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Arbeitsmarktprogramm 2021

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Arbeitsmarktprogramm 2021

Süntelstraße 5 31785 Hameln www.jobcenter-hameln-pyrmont.de jobcenter-hameln-pyrmont@jobcenter-ge.de

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Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort 1

2 Regionale Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung 2

2.1 Beschäftigungsentwicklung 2

2.2 Arbeitsmarkt 2

2.3 Branchenstruktur und Chancen 2

2.4 Ausbildungsmarkt 3

2.5 Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigten 4

2.6 Risiko und Chancen 5

3 Die operativen Schwerpunkte 2021 6

3.1 Stabilisierung der Integration in Arbeit und Ausbildung 6 3.2 Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren 7 3.3 Langzeitarbeitslosigkeit/ -leistungsbezug vermeiden und reduzieren 8

3.4 Qualität der operativen Umsetzung 9

4 Die Bildungszielplanung 2020 10

Hinweis: Gender, Gleichstellung, Inklusion, Integration, Vielfalt (Diversität)

Im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes trägt das Jobcenter Hameln-Pyrmont zum ge- schlechtergerechten Verständnis bei. Für die Kundinnen und Kunden bringt das die Beauf- tragte für Chancengleichheit im Arbeitsmarkt sowie für die Belegschaft die Wahl der Gleich- stellungsbeauftragten zum Ausdruck. Und im Sinne sozialer Inklusion, nicht separierender Praxis kommt der Diversität (Vielfalt) die notwendige Wertschätzung zu. Bei Formulierungen wird das generische Maskulinum im Jobcenter Hameln-Pyrmont weitgehend vermieden, in Fällen einfacher Lesbarkeit hier und da verwendet.

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1 Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Pandemie hat auch die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im JC vor große Herausforde- rungen gestellt. Der Gesundheitsschutz und die Sicherstellung der Leistungsgewährung hat- ten Priorität. Dadurch hat sich die gewohnte Arbeit, insbesondere im Hinblick auf die persönli- chen Kontakte zu Kunden, extrem gewandelt. Somit liegt unserer Planung und dem Ausblick in diesem Programm die Vermutung zugrunde, dass in 2021 eine nahezu „normale“ Arbeit wieder möglich sein wird.

Im seit Sommer 2020 haben wir die Teams im Bereich Markt und Integration neu aufgestellt, um den Herausforderungen aus der veränderten Kundenstruktur besser begegnen zu können.

Die Zahl der Schutzsuchenden ist auf etwa gleichem Niveau, aber durch den geringen Zuzug ist der Anteil derer, die Sprachkenntnisse haben geringer geworden und die berufliche Quali- fizierung und Integration ist die zuvorderst anstehende Aufgabe. Zudem rücken im U25-Team, jugendliche Schutzsuchende nach, die bereits die allgemeinbildende Schule in Deutschland besucht haben und Sprachkenntnisse mitbringen. Hier gilt es beraterisch auf die Aufnahme einer Ausbildung hin zu arbeiten, um das Risiko einer künftigen Arbeitslosigkeit zu reduzieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Spezialisierungen sind auf ein geringes Maß reduziert worden, um jedem Mitarbeiter die Chance zu geben, mit der gesamten Breite der eLb arbeiten und Erfolge erzielen zu können.

Hiermit wird die Verantwortung jedes Einzelnen gestärkt, aber auch eine stärkere Verbindlich- keit und eine breitere Aufstellung gefordert.

Diesen neu geschaffenen Regel-Teams Markt und Integration steht nun ein Spiegelteam im Bereich der Leistungsabteilung gegenüber, das eine gemeinsame Fallbesprechung ermög- licht. Zudem wird das Verständnis für die jeweils andere Aufgabe geschärft.

Da die Zahl der angebotenen Projekte zurückgegangen ist, gibt es seit Sommer kein reines Projektteam mehr. Noch vorhandene Projekte wurden in die Teams aufgeteilt oder als Son- derteam zugeordnet. Für 2021 haben wir uns erneut für das Projekt RehaPro beworben, die- ses Mal im Verbund mit den JC Holzminden, Northeim und Rhein-Berg-Kreis. Das GKV-Bünd- nis läuft flankierend bereits seit 2019 und erste Projekte wurden angeschoben.

