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Spezielle Auflagen zum Grundwasserschutz bei den einzelnen Bau- Bau-vorhaben

In Anlehnung an Tabelle 5 lässt sich das Baufeld in folgende Bereiche unterteilen:

- Baustelleneinrichtungsflächen - Baustraßen

- Baugrube Schleuse - Sparbecken

- Unterer Vorhafen

Von den Bauvorhaben Schleuse, Sparbecken sowie Unterer Vorhafen geht prinzipiell die größte Gefährdung für das Grundwasser aus, da keine Grundwasserüberdeckung mehr vor-handen ist. Durch die geplanten redundanten grundwasserhydraulischen Schutzmaßnahmen (s. Abschnitt 4.2) bzw. die durchgeführte Bauwasserhaltung, und unter Berücksichtigung der

generellen Auflagen zum Grundwasserschutz (s. Abschnitt 5.1) können diese Gefahren je-doch soweit minimiert werden, dass keine Gefahr für das Wasserwerk West der ESTW AG zu erwarten ist.

Die Baustelleneinrichtungsfläche 2 sowie die Baustraßen südlich des Schutzbrunnens 6 sind nicht durch die grundwasserhydraulischen Schutzmaßnahmen abgeschirmt. Die speziellen Auflagen zum Grundwasserschutz für beide BE-Flächen und alle Baustraßen werden in den nachfolgenden Kapiteln dargestellt.

5.2.1 Baustelleneinrichtungsflächen

Für die BE-Flächen sind Flächen von ca. 13.200 m² (Fläche 1) bzw. 13.700 m² (Fläche 2) vor-gesehen, die nach Fertigstellung der maßgeblichen Massivbauarbeiten auf ca. 8.000 m² redu-ziert werden können. Folgende Nutzungen sind auf den Flächen geplant:

- Aufenthalts- und Besprechungscontainer einschließlich sanitärer Anlagen - Umschlagsflächen und Wege

- Zwischenlagerflächen für diverse Materialien (z.B. Zuschlagsstoffe, Schalung, Bewehrung, Stahlteile, Ersatzteile, Betriebsstoffe, etc.)

- Wartung und Reparatur - Betonmischanlage

- Mischanlage, Zementsilos, Pumpen, Absetzbecken etc. für Verpresspfahlherstellung - Wasseraufbereitung für Baugruben und Oberflächenwasser

- Ggf. Betankungsflächen

- Ggf. Bereitstellungsflächen für Böden

Für die BE-flächen sollen besondere Schutzmaßnahmen vorgesehen werden [9]:

- Überdachte Betankungsflächen

- Konzepte zur Kontrolle von Tropfverlusten - Handlungs- und Kontrollanweisungen

Ölbindemittel sollen im Nahbereich des Geräteeinsatzes ständig vorgehalten werden.

Der Oberflächenaufbau der BE-Flächen entspricht dem der Baustraßen in Zone II. Die Fläche wird vollständig abgedichtet und von einem Hochbord umschlossen.

Aufgrund des erhöhten Schadenspotenzials auf den BE-Flächen soll für das Oberflächenwas-ser ein zentraler Abscheider (Regenklärbecken) vorgesehen werden.

Solange BE Fläche 1 vorhanden ist, sollten Arbeiten wie Betankungen und Reparaturen vor-nehmlich dort ausgeführt werden, da dieser Bereich durch den ständigen Betrieb der

Abwehr-brunnen von den TrinkwasserAbwehr-brunnen des Wasserwerkes West abgeschirmt ist. Erst nach Rückbau der BE Fläche 1 sollten diese Arbeiten auf der BE Fläche 2 durchgeführt werden.

Der relativ geringdurchlässige Boden (schluffiger Sand) wird nach Ende der Flächennutzung planmäßig ca. 3 bis 4 m tief ausgehoben, so dass evtl. eingedrungene Stoffe mit entfernt wer-den [9].

5.2.2 Baustraßen

Bei der Einschätzung der vom Straßen- bzw. Baustellenverkehr ausgehenden Gefährdung für die Wassergewinnungen ist neben der Lage der Baustraßen im Zustrombereich auch die Ver-kehrsbelastung relevant.

Die maximale Verkehrsbelastung während der Baumaßnahme wird während der Erdarbeiten und der Betonierarbeiten erwartet. Folgende Ansätze werden getroffen [9]:

Erdarbeiten

- 400 m³/h Spitzenleistung Bodenaushub = Bodentransport - 10 m³ Ladekapazität (Dumper)

- Zuschlag für parallel stattfindenden Bauverkehr 10 % (z.B. Ver- und Entsorgung der Baustelleninfrastruktur)

- Maximale Verkehrsbelastung durch Erdbau:

400 / 10 * 13 * 2 (An- und Abfahrt) * 1,1 = 1.144 Fahrzeuge / Tag

Betonierarbeiten

- 2 * 100 m³/h Spitzenleistung Betonierarbeiten = Materialtransport - 10 m³ Ladekapazität (Betonmischer bzw. Sattelschlepper)

- Zuschlag für parallel stattfindenden Bauverkehr 25 % (z.B. Ver- und Entsorgung der Baustelleninfrastruktur, parallel arbeitende Gewerke)

- Maximale Verkehrsbelastung durch Betonierarbeiten:

2 * 100 / 10 * 13 * 2 (An- und Abfahrt) * 1,25 = 650 Fahrzeuge / Tag

Die maximale Verkehrsbelastung ist daher während der Erdbauarbeiten zu erwarten.

