Stellungnahme der SPD-Fraktion zur Kita-Bedarfsplanung und zur Erhöhung der Benutzungsgebühren
Wiederholt reagieren wir heute mit dieser Vorlage auf den unendlichen Bedarf an Ganztagsplätzen für unsere kleinsten Bürger, welche in der Regel mit 2 Jahren nahezu alle eine Kindertageseinrichtung besuchen. Auch im Alter von 1-2 Jahren ist ein
vermehrter Anstieg in der Betreuungsquote festzustellen. Selbst wenn die
Geburtenentwicklung in Neckarsulm einen schwankenden Verlauf zeigt, sinkt die städtische Versorgungsquote im U3-Beriech auf 38 % und im Ü3-Bereich auf 95 %.
Darum gilt es hier, durch die Umwandlung von altersgemischten Gruppen in
Kitagruppen oder im Gegenzug auch von Kitagruppen in altersgemischte Gruppen das vorgegebene Ziel von 40 % im U3-Bereich und 100 % im Ü3-Bereich überhaupt halten zu können.
Wir wollten bzw. wir müssen dabei klar hervorheben, dass wir mit diesem Angebot keine Überkapazität schaffen. Die Einrichtung weiterer Gruppen ist daher auch zur Vermeidung von drohenden Rechtsstreitigkeiten dringend erforderlich, denn wir könnten ansonsten die uns vorgegebenen Betreuungsquoten nicht mehr erfüllen.
Doch jede noch so gut gemeinte Entscheidung hat auch eine Kehrseite der Medaille.
Da wir sehr kurzfristig diese Umwandlung in Angriff nehmen müssen, handelt es sich hier immer um Übergangslösungen, die jedoch zu Lasten des Raumkonzepts
bestehender Gruppen gehen werden. Das müssen wir aktuell in Kauf nehmen. Es ist dabei selbstverständlich, dass auch weiterhin jedem 2-jährigen Kind, welches künftig dann eine altersgemischte Gruppe besucht, der Schlafplatz natürlich erhalten bleiben wird. Die Bedürfnisse der Kinder – und darauf kann sich auch der Gesamtelternbeirat verlassen – behalten wir gemeinsam im Blick.
Eine offene und nicht ganz greifbare Variable bleibt jedoch der Anstieg der
Flüchtlingskinder, welche ja ebenfalls mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz haben. Ob die aktuell 39 Flüchtlingskinder im Alter von 0-6 Jahren weiterhin ansteigen werden, muss engmaschig beobachtet werden.
Wir bitten hier auch immer wieder um zeitnahe Information bzgl. der weiteren Entwicklung durch das zuständige Fachamt. Ob es überhaupt einen Anstieg gibt, ist aktuell einfach nicht absehbar. Da unsere Plätze jedoch für die eigenen Kinder nur gerade so ausreichen, können wir auf Grund mangelnder Planzahlen nicht schon auf
Vorrat Plätze für Flüchtlingskinder mit einbeziehen. Und wenn es wirklich brennt, dann müssen wir hier mit Containern spontan reagieren. Auch das ist uns klar.
Die uns vorgelegten Zahlen zeigen somit nach wie vor, dass unser Angebot nicht „so einfach mal“ ausreicht. Wir müssen uns unheimlich bemühen, hier am Ball zu bleiben, und der im Jahr 2013 festgeschriebene Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat hierbei natürlich einen enormen Boom an Kitaplätzen ausgelöst. Unsere Kitalandschaft
wächst ungebremst weiter, und wir sind hier einer wirklich ungeheuren Dynamik ausgesetzt. Es ist uns klar, dass wir auch weiterhin Betreuungseinrichtungen aus dem Boden stampfen und hier in Personal investieren müssen, um das Plansoll erfüllen zu können. Wir müssen auch unbedingt darauf achten, dass die Wartezeit auf einen Kitaplatz nicht weiter zunimmt. Viele Eltern wollen bereits nach dem Auslauf des Elterngeldes wieder arbeiten, und es muss in unserem Sinne sein, diesen Eltern dann zu diesem Zeitpunkt auch einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen zu können.
