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Die Recyclingwirtschaft in Deutschland vor dem Hintergrund der nationalen und europäischen Entwicklungen

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Die Recyclingwirtschaft in Deutschland vor dem Hintergrund der nationalen und europäischen Entwicklungen

Eric Rehbock

1. Die Qualität der Sekundärrohstoffe spielt eine entscheidende Rolle ...28

2. Fairer Marktzugang in der Kreislaufwirtschaft ...29

3. Mittelstand stärken – Marktkonzentration stoppen ...30

4. Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket ...30

5. Die EU-Kunststoffstrategie ...31

6. Das chinesische Importverbot und seine Auswirkungen ...32

7. Situation ausgewählter Abfallströme ...33

7.1. Fe-Schrotte ...33

7.2. Elektro(nik)-Altgeräte ...35

7.3. Textilien ...38

7.4. Kunststoffe...40

7.5. Altpapier ...43

7.6. Altholz ...44

7.7. Bioabfälle ...45 Alle Industrienationen brauchen verfügbare Rohstoffe. Die Weltbevölkerung wächst und immer mehr Menschen beanspruchen mit vollem Recht, an den Ressourcen unserer Welt angemessen beteiligt zu werden. Die Rohstoffe auf unserer Welt sind aber begrenzt. Unsere Aufgabe ist es daher, so sorgsam und effizient wie möglich mit ihnen umzugehen. Deshalb ist es heute und in Zukunft wichtig, die verfügbaren Rohstoffe so oft wie möglich zu nutzen.

Abfälle sind daher kein Müll. In unseren Abfällen stecken wichtige Wertstoffe wie Altpapier, Schrotte, Altkunststoffe, Metalle oder Glas, die nichts anderes sind als (Sekundär-)Rohstoffe für die gewerbliche und industrielle Produktion.

Aufgaben und Selbstverständnis der Entsorgungswirtschaft in Deutschland haben sich im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte deshalb enorm verändert. Die Branche stellt sich heute als eine wichtige Industrie mit ausgeprägten Wertschöpfungsketten dar, bei der die moderne Rohstoffwirtschaft im Vordergrund steht. Insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen haben sich dabei als Schrittmacher einer Philosophie bewiesen, die den Fokus auf die Verwertung der Wertstoffe im Gegensatz zur reinen Abfallbeseitigung legt.

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Angesichts der relativen Rohstoffarmut Deutschlands einerseits und einer starken In- dustrieproduktion andererseits, muss das Ziel sein, den Anteil von Sekundärrohstoffen für die Produktion stetig zu erhöhen. Sekundärrohstoffgewinnung aus Abfällen darf daher nicht als Entsorgungsproblem gesehen werden, sondern als Teil der Rohstoff- versorgung für wichtige Industriezweige, zum Beispiel für die Papierindustrie, für die Stahlindustrie, für die Glas- und Kunststoff- oder Textilindustrie. Das garantieren gewerbliche Sammlungen von Altpapier, Schrotten, Kunststoffen oder auch Altkleidern.

Je mehr Sekundärrohstoffe aus Abfällen gewonnen und Primärrohstoffe in der In- dustrieproduktion ersetzen, desto weniger Energie und Wasser wird verbraucht und desto geringer sind die Eingriffe in die Natur, die nötig sind, um Rohstoffe zu fördern.

Gleichzeitig können durch die Verwendung von Sekundärrohstoffen erhebliche Mengen des klimaschädlichen Kohlendioxyd vermieden werden.

1. Die Qualität der Sekundärrohstoffe spielt eine entscheidende Rolle

Erforderlich für eine funktionierende Recyclingwirtschaft sind gesicherte Stoffströme hinsichtlich der Quantität und vor allem auch der Qualität und eine Steigerung des Einsatzes von heimischen Sekundärrohstoffen in der gewerblichen und industriellen Produktion. Für die erfolgreiche Umsetzung der Kreislaufwirtschaft ist also nicht allein die Sammelmenge, sondern vor allem auch die Qualität der Sekundärrohstoffe entscheidend.

