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Tiefga-rage

Durch die geplante Tiefgarage im Plangebiet werden geringfügige Überschreitun-gen (1 dB) des Spitzenpegel-Kriteriums der TA Lärm /3/ an der Bestandsbebau-ung in der Ullsteinstraße Nr. 184 nahe der Tiefgaragenausfahrt ermittelt. Der schalltechnische Konflikt könnte durch eine schallabsorbierende Ausführung der Tiefgaragenrampe (Wände) oder durch eine Teilüberdachung der Tiefgaragenzu-fahrt gelöst werden.

9 Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109:2018

Zum Schutz gegen Außenlärm werden in der DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau -Teil 1: Mindestanforderungen“ Anforderungen an die Luftschalldäm-mung von Außenbauteilen festgesetzt. Zur BestimLuftschalldäm-mung der Anforderungen des gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes R’w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ist die Ermittlung des „maßgeblichen Außenlärmpe-gels“ nach DIN 4109-2:2018-01 /14/ erforderlich.

Das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß wird dabei über den „maßgebli-chen Außenlärmpegel“ abzüglich eines Korrekturwertes für die zu schützende Raumart gemäß Gleichung (6) der DIN 4109-1:2018-01 gebildet.

Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R’w,ges sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenflä-che eines Raumes Ss zur Grundfläche des Raumes SG nach DIN 4109-2:2018-01 /14/, Gleichung (32) mit dem Korrekturwert KAL nach Gleichung (33) zu korrigie-ren. Das jeweilige gesamte bewertete Schalldämm-Maß resultiert aus den einzel-nen Schalldämm-Maßen der Teilflächen (z.B. Fenster, Wand, ggf. nach außen führenden Belüftungseinrichtungen). Darüber hinaus sind die Korrekturwerte ge-mäß Kapitel 4.4.1 der DIN 4109-2:2018-01 zu berücksichtigen.

Die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109, Teil 1 /14/, Abschnitt 7.2 er-geben sich gemäß Teil 2, Abschnitt 4.4.5

 für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel mit einem Zuschlag von 3 dB

 für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel mit einem Zuschlag von 3 dB plus einem Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung; dies gilt für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt wer-den können.

Der Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung zum be-sonderen Schutz des Nachtschlafs wird aus den nächtlichen Beurteilungspegeln mit einem Zuschlag von 10 dB gebildet, sofern die Pegeldifferenz zwischen Tag- und Nachtpegel unter 10 dB beträgt.

Für die Berücksichtigung potenziell möglichen Gewerbelärms wird gemäß

DIN 4109 der für die jeweilige Gebietskategorie maßgebliche Immissionsrichtwert der TA Lärm /3/ herangezogen.

Der Gesamtpegel wird in energetischer Addition gemäß DIN 4109 gebildet.

In Anlage 3 sind die maßgeblichen Außenlärmpegel als Fassadenpegelplan für Räume, die nicht überwiegend zum Schlafen genutzt werden können, und für die Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können, dargestellt, die als Nebenzeichnung in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann.

10 Fazit und Schallschutzempfehlungen

Die Baugenossenschaft IDEAL eG plant auf dem Eckgrundstück an der Kreuzung Rathausstraße / Ullsteinstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin den Neubau eines 6-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage. Zur Umsetzung des Planvorhabens soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-97 VE Rathaus-straße / UllsteinRathaus-straße mit der Zweckbestimmung „Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe“ aufgestellt werden. Dabei ist das Gewerbe ausschließlich im Erdge-schoss vorgesehen. In dem vorliegenden Gutachten wurde aufgrund der Zweck-bestimmung aus schalltechnischer Sicht ein „Allgemeines Wohngebiet“ für die Be-urteilung der Geräuschimmissionen zugrunde gelegt.

In diesem Zusammenhang wurde eine schalltechnische Untersuchung zur Ermitt-lung der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr auf das Bauvorhaben durchgeführt und die Verkehrslärmerhöhung durch das Bauvorhaben auf die Nachbarschaft untersucht. Zusätzlich wurden die Geräuschimmissionen der ge-planten Tiefgarage auf die Plan- und Bestandsbebauung ermittelt.

Das Plangebiet ist durch Schall belastet, maßgeblich resultierend aus dem Stra-ßenverkehrslärm der Rathausstraße.

Aufgrund der schalltechnischen Konflikte hinsichtlich des Straßenverkehrslärms erscheinen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm notwendig. So sollte aus schall-technischer Sicht die Einhaltung von ausreichenden Abständen zur Rathausstraße abgewogen werden. Weiter könnten Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes in Form eines lärmarmen Fahrbahnbelags auf der Rathausstraße in die Abwägung eingestellt werden.

Maßnahmen zum Schutz vor Lärm bzgl. der Bauweise, Baukörperanordnung und/oder -stellung (lärmrobuste städtebauliche Struktur) wurden bereits in der Planung umgesetzt.