In 2021 erwartet uns eine qualitativ schwächer werdende Kundenstruktur bei leichter quanti- tativer Steigerung, die u.a. aus den Zugängen der Corona-Krise resultieren. Sollte das Virus in 2021 wieder persönliche Kontakte zu Kunden im gewohnten Maße zulassen, wollen wir dennoch die Möglichkeiten der Digitalisierung breiter nutzen. Hierzu beteiligen wir uns mit ei- nigen Mitarbeitenden an der Projektierung der Videoberatung im SGB II. Die daraus resultie- rende Herausforderung der Qualifizierung mit diesen Medien gehen wir auf Kunden-und Mit- arbeiterseite an.

Gleichzeitig geht es auch darum, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Menschen in Beschäf- tigungsverhältnissen zu qualifizieren und so die Möglichkeiten des Qualifizierungschancenge- setzes zu nutzen. Zur erfolgreichen Durchführung dieses Vorhabens ist die Einrichtung des BOV-Büros am AGS und die Implementierung eines Betriebsakquisiteurs ein weiterer Bau- stein der Organisations-Weiterentwicklung.

Die guten Erfolge in der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes, auch während der Pan- demie, versuchen wir zu verstetigen und Abbrüche weiterhin zu vermeiden. Neue Förderfälle sind wegen der hohen finanziellen Belastung dieser Fälle in den nächsten Jahren nur in einem geringeren Rahmen als bisher möglich.

Auch in 2021 werden wir nach unserem Leitbild handeln: Nah am Menschen – Perspektiven entdecken – Chancen nutzen.

Ihre Geschäftsführung des Jobcenters Hameln-Pyrmont

Thomas Wiese Holger Reineke Vural Sevinc

-Geschäftsführer- -Bereichsleiter- -Bereichsleiter-

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2 Regionale Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung 2.1 Beschäftigungsentwicklung

Die Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Hameln-Pyrmont ist kritisch zu bewerten, weil der Anteil Älterer ab 55 Jahre deutlich über Bundes- und Landes-Schnitt liegt, der Anteil der unter 25-jährigen aber deutlich darunter. Junge Menschen wandern z.B. ins Studium ab und sind als Fachkräfte für die hiesige Region häufig verloren.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen wird voraussichtlich in 2020 um 0,9 % (Mittelwert im Vergleich von 2019 auf 2020) wachsen (+ 27.000 Beschäftigte), im Bezirk der Agentur für Arbeit aber lediglich um 0,2% (+ 300 Beschäftigte). Diese Daten haben einen Datenstand März 2020, da aktuellere Daten noch nicht freigegeben sind. Durch die an- haltende Pandemie und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass die Zuwächse eher nach unten korrigiert werden.

2.2 Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt im Landkreis Hameln-Pyrmont ist generell stabil, aber wenig dynamisch.

Eintrübungen werden zunehmend sichtbar. Der Stellenzugang ist rückläufig, gerade im Hel- fersegment und bei den Zeitarbeitsunternehmen. Zunehmend erfolgen Einstellungsstopps und die Kurzarbeit in der hiesigen Region nimmt zu. Weltweite Handelskonflikte und der Brexit belasten exportierende Unternehmen, die unter diesen Unsicherheiten ächzen. Anderseits ist die Binnenkonjunktur praktisch unverändert – Handwerk und Dienstleistung boomen weiterhin.

Der Bestand an Arbeitslosen ist seit Pandemiebeginn über den Vorjahresmonaten. Der Be- stand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGBII im Landkreis ist gegenüber dem Vorjahr um +7,7% gestiegen (abs. +241).

Die Arbeitslosenquote im Landkreis bezogen auf den Rechtskreis SGB II liegt bei 4,3 (im Vor- jahr 4,0). Im Rechtskreis SGB II steigt der Bestand der Kunden (erwerbsfähige Leistungsbe- zieher) mit Fluchtkontext von 1529 (Dezember 2019) auf 1.573 zum Stand Juli 2020.

Vor diesem Hintergrund wird für 2020 erwartet, dass die Arbeitslosigkeit im SGB II leicht stei- gen wird. Die Nachfrage nach Arbeitskräften, gemessen an den gemeldeten sozialversiche- rungspflichtigen Stellen im gemeinsamen Arbeitgeberservice liegt mit Stand Oktober 2020 rund 25% (ca. 900) unter dem Vorjahreswert. Für schwächere Kunden wird es auch nach Ende der Pandemie insgesamt schwieriger werden, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fas- sen.