Wenn sichergestellt werden soll, dass für die Industrie qualitativ hochwertige Sekun- därrohstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden können, ist eine flächendeckende und getrennte Sammlung der Wertstoffe erforderlich. Das gilt für die Anfallstellen in Industrie, Handwerk und Gewerbe und gilt genauso für die privaten Haushalte. Das ist im Übrigen nicht nur die Überzeugung von Recyclingunternehmen, sondern im Hinblick auf die Qualitätsanforderungen gerade auch eine Anforderung der Industriezweige, die Sekundärrohstoffe in ihrer Produktion einsetzen. Trotz aller Sortiertechnik ist die getrennte Sammlung ein wichtiger Qualitätsbaustein, auf den nicht verzichtet werden kann. Dass die Qualität der Wertstoffe aber leidet, wenn sie mit Restmüll zusammen erfasst werden, das ist zweifelsfrei erwiesen. Wer der Industrie hochwertige Sekundärrohstoffe zur stofflichen oder zur energetischen Verwertung als konfigurierte Ersatzbrennstoffe zur Verfügung stellen will, kommt an der getrennten Sammlung nicht vorbei. Der bvse sieht bei der haushaltsnahen Sammlung beispielsweise noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Hier ist die in den vergangenen Jahren sträf- lich vernachlässigte Verbraucherkommunikation deutlich zu verstärken. Es kann nicht das Ziel sein, dass Kommunen ihre Hausmüllentsorgung kostenoptimiert und deshalb die Sammlung für Verpackungsabfälle zur weiteren Restmüllsammlung verkommt. Da hilft dann auch die modernste Sortieranlage nicht mehr weiter.

Gefordert sind aber auch jene, die Produkte entwickeln. Denn diese werden nach ihrer Nutzungsphase zwangsläufig zu Abfall. Viele der Produkte, die heute auf den Markt gebracht werden, sind aber gar nicht oder nur sehr schwer zu recyceln. Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sollte deshalb die Recyclingfähigkeit ein wichtiges

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Kriterium bei der Produktentwicklung werden. Aus diesem Grunde brauchen wir klare Standards, insbesondere für Kunststoffprodukte. Das nachfolgende Beispiel soll das verdeutlichen. Reste in Verpackungen erfordern ein aufwändiges Waschen der Materialien, bevor sie überhaupt recycelt werden können. Dafür muss das Produkt bei gewöhnlicher Verwendung durch den Konsumenten vollständig entnommen werden können. Das klingt banal, aber jeder weiß aus eigener Erfahrung, dass dies leider viel zu oft nicht der Fall ist. Es kann keinen Zweifel darüber geben, dass die Hersteller nun endlich erkennen sollten, dass die Recyclingfähigkeit ihrer Produkte keine in ihrem Ermessen stehende beliebige Entscheidung ist, sondern dass dies Voraussetzung dafür sein muss, dass Produkte überhaupt auf den Markt gebracht werden können. Dafür wird ein intensiver Austausch zwischen denen, die Verpackungen designen und denen, die sie recyceln, benötigt. Im Kunststoffbereich hat der bvse beispielsweise das Angebot gemacht, gemeinsame Working-Groups einzurichten, die sich zu technischen Fragen austauschen oder sich beispielsweise auch auf praxisnahe Standards verständigen könnten.

2. Fairer Marktzugang in der Kreislaufwirtschaft

Aber nicht nur die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Sammel- und Verwertungssysteme ist erforderlich. Es werden auch effiziente und innovative Struk- turen benötigt. Eine dynamischere Entwicklung der Branche wird teilweise behindert.

So haben private Unternehmen in der Entsorgungsbranche immer noch sehr stark mit Privilegien der kommunalen Unternehmen zu kämpfen. Begründet werden diese Privilegien, wie beispielsweise die ausschreibungsfreie Vergabe von öffentlichen Auf- trägen an kommunale Unternehmen oder das so genannte Umsatzsteuerprivileg, mit der Daseinsvorsorge als originäre Aufgabe der Städte, Kreise und Gemeinden.

