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Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-97 VE Rathausstraße / Ullsteinstraße in Berlin

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Academic year: 2022

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LÄRMKONTOR GmbH  Altonaer Poststraße 13 b  22767 Hamburg

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans 7-97 VE Rathausstraße / Ullsteinstraße in Berlin

Auftraggeber: Baugenossenschaft IDEAL eG Britzer Damm 55

12347 Berlin

Projektnummer: LK 2019.172 Berichtsnummer: LK 2019.172.1 Berichtsstand: 26.08.2020

Berichtsumfang: 34 Seiten sowie 5 Anlagen Projektleitung &

Bearbeitung: Antonia Hartleb, B. Sc.

Qualitätssicherung: Dipl.-Ing. (FH) Marion Krüger

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(3)

Inhaltsübersicht

1 Aufgabenstellung... 5

2 Arbeitsunterlagen ... 5

3 Berechnungsgrundlagen ... 6

4 Beurteilungsgrundlagen ... 7

4.1 Verkehr ... 7

4.2 Tiefgarage ... 8

5 Eingangsdaten ... 10

5.1 Verkehr ... 10

5.2 Tiefgarage ... 11

5.2.1 Tiefgaragenzufahrt ... 11

5.2.2 Garagentor ... 12

5.2.3 Lüftungsöffnungen der Tiefgarage ... 13

6 Berechnungsergebnisse und Bewertung ... 15

6.1 Verkehr ... 15

6.1.1 Verkehrslärm auf Planbebauung ... 15

6.1.2 Verkehrslärmerhöhung in der Nachbarschaft ... 15

6.2 Tiefgarage ... 18

6.2.1 Beurteilungspegel ... 18

6.2.2 Spitzenpegel ... 18

7 Sportlärm ... 18

8 Schallschutzempfehlungen ... 19

8.1 Maßnahmen zur Konfliktbewältigung des Verkehrslärms innerhalb des Plangebiets ... 19

8.2 Maßnahmen zur Konfliktbewältigung des Verkehrslärms außerhalb des Plangebiets ... 21

8.2.1 Städtebauliche oder aktive Maßnahmen ... 22

8.2.2 Passive Maßnahmen im Plangebiet ... 23

(4)

8.2.3 Passive Maßnahmen außerhalb des Plangebiets ... 26

8.3 Maßnahmen zur Konfliktbewältigung außerhalb des Plangebiets durch die Geräuschimmissionen der geplanten Tiefgarage ... 27

9 Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109:2018 ... 27

10 Fazit und Schallschutzempfehlungen ... 29

11 Anlagenverzeichnis ... 32

12 Quellenverzeichnis ... 33

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1 Aufgabenstellung

Die Baugenossenschaft IDEAL eG plant auf dem Eckgrundstück an der Kreuzung Rathausstraße / Ullsteinstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin den Neubau eines 6-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage. Zur Umsetzung des Planvorhabens soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-97 VE Rathaus- straße / Ullsteinstraße mit der Zweckbestimmung „Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe“ aufgestellt werden. Dabei ist das Gewerbe ausschließlich im Erdge- schoss vorgesehen. In dem vorliegenden Gutachten wird aufgrund der Zweckbe- stimmung aus schalltechnischer Sicht ein „Allgemeines Wohngebiet“ für die Beur- teilung der Geräuschimmissionen zugrunde gelegt.

Derzeit ist das Grundstück unbebaut und wird als teils öffentlicher und teils priva- ter Parkplatz genutzt.

In diesem Zusammenhang ist eine schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Geräuschbelastung durch den umliegenden Straßenverkehr auf das Bauvor- haben durchzuführen sowie die Verkehrslärmveränderung durch das Bauvorha- ben auf die Nachbarschaft zu untersuchen. Zusätzlich werden die Geräu-

schimmissionen der geplanten Tiefgarage auf die Plan- und Bestandsbebauung ermittelt.

2 Arbeitsunterlagen

Folgende Unterlagen standen für die Untersuchung zur Verfügung:

Tabelle 1: Bereitgestellte Unterlagen Art der Unterlagen Datei-

format Übersen-

dungsart Bereitgestellt von Datum

Beschreibung Plan- vorhaben, Nutzungs- konzept, Vermes- sungsplan

pdf E-Mail Baugenossenschaft IDEAL eG 27.05.2019

Vermessungsplan dwg E-Mail GfP Gesellschaft für Planung 09.07.2019 Gebäudemodell shp, tif E-Mail GfP Gesellschaft für Planung 19.07.2019 Bebauungsplan XIII-

194 / 166 / 43 pdf E-Mail GfP Gesellschaft für Planung 19.07.2019 Grundrisse und

Schnitte Plangebäude

pdf,

dwg E-Mail architektur- und ingenieurbüro r. lichtl

gmbh 05.02.2020

Lageplan pdf,

dwg E-Mail architektur- und ingenieurbüro r. lichtl

gmbh 07.02.2020

B-Plan Entwurf pdf E-Mail GfP Gesellschaft für Planung 30.03.2020 Verkehrsuntersuchung

(Stand: März 2020) pdf E-Mail StaadtPlan Ingenieur GmbH 31.03.2020

(6)

3 Berechnungsgrundlagen

Das Plangebiet und seine für die schalltechnischen Berechnungen maßgebliche Nachbarschaft wurden in einem 3-dimensionalen Schallausbreitungsmodell digital erfasst. Für die Berechnungen wurden die vorhandenen und geplanten Gebäude, die abschirmend oder reflektierend wirken, sowie die jeweiligen Schallquellen in ihrer Lage und Höhe aufgenommen.

Sämtliche Berechnungen (Emissions- und Immissionsberechnungen) wurden mit dem Programm SoundPLAN 8.0 der SoundPLAN GmbH durchgeführt.

Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßen erfolgten nach dem Teil- stückverfahren der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990“ - RLS-90 /1/. Die für die Straßen maßgeblichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, Oberflächen und Lichtsignalanlagen wurden entsprechend der genannten Grundlage beurteilt und bei den Berechnungen berücksichtigt. Entsprechend der Vorgaben des Berliner Leitfadens – Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017 /2/ erfolg- ten die Straßenverkehrsberechnungen mit der 3. Reflexionsordnung.

Die Ausbreitungsberechnungen der gewerblichen Immissionen erfolgte auf Grund- lage der „Sechsten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-

Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) /3/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ /4/ unter Berücksichtigung einer Mitwind-Wetterlage.

Die berechneten Beurteilungspegel für den Verkehrs- und Gewerbelärm an den maßgeblichen Immissionsorten wurden geschossgenau mit 0,5 m vor der Fassade ermittelt.

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4 Beurteilungsgrundlagen

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 7-97 VE Rathausstraße / Ullsteinstraße soll ein Gebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnen und wohnverträgliches Ge- werbe“ für das Plangebiet festgesetzt werden. Für die Beurteilung der Geräu- schimmissionen wird aus schalltechnischer Sicht ein Allgemeines Wohngebiet an- genommen.

Die Bebauungspläne XIII – 166 und XIII – 43 weisen nördlich, östlich und westlich zum Plangebiet weitere Allgemeine Wohngebiete aus.

4.1 Verkehr

Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet durch den Stra- ßenverkehrslärm erfolgt auf Grundlage der DIN 18005 /5/ in Verbindung mit dem Berliner Leitfaden – Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017 /2/.

Im Sinne einer lärmoptimierten Planung sollen die in der Tabelle 2 dargestellten Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 /5/ eingehalten werden.

Die in Tabelle 2 hervorgehobene Nutzung stellt den für die vorliegende Untersu- chung zu Grunde gelegten Bewertungsstandard dar.

Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN 18005 (Auszug) Nutzung

Orientierungswerte Tag

(6 - 22 Uhr)

Nacht (22 - 6 Uhr)

Reine Wohngebiete 50 dB(A) 40 dB(A)

Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 45 dB(A)

Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 50 dB(A)

Kern- und Gewerbegebiete 65 dB(A) 55 dB(A)

Idealerweise ist die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der

DIN 18005 anzustreben. Aus Sicht des Schallschutzes handelt es sich hierbei um gewünschte Zielwerte, jedoch nicht um Grenzwerte. Der Belang des Schallschut- zes ist bei der Abwägung, welche Maßgaben bei der Bewertung verbindlich ge- setzt werden, als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann.

