinnungsgebiet, hier Wasserschutzzone II bzw. III, durchgeführt wird, und dass aus diesem Grund beson- dere Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einer Grundwasserverunreinigung vorgese- hen sind und eingehalten werden müssen.

- Dokumentation der bautechnischen Maßnahmen in einem Bautagebuch, damit die dem Grundwasserschutz dienenden Einrichtungen sachgemäß gewartet, erhalten und bei Un- fällen schnelle sowie wirksame Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Bei der Be- festigung von Parkplätzen und Straßen sind Dokumentationen von Entwässerungsgebiet mit den dazugehörigen Teileinzugsgebieten und Entwässerungseinrichtungen (z.B. Rohr- leitungen, Absperrorgane, Einleitstellen) sowie Art, Lage und Anordnung der Abdichtungen vor Ort (Baubüro) vorzuhalten.

- Alarmkette und Alarmplan mit allen relevanten Telefonnummern sind immer auf dem ak- tuellen Stand vor Ort auszuhängen.

5.1.2 Baustoffe und Bauteile

- Die zum Einsatz kommenden Bauteile, Baustoffe und Bauhilfsstoffe (Farben, Dichtstoffe, Klebstoffe, Isolierstoffe, Korrosionsschutzmittel, Fremdmassen, Verbauelemente etc.) dür- fen keine auswaschbaren oder auslaugbaren wassergefährdenden Stoffe enthalten (s. [15], [22]).

- Der Einsatz von Schalölen als Trennmittel ist nur erlaubt, wenn das Mittel ein geringes Wassergefährdungspotenzial aufweist.

- Für Verfüllungen und Aufschüttungen darf nur unbelastetes Bodenmaterial eingesetzt wer- den, das am Einbringungsort nicht zu schädlichen Bodenveränderungen führt. Ortsfremde Bodenmassen dürfen im Wasserschutzgebiet nur unter Beachtung der technischen Regeln der LAGA [19] eingebaut werden. So sind z.B. die vorgegebenen Werte ZO gemäß Tabel- len I.1.2.2 und II.1.2.3 für Feststoffe und Eluat (Boden) nachweislich einzuhalten.

- Soweit die Lagerung erosionsgefährdender Stoffe für die Baudurchführung erforderlich ist, müssen diese räumlich und zeitlich auf das notwendige Maß beschränkt und ein Ab- schwemmen durch geeignete Vorkehrungen ausgeschlossen werden.

5.1.3 Bauausführung

- Beim Einsatz von Baumaschinen und Geräten muss mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden. Fahrzeuge und Baumaschinen sind gegen Kraftstoff- und Ölverluste zu sichern,

(23)

die Baumaschinen und Fahrzeuge sind diesbezüglich arbeitstäglich vor Beginn der Arbei- ten zu überprüfen. Elektrisch betriebene Baumaschinen sind solchen mit Verbrennungs- motoren vorzuziehen.

- In Hydraulikaggregaten der Baumaschinen und Geräte ist der Einsatz biologisch abbau- barer Hydrauliköle anzustreben.

- Baumaschinen sollten möglichst emissionsarm sein. Der Einsatz biologisch abbaubarer Treib- und Schmierstoffe ist anzustreben.

- Zur Betankung aller Baumaschinen, Fahrzeuge und Geräte muss eine planmäßige Betan- kungsfläche gemäß VaWS [30] errichtet werden (z.B. Überdachung, weiße Wanne, Schaf- fung von Rückhaltevolumen, verschweißte PE-Abflussleitungen). Im Regelfall sind Betan- kungen nur auf diesen Flächen durchzuführen. Falls in Ausnahmefällen Betankungen im Feld erforderlich sind, sind die Auflagen der Behörden zu beachten.

- Lagern und Umfüllen von Kraftstoffen, Ölen, Schmiermitteln und sonstigen wasserge- fährdenden Stoffen ist nur auf den BE-Flächen gestattet.

- Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Baumaschinen und Fahrzeugen sind planmäßig nur auf den BE-Flächen durchgeführt werden.

- Abstellen der Baufahrzeuge und Baugeräte in der arbeitsfreien Zeit ist im Regelfall nur auf den BE-Flächen gestattet. Wenn dies im Ausnahmefall nicht möglich oder vertretbar ist, sind Kontrollen sicher zu stellen.

- Die bei Errichtung und Betrieb der Baustellen anfallenden Abwässer und Abfälle müssen vorschriftsmäßig entsorgt werden.

- Vorhalten von Auffangwannen, Ölbindemittel und eines Baggers u.ä. zur kurzfristigen Be- seitigung ggf. austretender wassergefährdender Stoffe.

- An den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen sollte der Gewässerschutzbeauf- tragte teilnehmen. Das WWA Nürnberg und die ESTW AG sind bei Bedarf hinzu zu ziehen.