Was vor Jahrzehnten vielleicht noch seine Berechtigung hatte, als Abfallbeseitigung oft wichtiger als Abfallverwertung war, ist in Zeiten einer modernen, innovativen und weltweit organisierten Sekundärrohstoffwirtschaft sicherlich nicht mehr zeitgemäß. Die Versorgung der Industrie mit für die Produktion notwendigen Rohstoffen ist sicher keine kommunale Aufgabe, sondern ist eine Aufgabe der privaten Sekundärrohstoff- branche. Deshalb sollten folgende Rahmenbedingungen umgesetzt werden.

Kommunale Aufträge sollten umwelt- und haushaltsschonend zugleich erteilt werden.

Dafür sollte eine grundsätzliche Pflicht zur Ausschreibung im Wettbewerb festgelegt werden bei (a) Dienstleistungsaufträgen zur Erfassung, Transport, Behandlung, Ver- wertung von Abfällen. Dabei ist die Vergabe grundsätzlich material- und dienstleis- tungsspezifisch durchzuführen. (b) Außerdem sollten in Großstädten Teillose (in den Bezirken) vergeben werden. Nur eine solche Differenzierung sichert die erforderliche Effizienz und Transparenz der verschiedenen Dienstleistungen und verhindert un- durchsichtige Kompensationen zwischen den ausgeschriebenen Bereichen. (c) Die hoheitliche Aufgabe der Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge und Kontrolle sollte sich dabei auf die Entsorgung von Beseitigungsabfällen aus privaten Haushalten konzentrieren.

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3. Mittelstand stärken – Marktkonzentration stoppen

Der Mittelstand hat sich jedoch nicht nur gegen zunehmende kommunale Aktivitäten zu erwehren. Die Konzentrationsspirale in der Entsorgungsbranche nimmt immer schneller Fahrt auf. Wöchentlich wird von Übernahmen berichtet. Dies betrifft ins- besondere Remondis, der mit einem Jahresumsatz von etwa 6,4 Milliarden EUR mit weitem Abstand größte Entsorgungskonzern in Deutschland. Der nächste Übernahme- kandidat von Remondis ist die DSD Holding GmbH. Das mit einem Marktanteil von rund 40 Prozent an der Verpackungsentsorgung aus privaten Haushalten größte duale System Deutschlands. Wenn Remondis das Duale System Deutschland übernimmt, müssten die an Entsorgungsaufträgen interessierten Remondis-Konkurrenten sich an den Sammel-Ausschreibungen der Remondis-Tochter DSD GmbH beteiligen. Sortierung und Verwertung müssen erst gar nicht ausgeschrieben werden, so dass hier eine kon- zerninterne Vergabe erfolgen könnte. Das könnte Remondis auch außerhalb des Bereichs der Verpackungsentsorgung einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das hat zur Folge, dass die bisher vorherrschende mittelständische Unternehmensstruktur der Recyclingbranche weiter erheblich unter Druck gerät.

Flächendeckende Rückführungssysteme tragen von sich aus im Kern das Konzept dualer Systeme und damit eine zwingende Tendenz zur Oligopol- oder gar zur Monopolbildung.

Dem sollte durch dezentrale Vergabestrukturen entgegengewirkt werden, wenn eine re- gional verankerte und mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur erhalten bleiben soll.

Der bvse fordert daher, dass die Ausschreibungen für Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen aus privaten Haushalten nicht mehr von den dualen Systemen, sondern von neutraler Seite, etwa von der neugegründeten Zentralen Stelle, vorgenom- men werden. Eine entsprechende Änderung des Verpackungsgesetzes könnte relativ unkompliziert und zeitnah in Angriff genommen werden. Beispielgebend wäre hier die Bundesnetzagentur, die in den Märkten Telekommunikation und Post, Energie und Eisenbahnen durch regulatorische Entscheidungskompetenz und die Durchfüh- rung von Vergabeverfahren für einen soliden wettbewerblichen Rahmen sorgt. Das Kartellrecht bietet jedenfalls nur unzureichende Möglichkeiten, um zu gewährleisten, dass funktionierende Märkte und mittelstandsfreundliche Strukturen erhalten bzw.

gefördert werden können.

4. Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket

Mit den Regelungen des EU-Abfallpakets werden verbindliche Ziele für die Abfall- verringerung und aktualisierte Regeln zur Minderung der Abfallerzeugung, eine bes- sere Kontrolle der Abfallbewirtschaftung, die Förderung der Wiederverwendung von Produkten und die Verbesserung des Recyclings in allen Ländern der EU festgelegt.

Mit diesen neuen Zielen und Regeln soll eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft gefördert werden. Unter anderem wurden folgende Punkte beschlossen:

• die Recyclingziele von Siedlungsabfall sollen 55 Prozent ab 2025, 60 Prozent ab 2030 und 65 Prozent ab 2035 betragen,

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• die Recyclingziele für Verpackungen sollen 65 Prozent ab 2025 und 70 Prozent ab 2030 mit spezifischen Zielen für spezifische Abfallströme (Plastik, Holz, Eisenme- talle, Aluminium, Glas, Papier und Karton) betragen,

• die Deponierung von Siedlungsabfall muss bis 2035 auf 10 Prozent reduziert werden,

• die Übergangsregeln für Mitgliedsländer, die von Zielwerten weit entfernt sind und

• die separate Sammlung von biologischen Abfällen ab 2024 und von Textilien und gefährlichen Haushaltsabfällen ab 2025.

Die Recyclingbranche begrüßt sicherlich, dass die Recyclingquoten angehoben wor- den sind. Gleichzeitig wurde ein EU-weit geltendes Berechnungsverfahren für die Recyclingquote beschlossen. Beide Komponenten zusammen können dazu führen, dass die EU-Mitgliedstaaten sich sehr anstrengen müssen, um die angepeilten Ziele tatsächlich zu erreichen.

Die getrennte Sammlung von Bioabfällen soll erst ab 2024 in der Europäischen Union eingeführt werden. Aber selbst in Deutschland gibt es diesbezüglich noch Widerstände.

Ein wesentlicher Kritikpunkt an dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket ist, dass durch die Vereinbarungen die Mülldeponierung in Europa in den nächsten Jahrzehnten weiter- hing zum Alltag in der Europäischen Union gehört. Die Erfahrung in Deutschland hat gezeigt, dass erst mit dem Verbot der Deponierung von unbehandelten Abfällen die Abfallverwertung, insbesondere das Recycling, deutliche Fortschritte machen konnte. Gerade durch das Ende der Deponierung konnten in Deutschland erheb- liche Mengen an CO2 eingespart werden. Angesichts der ehrgeizigen Ziele der Pariser Klimaschutzkonferenz ist es geradezu erstaunlich, dass die Europäische Union diese Chance nicht ergreift.

Deutschland hat derzeit eine Recyclingquote von Siedlungsabfall von etwa 67 Prozent.

Aufgrund der geänderten Berechnungsmethode wird die Quote jedoch deutlich sinken.

Beim Recycling von Verpackungen hat sich Deutschland mit dem neuen nationalen Verpackungsgesetz aber im Vergleich höhere Ziele gesetzt.

5. Die EU-Kunststoffstrategie

Jedes Jahr erzeugen die Europäer 25 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle, jedoch weniger als 30 Prozent werden für das Recycling gesammelt. Die Kunststoffstrategie soll die Umwelt vor der Belastung durch Kunststoffe schützen und gleichzeitig Wachstum und Innovation fördern. Nach den neuen Plänen sollen ab 2030 alle Kunststoffverpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig sein, der Verbrauch von Einwegkunststoffen wird reduziert und die absichtliche Verwendung von Mikroplastik beschränkt. Das sind natürlich in erster Linie Zielbeschreibungen. Dahingehend bleibt zu hoffen, dass in den Leitlinien zur Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle das Thema Recyclingfähigkeit und Recyclateinsatz wichtige Eckpunkte werden.