Nach derzeitigem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbe- lastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungspegel, tags) an den Fassaden der Wohngebäude mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhö- hung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken. Der Sachverständigenrat für

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Umweltfragen (SRU) hat sich 2008 dafür ausgesprochen, dass bei Immissions- werten von 65 dB(A) LDEN und 55 dB(A) LNight Maßnahmen zur Lärmminderung durchzuführen sind, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen /6/. Diese Schwellenwerte stellen die 2. Stufe der Lärmminderungsplanung im Lärmaktions- plan Berlin 2019-2023 /7/ dar.

Oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ist die Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung /8/ erreicht und ent- spricht dem Schwellenwert der 1. Stufe der im Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023.

4.2 Tiefgarage

Die Beurteilung der Geräuschauswirkungen durch die geplante Tiefgarage auf die Nachbarschaft und die Planbebauung erfolgt anhand der „Sechsten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anlei- tung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)“ /3/.

In der TA Lärm /3/ wird bei der Beurteilung zwischen dem Tagzeitraum (6 - 22 Uhr) und dem Nachtzeitraum (22 - 6 Uhr) unterschieden, wobei für die Nacht die „lauteste Nachtstunde“ maßgeblich ist. Der Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Geräusche ist in der Regel sichergestellt, wenn die Schallbelastung durch Gewerbeanlagen (hier Tiefgarage) am maßgeblichen Im- missionsort die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 3 nicht überschreitet. Die zu- grunde gelegten Nutzungen für die vorliegende Untersuchung sind fett hervorge- hoben.

Tabelle 3: Beurteilungsgrundlage Gewerbe

Nutzung Immissionsrichtwerte TA Lärm

Tag Nacht

Reine Wohngebiete 50 dB(A) 35 dB(A)

Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 40 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 45 dB(A)

Urbane Gebiete 63 dB(A) 45 dB(A)

Gewerbegebiete 65 dB(A) 50 dB(A)

Anmerkungen:

Beurteilungszeiträume

Tag: 6:00 – 22:00 Uhr

Nacht (volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel): 22:00 – 6:00 Uhr

(9)

Tageszeiten mit besonderer Empfindlichkeit

Für folgende Zeiten ist in reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungs- gebieten und Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berück- sichtigen:

- an Werktagen: 6:00 – 7:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr

- an Sonn- und Feiertagen: 6:00 – 9:00, 13:00 – 15:00 und 20:00 – 22:00 Uhr

Der Zuschlag beträgt 6 dB. Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.

Seltene Ereignisse

Bei seltenen Ereignissen (an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden) betragen die Immissions- richtwerte für den Beurteilungspegel

- tags 70 dB(A)

- nachts 55 dB(A)

Einzelne Geräuschspitzen

Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten.

Die Immissionsrichtwerte innen dürfen um nicht mehr als 10 dB überschritten werden.

Bei seltenen Ereignissen dürfen die hierfür geltenden Immissionsrichtwerte durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen ...

- in Gewerbegebieten am Tag um nicht mehr als 25 dB und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB,

- in Kern-, Dorf- und Mischgebieten, in reinen und allgemeinen Wohngebieten bzw. Klein- siedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und für Krankenhäuser und Pflegeanstalten am Tag um nicht mehr als 20 dB und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB

... überschritten werden.

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5 Eingangsdaten 5.1 Verkehr

Entlang des Baugrundstücks verläuft östlich die Rathausstraße und südlich die Ullsteinstraße. Aus Gründen des Lärmschutzes besteht auf der Rathausstraße eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Der Abschnitt der Ullsteinstraße westlich der Rathausstraße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

Für Verkehrslärmuntersuchungen zu Bebauungsplänen ist eine Verkehrsprognose (2030) heranzuziehen. Die Verkehrsmengen der untersuchungsrelevanten Stra- ßen wurden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz er- mittelt und vom Verkehrsplanungsbüro „StaadtPlan Ingenieur GmbH“ weitergelei- tet. Die übermittelten durchschnittlichen werktäglichen Verkehrsstärken (DTVw) mit einem Schwerverkehrsanteil größer 3,5 t wurden für die vorliegende Untersu- chung in durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV) mit einem Schwerver- kehrsanteil größer 2,8 t gemäß der Umrechnungsfaktoren der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin /9/ umgerechnet.

Die Tag-Nacht-Verteilung der Verkehrsmengen auf den Straßen sowie die Zu- schläge für Lichtsignalanlagen wurden entsprechend der Vorgaben der RLS-90 /1/

vorgenommen.

Die Eingangsparameter und Emissionspegel für die umliegenden Straßen sind in Tabelle 4 als durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge aufgeführt.

Tabelle 4: Eingangsdaten und Emissionspegel Straße, Prognose 2030

Straße DTV p Straßen-

oberfläche

vzul Emissionspegel Lm,E

Tag Nacht

Kfz/Tag % km/h dB(A) dB(A)

Rathausstraße

nördlich Ullsteinstraße 18.825 4,8

Asphalt 50 tags 30 nachts

65 55

Rathausstraße

südlich Ullsteinstraße 17.928 4,8 64 54

Ullsteinstraße

westlich Rathausstraße 710 1,8

Asphalt

30 46 39

Ullsteinstraße

östlich Rathausstraße 7.172 4,8 50 60 53

Erläuterungen:

DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

p Schwerverkehrsanteil für den Tag- und Nachtzeitraum vzul zulässige Höchstgeschwindigkeit

(11)

Entsprechend der Verkehrsuntersuchung der StaadtPlan Ingenieur GmbH wird durch das Bauvorhaben ein Verkehrsaufkommen von 105 Kfz-Fahrten pro Tag verursacht. Das derzeitige Verkehrsaufkommen des öffentlichen Parkplatzes mit ca. 150 Kfz-Fahrten pro Tag würde mit Umsetzung des Bauvorhabens jedoch zu- künftig entfallen. Somit wird durch das geplante Bauvorhaben keine Verkehrszu- nahme laut dem Verkehrsgutachten erzeugt.

5.2 Tiefgarage

Im Zuge des Bauvorhabens ist eine Tiefgarage mit 51 Pkw-Stellplätzen für die Wohnnutzung geplant. Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage erfolgt über die süd- lich angrenzende Ullsteinstraße. Die Tiefgaragenrampe grenzt westlich an das Plangebäude und ist mit einer Steigung von 15 % vorgesehen. Die Fahrgassen- oberfläche der Tiefgarage sowie die Rampe sind aus WU-Beton mit einer rutsch- hemmenden Kunststoffbeschichtung (z.B. Epoxidharz) der Oberfläche geplant.

Die Tiefgarage soll eine Fläche von 1.083 m2 umfassen. Die Tiefgaragenhöhe be- trägt etwa 2,35 m. Das Tiefgaragentor ist mit einer Höhe von 2,3 m und einer Brei- te von 3,5 m vorgesehen.

Die Belüftung der Tiefgarage wird über 3 Lüftungsöffnungen und dem Tiefgara- gentor gewährleistet. Die Lüftungsöffnungen sind im Innenhof mit einer Höhe von 0,68 m geplant.

Als schalltechnisch relevant wurden folgende Schallquellen eingestuft und näher untersucht:

 Tiefgaragentor

 Tiefgaragenzufahrt

 Lüftungsöffnungen Tiefgarage

Die Lage der Schallquellen ist der Anlage 2a zu entnehmen.

5.2.1 Tiefgaragenzufahrt

Die Zufahrt zu den Tiefgaragen-Stellplätzen erfolgt über eine Rampe mit einer Steigung von 15 % aus Süden von der Ullsteinstraße.

Laut dem Verkehrsgutachten ist mit 105 Kfz-Fahrten über 24 Stunden durch das Planvorhaben zu rechnen. Angaben zur Tagesganglinie der Fahrbewegungen wurde jedoch nicht angegeben. Daher wurden, vom Worst-Case-Fall ausgegan- gen, die höheren Ansätze der „Bayerischen Parkplatzlärmstudie von 2007 (PLS 2007)“ /10/ gewählt. Nach dieser sind für Tiefgaragen von Wohnanlagen

0,15 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde im Tagzeitraum (6 – 22 Uhr) und 0,09 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde für die lauteste Nachtstunde anzuset- zen. Bei 51 Stellplätzen ergeben sich 99 Pkw-Bewegungen im Tagzeitraum au-

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ßerhalb der Ruhezeit (7 – 20 Uhr), 24 Pkw-Bewegungen innerhalb der Ruhezeit (6 – 7, 20 – 22 Uhr) und 4 Pkw-Bewegungen für die lauteste Nachtstunde.