Eine besondere Herausforderung wird auch weiterhin die Integration von geflüchteten Men- schen in den Arbeitsmarkt sein.

Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt

Im Landkreis Hameln-Pyrmont haben von April-Oktober 2020 1.599 Betriebe für 17.592 Be- schäftigte Kurzarbeit angemeldet. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren dies nur 26 Be- triebe für 728 Beschäftigte. Diese immense Zahl an kurzarbeitenden Beschäftigten federt den dennoch prägnanten Anstieg der Arbeitslosigkeit von März auf Oktober um 12% für beide Rechtskreise und 8,4% im Bereich der Grundsicherung ab.

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2.3 Branchenstruktur und Chancen

Die TOP 6 Wirtschaftsgruppen nach neu begonnene sozialversicherungspflichtigen Beschäf- tigungsverhältnissen im Agenturbezirk (ohne Azubis) sind: Heime und Sozialwesen (13.421 +411 z.VJ); Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz (16.271 +342 z.VJ); Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern (6.334, +259 z.VJ); sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (4.269, +237 z.VJ.); öffentliche Verwaltung (8.042, +221 z.VJ) und Gesund- heitswesen (10.856, +177 z.VJ) In diesen Berufssegmenten kann auch weiterhin eine relativ große Nachfrage nach Arbeitskräften vermutet werden.

In diesen Branchen werden deshalb für 2021 begrenzte Reserven für zusätzliche Beschäfti- gung gesehen. Es gilt, diese Chancen bewerberorientiert für die Kunden im SGB II zu nut- zen.

Im Jobcenter Hameln-Pyrmont haben ca. 2/3 der Kunden Helferniveau. Dem standen aber nur 25% des Stellenangebotes gegenüber, im Vorjahr sind es nur 21% gewesen.

Daher soll die bisherige bewerberorientierte Vermittlungsarbeit räumlich in den Arbeitgeber- Service eingebunden werden, um so durch eine enge und fokussierte Zusammenarbeit zwi- schen dem arbeitnehmer- und arbeitgeberorientiertem Vermittlern die Integrationen von SGB II-Kunden in gemeldete Stellen zu steigern.

Die gegenwärtigen Chancen für ein erfolgreiches Integrationsgeschäft sollen verstärkt für Kunden des Rechtskreises SGB II genutzt werden, um

 Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern

 Unternehmen, Verwaltungen, Industrie und Handwerk in unserer Region Hameln-Pyr- mont mit den erforderlichen Fach- und Hilfskräften zu versorgen

 die passiven Leistungen und die Kosten für Unterkunft zu verringern sowie

 Empfänger von SGB II-Leistungen und deren Familien positiv am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben zu lassen

Bislang wurden Qualifizierungsanfragen von SGB II-Leistungsempfängern in Beschäftigung reaktiv bearbeitet. Durch eine initiative Beratung von potenziellen Arbeitnehmern/Arbeitneh- merinnen sollen nun mehr Qualifizierungen durch einen Betriebsakquisiteur umgesetzt wer- den.

Durch die gezielte Beratung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, sowie Arbeitgebern im Kontext des Qualifizierungschancengesetzes sollen die Beschäftigungsverhältnisse gefestigt und ggf. ausgebaut werden. Des Weiteren soll dies zur Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit von Leistungsbeziehern beitragen. Darüber hinaus soll die Förderung von Qualifizierungen das Fachkräftepotential steigern und somit dem Fachkräftemangel entgegen- wirken. Der Fokus soll auf den Leistungsbeziehern liegen, die durch eine Qualifizierung ihre Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten erweitern können und somit deren Leistungsbe- zug verringert bzw. beendet wird.

2.4 Ausbildungsmarkt

Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen ging im Vergleich zum vorherigen Berufsbera- tungsjahr zurück. 2020 wurden 2.492 Ausbildungsstellen gemeldet, 103 Ausbildungsstellen weniger als 2019 (-4,0%).

Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt wird sich aufgrund der Pandemie verändern. Die hie- sigen Unternehmen signalisieren zwar weiterhin eine hohe Ausbildungsbereitschaft, jedoch erschweren Kurzarbeit, Homeoffice und Betriebsschließungen die Betreuung von Auszubil- denden und das Lernen im Betrieb.