Soll diese Zielrichtung ernsthaft verfolgt werden, besteht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Handlungsbedarf. Schließlich werden immer noch 70 Prozent

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aller in der EU anfallenden Kunststoffabfälle verbrannt oder deponiert. Aber auch Deutschland hat noch Handlungsbedarf. Das Kunststoffrecycling muss ausgebaut und gefördert werden. Hier könnten bessere Abschreibungsmöglichkeiten den kapitalin- tensiven Industrieanlagen einen wichtigen Schub geben. Zudem ist die Gesetzgebung gefragt, die Auflagen für die Genehmigungen und den Betrieb von Kunststoffrecycling- Anlagen, die vielen Menschen Beschäftigung bieten, in Zukunft zu erleichtern.

6. Das chinesische Importverbot und seine Auswirkungen

Der Importstopp Chinas, insbesondere für Kunststoffabfälle, hat zum Jahreswechsel für Aufregung gesorgt. Für Brancheninsider war dies natürlich keine Überraschung.

Seit Oktober 2007 bestehen Importrestriktionen, die so genannte Green-Fence-Politik, in die VR China. Die Einfuhrbeschränkungen wurden in jedem 5-Jahresplan fort- geschrieben und dabei schrittweise verschärft. Im Jahr 2017 verschärfte China seine Importrestriktionen weiter im Rahmen der Aktion National Sword.

Der Importstopp ist also nichts anderes als der Schlusspunkt einer Entwicklung, die im Grunde schon 2007 ihren Anfang nahm. Im Herbst 2015 kam es zu einem ersten Wendepunkt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Kunststoffrecycling-Unternehmen mit dem großen Problem zu kämpfen, ihre Anlagen mit ausreichenden Mengen an Kunststoffabfällen zu versorgen. Zu groß war bis dahin der finanzielle Anreiz, die in Deutschland anfallenden Kunststoffabfälle über deutsche oder niederländische Seehäfen nach China oder Hongkong zu exportieren. Dann jedoch konnten die Kunststoffrecycler über deutlich steigende Inputmengen verfügen. Ab dem Herbst 2016 verstärkte sich diese Situation noch einmal dramatisch. Diese Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2017 bis zum gänzlichen Importstopp zum 1.1.2018 fort. Das macht deutlich, dass sich die Marktsituation durch den verhängten Importstopp Chinas gar nicht grundlegend verändert hat. Allerdings haben nun alle Marktteilnehmer Gewissheit darüber, dass die in Deutschland und Europa anfallenden Kunststoffabfälle auf absehbare Zeit nicht mehr nach China exportiert werden können.

Das chinesische Importverbot zielt, soweit es um Kunststoffabfälle geht, in erster Linie auf Folienabfälle, hier besonders auf die dünnen, verschmutzten Folien, aber auch Kunststoffe aus der E-Schrott- und Altautoaufbereitung. Das Importverbot ist daher vor allem für die Unternehmen sehr problematisch, die Kunststoffabfälle besitzen und keine eigenen Recycling- und/oder Verwertungsmöglichkeiten haben. Es gibt keine wirkliche Export-Alternative. Indien beispielsweise nimmt maximal 360.000 Tonnen Kunststoffabfälle pro Jahr auf. China hat jährlich hingegen bis zu 7,3 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle aus aller Welt importiert. Davon allein etwa eine Million Tonnen aus Deutschland (2016).

Vor einiger Zeit haben Kunststoffrecycler für eine Tonne Folie 70 bis 120 EUR bezahlt, nun sind hier Zuzahlungen fällig. Die Folien werden zur Zeit mit minus 60 bis plus 20 EUR bewertet. Die Kunststoffrecycler profitieren also von dem Überangebot an Abfällen.

Angesichts der Marktlage können sie aufgrund ihrer verbesserten Marktposition gute Qualitäten verlangen. Schlechte Qualitäten haben keine Chance mehr abgenommen

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zu werden. Das faktische Importverbot Chinas macht die Kunststoffentsorgung in Deutschland einerseits teurer, andererseits ist es ein Konjunkturprogramm für das Kunststoffrecycling.