Die Zu- und Ausfahrten der Garage durch Pkw wurden als Linienschallquelle mit einer Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h modelliert. Für diese Fahrten kann gemäß TÜV Nord Mobilität /11/ ein auf eine Stunde gemittelter, längenbezogener Schall- leistungspegel L’w,1h von 43 dB(A) angenommen werden.

Gemäß Parkplatzlärmstudie ist für die Steigung der Ausfahrt von 15 % ein Zu- schlag KStg von 6 dB zu vergeben.

Die Emissionsdaten für die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage sind in Tabelle 5 auf- geführt.

Tabelle 5: Emissionsdaten Zu-/ Ausfahrt Tiefgarage

Quelle Zeitraum Anzahl der Be-

wegungen

L’WA,1h

in dB(A)

KStg

in dB

Zu-/ Ausfahrt TGA ohne Steigung

7-20 Uhr 50

43 -

RZ 12

LNS 2

Ausfahrt TGA mit Steigung

7-20 Uhr 50

43 6

RZ 12

LNS 2

Erläuterungen:

L’WA,1h längenbezogener Schallleistungspegel, auf eine Stunde und 1 m - Wegelement umgerechnet

RZ Ruhezeit 6-7, 20-22 Uhr LNS lauteste Nachtstunde KStg Zuschlag für Steigung

Des Weiteren gibt die Parkplatzlärmstudie /10/ für kurzzeitige Geräuschspitzen aus dem Zu- und Abfahrtverkehr im Rampenbereich einen Spitzenschallleistungs- pegel von 94 dB(A) an, der im schalltechnischen Modell als Punktschallquelle im Rampenbereich berücksichtigt wurde.

5.2.2 Garagentor

Die Schallabstrahlung des geöffneten Garagentores bei Ein- und Ausfahrt der Pkw auf einer Tiefgaragenrampe wird nach Kapitel 8.3.2 der Parkplatzlärmstudie /10/

als flächenbezogener Schallleistungspegel wie folgt berechnet:

L”W,1h = 50 dB(A) + 10 lg(B*N)

B*N = Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stunde

Das Garagentor wird als Flächenschallquelle mit einem flächenbezogenen Schall- leistungspegel von 59 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der lautesten Nachtstunde

(13)

berücksichtigt. Hierbei wird eine Schallabstrahlung über ein ständig geöffnetes Garagentor simuliert. Die Schallabstrahlung wird gemäß Abschnitt 8.3.2 der Park- platzlärmstudie mit einer Richtcharakteristik bestimmt. Gegenüber der senkrech- ten Abstrahlungsrichtung zur Schallquelle wird seitlich der Schallquelle (90o zur senkrechten Richtung) ein um 8 dB geringerer Schallpegel modelliert.

Erfahrungsgemäß können insbesondere das Überfahren einer Regenrinne sowie die Betätigung eines elektrischen Garagentores relevant zum Gesamtpegel bei- tragen. Die Parkplatzlärmstudie führt dazu aus, dass...

 ... auf die schalltechnische Berücksichtigung einer Regenrinne verzichtet werden kann, wenn diese lärmarm ausgebildet wird. Das bedeutet eine eventuell vorgesehene Regenrinne ist zum Beispiel mit verschraubten Gusseisenplatten auszuführen, so dass sie akustisch nicht auffällig ist.

 ... auf die schalltechnische Berücksichtigung eines elektrischen Garagento- res verzichtet werden kann, wenn dieses dem Stand der Lärmminderungs- technik entspricht.

Bei den Prognosen wird dieser Stand der Technik grundsätzlich vorausgesetzt.

Daher werden weder Regenrinne noch ein auffälliges Garagentor berücksichtigt.

Die Eingangsdaten zum Garagentor sind in der Tabelle 6 dargestellt.

Tabelle 6: Emissionsdaten, Garagentor Tiefgarage

Quelle Zeitraum Fläche

in m²

Pkw-Bewegung je Stunde

L‘‘WA

in dB(A) Garagentor 6-22 Uhr

8 ~8 59

LNS ~5 57

Erläuterungen:

L“WA flächenbezogener Schallleistungspegel LNS lauteste Nachtstunde

5.2.3 Lüftungsöffnungen der Tiefgarage

Die Schallemissionen ausgehend von den Lüftungsöffnungen der Tiefgarage wer- den anhand des Innenschallpegels bestimmt.

Die Tiefgarage umfasst ca. 1.083 m2 Nettogrundfläche und hat eine Höhe von ca.

2,35 m. Unter der Annahme, dass die Raumbegrenzungsflächen aus Beton be- stehen, wird in der Tiefgarage eine Nachhallzeit von 2 Sekunden angenommen.

Sofern die Tiefgarage nicht völlig leer steht und sich zusätzliche absorbierende Elemente in der Tiefgarage befinden, würde die Nachhallzeit geringer ausfallen.

Der Bestimmung des Innenpegels liegt der Schallleistungspegel des Parkplatzver- kehrslärms zu Grunde. Die Berechnung der Geräuschemissionen des Parkplatzes erfolgt anhand der Parkplatzlärmstudie /10/. Für einen Parkplatz mit beschichteten

(14)

WU-Beton (akustisch wirksam wie Asphalt) wird ein Zuschlag für die Parkplatzart KPA von 0 dB und ein Zuschlag für die Impulshaltigkeit KI von 4 dB berücksichtigt.

Entsprechend der zuvor beschriebenen Pkw-Bewegungen errechnet sich für den Parkplatz der Tiefgarage ein Schallleistungspegel von 80 dB(A) im Tagzeitraum sowie 78 dB(A) in der lautesten Nachtstunde.

Der Innenpegel in der Tiefgarage wird gemäß der nachstehenden Formel abge- schätzt:

LI = Lw+14+10 log(T/V)

mit:

LI = Innenpegel in dB(A)

Lw = Schallleistungspegel Parkplatz in dB(A) T = Nachhallzeit in s

V = Volumen Tiefgarage in m3

Hieraus errechnet sich ein Innenpegel von 63 dB(A) für den Tag und 78 dB(A) für die lauteste Nachtstunde. Die Lüftungsöffnungen werden als Flächenschallquelle modelliert. Die Raumbedingungen gemäß DIN EN 12354-4, Tabelle B.1, werden mit C = -3 dB angesetzt /12/.

Als Spitzenpegel an den schallabstrahlenden Außenbauteilen wurde das Pkw- Türenschlagen auf den Parkplätzen berücksichtigt. Gemäß Parkplatzlärmstudie wird für das Pkw-Türenschlagen ein Spitzenpegel von 100 dB(A) angegeben. In Abhängigkeit von dem Abstand zur Öffnung (hier ca. 4 m) wird der Spitzenpegel an der Öffnung unter Berücksichtigung einer halbkugelförmigen Abstrahlung mit der folgenden Formel abgeschätzt:

LWA,max,Öffnung = LWA,max,Türenschlagen -8 - 20 log(r) + 10 log(1 m²)

mit:

LWA,max = Spitzenpegel

r = Abstand der Schallquelle zur Öffnung (hier: ca. 4 m)

Die Emissionsdaten der relevanten Lüftungsöffnungen der Tiefgarage sind in Tabelle 7 aufgelistet.

