• Keine Ergebnisse gefunden

Zuwendungen an die Träger von Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zuwendungen an die Träger von Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

13. Wahlperiode 26. 06. 2003

A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

Zuwendungen an die Träger von Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung

1. wie viele Anträge auf Förderung von Krippenplätzen für Kleinkinder (Zuwen- dung nach der Verwaltungsvorschrift Kinderkrippen) fristgemäß für das Jahr 2003 bei den Bewilligungsbehörden eingegangen sind, sowie welches Förder- volumen dadurch insgesamt abgerufen wird;

2. auf welche Angebote sich die eingereichten Anträge beziehen, insbesondere wie sich die Anträge aufteilen

• nach Gruppenformen

(betreute Spielgruppen mit einer Betreuungszeit von 10 bis 15 Stunden oder Kleinkindgruppen mit einer Betreuungszeit von über 15 Stunden),

• nach Gruppengröße

(fünf Kinder oder ab 6 Kinder);

3. wie sich die Trägervielfalt bei den Anträgen niederschlägt, insbesondere wie sich die Antragsteller in Kommunen, Zweckverbände, öffentliche und freie

Antrag

der Abg. Dr. Inge Gräßle u. a. CDU und

Stellungnahme

des Sozialministeriums

Kinderfreundliches Baden-Württemberg –

Nachfrage nach Betreuung von Kleinkindern

(2)

4. wie viele Plätze in Krippen landesweit im Jahr 2003 im Vergleich zum Vor- jahr zur Verfügung stehen, für welchen Anteil dieser Krippenplätze eine Zu- wendung beantragt wurde bzw. auch bewilligt wird und wie sich die Plätze im Land regional (nach Stadt- und Landkreisen) verteilen, sowie ob es Stadt- oder Landkreise ohne Antragstellungen gibt;

5. welche Erkenntnisse der Landesregierung darüber vorliegen, ob und welche Kleinkind- bzw. betreute Spielgruppen von Kommunen mitfinanziert werden, wie hoch die kommunalen Zuschüsse dabei sind und nach welchen Kriterien die kommunale Förderung vergeben wird;

Förderung der Strukturen der Tagespflege

6. wie viele Anträge auf Förderung der Strukturen der Tagespflege nach der Ver- waltungsvorschrift Tagespflege fristgemäß für das Jahr 2003 bei den Bewilli- gungsbehörden eingegangen sind und welches Fördervolumen damit insge- samt abgerufen wird;

7. wie hoch die beantragte Förderung in den Einzelfällen ist, ob und zu welchem Anteil dabei die Höchstbeträge nach der Einwohnerzahl pro Stadt- oder Land- kreis erreicht werden und wie der geforderte Komplementäranteil der Stadt- und Landkreise erbracht wird (z. B. durch eigene Leistungen oder durch auf- stockende Zuschüsse an Dritte);

8. welche Strukturen in der Tagespflege bezogen auf die Stadt- und Landkreise vorliegen, insbesondere wie sich in der Aufgabenwahrnehmung die Auftei- lung in öffentliche Träger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe dar- stellt, und wie viele Träger (z. B. Tagesmüttervereine) pro Stadt- und Land- kreis in der Tagespflege aktiv sind;

9. ob der Landesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, inwieweit durch die Bezuschussung vorhandene und neue Strukturen unterstützt werden, insbe- sondere ob und wie viele Tagesmüttervereine im Jahr 2003 landesweit vor- handen waren bzw. neu gegründet wurden;

10. wie viele Plätze in der Tagespflege im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr landesweit in welcher regionalen Verteilung (nach Stadt- und Landkreisen) und in welcher Trägerschaft vorhanden sind, sowie welcher Anteil davon durch den Landeszuschuss gefördert wird.

26. 06. 2003

Dr. Gräßle, Klenk, Netzhammer, Gurr-Hirsch, Wieser, Reichardt, Brunnemer, Dr. Brenner CDU

B e g r ü n d u n g

Das Konzept Kinderfreundliches Baden-Württemberg sieht erstmals eine Förde- rung für die Betreuung von Kleinkindern vor. Damit leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Antrag will in Erfahrung bringen, welche Wirkung für das Jahr 2003 erzielt wird.

(3)

S t e l l u n g n a h m e * )

Mit Schreiben vom 22. August 2003 Nr. 63 – 0141.5/13/2202 nimmt das Sozial- ministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

Zuwendungen an die Träger von Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung

1. wie viele Anträge auf Förderung von Krippenplätzen für Kleinkinder (Zuwen- dung nach der Verwaltungsvorschrift Kinderkrippen) fristgemäß für das Jahr 2003 bei den Bewilligungsbehörden eingegangen sind, sowie welches Förder- volumen dadurch insgesamt abgerufen wird;

Bei den Regierungspräsidien sind bisher 190 Anträge auf Zuschüsse nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwen- dungen an die Träger von Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung (VwV Kinder- krippen) eingegangen.