Keine leichte Aufgabe, denn wir werden das Gefühl nicht los, dass wir hier der gestiegenen Nachfrage trotz aller noch so guten Anstrengungen immer hinterher hinken werden. Aber der Optimist sieht eine Gelegenheit in jeder Schwierigkeit – darum bleiben wir so lange weiterhin optimistisch, wie wir neue Platzangebote schaffen können.
Bezüglich unserer langfristigen Bedarfsplanung ist uns klar, dass wir unbedingt neue Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stellen müssen – dabei sind die Südstadt und Amorbach unsere absoluten Spitzenreiter. Und Frau Dr. Mösel, Sie kennen den Tenor:
Geben Sie Gas mit dem Neubau der Kita Pichterich, wir warten wirklich sehnlichst auf den Baubeginn!
Wir möchten hier auch noch einmal Stellung zu den Punkten des Gesamtelternbeirates nehmen: Dem Wunsch nach einer geschlossenen Asphaltdecke auf dem Parkplatz sollte Rechnung getragen werden. Und noch einen weiteren Punkt gilt es
anzusprechen: Wer sein Kind längere Zeit in einer provisorischen Einrichtung
untergebracht hat, der verbindet das mit der Erwartungshaltung, dass diese Gruppen aus dem Provisorium dann auch erstrangig in den Kita-Neubau einziehen können. Das sollte den Kindern natürlich ermöglicht werden. Doch bis dahin ziehen noch einige lange und viele Monate ins Land. Wenn es jedoch soweit ist, dann können die Eltern sich sicher sein, dass wir hier die aktuellen Interessen zu gegebener Zeit vorrangig hinterfragen werden.
Kommen wir nun zum Thema der Benutzungsgebühren welches nach wie vor ein schwieriges Thema ist. Wir haben uns als SPD-Fraktion im November letzten Jahres für die lineare Angleichung der Benutzungsgebühren an den Landesrichtsatz
ausgesprochen – jedoch nicht für den Wegfall der Geschwisterermäßigung. Das vertreten wir auch heute weiterhin. Dass wir mit der Beibehaltung der
Geschwisterermäßigung jedoch leider keine Mehrheit im Gremium gefunden haben, spricht nicht nur gegen die Interessen des Gesamtelternbeirates, sondern auch gegen die kopfstarken Familien oder Alleinerziehenden. Wenn sich jedoch die
Landesrichtsätze ändern, dann kommen wir nicht umhin, unsere Gebühren diesen Landesrichtsätzen anzupassen, denn wir brauchen dieses Geld, um weiterhin so in unsere Kindertagesstätten investieren zu können, wie die Eltern es auch verlangen.
Wir haben in der Vergangenheit einfach den Fehler gemacht, die extrem niedrigen Gebühren zu lange auszusitzen – das können wir uns heute auch in Anbetracht der finanziellen Situation leider nicht mehr leisten.
Dem Wegfall der Geschwisterermäßigung würden wir jedoch auch heute nicht zustimmen – genauso wenig wie dem Entfall der Gebührenreduzierung in der Eingewöhnungszeit. Es ist zwar richtig, dass in der Eingewöhnungszeit eine 1:1- Betreuung seitens der Erzieherinnen mit dem Kind stattfinden muss – allerdings darf man auch nicht vergessen, dass ein Elternteil am Anfang immer mit dabei ist und es sich hier nur um eine überschaubare stündliche Betreuung im kleinen Rahmen handelt. Eine Familie müsste hier den vollen Betrag zahlen, obwohl die Mutter noch gar nicht berufstätig sein kann… Zudem sah die Verwaltung noch vor knapp 6
Monaten gar keine Notwendigkeit, diesen Punkt zu hinterfragen. Letztendlich handelt es sich hierbei ja nicht um große Summen der Einsparung für die Verwaltung, und es gibt genügend Kommunen im Umkreis, die auch nach wie vor nur die Hälfte des Beitrages in der Eingewöhnungszeit verlangen.
Aus diesem Grund beantragen wir hiermit eine separate Abstimmung über den Wegfall der Geschwisterermäßigung sowie über den Wegfall der
Gebührenreduzierung in der Eingewöhnungszeit. Ansonsten können wir der Vorlage nicht zustimmen. (Christianne Klotz-Kantenwein, SPD)