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Im Jobcenter Hameln-Pyrmont konnten 119 (Stand Sept. 2020) erwerbsfähige junge Men- schen in Ausbildung vermittelt werden. Im Vorjahr konnten zum gleichen Zeitpunkt 198 er- werbsfähige junge Menschen in Ausbildung vermittelt werden.

Die Covid-19-Pandemie hat weitreichende Konsequenzen für die Wirtschaft und stellt die Be- triebe auch vor weitere Herausforderungen bei der Ausbildung. Es besteht die Gefahr, dass Betriebe angesichts unsicherer Geschäftserwartungen und finanzieller Engpässe ihr Angebot an Ausbildungsstellen zurückfahren oder weniger Ausbildungsabsolventen als geplant über- nehmen.

Wie eine Betriebsbefragung des IAB zeigt, wirkt sich die Krise durchaus auf die betriebliche Ausbildung aus. Wenn Betriebsteile vorübergehend geschlossen oder Beschäftigte in Kurzar- beit oder im Homeoffice sind, kann es für die Betriebe eine große Herausforderung sein, die Ausbildung angemessen fortzuführen und ihre Auszubildenden zu betreuen. Tatsächlich sah sich ein erheblicher Teil der im Frühjahr dieses Jahres ausbildenden Betriebe dieser Heraus- forderung gegenüber. So wurden Prüfungen für Auszubildende in der Hälfte der Ausbildungs- betriebe verschoben; ein gutes Drittel gab an, dass die Ausbildungsinhalte nicht wie geplant vermittelt werden konnten. In jedem fünften ausbildenden Betrieb konnten die Auszubildenden wegen Kurzarbeit nicht im gewohnten Umfang betreut werden oder tätig sein. In 13 Prozent der ausbildenden Betriebe wurde die Ausbildung durch Homeoffice beeinträchtigt. Jeder zehnte Ausbildungsbetrieb schließlich gab an, dass die Ausbilder – zum Beispiel wegen Kin- derbetreuung oder Quarantäne – für einen längeren Zeitraum ausgefallen sind

Die Covid-19-Pandemie hat nicht nur die Durchführung der Ausbildung in manchen Betrieben empfindlich gestört, sie hat auch dazu geführt, dass manche Betriebe ihr Angebot an Ausbil- dungsstellen zurückgefahren haben. Wenn die Entwicklung der weiteren Geschäftstätigkeit und damit der künftige Bedarf an ausgebildeten Fachkräften unsicher sind, lohnt sich eine Ausbildung für die Betriebe unter Umständen nicht mehr.

Auch der Besetzungsprozess in vielen Betrieben war aufgrund der Krise erschwert. Dies kann beispielsweise damit zusammenhängen, dass Vorstellungsgespräche aufgrund der Kontakt- beschränkungen nicht wie gewohnt stattfinden konnten und Praktika oder Ausbildungsmessen abgesagt werden mussten. Der Besetzungsprozess lief wegen der Krise im Vergleich zu nor- malen Jahren deutlich zeitverzögert.

Es gilt diesen Risiken und Herausforderungen rechtzeitig zu begegnen. Die Bewerbergewin- nung für 2021 läuft bereits und wird in den weiterführenden Schulformen verstärkt. Jedoch wird die Schülergewinnung durch Schließung der Schulen, aber auch durch die geltenden Hy- gienevorschriften erschwert. Gespräche zur Berufsorientierung finden in Teilen dann nicht mehr statt.

2.5 Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigten

In der Zeit von 2017 bis März 2020 ist trotz des Anstiegs der Flüchtlinge die Zahl der erwerbs- fähigen Leistungsberechtigte kontinuierlich gesenkt worden. Die Zahl der Flüchtlinge ist nun bei fast 1.600 stabil. Nach dem 1. Lockdown sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wieder auf das Vorjahresniveau gestiegen. Der bisherige Jahresverlauf ließ eine positive Ent- wicklung erhoffen; die Auswirkungen des 2. Lockdown sowie die Entwicklung der Pandemie bleiben abzuwarten.

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Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten teilen sich in 1.815 junge Erwachsene bis 24 Jahre mit einem Geflüchtetenanteil von 24,5% und 7.051 Menschen im Alter ab 25 Jahren mit einem Geflüchtetenanteil von 16,2%.

