Schutz- und Hygienekonzept Corona für [Name und Anschrift der Einrichtung]
gemäß §11(2), 7. Coronaverordnung (09.06.2020, Senatorin für Gesundheit Bremen)
Der Träger der Einrichtung oder die Einrichtungsleitung stellt sicher, dass die besonderen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln allen Mitarbeiter*innen und soweit relevant darüber hinaus allen Sorgeberechtigten und sonstigen Personen, die die Einrichtung betreten, durch verständliche Hinweise (ggf. durch Aushänge) vermittelt werden. Ein wiederkehrender Austausch mit den Sorgeberechtigten erfolgt regelmäßig.
1. Allgemeine Hygieneregeln zur Vermeidung von Infektionen
1.1 Alle aktuell veröffentlichten und als bekannt vorauszusetzenden Hygienemaßnahmen (Händehygiene, Husten-, Niesetikette, Fernbleiben bei Krankheitszeichen) sind von allen Beteiligten einzuhalten.
1.2 Der Träger der Einrichtung bzw. die Einrichtungsleitung gewährleistet, dass diese Hygienemaßnahmen jederzeit einzuhalten sind. Entsprechend notwendige Hinweise hängen ausreichend im Gebäude aus. Sorgeberechtigte werden bei Bedarf wiederholt auf die Hygieneregeln hingewiesen.
1.2 Alle genutzten Räumlichkeiten sowie die Sanitäranlagen werden regelmäßig wie üblich gereinigt. Eine regelmäßige Flächendesinfektion wird durch das RKI aktuell nicht empfohlen. Die bisherigen Standards insbesondere bei der Pflege und Betreuung von Kindern unter drei 3 Jahren (Wickeln) werden eingehalten.
1.3 Im Eingangsbereich steht für die Erwachsenen grundsätzlich Desinfektionsmittel zur Verfügung. Dieses ist so platziert, dass es für Kinder nicht zugänglich ist.
1.4 In allen Toilettenräumen stehen ausreichend Flüssigseifenspender sowie Einmalhandtücher zur Verfügung. Am Eingang zu den einzelnen Toilettenräumen wird
per Aushang darauf hingewiesen, dass sich in den Räumen jeweils nur eine Person aufhalten darf.
1.5 Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der pädagogischen Leitung der Abteilung Kinderförderung/ Amt für Jugend, Familie und Frauen Herrn Reichstein umgehend mitzuteilen. E-Mail: kinderfoerderung@magistrat.bremerhaven.de
2. Kontaktgebot
2.1 Soweit möglich, halten Mitarbeiter*innen und Sorgeberechtigte, Sorgeberechtigte untereinander sowie Sorgeberechtigte und fremde Kinder jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
2.2 Die Bring- und Abholzeiten
- werden zeitlich so weit entflechtet, dass eine Ansammlung von Personen im Gebäude vermieden und der Mindestabstand (vgl. 2.1) eingehalten werden kann. Die Sorgeberechtigten werden gebeten, sich zur Bring- und Abholzeit nicht länger als notwendig in der Einrichtung aufzuhalten.
oder
- werden durch eine deutlich gekennzeichnete Wegführung im Gebäude mit Trennung von Eingangs- und Ausgangsbereich (‚Einbahnstraßen-Regelung‘) räumlich entflechtet, so dass eine Ansammlung von Personen im Gebäude vermieden und der Mindestabstand (vgl. 2.1) eingehalten werden kann. Die Sorgeberechtigten werden gebeten, sich zur Bring- und Abholzeit nicht länger als notwendig in der Einrichtung aufzuhalten.
oder
- finden vor der Einrichtung auf dem Einrichtungsgelände (Außengelände) unter Einhaltung des Mindestabstands (vgl. 2.1) statt. Die Sorgeberechtigten betreten die Einrichtung zur Bring- und Abholzeit nur nach Rücksprache.
oder
- finden über die Außenzugänge zu den Gruppenräumen unter Einhaltung des Mindestabstands (vgl. 2.1) statt. Auf dem Außengelände erfolgt eine deutlich gekennzeichnete Wegführung mit ‚Einbahnstraßen-Regelung‘. Die Sorgeberechtigten betreten die Einrichtung zur Bring- und Abholzeit nur nach Rücksprache.
2.3 Sorgeberechtigte, die zur Bring- und Abholzeit die Einrichtung betreten müssen, sollten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
2.4 Sowohl kürzere (sog. ‚Tür-und-Angel-Gespräche‘) als auch längere Entwicklungs- bzw. anlassbezogene Gespräche zwischen Sorgeberechtigen und Leitungs- und/ oder pädagogischen Fachkräften finden unter Einhaltung des Mindestabstands statt.
Längere Gespräche in geschlossenen Räumlichkeiten finden unter besonderer Berücksichtigung von 3. statt. Grundsätzlich wird auf jegliches Bereitstellen von Getränken o. ä. verzichtet.
3. Belüftung
3.1 Alle Räumlichkeiten der Einrichtung werden einer Empfehlung der DGUV folgend, unabhängig von der Witterung ausreichend mittels Stoß- bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster belüftet.
3.2 Das Lüftungsintervall beträgt in Abhängigkeit von der Raumgröße und Raumnutzung: mind. alle 2 Stunden für Büro- und Aufenthaltsräume, bis stündlich in Gruppenräumen; für jeweils mind. 10 Minuten.
3.3 Die anwesenden päd. Fachkräfte beachten in den Lüftungsperioden ihre besonderen Fürsorge- und Aufsichtspflichten gegenüber den Kindern.
4. Regelung zur Betreuung
4.1 Die Betreuung findet in festen Bezugsgruppen statt.
4.2 Pädagogische Fachkräfte sollten, soweit es der Dienstbetrieb zulässt, nur in einer Bezugsgruppe eingesetzt werden.
4.3 Die Betreuung der Bezugsgruppen findet in getrennten und festen Räumen statt.
4.4 Die Namen der betreuten Kinder sowie die persönlichen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der pädagogischen Fachkräfte und sonstigen anwesenden Personen werden tagesaktuell in Linsten dokumentiert. Diese Listen werden drei Wochen in der Einrichtung aufbewahrt und anschließend sachgerecht vernichtet.
Anlage: Aushang / Information für Sorgeberechtigte