Tabelle 7: Emissionsdaten, Lüftungsöffnungen Tiefgarage Quelle Zeitraum Fläche

in m² Anzahl LI

in dB(A)

Cd

in dB

LWA,max

in dB(A) Lüftungsöff-

nung

6-22 Uhr

1,5 3 63

-3 80

LNS 61

Erläuterungen:

LI Innenpegel LWA,max Spitzenpegel Cd Raumkorrektur LNS lauteste Nachtstunde

(15)

6 Berechnungsergebnisse und Bewertung 6.1 Verkehr

6.1.1 Verkehrslärm auf Planbebauung

Die ermittelten Beurteilungspegel für den Straßenverkehrslärm an der Planbebau- ung sind in Anlage 1b für den Tag- und Nachtzeitraum als Fassadenpegelplan dargestellt. Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 /5/ für Allge- meine Wohngebiete von 55 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts sind fett hervorge- hoben.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass am Plangebäude im Nahbereich zur Kreuzung Rathausstraße / Ullsteinstraße Beurteilungspegel bis zu 71 dB(A) tags und bis zu 62 dB(A) nachts prognostiziert werden. Die juristisch anerkannten Schwellen der Gesundheitsgefährdung /8/ von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) wer- den an der zur Rathausstraße zugewandten Ostfassade des Plangebäudes er- reicht bzw. um bis zu 2 dB überschritten.

An der straßennahen Nordfassade des Plangebäudes werden die Schwellenwerte der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung /7/ von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts erreicht und teilweise um 1 dB überschritten. Auch an der zur Ullsteinstraße aus- gerichteten Südfassade werden zum Teil die Schwellenwerte der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung erreicht und im kreuzungsnahen Bereich sogar überschritten.

Einzig an der lärmabgewandten Westfassade werden die Orientierungswerte der DIN 18005 eingehalten. An der weiteren im Innenhof liegenden Nordfassade wer- den geringe Überschreitungen des Orientierungswertes von 2 dB am Tag wie auch in der Nacht ermittelt.

6.1.2 Verkehrslärmerhöhung in der Nachbarschaft

Entsprechend des Verkehrsgutachtens der StaadtPlan Ingenieur GmbH werden durch das Planvorhaben keine zusätzlichen Verkehre auf öffentlichen Straßen er- zeugt. Da das Plangebiet bisher unbebaut ist, werden zusätzliche Reflexionen bei Umsetzung des Planvorhabens und somit eine Erhöhung des Verkehrslärms in der Nachbarschaft hervorgerufen.

Zur Abschätzung der Auswirkungen der Reflexionen durch das Bauvorhaben auf die Nachbarschaft wurden die Verkehrsimmissionen der Prognose für das Jahr 2030 für die Bestandssituation ohne Planvorhaben (Nullfall) und für den Planfall mit Umsetzung des Planvorhabens untersucht und verglichen.

Als maßgebliche Nachbarschaft wurden die bestehenden Wohngebäude auf den gegenüberliegenden Straßenseiten bzw. die angrenzenden Wohngebäude zum Planvorhaben entlang der Rathausstraße und der Ullsteinstraße berücksichtigt.

(16)

Die ermittelten Beurteilungspegel zum Straßenverkehrslärm mit dem Vergleich Prognose Nullfall und Planfall sind in Tabelle 8 aufgeführt. Die Lage der bespiel- haften Immissionsorte in der Nachbarschaft ist der Anlage 1a zu entnehmen.

Überschreitungen des Orientierungswertes der DIN 18005 /5/ für Allgemeine Wohngebiete sind fett hervorgehoben. Zudem sind die Überschreitungen der Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut SRU /6/ dunkelrot und Überschreitun- gen der juristisch anerkannten Schwelle der Gesundheitsgefährdung /8/ rot mar- kiert.

Tabelle 8: Vergleich Beurteilungspegel Prognose Nullfall und Planfall

Immissions- ort

Stock- werk

Gebietsein- stufung

Lr Nullfall in dB(A)

Lr Planfall in dB(A)

Differenz in dB Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

IO1 Ullsteinstr.

184

4.OG

WA

61,2 52,0 57,7 48,6 -3,5 -3,4

3.OG 60,7 51,5 57,3 48,2 -3,4 -3,3

2.OG 60,1 51,0 56,9 47,9 -3,2 -3,1

1.OG 59,6 50,5 56,5 47,5 -3,1 -3,0

EG 59,1 50,1 56,1 47,2 -3,0 -2,9

IO2 Ullsteinstr.

181

4.OG

WA

63,5 54,3 62,9 53,9 -0,6 -0,4

3.OG 63,2 54,1 62,7 53,7 -0,5 -0,4

2.OG 62,7 53,6 62,2 53,2 -0,5 -0,4

1.OG 62,1 53,1 61,5 52,7 -0,6 -0,4

EG 61,4 52,5 60,9 52,1 -0,5 -0,4

IO3 Ullsteinstr.

181

4.OG

WA

67,3 58,0 67,2 57,9 -0,1 -0,1

3.OG 67,3 58,0 67,2 57,9 -0,1 -0,1

2.OG 67,2 57,9 67,1 57,8 -0,1 -0,1

1.OG 67,0 57,6 66,8 57,5 -0,2 -0,1

EG 65,9 56,6 65,7 56,5 -0,2 -0,1

IO4 Ullsteinstr.

179

4.OG

WA

71,5 62,0 71,7 62,2 0,2 0,2

3.OG 71,8 62,4 71,9 62,5 0,1 0,1

2.OG 72,1 62,6 72,2 62,7 0,1 0,1

1.OG 72,2 62,8 72,3 62,9 0,1 0,1

EG 72,0 62,6 72,1 62,7 0,1 0,1

(17)

Immissions-

ort Stock-

werk Gebietsein- stufung

Lr Nullfall in dB(A)

Lr Planfall in dB(A)

Differenz in dB Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

IO5 Rathausstr.

99

7.OG

WA

67,8 58,2 68,4 58,8 0,6 0,6

6.OG 68,1 58,4 68,7 59,1 0,6 0,7

5.OG 68,4 58,7 68,9 59,3 0,5 0,6

4.OG 68,6 59,0 69,1 59,5 0,5 0,5

3.OG 68,8 59,2 69,3 59,6 0,5 0,4

2.OG 69,0 59,3 69,4 59,7 0,4 0,4

1.OG 69,0 59,2 69,3 59,6 0,3 0,4

EG 68,4 58,7 68,7 59,0 0,3 0,3

IO6

Rathausstr. 1

6.OG

WA

65,0 55,5 64,5 54,9 -0,5 -0,6

5.OG 65,2 55,6 64,7 55,1 -0,5 -0,5

4.OG 65,3 55,7 64,8 55,2 -0,5 -0,5

3.OG 65,4 55,8 65,0 55,3 -0,4 -0,5

2.OG 65,4 55,7 65,0 55,3 -0,4 -0,4

1.OG 65,3 55,6 64,9 55,2 -0,4 -0,4

EG 64,9 55,2 64,6 54,8 -0,3 -0,4

Erläuterung:

Lr Beurteilungspegel

Die Ergebnisse der Berechnungen zu den Verkehrslärmeinwirkungen in der Nachbarschaft zeigen, dass im Null- wie auch im Planfall an allen untersuchten Immissionsorten die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohnge- biete und bis auf IO 1 und IO 2 auch die Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut SRU /6/ von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts überschritten werden. An den Immissionsorten in der Ullsteinstraße 181 und 184 (IO 1, IO 2 und IO 3) sowie der Rathausstraße 1 (IO 6) werden im Planfall durch die Errichtung des Plangebäudes und der damit verbundenen Abschirmung von der Rathausstraße eine Verbesse- rung der schalltechnischen Situation mit Pegelminderungen von 0,1 bis 3,5 dB ermittelt. Am IO 5 in der Rathausstraße 99 werden Pegelerhöhungen von bis zu 0,6 dB tags und bis 0,7 dB nachts prognostiziert. Die juristisch anerkannte Schwel- le der Gesundheitsgefährdung /8/ wird jedoch nicht überschritten. Im Kreuzungs- bereich Rathausstraße / Ullsteinstraße (IO 4) werden im Null- wie auch im Planfall Überschreitungen der juristischen Schwelle der Gesundheitsgefährdung mit Beur- teilungspegeln von bis zu 72 dB(A) tags und 63 dB(A) nachts prognostiziert. Im Planfall werden die Beurteilungspegel aufgrund der zusätzlichen Reflexionen um bis zu 0,2 dB am Tag und in der Nacht erhöht.