- Baufeldvorbereitung (Oberbodenabtrag) erst unmittelbar vor Aufnahme der Bautätigkeiten im betreffenden Bereich, um die Schutzwirkung des Oberbodens zu erhalten.

- Materialtransport per Schiff (Boden, Zuschlagstoffe) zur Reduzierung des Bauverkehrs über Land ist anzustreben.

- Erarbeitung und Kontrolle von Verfahrensanweisungen zur Baudurchführung mit beson- derer Beachtung der Randbedingung Wasserschutzgebiet.

- Redundante Grundwasserhaltung in der Schleusenbaugrube (gesicherte Verhinderung von Abströmung).

- Es wird eine redundante Ausführung der Schutzbrunnen empfohlen.

5.1.4 Maßnahmen bei Unfällen

- Ergreifen von Sofortmaßnahmen bei Unfällen / Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Auffangen ausgetretener Schadstoffe in Wannen u.ä., Aufbringen von Ölbin- demittel, Abdichten der Leckage, Bodenaustausch, etc.).

(24)

- Unverzügliche Meldung von Unfällen / Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen bei der Wasserschutzpolizei bzw. Feuerwehr und beim Auftraggeber unter Angabe der Lage des Schadensortes sowie der Art und Menge des ausgetretenen Stoffes. Der Auftraggeber verständigt seinerseits das WWA Nürnberg und die ESTW AG.

- Im Schadensfall anfallende Stoffe, die mit ausgetretenen wassergefährdenden Stoffen ver- unreinigt sein können, müssen zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies gilt neben verunreinigten Bodenaushub insbesondere auch für verunreinigtes Löschwas- ser.

- Sind größere Mengen eines Schadstoffes in den Boden gelangt, haben das Grundwasser erreicht und wurden in den Messstellen nachgewiesen, können die Beobachtungsrohre als Abwehrbrunnen betrieben werden, um kontaminiertes Wasser abzupumpen. In diesem Fall wird eine Aufbereitung des Wassers vor der Ableitung in den Kanal notwendig. Hierzu sind geeignete Pumpen vorzuhalten.

- Im Falle eines Schadstoffeintrages durch wasserlösliche Stoffe werden die Abwehrbrunnen so lange betrieben, bis der Boden „hydraulisch saniert“ ist. Sofern keine Grenzwertüber- schreitungen vorliegen, werden sie bis zum Abschluss der Beweissicherung nach Ende der Baumaßnahme aufrechterhalten.

- Die Fließzeiten von der Baustraße südlich der Messstelle e640 bis zur Mittelfassung sind groß genug, um eine Abwehrbrunnenerstellung auch nach Eintreten eines Schadensfalls durchführen zu können. Zu den berechneten Fließzeiten von mindestens 50 Tagen kommt die Zeit zur Durchsickerung der ungesättigten Zone hinzu. Gelöste potenzielle Schadstoffe werden hierbei retardiert (Sickerzeit ist größer als bei reinem Wasser).

- Errichtung eines Frühwarnsystems zur Erkennung von Havarien (z.B. Abfangbrunnen in Abströmungsbereichen des Baufeldes mit stetiger Kontrollüberwachung von Leitparame- tern) gemäß „Rahmenkonzept zu Beweissicherung und Monitoring“.

5.2 Spezielle Auflagen zum Grundwasserschutz bei den einzelnen Bau- vorhaben

In Anlehnung an Tabelle 5 lässt sich das Baufeld in folgende Bereiche unterteilen:

- Baustelleneinrichtungsflächen - Baustraßen

- Baugrube Schleuse - Sparbecken

- Unterer Vorhafen

Von den Bauvorhaben Schleuse, Sparbecken sowie Unterer Vorhafen geht prinzipiell die größte Gefährdung für das Grundwasser aus, da keine Grundwasserüberdeckung mehr vor- handen ist. Durch die geplanten redundanten grundwasserhydraulischen Schutzmaßnahmen (s. Abschnitt 4.2) bzw. die durchgeführte Bauwasserhaltung, und unter Berücksichtigung der

(25)

generellen Auflagen zum Grundwasserschutz (s. Abschnitt 5.1) können diese Gefahren je- doch soweit minimiert werden, dass keine Gefahr für das Wasserwerk West der ESTW AG zu erwarten ist.

Die Baustelleneinrichtungsfläche 2 sowie die Baustraßen südlich des Schutzbrunnens 6 sind nicht durch die grundwasserhydraulischen Schutzmaßnahmen abgeschirmt. Die speziellen Auflagen zum Grundwasserschutz für beide BE-Flächen und alle Baustraßen werden in den nachfolgenden Kapiteln dargestellt.

