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[Geschäftsnummer] Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an basellandschaftliche Gymnasien

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[Geschäftsnummer]

Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an basellandschaftliche Gymnasien

Änderung vom [Datum]

Die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Aargau beschliessen:

I.

Der Erlass SGS 649.212, Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an basellandschaftlichen Gymnasien vom 2. Juni 1998 (Stand 1. August 1997), wird wie folgt geändert:

Ingress (geändert)

Zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau, vertreten durch ihre Regierungsräte, wird folgende Vereinbarung getroffen:

Art. 7 (neu)

1 Der Vertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen per 31. Juli 2025 aufgeho- ben.

2 Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Aargau, die im Zeitpunkt der Auf- hebung des Vertrages in einem basellandschaftlichen Gymnasium in Ausbil- dung stehen, haben Anspruch darauf, ihre Schulzeit hier zu beenden. Während dieser Zeit bleibt der Kanton Aargau entsprechend den Vereinbarungen dieses Vertrages zahlungspflichtig.

3 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wählt auf Vorschlag des Regierungsrates des Kantons Aargau letztmals für die Amtsperiode vom 1. Au- gust 2024 bis 31. Juli 2028 zwei Vertreterinnen oder Vertreter in den Schulrat des Gymnasiums Muttenz.

II.

Keine Fremdänderungen.

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[Geschäftsnummer]

III.

Keine Fremdaufhebungen.

IV.

Diese Teilrevision tritt nach der gegenseitigen Unterzeichnung der Vertragsän- derung am 1. September 2021 in Kraft.

Liestal,

Im Namen des Regierungsrats der Präsident: Lauber

die Landschreiberin: Heer Dietrich Aarau,

Im Namen des Regierungsrats der Landammann: Attiger der Staatsschreiber: i.V. Meier

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