(18)

6.2 Tiefgarage

Die Berechnungsergebnisse zu den gewerblichen Geräuschimmissionen ausge- hend von der geplanten Tiefgarage in der schutzbedürftigen Wohnnachbarschaft und am Plangebäude sind in Anlage 2b als Fassadenpegelplan für den Tag (6 – 22 Uhr) und die lauteste Nachtstunde dargestellt.

6.2.1 Beurteilungspegel

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass am Tag wie auch in der lautesten Nachtstunde die Richtwerte der TA Lärm /3/ für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts an der Plan- wie auch an der Bestandsbebau- ung unter den getroffenen Annahmen sicher eingehalten werden.

6.2.2 Spitzenpegel

Unter den in Kapitel 5.2 genannten Spitzenschallereignissen werden Maximalpe- gel von bis zu 60 dB(A) am Plangebäude und bis zu 61 dB(A) an der benachbar- ten Wohnbebauung ermittelt. Nach der TA Lärm /3/ dürfen die Spitzenschallpegel die Immissionsrichtwerte nicht mehr als 30 dB am Tag und 20 dB in der Nacht überschreiten. An allen untersuchten Immissionsorten wird das Spitzenpegel- Kriterium am Tag sicher eingehalten. Nachts jedoch wird an 2 Immissionspunkten an der Bestandsbebauung in der Ullsteinstraße im Nahbereich zur Tiefgaragen- ausfahrt eine geringfügige Überschreitung von 1 dB ermittelt. Maßgeblich sind die Spitzenpegel aufgrund der beschleunigten Anfahrt auf der Tiefgaragenrampe.

(Hinweis: Zur Lösung dieses Konfliktes sieht die aktuelle Gebäudeplanung eine Überdachung bzw. Einhausung der Tiefgaragenrampe vor.)

7 Sportlärm

Südwestlich des Planvorhabens und südlich der Ullsteinstraße besteht eine Sport- anlage der sportlichen Vereinigung Blau-Weiß 1890 Berlin e.V.. Unmittelbar an die Sportanlage grenzen Wohngebäude in nördlicher, östlicher und südlicher Richtung an. In der vorliegenden Untersuchung wurde auf die detaillierte Betrachtung der Geräuschimmissionen der Sportanlage auf das Planvorhaben verzichtet, da die bestehende Wohnbebauung eine geringere Entfernung zur Sportanlage als die Planbebauung aufweist. Aufgrund der dichten Lagebeziehung zwischen Sportan- lage und bestehenden Wohnbebauung ist davon auszugehen, dass die Geräu- schimmissionen der Sportanlage wohnverträglich sind.

(19)

8 Schallschutzempfehlungen

8.1 Maßnahmen zur Konfliktbewältigung des Verkehrslärms in- nerhalb des Plangebiets

Das Plangebiet ist durch die Rathausstraße erheblich mit Verkehrslärm belastet.

Der Lärmkonflikt ist im Bebauungsplanverfahren zu lösen, indem ein geeignetes Schallschutzkonzept erarbeitet wird. Die Priorisierung möglicher Maßnahmen ist im Folgenden dargestellt:

 Einhaltung von hinreichenden Abständen und Gliederung der Baugebiete nach dem Trennungsgrundsatz (§ 50 BImSchG)

 Prüfung weiterer aktiver und städtebaulicher Lärmschutzmaßnahmen:

o Errichtung baulicher Anlagen für den Schallschutz wie z. B. Lärm- schutzwand/ -wall

o Maßnahmen bzgl. der Bauweise, Baukörperanordnung und/oder - stellung (lärmrobuste städtebauliche Struktur)

 Prüfung passiver Lärmschutzmaßnahmen:

o lärmoptimierte Grundrissgestaltung

o besondere Fensterkonstruktionen, bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung und/oder Lüftungseinrichtungen

o baulicher Schallschutz von geschlossenen Außenbauteilen Das Trennungsgebot wird im Rahmen dieser Untersuchung nicht näher unter- sucht. Es wird davon ausgegangen, dass dies Gegenstand der städtebaulichen Abwägung ist. Die zulässige Blockrandbebauung rückt unmittelbar an die Rat- haus- und Ullsteinstraße heran, sodass die schalltechnische Belastung an den Baugrenzen hoch ist. Zudem wird die Mehrfachreflexion erhöht, je dichter die künf- tigen und vorhandenen Gebäude zusammen stehen (Abstand zur Bestandsbe- bauung: Rathausstraße ca. 36 m und Ullsteinstraße ca. 22 m). Mit einer Erhöhung des Abstandes der Bebauung von den Straßen (insbesondere der Rathausstraße) würde sich auch der Beurteilungspegel verringern.

Aktiver Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden ist im Plangebiet aufgrund der räumlichen Nähe des Plangebäudes zur Straße nicht umsetzbar. Eine Geschwin- digkeitsbeschränkung auf 30 km/h könnte für die Rathausstraße im Tagzeitraum vorgenommen werden. Auf der Ullsteinstraße westlich der Rathausstraße sowie im Nachtzeitraum für die Rathausstraße besteht bereits eine Geschwindigkeitsbe- grenzung auf 30 km/h. Durch eine Geschwindigkeitsreduzierung im Tagzeitraum auf der Rathausstraße könnten die Beurteilungspegel unterhalb der juristisch an- erkannten Gesundheitsgefährdungsschwelle von 70 dB(A) gesenkt werden. Der nächtliche Konflikt könnte z. B. durch die Umsetzung einer lärmarmen Fahrbahn- oberfläche entlang der Rathausstraße verringert werden.

(20)

Maßnahmen zum Schutz vor Lärm bzgl. der Bauweise, Baukörperanordnung und/oder -stellung (lärmrobuste städtebauliche Struktur) wurde bei der städtebau- lichen Planung bereits berücksichtigt und mit einer Blockrandbebauung entlang der Straßenwege zur Schaffung einer lärmabgewandten Gebäudeseite umgesetzt.

Am Blockinnenbereich werden größtenteils die Beurteilungsmaßstäbe der DIN 18005 /5/ für Allgemeine Wohngebiete eingehalten bzw. nur geringfügig über- schritten. Hier sind nach gutachterlicher Auffassung somit gesunde Wohnverhält- nisse gewährleistet.

Als weitere Möglichkeit in der Prüfkaskade sowie in Ergänzung kommt die schall- optimierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeigneter Schalldämmung der Fassaden / Fenster in Betracht.

An den Fassadenteilen, die Beurteilungspegel von ≥ 65 dB(A) tags bzw.

≥ 55 dB(A) nachts (Schwellenwerte der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung /7/) auf- weisen, ist eine Prüfung einer lärmoptimierten Grundrissgestaltung notwendig.

Ziel der Grundrissregelung ist in erster Linie, in jeder Wohnung zumindest eine Mindestanzahl der Aufenthaltsräume der Wohnungen (z.B. mindestens die Hälfte) zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren.

In den Eckbereichen / Eckwohnungen, deren Aufenthaltsräume mit den Fenstern nur zu lärmbelasteten Verkehrswegen ausgerichtet sind und bei denen eine lärm- abgewandte Grundrissorientierung nicht möglich ist, müssen Festsetzungen zu besonderen Fensterkonstruktionen oder andere bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung zur Gewährleistung eines gesunden Nachtschlafes bei teilgeöffneten Au- ßenbauteilen getroffen werden.

Zum Schutz der dem Wohnen zugeordneten Außenwohnbereiche (Balkone, Ter- rassen, Loggien, etc.) müssen ab einem Beurteilungspegel von >65 dB(A) tags eine verglaste Ausführung des Außenwohnbereiches oder geeignete andere Maßnahmen gleicher Wirkung durchgeführt werden. Wenn zwei Außenwohnberei- che zu einer Wohnung gehören, ist es ausreichend, wenn einer der beiden Au- ßenwohnbereiche im Bereich unterhalb von 65 dB(A) liegt.

Unter Berücksichtigung der durch den Verkehrslärm sowohl in der Tag- als auch in der Nachtzeit verursachten Überschreitungen der Orientierungswerte der

DIN 18005 /5/ sind zudem Festsetzungen zum passiven Lärmschutz notwendig, wenn der gesetzliche Schallschutz nicht bereits durch die gesetzlich vorgeschrie- bene Wärmedämmung erreicht wird. Das heißt, ab Beurteilungspegeln von 58 dB(A) tags und von 53 dB(A) nachts für Aufenthaltsräume von Wohnungen oder von 63 dB(A) für Büroräume sollen durch passive Schallschutzmaßnahmen angestrebte Innenpegel (35 dB(A) tags / 30 dB(A) nachts für Wohnen sowie 40 dB(A) tags für Büro) gewährleistet werden.