Als letzte Möglichkeit in der Prüfkaskade sowie in Ergänzung kommt die schallop-timierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeigneter Schalldämmung der Fassaden/Fenster in Betracht.

Laut Berliner Leitfaden – Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung /2/ wird aufgrund der Mehrbelastung der Nachbarschaft durch das Bauvorhaben bedingte Verkehrslärmerhöhung ein hohes bzw. besonderes Abwägungserfordernis gese-hen. Daher sind Festsetzungen zu geeigneten planinternen oder Regelungen zu planexternen Maßnahmen (z.B. durch Vertrag) zu prüfen und in die Abwägung einzustellen.

Durch die geplante Tiefgarage zum Bauvorhaben werden geringfügige Spitzenpe-gelüberschreitung der Richtwerte der TA Lärm /3/ an der angrenzenden Wohnbe-bauung in der Ullsteinstraße 184 prognostiziert. Der schalltechnische Konflikt kann

durch aktiven Schallschutz (schallabsorbierende Ausführung der Tiefgaragenram-pe oder Teilüberdachung der Tiefgaragenzufahrt) gelöst werden.

Der Schutz der künftigen Gebäude bzw. Nutzungen vor dem Verkehrslärm kann auf Grundlage des Berliner Leitfadens zum Lärmschutz in der verbindlichen Bau-leitplanung 2017 durch folgende Festsetzungen sichergestellt werden.

1. Wohnungen an straßenzugewandte Fassaden mit Beurteilungspegeln

> 65 dB(A) tags bzw. > 55 dB(A) nachts, Zielwert 30 dB (A) Beurteilungspegel innen:

„Zum Schutz vor Verkehrslärm muss in Gebäuden mindestens ein Aufent-haltsraum von Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthalts-räumen mindestens die Hälfte der Aufenthaltsräume mit jeweils mindestens einem Fenster zur lärmabgewandten Seite ausgerichtet sein. Hiervon ausge-nommen sind Wohnungen, bei denen mindestens zwei Außenwände nicht zu einer lärmabgewandten Seite ausgerichtet sind.

In Wohnungen, bei denen mindestens zwei Außenwände nicht zu einer lärm-abgewandten Seite ausgerichtet sind, müssen in mindestens einem Aufent-haltsraum (bei Wohnungen mit bis zu zwei Aufenthaltsräumen) bzw. in min-destens der Hälfte der Aufenthaltsräume (bei Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen) durch besondere Fensterkonstruktionen unter Wahrung einer ausreichenden Belüftung oder durch andere bauliche Maßnahmen glei-cher Wirkung Schallpegeldifferenzen erreicht werden, die gewährleisten, dass ein Beurteilungspegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit in dem Raum oder den Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird.“

2. Ausführung der dem Wohnen zugeordneten Außenwohnbereiche mit Beurtei-lungspegeln > 65 dB(A) tags

„Zum Schutz vor Verkehrslärm sind entlang der Rathaus- und Ullsteinstraße mit Gebäuden baulich verbundene Außenwohnbereiche (z.B. Loggien, Balko-ne, Terrassen) von Wohnungen, die nicht mit mindestens einem baulich ver-bundenen Außenwohnbereich zum Blockinnenbereich ausgerichtet sind, nur als verglaste Vorbauten oder verglaste Loggien zulässig.

Bei Wohnungen mit mehreren baulich verbundenen Außenwohnbereichen, die nur an der Straße orientiert sind, ist mindestens ein baulich verbundener Außenwohnbereich als verglaster Vorbau oder verglaste Loggia zu erreich-ten.“

3. Aufenthaltsräume an Fassaden, an denen Beurteilungspegel von 63 dB(A) tags für Büroräume bzw. 58 dB(A) tags für Wohnungen bzw. 53 dB(A) nachts für Wohnungen erreicht bzw. überschritten werden:

„Zum Schutz vor Verkehrslärm müssen bei Errichtung, Änderung oder Nut-zungsänderung von baulichen Anlagen die Außenbauteile, die entlang der Rathausstraße und Ullsteinstraße orientiert sind, resultierende bewertete Schalldämm-Maße (erf. R’w,res) aufweisen, die gewährleisten, dass ein Beur-teilungspegel von

- 35 dB(A) tags und 30 dB(A) nachts in Aufenthaltsräumen von

Wohnungen und in Übernachtungsräumen von Beherbergungsstätten, - 35 dB(A) tags in Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen,

- 40 dB(A) tags in Büroräumen und ähnlichen Räumen / nicht überschritten wird.