2.6 Risiko und Chancen

Nach den pandemiebedingten negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, wird für 2021 wieder ein Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen erwartet, wenn die Ri- siken an Covid-19 zu erkranken medizinisch beherrschbar sind. Im Moment noch nicht ab- sehbar ist, ob es pandemiebedingte Insolvenzen im größeren Umfang geben wird, die sich zwar zuerst in Zugängen im SGB III widerspiegeln werden, aber perspektivisch natürlich auch die Arbeit im Jobcenter betreffen. Sollte sich der Arbeitsmarkt schnell erholen, wird sich der überwiegende Bedarf erfahrungsgemäß auf den Fachkräftebereich beziehen. Hier versuchen wir mit dem Angeboten des Qualifizierungschancengesetzes gegenzusteuern, Helfer zu qua- lifizieren und damit eine neue Nachfrage im Bereich der Helferstellen zu erzeugen.

8.866

7.800 8.000 8.200 8.400 8.600 8.800 9.000 9.200 9.400 9.600

9.800

erwerbsfähige Leistungsberechtigte

2016 2017 2018 2019 2020

1370

5911 445

1140

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000

Alter bis 24 Jahre Alter ab 25 Jahre

erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Juni 2020

ELB ohne Geflüchtete geflüchtete ELB

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Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes ist bisher überaus erfolgreich gelungen, was auch Verdienst des selbstvorgenommenen Coachings ist. Die finanzielle Belastung, auch für Folgejahre ist jedoch so groß, dass eine Förderung im Umfang von 2019/2020 trotz Passiv- Aktiv-Transfer so nicht umsetzbar sein wird.

Ein Risiko birgt die zunehmend verfestigte Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und deren Qualifikationsniveau und Leistungsvermögen. Sorge besteht auch in der Tatsache, dass dieser Personenkreis bei fortschreitender Digitalisierung immer weniger Chancen am Ar- beitsmarkt erhalten wird, weil Helferstellen im Zeitalter Arbeit 4.0 geringer werden.

Risiko und Chance zugleich ist weiterhin die Entwicklung der geflüchteten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; bei ausreichenden Sprachkenntnissen gelingt zunehmend eine Ar- beitsmarktintegration bzw. Einmündung unserer Kunden in nachhaltige Qualifizierung. Ande- rerseits verfestigen sich die ungenügenden Sprachkenntnisse bei einem wachsenden Anteil der Geflüchteten, insbesondere bei den in die Kindererziehung eingebundenen Elternteile.

3 Die operativen Schwerpunkte 2021

3.1 Stabilisierung der Integration in Arbeit und Ausbildung

In vielen Berufsfeldern fallen Angebot und Nachfrage quantitativ und qualitativ auseinander.

Dabei sind insbesondere der demografische Wandel und die zunehmende Digitalisierung in der Arbeitswelt Herausforderungen bei der Sicherung eines ausreichenden und passgenauen Fachkräftepotenzials. Dagegen werden die Problemlagen der erwerbfähigen Leistungsbe- rechtigten zunehmend komplex.

Neukunden und Kunden mit vermuteten Integrationschancen werden im Jobcenter Ha- meln-Pyrmont durch bewerberorientierte Vermittler (boV), die räumlich dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service angegliedert sind und TeamArbeit (intensives Coaching zur Arbeitssu- che) betreut. Neben der aktiven Begleitung bei der Arbeitssuche steht das Erkennen von Qua- lifizierungsbedarfen und die Motivationsarbeit zu nachhaltiger Qualifizierung im Vordergrund.

Das Risiko der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit steigt deutlich mit fehlender Ausbildung. Hier gelang es in den vergangenen Jahren erfolgreich mit jährlich mindestens 50 Eintritten in Qualifizierungen mit angestrebtem Berufsabschluss gegenzusteu- ern. Neben den betrieblichen Umschulungen werden auch überbetriebliche Umschulungen und Teilqualifizierungen angeboten. Die Qualifizierungsberatung, die inzwischen in jedem Team stattfindet, umfasst eine aktive Begleitung der Umschulung sowie ein konsequentes Ab- solventenmanagement.

Zunehmende Bedeutung gewinnt das Erkennen von Potentialen und das Heranführen an den Arbeitsmarkt. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahre ohne Flücht- linge liegt unter 6.000. Daher steht in allen Arbeitsbereichen das Erheben von Qualifizierungs- bedarfen im Fokus.