(21)

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass an den straßenzugewandten Fassaden des Bauvorhabens ausgehend von den umliegenden Verkehrswegen Nachtbeurtei- lungspegel von ≥ 45 dB(A) vorliegen. Herkömmliche Fenster weisen in gekippt geöffneter Stellung eine Dämmwirkung von maximal 10 - 15 dB auf. Liegen vor der Gebäudefassade Nachtbeurteilungspegel von deutlich über 45 dB(A) vor, wird der angestrebte Innenraumpegel von 30 dB(A) bei teilgeöffnetem Fenster bereits überschritten. Aus gutachterlicher Sicht ist je Wohneinheit mindestens ein schutz- bedürftiger zum Schlafen geeigneter Aufenthaltsraum (bei Wohnungen mit bis zu zwei Aufenthaltsräumen) bzw. die Hälfte der schutzbedürftigen zum Schlafen ge- eigneten Aufenthaltsräume (bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen) mit schallgedämmten Lüftungsmöglichkeiten oder besonderen Fensterkonstruktio- nen oder baulichen Maßnahmen gleicher Wirkung auszustatten, so dass ein Beur- teilungspegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit in den Räumen nicht über- schritten wird. Da das Wohnen bei teilgeöffnetem Fenster nach Lärmwirkungsfor- schung zur Erreichung der Wohnqualität wichtig ist, ist in Abhängigkeit vom fassa- den- und stockwerksbezogenen Nachtbeurteilungspegel der Einhaltung des ange- strebten Innenraumpegels durch besondere Fensterkonstruktionen oder bauliche Maßnahmen gleicher Wirkung, welche einen Beurteilungspegel von 30 dB(A) nachts in den Räumen auch bei teilgeöffnetem Fenster sicherstellen, gegenüber schallgedämmten Lüftungsmöglichkeiten der Vorzug einzuräumen. Nach gut- achterlicher Auffassung wird die Schwelle für das Einsetzen einer deutlichen Überschreitung von 45 dB(A) bei > 50 dB(A) nachts gesehen.

8.2 Maßnahmen zur Konfliktbewältigung des Verkehrslärms außerhalb des Plangebiets

Durch das Planvorhaben wird für die benachbarte bestehende Bebauung in der Ullsteinstraße 181 und 184 sowie der Rathausstraße 1 eine Verbesserung der schalltechnischen Situation hervorgerufen. Aufgrund der Abschirmung durch das Plangebäude kann eine Pegelreduzierung von 0,1 bis zu 3,5 dB erzielt werden (vgl. IO 1, IO 2, IO 3 und IO 6).

Östlich des Plangebäudes werden an der Bestandsbebauung in der Rathausstra- ße (IO 5) Pegelerhöhungen von bis zu 0,7 dB durch die Reflexionen aufgrund des künftigen Baukörpers hervorgerufen. Es besteht ein hohes Abwägungserfordernis, da die Pegelerhöhungen oberhalb der Gesundheitsgefährdungsschwelle des SRU /6/ von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen.

Ein besonderes Abwägungserfordernis besteht bei den Pegelerhöhungen an der südöstlich des Plangebiets gelegenen Bestandsbebauung im Kreuzungsbereich (IO 4), wo in der Bestandssituation bereits eine Vorbelastung vorliegt, die als ge- sundheitsgefährdend (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und als Eigentums(-substanz)ver- letzung (Art. 14 Abs. 1 GG) anzusehen sind. In der Rechtsprechung wird i.d.R.

davon ausgegangen, dass hierfür als Schwellenwerte Beurteilungspegel von

(22)

70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts anzusetzen sind. Im Bebauungsplan besteht bei Überschreitung dieser Schwellenwerte nur noch ein geringer Abwägungsspiel- raum. Dies ist an der Rathausstraße Nr. 98 der Fall.

Laut dem Berliner Leitfaden – Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung /2/

wird für die Pegelerhöhungen in der Rathausstraße ein hohes bzw. besonderes Abwägungserfordernis gesehen, weshalb Festsetzungen zu geeigneten planinter- nen oder Regelungen zu planexternen Maßnahmen (z.B. durch Vertrag) zu prüfen sind, beispielsweise:

1. städtebauliche (z.B. Gebäudestellung) oder aktive Maßnahmen (z.B. lärmarme Fahrbahnbeläge)

2. passive Maßnahmen im Plangebiet (z.B. strukturierte, „abgewinkelte“ oder schallabsorbierende Fassaden)

3. passive Maßnahmen außerhalb des Plangebiets (z.B. Finanzierung des Ein- baus von Schallschutzfenstern)

Technisch umsetzbare und wirkungsvolle Maßnahmen werden im Folgenden ge- prüft.

8.2.1 Städtebauliche oder aktive Maßnahmen

Wirksame Minderungsmaßnahmen im Bereich der Rathausstraße bestehen grundsätzlich durch Aufbringung lärmmindernder Asphalte oder Geschwindig- keitsbegrenzungen im Tagzeitraum. Allerdings eröffnet das Regelwerk der RLS-90 nur die Möglichkeit lärmmindernde Straßenoberflächen mit akustischen Minde- rungswerten für Außerortsstraßen mit Geschwindigkeiten >60 km/h in Ansatz zu bringen. Es existieren jedoch bereits lärmarme Fahrbahnoberflächen, die auch bei innerstädtischen Geschwindigkeiten wirksam sind. Auf Erprobungsstrecken in Ber- lin wurden Minderungspotentiale von 3 bis 5 dB je nach Schwerverkehrsanteil in Bezug auf die vorherige Oberfläche ermittelt. In der RLS-90 sind dafür jedoch kei- ne Korrekturwerte DStrO für die Fahrbahnoberfläche zugeordnet, sodass eine rech- nerische Berücksichtigung der Lärmminderungswirkung in der schalltechnischen Berechnung formal nicht möglich ist. Durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Rathausstraße im Tagzeitraum von 50 km/h auf 30 km/h würde ein Minderungspotential von etwa 2 bis 3 dB erreicht werden.

Ein Abrücken der Bebauung bzw. Baugrenze von der Rathausstraße würde zu einer geringfügigen Verringerung der Reflexionseinflüsse führen. Jedoch müsste die Bebauung auf mindestens den doppelten Abstand abrücken, um die Reflexi- onswirkung zu halbieren. Eine Verringerung der Reflexionen kann auch durch die Umsetzung einer Arkade mit zurückgesetztem Erdgeschoss in der Rathausstraße erreicht werden.

(23)

8.2.2 Passive Maßnahmen im Plangebiet

Sonstige Maßnahmen zur Verminderung der durch Reflexion ausgelösten Pe- gelerhöhungen (an IO 5) stellen z.B. hochabsorbierende Schallschutzwände zwi- schen den Schallquellen und den reflektierenden Gebäuden bzw. auf dem Aus- breitungsweg des reflektierten Schalls dar.

Um die Reflexionen auf die gegenüberliegende Seite zu reduzieren, kommen Maßnahmen in Frage, welche die Absorptionsgrade der geplanten Ostfassaden an der Rathausstraße erhöhen.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Absorption nicht in ganzer Höhe der Fas- sade verbessert werden muss. Die notwendige Höhe der schallabsorbierenden Maßnahmen ergibt sich aus der geometrischen Verfolgung der Schallstrahlen (► Abbildung 1).

ab so rb ie re nd

Abbildung 1: Notwendige Höhe der absorbierenden Fassadenteile

Die genaue notwendige Höhe der absorbierenden Fassadenverkleidung oder -gestaltung lässt sich aus der Lage der Fahrstreifen, der genauen Geometrie der Gebäude und der nach den RLS-90 /1/ angenommenen Höhe der Schallquelle von 0,5 m über Fahrbahnoberfläche ermitteln. Hierdurch ergibt sich ein überschlä- giger Wert von ca. 50 % der Höhe der gegenüberliegenden Bebauung.