5.2.1 Baustelleneinrichtungsflächen

Für die BE-Flächen sind Flächen von ca. 13.200 m² (Fläche 1) bzw. 13.700 m² (Fläche 2) vor- gesehen, die nach Fertigstellung der maßgeblichen Massivbauarbeiten auf ca. 8.000 m² redu- ziert werden können. Folgende Nutzungen sind auf den Flächen geplant:

- Aufenthalts- und Besprechungscontainer einschließlich sanitärer Anlagen - Umschlagsflächen und Wege

- Zwischenlagerflächen für diverse Materialien (z.B. Zuschlagsstoffe, Schalung, Bewehrung, Stahlteile, Ersatzteile, Betriebsstoffe, etc.)

- Wartung und Reparatur - Betonmischanlage

- Mischanlage, Zementsilos, Pumpen, Absetzbecken etc. für Verpresspfahlherstellung - Wasseraufbereitung für Baugruben und Oberflächenwasser

- Ggf. Betankungsflächen

- Ggf. Bereitstellungsflächen für Böden

Für die BE-flächen sollen besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen werden [9]:

- Überdachte Betankungsflächen

- Konzepte zur Kontrolle von Tropfverlusten - Handlungs- und Kontrollanweisungen

Ölbindemittel sollen im Nahbereich des Geräteeinsatzes ständig vorgehalten werden.

Der Oberflächenaufbau der BE-Flächen entspricht dem der Baustraßen in Zone II. Die Fläche wird vollständig abgedichtet und von einem Hochbord umschlossen.

Aufgrund des erhöhten Schadenspotenzials auf den BE-Flächen soll für das Oberflächenwas- ser ein zentraler Abscheider (Regenklärbecken) vorgesehen werden.

Solange BE Fläche 1 vorhanden ist, sollten Arbeiten wie Betankungen und Reparaturen vor- nehmlich dort ausgeführt werden, da dieser Bereich durch den ständigen Betrieb der Abwehr-

(26)

brunnen von den Trinkwasserbrunnen des Wasserwerkes West abgeschirmt ist. Erst nach Rückbau der BE Fläche 1 sollten diese Arbeiten auf der BE Fläche 2 durchgeführt werden.

Der relativ geringdurchlässige Boden (schluffiger Sand) wird nach Ende der Flächennutzung planmäßig ca. 3 bis 4 m tief ausgehoben, so dass evtl. eingedrungene Stoffe mit entfernt wer- den [9].

5.2.2 Baustraßen

Bei der Einschätzung der vom Straßen- bzw. Baustellenverkehr ausgehenden Gefährdung für die Wassergewinnungen ist neben der Lage der Baustraßen im Zustrombereich auch die Ver- kehrsbelastung relevant.

Die maximale Verkehrsbelastung während der Baumaßnahme wird während der Erdarbeiten und der Betonierarbeiten erwartet. Folgende Ansätze werden getroffen [9]:

Erdarbeiten

- 400 m³/h Spitzenleistung Bodenaushub = Bodentransport - 10 m³ Ladekapazität (Dumper)

- Zuschlag für parallel stattfindenden Bauverkehr 10 % (z.B. Ver- und Entsorgung der Baustelleninfrastruktur)

- Maximale Verkehrsbelastung durch Erdbau:

400 / 10 * 13 * 2 (An- und Abfahrt) * 1,1 = 1.144 Fahrzeuge / Tag

Betonierarbeiten

- 2 * 100 m³/h Spitzenleistung Betonierarbeiten = Materialtransport - 10 m³ Ladekapazität (Betonmischer bzw. Sattelschlepper)

- Zuschlag für parallel stattfindenden Bauverkehr 25 % (z.B. Ver- und Entsorgung der Baustelleninfrastruktur, parallel arbeitende Gewerke)

- Maximale Verkehrsbelastung durch Betonierarbeiten:

2 * 100 / 10 * 13 * 2 (An- und Abfahrt) * 1,25 = 650 Fahrzeuge / Tag

Die maximale Verkehrsbelastung ist daher während der Erdbauarbeiten zu erwarten.

Die maximale Verkehrsbelastung während der Erdbauarbeiten liegt mit < 2.000 Kraftfahrzeu- gen pro Tag im Bereich geringer Gefährdung aus dem Straßenverkehr.

Für den Bereich der Zone III des WSG West können nach [16] die notwendigen Entwässe- rungsmaßnahmen bestimmt werden. Bei der vorliegenden geringen bis mittleren Grundwas- serüberdeckung erfolgt die Zuordnung zur Stufe 2, die folgende Maßnahmen vorsieht:

(27)

Das auf Straßen und sonstigen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser sollte unge- sammelt breitflächig über standfeste Bankette und bewachsene Böschungen abfließen und versickern. Die Mächtigkeit des Oberbodens muss im Versickerungsbereich mindestens 20 cm betragen. Das Fortleiten oder Versickern von gesammeltem Niederschlagswasser in Mulden oder Gräben ist bei bewachsenem Boden mit mindestens 20 cm Mächtigkeit zulässig.