Die aktive Begleitung von Schülerinnen und Schülern und die Beratung zu einer stringenten Berufswegplanung in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung sollen weiterhin einen hohen Anteil Bewerber für Ausbildungsstellen an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sichern.

Mit den jungen Erwachsenen wird an der Herstellung der Ausbildungsfähigkeit gearbeitet.

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Die intensive Zusammenarbeit der bewerberorientierten Integrationsarbeit mit dem gemein- samen Arbeitgeberservice des Jobcenters Hameln-Pyrmont und der Agentur für Arbeit Ha- meln wird mit der Einrichtung des Büros der bewerberorientierten Vermittler und dem Ansatz eines Betriebsakquisiteurs forciert.

3.2 Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren

Die besonderen Herausforderungen bei der Beratung und Unterstützung von geflüchteten Menschen werden auch im Jahr 2021 anhalten und zum Teil dadurch erschwert, dass die Sprachförderung 2020 pandemiebedingt einige Monate ausgesetzt hat.

Für die Absolventen von Integrationskursen kommt es weiterhin darauf an, dass die Integration in Ausbildung und Arbeit gelingt und die erlernten Deutschkenntnisse rasch vertieft werden könen. Die Grundlage bildet die frühzeitige Identifizierung der Potenziale durch eine zügige Feststellung der Sprachkenntnisse und beruflichen Vorerfahrungen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Für die geringer werdende Zahl von Menschen, die nach einer positiven Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neu zu uns kommen, gilt es einen raschen Zugang in verbindliche und systematische Sprachförderung, die auch Elemente der aktiven Arbeitsmarktförderung enthält, zu gewährleisten.

Die zentrale Sprachkurskoordination beim Landkreis Hameln-Pyrmont, die hoffentlich auch 2021 fortgesetzt werden kann, wird alle Personen mit Anspruch bzw. Möglichkeit der Teil- nahme an einem Integrationskurs dem nächsten Einstufungstest zuführen und beim nächst- möglich startenden Integrationskurs anmelden. Durch enge Kooperation und Informationsaus- tausch stellen wir als Jobcenter so eine bessere Transparenz hinsichtlich des Bedarfes und der zeitnahen Versorgung der geflüchteten Menschen mit Integrationskursen, Alphabetisie- rungskursen und Wiederholungskursen sicher. Hinderungsgründe sind vor allem bei weibli- chen Schutzsuchenden häufig fehlende Kindesbetreuung, die auch nur bei wenigen Kursen von den Bildungsträgern angeboten werden kann.

Die Anzahl der Aufnahmen von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen aus dem Kreis der Flüchtlinge hat sich im Laufe des Jahres 2020 pandemiebedingt zum Vorjahr abgeschwächt.

Zudem bleibt die Sprachbarriere bzw. der weitere Sprachförderbedarf das hauptsächliche Ver- mittlungshemmnis für eine nachhaltige Integration in Arbeit und insbesondere für die Auf- nahme einer Ausbildung.

Die berufsbezogenen Sprachkurse nach der Deutschsprachförderverordnung (Deuföv) kom- plettieren hierbei das Angebot der durch das BAMF geförderten Sprachkurse. Diese Kurse können bedarfsweise eingesetzt werden, z. B. um das Sprachniveau B 1 nach erfolgreichem Besuch des Integrationskurses auf B 2 anzuheben. Die Bedarfsplanung des Jobcenters be- rücksichtigt hierbei aber auch die Zielgruppe derer, die nach Ausschöpfen des Integrations- kursanspruchs das Sprachniveau B 1 nicht erreicht. Ebenso gilt dies für Menschen, die wei- tergehende Sprachförderung für die Ausübung akademischer Berufe benötigen (C 1 – C 2 Sprachniveau).

Landesgeförderte Sprachkurse und Deuföv-Kurse sollen arbeits- und ausbildungsbegleitend angeboten werden, damit Integrationen an Nachhaltigkeit gewinnen bzw. die Chancen auf ei- nen erfolgreichen Ausbildungsabschluss steigen.

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Das Jobcenter wird in 2021 weiterhin ein nach den Bedarfen ausgerichtetes Migrationscenter betreiben. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Phase nach den Integrationskursen und ver- zahnt Sprachförderung mit praktischer Anleitung.