Aus den derzeit vorliegenden Anträgen errechnet sich ein Fördervolumen in Höhe von rd. 3.990.000 Euro.

2. auf welche Angebote sich die eingereichten Anträge beziehen, insbesondere wie sich die Anträge aufteilen

• nach Gruppenformen

(betreute Spielgruppen mit einer Betreuungszeit von 10 bis 15 Stunden oder Kleinkindgruppen mit einer Betreuungszeit von über 15 Stunden),

• nach Gruppengröße

(fünf Kinder oder ab 6 Kinder);

Die eingereichten Anträge beziehen sich auf insgesamt 340 Gruppen zur Betreu- ung von Kleinkindern, die sich wie folgt aufteilen:

Gruppen mit einer Betreuungszeit von 10 bis 15 Stunden in der Woche (betreute Spielgruppen) und

– einer Betreuung von fünf Kindern 5 Gruppen – einer Betreuung ab sechs Kinder 57 Gruppen,

Gruppen mit einer Betreuungszeit von über 15 Stunden in der Woche (Kleinkind- gruppen) und

– einer Betreuung von fünf Kindern 14 Gruppen – einer Betreuung ab sechs Kinder 264 Gruppen.

3. wie sich die Trägervielfalt bei den Anträgen niederschlägt, insbesondere wie sich die Antragsteller in Kommunen, Zweckverbände, öffentliche und freie Trä- ger der Jugendhilfe aufteilen, wie hoch der Anteil der Privat- und Elterninitia- tiven bei den freien Trägern ist und wie sich die Träger hinsichtlich der inhalt- lichen Konzeptionen und der bereitgestellten Plätze unterscheiden;

Die Aufteilung der eingegangenen Anträge zur Gewährung von Zuschüssen nach der VwV Kinderkrippen nach Einrichtungsträgern ergibt sich aus der nachfolgen- den Tabelle:

(4)

Bei den sonstigen freien Trägern handelt es sich überwiegend um eingetragene Vereine, die zumeist von Elterninitiativen gegründet wurden. Nur bei einem ge- ringen Teil der Antragsteller handelt es sich um Trägerorganisationen wie z. B.

den Kinderschutzbund, Waldorfvereinigungen oder Betriebe.

Zu den inhaltlichen Konzeptionen einzelner Träger sowie der Anzahl der von die- sen bereitgestellten Plätze liegen keine näheren Informationen vor.

4. wie viele Plätze in Krippen landesweit im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr zur Verfügung stehen, für welchen Anteil dieser Krippenplätze eine Zuwendung beantragt wurde bzw. auch bewilligt wird und wie sich die Plätze im Land re- gional (nach Stadt- und Landkreisen) verteilen, sowie ob es Stadt- oder Land- kreise ohne Antragstellungen gibt;

Im Jahr 2002 standen in Baden-Württemberg rd. 2.500 Krippenplätze zur Verfü- gung.

Die Auswertung der vorliegenden Anträge auf Zuwendungen nach der VwV Kin- derkrippen ergab, dass für 3.372 Krippenplätze eine Förderung beantragt wurde.

Mehr als die Hälfte der eingegangenen Anträge konnte zwischenzeitlich positiv beschieden werden. Eine Entscheidung über die restlichen Anträge steht insbe- sondere wegen unvollständiger Antragsunterlagen noch aus.

Die erfassten Krippenplätze teilen sich auf die Stadt- und Landkreise wie folgt auf:

5. welche Erkenntnisse der Landesregierung darüber vorliegen, ob und welche Kleinkind- bzw. betreute Spielgruppen von Kommunen mitfinanziert werden, wie hoch die kommunalen Zuschüsse dabei sind und nach welchen Kriterien die kommunale Förderung vergeben wird;

Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die Kommunalen Landesverbände um Stellungnahme gebeten. Diese haben hierzu mitgeteilt, dass entsprechende An- gaben nur durch eine zeitaufwendige, im Rahmen der gesetzten Frist nicht durch- zuführende Umfrage zu erhalten wären. Im Übrigen sei eine solche Umfrage zum

Kommunale Einrichtungsträger

einschl. Studentenwerke

Kirchliche

Einrichtungsträger Sonst. freie Träger

Anzahl der Anträge 29 13 148 Anzahl der Gruppen 103 20 217

Landkreis Plätze Landkreis Plätze Land-/Stadtkreis Plätze

Alb-Donau-Kreis 37 Konstanz 176 Sigmaringen k.A.