Ein Reflexionsverlust von 1 dB für eine herkömmliche Fassade nach RLS-90 /1/

entspricht einem Schallabsorptionsgrad von ca. αs = 0,2. Jedoch die meisten her- kömmlichen Fassadenmaterialien (z.B. Beton, Putz auf Mauerwerk oder Back- stein) liegen deutlich unter diesem Wert. Durch die Gestaltung einer Klinkerfassa- de und den Einsatz von strukturierten Oberflächen lässt sich die Schallabsorption auf αs = 0,4 erhöhen. Der Reflexionsverlust (allein der Oberfläche, ohne Effekte der Fassadengestaltung wie etwa Erker, Fensternischen etc.) steigt auf bis zu

(24)

2 dB. In der Berechnungsvorschrift RLS-90 /1/ werden für stark gegliederte Fas- saden darüber hinaus auch Absorptionswerte von 2 dB genannt.

Alternativ zu glatten Fassaden aus Beton oder verputzten Klinkern können auch Hohllochziegel oder spezielle Akustikziegel vor bestehenden oder neuen Außen- wänden vorgesehen werden. So sind in der DIN 18041 /13/ für ein Mauerwerk aus Hohllochziegeln mit sichtbaren Löchern (6 cm vor Massivwand, Hohlraum leer) für die Schallabsorption Werte von bis zu 3,5 dB angegeben. Es wird also nur der reflektierte Schall um 3,5 dB reduziert (ohne Fensteranteil). Der Direktschall, der den Hauptanteil am Beurteilungspegel ausmacht, gelangt weiterhin unvermindert zum Immissionsort.

Für einen Akustikklinker (z.B. Keller AG) liegen ausschließlich Schallabsorptions- werte für die Verwendung in einer Schallschutzwand vor. Hierbei ist hinter den Klinkern noch eine 80 mm dicke Lage von Glaswolle vorgesehen. Die

Schallabsorption erreicht ab 250 Hz Werte von αs = 1,0 (hochabsorbierend, Schallabsorptionsverlust 8 dB).

Neben Akustikplatten für den Inneneinsatz gibt es auch wenige Akustikplatten, die für den Außeneinsatz angeboten werden. Ein Beispiel ist die Akustikplatte Ceresit CA 82, die mit einer Oberflächenbeschichtung für den Außeneinsatz nutzbar ist.

Die zusätzlichen Kosten werden mit etwa 200 € bis 350 € netto pro m2 geschätzt.

Angegeben werden Schallabsorptionsgrade von αs = 0,2 für 125 Hz, αs = 0,6 für 250 Hz sowie αs = 1,0 für Frequenzen ab 500 Hz. Insgesamt kann eine so gestal- tete Oberfläche als absorbierend, ab mittleren Frequenzen (500 Hz) als hochab- sorbierend betrachtet werden. Bei einem Schallabsorptionsgrad von αs = 0,6 be- trägt die Reflexionsminderung bereits 4 dB, ab αs = 0,85 sind 8 dB anzusetzen.

Abbildung 2 zeigt ein Beispiel einer gebauten witterungsbeständigen Fassade mit Schallabsorptionseigenschaften. Der Absorptionsverlust dieser gelochten

Blechelemente beträgt mindestens 4 dB.

(25)

Abbildung 2: Lochblech mit dahinter befindlichem Absorptionsmaterial

Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass Gebäude nur bis zu einem begrenzten Maß absorbierend ausgeführt werden können. In der Regel weisen Gebäude ei- nen Fenster- und Türenanteil von 20 % bis 40 % auf, der nicht absorbierend aus- geführt werden kann. Selbst bei hochabsorbierender Ausgestaltung der Fassade (Absorptionsgrad -8 dB) ist somit bestenfalls von einer insgesamt absorbierenden Fassade auszugehen (Absorptionsgrad -4 dB). Bei einer absorbierenden (Absorp- tionsgrad -4 dB) bzw. gegliederten Fassadengestaltung ist von einem Absorpti- onsgrad von insgesamt -2 dB auszugehen. Die Mehrbelastung kann hierdurch jedoch kaum nachweisbar gesenkt werden. Somit ist diese Maßnahme aus akusti- scher Sicht als nur bedingt zielführend anzusehen.

Auch bei Ansatz einer insgesamt absorbierenden Fassade (z.B. akustisch wirk- same Laibungen und Fassade (Lochbleche) mit αs = 0,4 - 0,6) und einem Absorp- tionsgrad von insgesamt -4 dB könnte die Zusatzbelastung für die gegenüberlie- genden Wohngebäude weniger als halbiert werden. Nur bei Ansatz einer insge- samt hochabsorbierenden Fassade könnte die Mehrbelastung deutlich gesenkt werden. Die ist aufgrund des notwendigen Fensteranteils jedoch schwerlich reali- sierbar.

(26)

8.2.3 Passive Maßnahmen außerhalb des Plangebiets

Eine weitere Möglichkeit ist die Ausstattung der betroffenen vorhandenen Wohn- gebäude (IO 4) mit passiven Schallschutzmaßnahmen, sofern diese aufgrund der Vorbelastung nicht ohnehin schon vorhanden sind. Unter passiven Schallschutz- maßnahmen sind insbesondere Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüf- tungseinrichtungen zu verstehen.

Darüber hinaus wird auf das Berliner Schallschutzfensterprogramm verwiesen. Es ist ein Baustein des Lärmaktionsplans, dessen Strategie es ist, durch Vorbeugung und Lärmminderung an der Quelle Verkehrslärm in Berlin zu reduzieren. Es kann jedoch nicht an allen Straßen durch Verkehrsplanung und -steuerung bzw. durch Schallschutzwände, Fahrbahnsanierungen oder andere Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes eine ausreichende Lärmminderung erreicht werden. Überall dort, wo auch künftig die Schwellenwerte des aktuellen Lärmaktionsplans überschritten werden (tagsüber 70 Dezibel oder nachts 60 Dezibel), kommen sogenannte pas- sive Maßnahmen wie die Verbesserung der Schalldämmung der Fenster in Be- tracht. Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch), an denen in den nächsten Jahren keine aktiven Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden können, hat das Land Berlin deshalb ein Schallschutzfensterprogramm aufgelegt, da es die Fenster sind, über die der Ver- kehrslärm in die Wohnungen eindringt.

Pegelunterschiede am Immissionsort 4 von bis zu 0,2 dB können zudem gut- achterlich als abwägbar angesehen werden, da nach dem Stand des Wissens zur Wahrnehmung von Pegeldifferenzen der hörbare Unterschied im Lautheitsempfin- den zweier Geräusche bei 1 dB liegt. Pegelunterschiede unter 1 dB sind somit nicht wahrnehmbar. Darüber hinaus sind im Rahmen der Prognoseberechnung verfahrensimmanente Toleranzen (Prognoseungenauigkeiten z.B. durch Rundung oder unterschiedlich verlaufende Iterationsprozesse) im Bereich von bis zu 0,5 dB möglich. Im Bereich dieser marginalen Pegelerhöhungen ist der gerichtlich gefor- derte eindeutige Ursachenzusammenhang zum Anschluss des Plangebietes somit nicht gegeben. Zwar ist die rechnerische Erhöhung des Beurteilungspegels als erheblich anzusehen, wenn die Lärmvorbelastung bereits den Grad der Gesund- heitsgefährdung erreicht hat. Jedoch kann in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass bereits aufgrund der gegebenen Vorbelastung angemessenes Woh- nen im Gebäude nur gewährleistet ist, wenn hinreichender passiver Schallschutz besteht. In diesen Situationen erscheint es deshalb gerechtfertigt, eine rechneri- sche Erhöhung des Lärmpegels um bis zu 0,2 dB als zumutbar zu werten.

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8.3 Maßnahmen zur Konfliktbewältigung außerhalb des Plange- biets durch die Geräuschimmissionen der geplanten Tiefga- rage

Durch die geplante Tiefgarage im Plangebiet werden geringfügige Überschreitun- gen (1 dB) des Spitzenpegel-Kriteriums der TA Lärm /3/ an der Bestandsbebau- ung in der Ullsteinstraße Nr. 184 nahe der Tiefgaragenausfahrt ermittelt. Der schalltechnische Konflikt könnte durch eine schallabsorbierende Ausführung der Tiefgaragenrampe (Wände) oder durch eine Teilüberdachung der Tiefgaragenzu- fahrt gelöst werden.