3.3 Langzeitarbeitslosigkeit/ -leistungsbezug vermeiden und reduzieren

Nach wie vor sind zwei Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Langzeitleistungs- bezug. Fast die Hälfte der Arbeitslosen in der Grundsicherung sind langzeitarbeitslos. Zur Ver- meidung von Langzeitarbeitslosigkeit ist es notwendig, die Chancen des Marktes zu nutzen und unsere Kunden nach Möglichkeit unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren (Work-first-Ansatz). Das Handlungsfeld „Langzeitleistungsbezieher/Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen“ bleibt die drängendste Her- ausforderung in der Grundsicherung. Die existenzsichernde und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehern in den ersten Arbeitsmarkt und die Vermeidung von Langzeitleis- tungsbezug stellen weiterhin den besonderen Schwerpunkt der Steuerung und der Integrati- onsarbeit dar.

Mit den erhöhten Fördermitteln sollen 2021 verstärkt persönliche Hinderungsgründe hinterfragt und abgebaut werden. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Gesundheit. Ärztlich beglei- tete Maßnahmen sollen persönliche Leistungsfähigkeit hinterfragen und Möglichkeiten zur be- ruflichen Integration unter Berücksichtigung der eigenen gesundheitlichen Situation schaffen.

Dazu zählen auch die zügige Identifizierung gesundheitlicher und behinderungsbedingter Ein- gliederungshemmnisse und die frühzeitige Einleitung von Rehabilitationsverfahren.

Dies soll durch die Teilnahme am Projekt RehaPro unterstützt werden, für das sich das JC gemeinsam mit den JC Holzminden, Northeim und Rhein-Berg-Kreis beworben hat. Bei erfolg- reicher Bewerbung startet das Projekt 2021 und dauert 5 Jahre an.

Insbesondere mit dem Arbeitsansatz Netzwerk ABC setzen sich Langzeitarbeitslose in Grup- pen- und Einzelarbeit mit ihren persönlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten ausei- nander, erarbeiten eigene Strategien und setzen diese um.

Im etablierte Familiencoaching werden große Bedarfsgemeinschaften (BG) mit mindestens 5 Personen und mehreren ELB mit einem systemischen Beratungsansatz betreut; dabei wird mit einer überwiegend aufsuchenden Sozialarbeit ganzheitlichen die familiäre Situation be- trachtet. Individuelle Handlungsbedarfe werden abgeleitet im Hinblick auf

- die schnellstmögliche Integration in Erwerbstätigkeit,

- mittel- bis langfristige Ziele (z.B. Bildungs- und Entwicklungschancen der BG zugehö- rigen Kinder und Jugendlichen)

- die Aktivierung der Frauen zum Perspektivwechsel und zur (sozialen) Teilnahme am Arbeitsmarkt.

Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement wird mit einem allgemeinen Ansatz als auch mit spezialisierten Ansätzen in „ABC-Netzwerke“, „Reha/Schwerbehinderte“ oder „Familien- coaching“ eingesetzt.

Das Teilhabechancengesetz bietet die Möglichkeit, Langzeitbezieher (mindestens 6 Jahre SGB II-Leistungsbezug), Erziehende und Schwerbehinderte (jeweils mindestens 5 Jahre SGB

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II-Leistungsbezug) mit hohen Förderungen von bis zu 5 Jahren für Arbeitgeber mit einem be- gleitenden Coaching oder Langzeitarbeitslose (mindestens 2 Jahre) mit hohen anteiligen För- derungen von 2 Jahren für Arbeitgeber mit begleitenden Coaching in Arbeit zu integrieren.

Diese soziale Beschäftigung erfolgt im 1.Arbeitsmarkt; öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität sind nicht gefordert.

Neben den bisher weit mehr als 180 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Jahren 2019 und 2020 sollen auch 2021 aktiv Langzeitbezieher in die gecoachten Arbeitsverhältnisse vermittelt werden, wobei der Umfang durch die langjährige finanzielle Belastung eingeschränkt ist.

Mit der Einrichtung des boV-Büros am gemeinsamen AGS sollen die Chancen der Kunden, denen Langzeitarbeitslosigkeit droht, dadurch verbessert werden, dass Stellen passgenau ak- quiriert oder die Bewerber aktiv Arbeitgebern vorgestellt werden. Zur Akquise von passenden Stellenangeboten für Langzeitarbeitslose hat der Arbeitgeberservice nun neben dem Einglie- derungszuschuss auch die Möglichkeiten des Teilhabechancengesetzes.