Biberach 10 Lörrach 53 Tuttlingen k.A.

Bodenseekreis 46 Ludwigsburg 85 Tübingen 218 Böblingen 71 Main-Tauber-Kreis k.A. Waldshut 12 Breisgau-Hochschw. 148 Neckar-Odenwald-Kreis 20 Zollernalbkreis k.A.

Calw 10 Ortenaukreis 35

Emmendingen 40 Ostalbkreis k.A. Stadt Baden-Baden k.A.

Enzkreis k.A. Rastatt 20 Stadt Freiburg 369 Esslingen 80 Ravensburg 132 Stadt Heidelberg 340 Freudenstadt k.A. Rems-Murr-Kreis 41 Stadt Heilbronn 16 Göppingen k.A. Reutlingen 166 Stadt Karlsruhe 20 Heidenheim k.A. Rhein-Neckar-Kreis 100 Stadt Mannheim 410 Heilbronn 12 Rottweil 8 Stadt Pforzheim 30 Hohenlohekreis k.A. Schwarzwald-Baar-Kreis 19 Stadt Stuttgart 594 Karlsruhe k.A. Schwäbisch Hall 10 Stadt Ulm 44 k.A. = bisher keine Antragstellung

(5)

gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht, da im Hinblick auf das Inkrafttreten der VwV Kinderkrippen zum 1. Januar 2003 mit aussagekräftigen Rückmeldungen erst frühestens Ende dieses Jahres gerechnet werden könne.

Förderung der Strukturen der Tagespflege

6. wie viele Anträge auf Förderung der Strukturen der Tagespflege nach der Ver- waltungsvorschrift Tagespflege fristgemäß für das Jahr 2003 bei den Bewilli- gungsbehörden eingegangen sind und welches Fördervolumen damit insgesamt abgerufen wird;

Bei den Bewilligungsbehörden (Regierungspräsidien) sind insgesamt 43 Anträge auf Zuwendungen zur Förderung der Strukturen in der Tagespflege fristgerecht eingegangen. Die Anträge beziehen sich auf ein Fördervolumen von insgesamt rd.

1,7 Mio. Euro.

7. wie hoch die beantragte Förderung in den Einzelfällen ist, ob und zu welchem Anteil dabei die Höchstbeträge nach der Einwohnerzahl pro Stadt- oder Land- kreis erreicht werden und wie der geforderte Komplementäranteil der Stadt- und Landkreise erbracht wird (z. B. durch eigene Leistungen oder durch auf- stockende Zuschüsse an Dritte);

Gemäß Ziffer 6.1 der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die För- derung der Strukturen in der Tagespflege und über die Gewährung von Zuwen- dungen zur Altersvorsorge von Tagespflegepersonen (VwV Tagespflege) betra- gen die Zuschüsse zur Förderung der Strukturen in der Tagespflege in Abhängig- keit von der Einwohnerzahl zwischen 15.000 und 60.000 Euro je Stadt- und Landkreis bzw. kreisangehöriger Gemeinde mit eigenem Jugendamt. Sie werden unter der Voraussetzung einer mindestens gleich hohen Komplementärfinanzie- rung gewährt. Die Beantragung von Teilbeträgen ist nicht möglich.

Die nach Ziffer 5.1 VwV Tagespflege notwendige Komplementärfinanzierung wird von 9 Antragstellern durch in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durchzuführende Leistungen in der Tagespflege erbracht, 6 Antragsteller reichen entsprechend hohe eigene Zuschüsse direkt an Dritte, insbesondere Tageseltern- vereine oder sonstige freie Jugendhilfeträger weiter und 27 Antragsteller erbrin- gen die Komplementärfinanzierung sowohl durch die Anrechnung eigener Leis- tungen als auch durch eigene Zuschüsse an freie Jugendhilfeträger. Wegen feh- lender Unterlagen sind in einem Fall noch keine konkreten Aussagen möglich.

8. welche Strukturen in der Tagespflege bezogen auf die Stadt- und Landkreise vorliegen, insbesondere wie sich in der Aufgabenwahrnehmung der Aufteilung in öffentliche Träger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe darstellt, und wie viele Träger (z. B. Tagesmüttervereine) pro Stadt- und Landkreis in der Tagespflege aktiv sind;

9. ob der Landesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, inwieweit durch die Bezuschussung vorhandene und neue Strukturen unterstützt werden, insbeson- dere ob und wie viele Tagesmüttervereine im Jahr 2003 landesweit vorhanden waren bzw. neu gegründet wurden;

Über die Aufgabenwahrnehmung in den einzelnen Stadt- und Landkreisen lie- gen dem Sozialministerium noch keine detaillierten Erkenntnisse vor. Näheres hierzu dürfte sich erst aus den im Frühjahr 2004 vorzulegenden Verwendungs- nachweisen für die Zuschüsse zur Förderung der Strukturen in der Tagespflege ergeben.