Die maximale Verkehrsbelastung während der Erdbauarbeiten liegt mit < 2.000 Kraftfahrzeu-gen pro Tag im Bereich geringer Gefährdung aus dem Straßenverkehr.

Für den Bereich der Zone III des WSG West können nach [16] die notwendigen Entwässe-rungsmaßnahmen bestimmt werden. Bei der vorliegenden geringen bis mittleren Grundwas-serüberdeckung erfolgt die Zuordnung zur Stufe 2, die folgende Maßnahmen vorsieht:

Das auf Straßen und sonstigen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser sollte unge-sammelt breitflächig über standfeste Bankette und bewachsene Böschungen abfließen und versickern. Die Mächtigkeit des Oberbodens muss im Versickerungsbereich mindestens 20 cm betragen. Das Fortleiten oder Versickern von gesammeltem Niederschlagswasser in Mulden oder Gräben ist bei bewachsenem Boden mit mindestens 20 cm Mächtigkeit zulässig.

Der Baustraßenaufbau orientiert sich an den Empfehlungen aus [16], kann jedoch aus fol-genden Gründen vereinfacht werden:

- ausschließlich Nutzung als Baustraßen in verhältnismäßig kleinräumigen Gebiet mit steti-ger Kontrolle

- ausschließlich Nutzung mit verminderter Geschwindigkeit (v ≤ 40 km/h)

- ausschließlich Nutzung durch autorisierte Fahrzeuge (vorherige Einweisung in besondere Gefahrensituation)

- reduzierte Belastungen aus Unterhaltungsmaßnahmen gegenüber einer dauerhaften öf-fentlichen Straße (keine Markierungsstoffe, chemische Mittel, Pflanzenbehandlungsmittel) - keine Leitplanken erforderlich bei Böschungsneigungen < 1:4

Des Weiteren können bei Havarien durch Unfälle (außergewöhnliche Einwirkung gemäß [16]) Abwehrmaßnahmen entsprechend Abschnitt 5.1.4 eingeleitet werden. Auf Schutzeinrichtun-gen und Abdichtungsmaßnahmen neben den Fahrbahnen kann daher weitgehend verzichtet werden.

Grundsätzlich muss beim Baustraßenaufbau zwischen der Lage im Wasserschutzgebiet Zone II und III unterschieden werden.

5.2.2.1 Baustraßenaufbau in Wasserschutzzone III

Für die in der Wasserschutzzone III gelegenen Baustraßen wird gemäß der Ausführungen in 5.2.2 der im Folgenden beschriebene Aufbau vorgeschlagen:

- wasserundurchlässige Befestigung der Verkehrsfläche (Asphalt, Beton, oder vergleichbar) - standfeste Befestigung der Bankette (z.B. Schotterrasen)

- Schutzeinrichtungen (Leitplanken) können dort entfallen, wo die Baustraße in Zone III ländegleich bzw. mit Dämmen geringer Höhe und flachen Böschungen (flacher als 1:4) ge-führt wird

- Ableitung des auf Straßen und sonstigen Verkehrsflächen anfallenden Niederschlags breit-flächig über Bankette und Böschungen – dort Versickerung im anstehenden Gelände. Für Versickerung muss Mächtigkeit des bewachsenen Oberbodens mindestens 20 cm betra-gen.

Auf Basis der ermittelten maximalen Verkehrsbelastung (< 2.000 Kfz/Tag) und trotz einer be-reichsweise geringen Grundwasserüberdeckung sind gemäß [16] keine Maßnahmen zum Sammeln und Reinigen des Oberflächenwassers erforderlich.

5.2.2.2 Baustraßenaufbau in Wasserschutzzone II

Für die in der Wasserschutzzone II gelegenen Baustraßen wird gemäß der Ausführungen in 5.2.2 der im Folgenden beschriebene Aufbau vorgeschlagen:

Analog zu Zone III:

- Wasserundurchlässige Befestigung der Verkehrsfläche (Asphalt, Beton, oder ver-gleichbar)

Zusätzlich zu Zone III:

- Sammeln des Oberflächenwassers der Straßen über Hochborde und Straßenabläufe und Ableiten über dauerhaft dichte Rohrleitungen oder Rinnen aus Zone II

- Bankette erhalten auf einer Breite von 1,0 m eine dichte Befestigung (Asphalt oder Be-ton)

Auf Basis der ermittelten maximalen Verkehrsbelastung (< 2.000 Kfz/Tag) und trotz einer be-reichsweise geringen Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung sind gemäß [16] keine Maßnahmen zur Reinigung des gesammelten Oberflächenwassers erforderlich. Bei Einleitung in Gewässer innerhalb der Zone II muss jedoch eine nachteilige Veränderung des Gewässers ausgeschlossen werden.

Es wird vorgeschlagen, eine zentrale Einleitung außerhalb der Zone II und eine zentrale Ab-leitung in den Bereich des neu herzustellenden unteren Vorhafens anzustreben.

Insgesamt sind Tropfverluste bei wassergefährdenden Stoffen mit einer hohen Eintrittswahr-scheinlichkeit zu belegen. Hier ist anzuraten, die Baustraßen in regelmäßigen Abständen zu begehen. Dabei sollten die Straßen auf Bauzustand, Schäden, eventuell verlorengegangene Ladung etc. untersucht werden.