Der Baustraßenaufbau orientiert sich an den Empfehlungen aus [16], kann jedoch aus fol- genden Gründen vereinfacht werden:

- ausschließlich Nutzung als Baustraßen in verhältnismäßig kleinräumigen Gebiet mit steti- ger Kontrolle

- ausschließlich Nutzung mit verminderter Geschwindigkeit (v ≤ 40 km/h)

- ausschließlich Nutzung durch autorisierte Fahrzeuge (vorherige Einweisung in besondere Gefahrensituation)

- reduzierte Belastungen aus Unterhaltungsmaßnahmen gegenüber einer dauerhaften öf- fentlichen Straße (keine Markierungsstoffe, chemische Mittel, Pflanzenbehandlungsmittel) - keine Leitplanken erforderlich bei Böschungsneigungen < 1:4

Des Weiteren können bei Havarien durch Unfälle (außergewöhnliche Einwirkung gemäß [16]) Abwehrmaßnahmen entsprechend Abschnitt 5.1.4 eingeleitet werden. Auf Schutzeinrichtun- gen und Abdichtungsmaßnahmen neben den Fahrbahnen kann daher weitgehend verzichtet werden.

Grundsätzlich muss beim Baustraßenaufbau zwischen der Lage im Wasserschutzgebiet Zone II und III unterschieden werden.

5.2.2.1 Baustraßenaufbau in Wasserschutzzone III

Für die in der Wasserschutzzone III gelegenen Baustraßen wird gemäß der Ausführungen in 5.2.2 der im Folgenden beschriebene Aufbau vorgeschlagen:

- wasserundurchlässige Befestigung der Verkehrsfläche (Asphalt, Beton, oder vergleichbar) - standfeste Befestigung der Bankette (z.B. Schotterrasen)

- Schutzeinrichtungen (Leitplanken) können dort entfallen, wo die Baustraße in Zone III ge- ländegleich bzw. mit Dämmen geringer Höhe und flachen Böschungen (flacher als 1:4) ge- führt wird

- Ableitung des auf Straßen und sonstigen Verkehrsflächen anfallenden Niederschlags breit- flächig über Bankette und Böschungen – dort Versickerung im anstehenden Gelände. Für Versickerung muss Mächtigkeit des bewachsenen Oberbodens mindestens 20 cm betra- gen.

(28)

Auf Basis der ermittelten maximalen Verkehrsbelastung (< 2.000 Kfz/Tag) und trotz einer be- reichsweise geringen Grundwasserüberdeckung sind gemäß [16] keine Maßnahmen zum Sammeln und Reinigen des Oberflächenwassers erforderlich.

5.2.2.2 Baustraßenaufbau in Wasserschutzzone II

Für die in der Wasserschutzzone II gelegenen Baustraßen wird gemäß der Ausführungen in 5.2.2 der im Folgenden beschriebene Aufbau vorgeschlagen:

Analog zu Zone III:

- Wasserundurchlässige Befestigung der Verkehrsfläche (Asphalt, Beton, oder ver- gleichbar)

Zusätzlich zu Zone III:

- Sammeln des Oberflächenwassers der Straßen über Hochborde und Straßenabläufe und Ableiten über dauerhaft dichte Rohrleitungen oder Rinnen aus Zone II

- Bankette erhalten auf einer Breite von 1,0 m eine dichte Befestigung (Asphalt oder Be- ton)

Auf Basis der ermittelten maximalen Verkehrsbelastung (< 2.000 Kfz/Tag) und trotz einer be- reichsweise geringen Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung sind gemäß [16] keine Maßnahmen zur Reinigung des gesammelten Oberflächenwassers erforderlich. Bei Einleitung in Gewässer innerhalb der Zone II muss jedoch eine nachteilige Veränderung des Gewässers ausgeschlossen werden.

Es wird vorgeschlagen, eine zentrale Einleitung außerhalb der Zone II und eine zentrale Ab- leitung in den Bereich des neu herzustellenden unteren Vorhafens anzustreben.

Insgesamt sind Tropfverluste bei wassergefährdenden Stoffen mit einer hohen Eintrittswahr- scheinlichkeit zu belegen. Hier ist anzuraten, die Baustraßen in regelmäßigen Abständen zu begehen. Dabei sollten die Straßen auf Bauzustand, Schäden, eventuell verlorengegangene Ladung etc. untersucht werden.

6 Beweissicherungs-, Monitoring- und Abwehrkonzept

Auf Grundlage der Gefährdungsanalyse wurde ein Beweissicherungs-, Monitoring- und Ab- wehrkonzept ausgearbeitet. Dieses Konzept wird in einem separaten Bericht vorgelegt.

(29)

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