(6)

und Landkreisen eine teilweise oder vollständige Aufgabendelegation überwie- gend an die örtlich vorhandenen Tagesmüttervereine vorliegen.

Insgesamt ist es auch nach Auffassung des Landesverbandes der Tagesmütter- Vereine Baden-Württemberg e.V. derzeit noch zu früh, um endgültige und kon- krete Aussagen treffen zu können. Allerdings zeigt es sich, dass durch das Inkraft- treten der VwV Tagespflege ein Prozess in Gang gesetzt wurde, der vielerorts zu neuen oder intensiveren Kooperationen und auch zu neuen bzw. zur Umsetzung bereits vorhandener Konzeptionen zur Förderung der Strukturen in der Tagespfle- ge führt und der damit zu einem weiteren Aus- und Aufbau von Tagespflegeplät- zen beitragen wird.

Die nachstehende Gesamtübersicht gibt einen Überblick über bereits bestehende Tagesmüttervereine in Baden-Württemberg.

10. wie viele Plätze in der Tagespflege im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr landesweit in welcher regionalen Verteilung (nach Stadt- und Landkreisen) und in welcher Trägerschaft vorhanden sind, sowie welcher Anteil davon durch den Landeszuschuss gefördert wird.

In Baden-Württemberg standen im Jahr 2002 rd. 11.200 Tagespflegeplätze zur Verfügung. Weitere Angaben insbesondere zur zahlenmäßigen Entwicklung im Jahr 2003 und zur regionalen Verteilung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Entsprechende Daten werden erst im Rahmen des Verwendungs- nachweises erhoben. Dieser ist im Frühjahr 2004 vorzulegen.

In Vertretung Bauer

Ministerialdirektor

Landkreis Anzahl Tagesmüttervereine

Landkreis Anzahl Tagesmüttervereine

Land-/Stadtkreis Anzahl Tagesmüttervereine

Alb-Donau-Kreis -- Konstanz 1 Sigmaringen 1 Biberach 1 Lörrach 1 Tuttlingen 1 Bodenseekreis 1 Ludwigsburg 1 Tübingen 1 Böblingen 2 Main-Tauber-Kreis 1 Waldshut 1 Breisgau-Hochschw. 3 Neckar-Odenwald-Kreis 1 Zollernalbkreis 1 Calw 1 Ortenaukreis 4

Emmendingen 1 Ostalbkreis 1 Stadt Baden-Baden** 1 Enzkreis 1 Rastatt** 1 Stadt Freiburg 1 Esslingen 4 Ravensburg **** Stadt Heidelberg -- Freudenstadt 1 Rems-Murr-Kreis 5 Stadt Heilbronn* 1 Göppingen 1 Reutlingen 1 Stadt Karlsruhe -- Heidenheim 1 Rhein-Neckar-Kreis 2 Stadt Mannheim -- Heilbronn* 1 Rottweil*** 1 Stadt Pforzheim *****

Hohenlohekreis 1 Schwarzwald-Baar-Kreis **** Stadt Stuttgart 1 Karlsruhe 2 Schwäbisch Hall 1 Stadt Ulm 1

*Stadt- und Landkreis Heilbronn **Baden-Baden einschl. Rastatt ***seit 2003

****Vereinsgründung noch in 2003 *****Tagespflege mit Kinderschutzbund

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für diejenigen, die Tagespflegepersonen in Anspruch nehmen, bedeutet dies, dass sie mit gutem Gewissen ihr Kind in ande- re Hände geben können. Was bedeutet eine Qualifizierung nach

Tagespflege oder Nachtpflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 bis 5 eigentlich zu Hause, zum Teil aber tagsüber oder in der Nacht in einer Einrichtung gepflegt

Vorreiter ist die Caritas nach ihren Worten auch beim aktuell diskutier- ten Tarifvertrag für Mitarbeitende in der Pflege.. „Das macht die Caritas schon

[r]

[r]

Das Tagesangebot, das bis zu 5x wöchentlich in Anspruch genommen werden kann, ermöglicht pflegenden Angehörigen wichtige Entlastungsmomente und dient als Unterstützung und

Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, zum Beispiel weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen... Angaben

Sollten sich in der Zeit zwischen Anmeldung und Abschluss eines Betreuungs- oder Tagespflegevertrages Änderungen, insbesondere in Ihrer Familien- oder Arbeitssi-