Die Bestimmung der erf. R’w,res erfolgt für jeden Aufenthaltsraum gemäß der Anlage der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung vom

24. Februar 1997 (24. BImSchV). Für den Korrektursummanden D ist abwei-chend von Tabelle 1 der Anlage zur 24. BImSchV für Räume der Zeilen 2, 3 und 4 jeweils ein um 5 dB geringerer Wert einzusetzen. Die Beurteilungspe-gel für den Tag Lr, T und für die Nacht Lr, N sind für Straßen gemäß § 3 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 geändert am 18. Dezember 2014 zu berechnen.“

Zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärm ist folgende Festsetzung zu treffen:

„Zum Schutz vor Lärm sind die Wände der Tiefgaragenzufahrt innenseitig schallabsorbierend auszuführen.“

(Hinweis: Die Festsetzung kann entfallen, wenn die Tiefgaragenzufahrt ein-gehaust bzw. überdacht ausgeführt wird.)

Gegebenenfalls sind Festsetzungen zu absorbierenden Fassaden oder zur Umsetzung eines Rücksprungs des Erdgeschosses (Arkade) erforderlich.

Hamburg, der 26. August 2020

i.V. Marion Krüger i.A. Antonia Hartleb

LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH

11 Anlagenverzeichnis

Anlage 1a: Lageplan Verkehr

Anlage 1b: Beurteilungspegel Verkehr Plangebäude Tag- / Nachtzeitraum in dB(A)

Anlage 2a: Lageplan Gewerbe

Anlage 2b: Beurteilungs- / Spitzenpegel Gewerbe Tag / lauteste Nachtstunde in dB(A)

Anlage 3: Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109:2018 für Räume, die nicht überwiegend zum Schlafen / für Räume, die zum Schlafen

genutzt werden können

12 Quellenverzeichnis

/1/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBl. Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79

/2/ Berliner Leitfaden - Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017

vom Mai 2017, 1. Auflage, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Woh-nen, Berlin

/3/ Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum

Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)

vom 26. August 1998 (GMBl (1998) Nr. 26, S. 503), geändert durch die Ver-waltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)

/4/ DIN ISO 9613-2:1999-10 - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren

vom Oktober 1999, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/5/ DIN 18005-1:2002-07- Schallschutz im Städtebau -Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung

vom Juli 2002, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/6/ Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU)

Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300 (2008)

/7/ Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 nach Maßgabe des § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Berlin 2017 /8/ BVerwG Az. 9 C 2.06 vom 07.03.2007

/9/ Hinweise und Faktoren zur Umrechnung von Verkehrsmengen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Berlin 2020

/10/ Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissi-onen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, August 2007

/11/ Ermittlung der Geräuschemission von Kfz im Straßenverkehr

Forschungsauftrag 20054135; Februar 2005; TÜV Nord Mobilität - RWTÜV Fahrzeug GmbH, Institut für Fahrzeugtechnik; im Auftrag des Umweltbun-desamtes

/12/ DIN EN 12354-4 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Ge-bäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie

Deutsche Fassung EN 12354-4:2000 zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/13/ DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“

vom Mai 2004, zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/14/ DIN 4109-2:2018-01 - Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen

vom Januar 2018, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

Ullsteinstraße West

Ullsteinstraße Ost Ra

thau sstraße

No rd

Ra thauss

traße Süd

Anlage 1a: Lageplan Verkehr

Planinhalt:

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-97 VE Ullsteinstraße / Rathausstraße in Berlin

Projekt:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44 mail: hamburg@laermkontor.de

http://www.laermkontor.de Baugenossenschaft IDEAL eG Britzer Damm 55

12347 Berlin

Hilfslinie Lichtsignalanlage

Immissionsort Nachbarschaft

IO2

IO3

IO4 IO5

IO1

IO6

Nr. 184

Nr. 181

Nr. 179 Nr. 99

Nr. 1

1

Anlage 1b: Beurteilungspegel Verkehr Plangebäude Tag- / Nachtzeitraum in dB(A)

Planinhalt:

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-97 VE Ullsteinstraße / Rathausstraße in Berlin

Projekt:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44

Anlage 2a: Lageplan Gewerbe

Planinhalt:

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-97 VE Ullsteinstraße / Rathausstraße in Berlin

Projekt:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44 mail: hamburg@laermkontor.de

http://www.laermkontor.de Baugenossenschaft IDEAL eG Britzer Damm 55

12347 Berlin

Tiefgaragentor

Lüftungsöffnungen Tiefgarage Pkw Zu-/ Ausfahrt

Rampe Hilfslinie

Spitzenpegel Rampe

EG

Anlage 2b: Beurteilungs- / Spitzenpegel Gewerbe Tag / lauteste Nachtstunde in dB(A)

Planinhalt:

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-97 VE Ullsteinstraße / Rathausstraße in Berlin

Projekt:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44

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Anlage 3: Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109:2018 für Räume, die nicht überwiegend zum Schlafen / für Räume, die zum Schlafen

Planinhalt:

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-97 VE Ullsteinstraße / Rathausstraße in Berlin

Projekt:

LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44