Das Jobcenter Hameln-Pyrmont beteiligt sich aktiv an dem Landkreis-Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“; geflüchtete Menschen und Zugewanderte aus Europa werden bei der Integration unterstützt. Das Projekt arbeitet in verschiedenen Bereichen des Landkreises mit einem Schwerpunkt in Hameln-Kuckuck; dort ist z.B. der Treffpunkt „Zusammen am Kuckuck“

ZaK etabliert worden.

Mit der Teilnahme an dem Projekt „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“ (seit 2019) soll die gesundheitsbezogene Lebensqualität von bedürftigen Menschen nachhaltig verbessert werden. Es verzahnt die Arbeitsförderung des Jobcenters mit den Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention der Kranken- kassen sowie weiteren Angeboten, die es im Landkreis Hameln-Pyrmont gibt.

3.4 Qualität der operativen Umsetzung

Das Handlungsfeld „Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstel- len“ bleibt vor dem Hintergrund der Befunde aus der operativen Umsetzung sowie regelmäßi- ger Feststellungen der Prüfinstanzen ein wichtiges Handlungsfeld. Insbesondere eine struktu- rierte, systematische und an Risiken orientierte Fachaufsicht, die gewährleistet, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse in einen nachhaltigen Verbesserungsprozess münden, ist für die Qualität in der operativen Umsetzung von besonderer Bedeutung.

Die Ergebnisse der Fachaufsicht werden im Rahmen des Konzepts IKS (Internes Kontrollsys- tem) regelmäßig ausgewertet und mit einem Handlungsplan belegt. So wird die Prozessquali- tät auf einem weiterhin hohen Niveau gehalten und Risiken werden schnell erkannt.

Mitarbeiterqualifizierungen haben weiterhin einen hohen Stellenwert. Neben externer Fortbil- dungsmaßnahmen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen fachlich und in Beratungskompetenz mit eigenem Trainer und individueller Lernbegleitung qualifiziert.

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4 Die Bildungszielplanung 2021

Im Jahr 2021 wird mit einem Eingliederungstitel in Höhe von rund 10,2 Mio. € geplant. Damit sollen 2.569 Eintritte in integrative Maßnahmen, und somit rund 44 mehr als 2020, erreicht werden.

In der Fortführung der in 2014 begonnenen strategischen Planung des Jobcenters wird die Zahl der Eintritte in abschlussorientierte Fortbildungen (Umschulungen) auch in 2021 auf dem hohen Niveau fortgesetzt.

Gleichzeitig sollen die bereits eingekauften Aktivierungsmaßnahmen im Wesentlichen fortge- führt und weitere Maßnahmen eingekauft werden. Auch der Einsatz von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen soll im Vergleich zum Vorjahresniveau noch einmal erhöht werden.

Neu hinzu kommt eine Maßnahme zur Stärkung der Medienkompetenz, um auch die zu per- sönlichen Gesprächen alternativen Angebote des JC nutzen zu können.

In Rahmen des Teilhabechancengesetzes plant das Jobcenter Hameln-Pyrmont 34 Eintritte nach § 16e SGB II und 200 Eintritte nach § 16i SGB II.

Die Eintritte in Arbeitsgelegenheiten (AGH) sollen ebenfallsauf dem Vorjahresniveau gehalten werden.

Die für 2021 geplanten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik verteilen sich im Einglie- derungstitel (EGT) wie folgt:

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Maßnahmeart Betrag Eintritte

§ 45 SGB III Aktivierungsmaßnahmen 4.389.905,16 € 1.920 FbW (Förderung der beruflichen Weiterbil-

dung) 839.514,61 € 256

EGZ (Eingliederungszuschüsse) 335.695,80 € 70

Einstiegsgeld 11.696,87 € 5

AGH (Arbeitsgelegenheiten) 685.337,97 € 264

Vermittlungsbudget 260.000,00 €

Förderungen gem. § 16 e SGB II 806.024,56 € 34 Förderungen gem. § 16 i SGB II 1.575.884,12 € 20 weitere Maßnahmen und Leistungen:

794.946,88 € (57)*

Förderungen für Behinderte und Schwerbe- hinderte

Rehabilitationsleistungen Freie Förderung

Einstiegsqualifizierung

Förderung benachteiligter Jugendlicher etc.

SUMMEN 10.223.597,71 2.569

*Zählen in 2021 nicht zur offiziellen Statistik

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