9 Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109:2018

Zum Schutz gegen Außenlärm werden in der DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau -Teil 1: Mindestanforderungen“ Anforderungen an die Luftschalldäm- mung von Außenbauteilen festgesetzt. Zur Bestimmung der Anforderungen des gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes R’w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ist die Ermittlung des „maßgeblichen Außenlärmpe- gels“ nach DIN 4109-2:2018-01 /14/ erforderlich.

Das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß wird dabei über den „maßgebli- chen Außenlärmpegel“ abzüglich eines Korrekturwertes für die zu schützende Raumart gemäß Gleichung (6) der DIN 4109-1:2018-01 gebildet.

Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R’w,ges sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenflä- che eines Raumes Ss zur Grundfläche des Raumes SG nach DIN 4109-2:2018- 01 /14/, Gleichung (32) mit dem Korrekturwert KAL nach Gleichung (33) zu korrigie- ren. Das jeweilige gesamte bewertete Schalldämm-Maß resultiert aus den einzel- nen Schalldämm-Maßen der Teilflächen (z.B. Fenster, Wand, ggf. nach außen führenden Belüftungseinrichtungen). Darüber hinaus sind die Korrekturwerte ge- mäß Kapitel 4.4.1 der DIN 4109-2:2018-01 zu berücksichtigen.

Die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109, Teil 1 /14/, Abschnitt 7.2 er- geben sich gemäß Teil 2, Abschnitt 4.4.5

 für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel mit einem Zuschlag von 3 dB

 für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel mit einem Zuschlag von 3 dB plus einem Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung; dies gilt für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt wer- den können.

(28)

Der Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung zum be- sonderen Schutz des Nachtschlafs wird aus den nächtlichen Beurteilungspegeln mit einem Zuschlag von 10 dB gebildet, sofern die Pegeldifferenz zwischen Tag- und Nachtpegel unter 10 dB beträgt.

Für die Berücksichtigung potenziell möglichen Gewerbelärms wird gemäß

DIN 4109 der für die jeweilige Gebietskategorie maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ herangezogen.

Der Gesamtpegel wird in energetischer Addition gemäß DIN 4109 gebildet.

In Anlage 3 sind die maßgeblichen Außenlärmpegel als Fassadenpegelplan für Räume, die nicht überwiegend zum Schlafen genutzt werden können, und für die Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können, dargestellt, die als Nebenzeichnung in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann.

(29)

10 Fazit und Schallschutzempfehlungen

Die Baugenossenschaft IDEAL eG plant auf dem Eckgrundstück an der Kreuzung Rathausstraße / Ullsteinstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin den Neubau eines 6-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage. Zur Umsetzung des Planvorhabens soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-97 VE Rathaus- straße / Ullsteinstraße mit der Zweckbestimmung „Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe“ aufgestellt werden. Dabei ist das Gewerbe ausschließlich im Erdge- schoss vorgesehen. In dem vorliegenden Gutachten wurde aufgrund der Zweck- bestimmung aus schalltechnischer Sicht ein „Allgemeines Wohngebiet“ für die Be- urteilung der Geräuschimmissionen zugrunde gelegt.

In diesem Zusammenhang wurde eine schalltechnische Untersuchung zur Ermitt- lung der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr auf das Bauvorhaben durchgeführt und die Verkehrslärmerhöhung durch das Bauvorhaben auf die Nachbarschaft untersucht. Zusätzlich wurden die Geräuschimmissionen der ge- planten Tiefgarage auf die Plan- und Bestandsbebauung ermittelt.

Das Plangebiet ist durch Schall belastet, maßgeblich resultierend aus dem Stra- ßenverkehrslärm der Rathausstraße.

Aufgrund der schalltechnischen Konflikte hinsichtlich des Straßenverkehrslärms erscheinen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm notwendig. So sollte aus schall- technischer Sicht die Einhaltung von ausreichenden Abständen zur Rathausstraße abgewogen werden. Weiter könnten Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes in Form eines lärmarmen Fahrbahnbelags auf der Rathausstraße in die Abwägung eingestellt werden.

Maßnahmen zum Schutz vor Lärm bzgl. der Bauweise, Baukörperanordnung und/oder -stellung (lärmrobuste städtebauliche Struktur) wurden bereits in der Planung umgesetzt.

Als letzte Möglichkeit in der Prüfkaskade sowie in Ergänzung kommt die schallop- timierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeigneter Schalldämmung der Fassaden/Fenster in Betracht.

Laut Berliner Leitfaden – Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung /2/ wird aufgrund der Mehrbelastung der Nachbarschaft durch das Bauvorhaben bedingte Verkehrslärmerhöhung ein hohes bzw. besonderes Abwägungserfordernis gese- hen. Daher sind Festsetzungen zu geeigneten planinternen oder Regelungen zu planexternen Maßnahmen (z.B. durch Vertrag) zu prüfen und in die Abwägung einzustellen.

Durch die geplante Tiefgarage zum Bauvorhaben werden geringfügige Spitzenpe- gelüberschreitung der Richtwerte der TA Lärm /3/ an der angrenzenden Wohnbe- bauung in der Ullsteinstraße 184 prognostiziert. Der schalltechnische Konflikt kann

(30)

durch aktiven Schallschutz (schallabsorbierende Ausführung der Tiefgaragenram- pe oder Teilüberdachung der Tiefgaragenzufahrt) gelöst werden.

Der Schutz der künftigen Gebäude bzw. Nutzungen vor dem Verkehrslärm kann auf Grundlage des Berliner Leitfadens zum Lärmschutz in der verbindlichen Bau- leitplanung 2017 durch folgende Festsetzungen sichergestellt werden.

1. Wohnungen an straßenzugewandte Fassaden mit Beurteilungspegeln

> 65 dB(A) tags bzw. > 55 dB(A) nachts, Zielwert 30 dB (A) Beurteilungspegel innen:

„Zum Schutz vor Verkehrslärm muss in Gebäuden mindestens ein Aufent- haltsraum von Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthalts- räumen mindestens die Hälfte der Aufenthaltsräume mit jeweils mindestens einem Fenster zur lärmabgewandten Seite ausgerichtet sein. Hiervon ausge- nommen sind Wohnungen, bei denen mindestens zwei Außenwände nicht zu einer lärmabgewandten Seite ausgerichtet sind.

In Wohnungen, bei denen mindestens zwei Außenwände nicht zu einer lärm- abgewandten Seite ausgerichtet sind, müssen in mindestens einem Aufent- haltsraum (bei Wohnungen mit bis zu zwei Aufenthaltsräumen) bzw. in min- destens der Hälfte der Aufenthaltsräume (bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen) durch besondere Fensterkonstruktionen unter Wahrung einer ausreichenden Belüftung oder durch andere bauliche Maßnahmen glei- cher Wirkung Schallpegeldifferenzen erreicht werden, die gewährleisten, dass ein Beurteilungspegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit in dem Raum oder den Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird.“

2. Ausführung der dem Wohnen zugeordneten Außenwohnbereiche mit Beurtei- lungspegeln > 65 dB(A) tags

„Zum Schutz vor Verkehrslärm sind entlang der Rathaus- und Ullsteinstraße mit Gebäuden baulich verbundene Außenwohnbereiche (z.B. Loggien, Balko- ne, Terrassen) von Wohnungen, die nicht mit mindestens einem baulich ver- bundenen Außenwohnbereich zum Blockinnenbereich ausgerichtet sind, nur als verglaste Vorbauten oder verglaste Loggien zulässig.

Bei Wohnungen mit mehreren baulich verbundenen Außenwohnbereichen, die nur an der Straße orientiert sind, ist mindestens ein baulich verbundener Außenwohnbereich als verglaster Vorbau oder verglaste Loggia zu erreich- ten.“

3. Aufenthaltsräume an Fassaden, an denen Beurteilungspegel von 63 dB(A) tags für Büroräume bzw. 58 dB(A) tags für Wohnungen bzw. 53 dB(A) nachts für Wohnungen erreicht bzw. überschritten werden:

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