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Martens: Übungen in der Betriebswirtschaftslehre, #08 Übung „Betriebliche Entscheidungslehre“

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Academic year: 2021

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(1)

Ng., 02.10.2005 wopsa.de Seite 1 / 4 S1

P(S1) = 0,35

S2 P(S2) = 0,5

S3 P(S3) = 0,15

a1 100 20 30

a2 60 80 0

Projekt: VWA Thema: SS 2005

Empfänger:

Absender: Dittmar Nagel

Anlage-Datum: 12.07.2005 Status-Datum: 02.10.2005

Martens: Übungen in der Betriebswirtschaftslehre, #08 Übung „Betriebliche Entscheidungslehre“

11.07.2005

4.2.2.3

Axiomatik des Bernoulli-Prinzips

• Wenn ET Axiome rationalen Verhaltens als rational akzeptiert, muß er auch das Bernoulli-Prinzip als rational akzeptieren, – beides steht zwingend im Einklang.

Beispiel-Ergebnismatrix Lotterie

Wahrscheinlichkeitsverteilung der Ergebnisgröße

L = (e1P1, e2P2, ..., emPm) Basisreferenzlotterie

L = (emax; P; emin)

wobei P die Wahrscheinlichkeit für das maximale Ergebnis ist

Wenn es gelänge, durch das Bernoulli-Prinzip („Weg 1“) und die Axiome („Weg 2“) zum gleichen Ergebnis zu kommen, wäre der Beweis für die o.g. Behauptung erbracht.

Weg 1

Direkte Entscheidung nach dem Bernoulli-Prinzip 1. U(emax) = U(100) = 1

U(emin) = U(0) = 0 2. Bestimmung der Nutzenwerte

Æ Befragung „sicheres Ergebnis von 20 gegen unsicheres Ergebnis aus 0 ... 100“

Annahmen: Risikoscheuer ET antwortet „mit 30%“

Æ Nutzenwert von 20 = U(20) = 0,3 Æ 20 ~ (100; 0,3; 0) Æ weitere Ergebnisse der Befragung seien

U(30) = 0,4

U(60) = 0,75

U(80) = 0,95

3. Errechnung der Nutzenerwartungswerte

NEW(a1) = U(100) × 0,35 + U(20) × 0,5 + U(30) × 0,15

= 1 × 0,35 + 0,3 × 0,5 + 0,4 × 0,15

= 0,56

NEW(a2) = 0,7375

Æ a2 ist zu wählen, da höherer NEW

(2)

Ng., 02.10.2005 wopsa.de Seite 2 / 4 e(max)

e(min) 1 - P

P

Basisreferenzlotterie

0 100 BRL

P* = 0,3

0 100 BRL

P* = 0,4

0 100 BRL

P* = 0,75

0 100 BRL

P* = 0,95

Weg 2

Entscheidung durch sukzessives Anwenden der Axiome rationalen Verhaltens (Luce/ Raiffa) 1. Ordinales Prinzip

a) Ordnungs-Axiom

(= „Vollständigkeits-Axiom“)

Es gilt:

ei ej oder

ej ei oder

ei ~ ej

b) Transitivitäts-Axiom (bzgl. der Ergebnisse) Aus

ei ej und

ej ek folgt

ei ek

d.h. alle Ergebnisse eines

Entscheidungsproblems lassen sich in eine Reihenfolge bringen

Im Beispiel:

100 80 60 30 20 0 so können emin und emax festgelegt werden 2. Stetigkeits-Prinzip

Gegeben seien ein sicheres Ergebnis ej und die BRL (Basisreferenzlotterie) (emax; P; emin) mit der Eigenschaft emax ej emin

| | ergo: ej | | BRL

|

~

|

dann gibt es eine Indifferenzwahrscheinlichkeit P*, sodaß der

ET indifferent ist zwischen dem sicheren Ergebnis und der Lotterie: ej

~

(emax; P*; emin) Im Beispiel:

ej = 20

~

ej = 30

~

ej = 60

~

ej = 80

~

(3)

Ng., 02.10.2005 wopsa.de Seite 3 / 4 0,35

100 0,5 0,15

100

0 0,4

0,6

0,3

0,7 0 0,35 100

0,5 0,15

100

30 20 3. Substitutionsprinzip

In einer Lotterie kann ein Ergebnis eij durch die äquivalente BRL (emax; P*; emin) ersetzt werden, sodaß der ET zwischen der ursprünglichen und der neu zusammengesetzten Wahrscheinlichkeits- verteilung indifferent ist.

Im Beispiel:

a1

~

a1’ („zusammengesetzte

Lotterie“)

4. Reduktionsprinzip

Der ET ist indifferent zwischen einer zusammengesetzten Lotterie und einer einfachen Lotterie, sofern jedes Ergebnis bei beiden Lotterien diesselbe Eintrittswahrscheinlichkeit besitzt.

Im Beispiel:

a1’: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für 100?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für 0?

a1’: P(100) = 0,35 + 0,5 × 0,3 + 0,15 × 0,4

= 0,56 P(0) = 0,44 a2’: P(100) = 0,7375

P(0) = 0,2625

5. Monotonieprinzip („Dominanzprinzip“)

Lotterie L1 = (emax; P1; emin) wird einer zweiten Lotterie L2 = (emax; P2; emin) genau dann vorgezogen oder als gleichwertig erachtet, wenn gilt: P1 ≥ P2.

Im Beispiel:

a1’ a2’ weil 0,7375 > 0,56

6. Transitivitätsprinzip (bzgl. der Handlungsalternativen)

Wenn ai aj und

aj ak folgt

ai ak Im Beispiel:

a1 und a1’ sind indifferent (und a2 ~ a2’) Æ es folgt aus a2’ a1’ daß a2 a1

Æ Das Ergebnis ist das gleiche wie bei Weg 1: a2 ist zu wählen

(4)

Ng., 02.10.2005 wopsa.de Seite 4 / 4

U(e) a)

e

b) U(e)

e

c) U(e)

e

4.2.2.4

Risikonutzenfunktion und Risikoeinschätzung

• Annahme: positiv bewertete Sachverhalte („mehr ist besser als weniger“, z.B. Gewinn) Æ dann verläuft die RNF streng

monoton steigend, d.h. es gilt 0 de dU>

a) Betrachtung Risikoaversion

es gilt, die 2. Ableitung ist negativ, also: 0 de

U d

2 2 <

Æ die Kurve verläuft

degressiv steigend (konkave Krümmung)

b) Betrachtung Risikofreude

es gilt, die 2. Ableitung ist positiv, also: 0 de

U d

2 2 >

Æ die Kurve verläuft

progressiv steigend (konvexe Krümmung)

c) Betrachtung Risikoneutralität

es gilt, daß die 2. Ableitung Null ist, also: 0 de

U d

2 2 = Æ die Kurve verläuft

linear steigend

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