7. Situation ausgewählter Abfallströme 7.1. Fe-Schrotte

Die industrielle Nutzung des Rohstoffs begann mit der Einführung des Siemens-Martin- Schmelzverfahren im Jahre 1864. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Fe-Schrott zu einem industriellen Rohstoff und ist mittlerweile weltweit nach dem Erz der zweitwichtigste Eisenträger. Im Jahre 2017 dürfte der Schrottverbrauch (Stahlwerke + Gießereien) in Deutschland schätzungsweise bei etwa 22,5 und weltweit bei 600 Millionen Tonnen gelegen haben. Fe-Metallschrott war und ist eine weltweite Handelsware, die sich immer über den Preis ihren Weg in die entsprechenden Verwertungszentren sucht.

Gerade durch die steigende Bedeutung des Elektrostahlverfahrens, mit dem Stahl auf Basis eines hundertprozentigen Schrotteinsatzes erzeugt werden kann, gewinnt der Rohstoff Schrott an Gewicht.

Welt-Rohstahlproduktion – Wichtige Produzenten-Länder/Länder-Gruppen

Jan-Aug 2016

1.069.247 (1.000 t) Jan-Aug 2017

1.121.738 (1.000 t)

Veränderungen J-A 2017/J-A 2016 in %

China: + 5,6 EU-28: + 4,3 Türkei: + 13,6 Russland: - 1,0

USA: + 2,4

Brasilien: + 9,3 Japan: - 0,4 Südkorea: + 3,7 Indien: + 5,1 übrige Welt: +7,1 Japan 69.928 6,5 %

Brasilien 20.598 1,9 % Südkorea 45.337 4,2 % Indien 63.210 5,9 %

Türkei 21.783 2,0 % EU-28 108.042 10,1 % Russland 47.018 4,4 % USA 53.400 5,0 %

übr. Welt 103.652 9,7 % China 536.279 50,2 % China 566.405 50,5 %

Japan 69.644 6,2 % Brasilien 22.509 2,0 % Südkorea 47.012 4,2 % Indien 66.459 5,9 %

Türkei 24.742 2,2 % EU-28 112.701 10,0 % Russland 46.525 4,1 % USA 54.703 4,9 % übr. Welt 111.038 9,9 %

Anteile % BOF EAF

Rohstahlproduktion Mio. t

Anteile Verfahrens-Routen im Jahr 2016

China EU-28 Türkei Russland USA Brasilien Japan Südkorea Indien 808,4

162,3

33,2 70,8 78,6

30,2 104,8 68,6 95,6

Welt (alle Länder) 1.604 (Mio. t)

BOF: Basic Oxygen Furnace = Blasstahlkonverter; EAF: Electrical Arc Furnace = Elektroofen Sonstige Verfahren

Sonstige Verfahren

Bild 1: Schematische Übersicht zur Weltstahlproduktion

Mit der zunehmenden Bedeutung des Schrotts als Primärrohstoffersatz steigen die Qualitätsanforderungen. Die steigenden Mengen an Verbundmaterialien aus dem Konsumgüterbereich stellen dabei neue Anforderungen an die Schrottwirtschaft.

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2014 gab es beispielsweise in der EU (28) sowie in Norwegen 350 Autoshredder. Die Shreddertechnik ermöglicht den Aufschluss von Verbundmaterialien und die Gewin- nung einer sauberen Fe-Fraktion, die sowohl im Konverter als auch im Elektroofen ein wichtiger Rohstoff ist. Vorshredder- und die Postshreddertechnologie waren die nächsten Schritte, die derzeit technisch verfeinert werden, um die Ausbeute zu opti- mieren. Denn die qualitativ hochwertige und ökonomisch sinnvolle Aufbereitung von wertvollen Rückständen sind Ziele, denen sich die Schrottwirtschaft verbunden fühlt und die flankiert werden von gesetzlichen Vorgaben.

Die Fe-Fraktion ist so aufzubereiten, dass sie die steigenden Anforderungen der Stahl- und Gießereiindustrie erfüllen kann. So ist der seit Jahren zunehmende Anteil an Kupfer im Stahl ein Problem, das die Baustahlhersteller lange ignoriert haben, indem sie immer wieder Schrotte mit einem relativ hohen Cu-Anteil eingeschmolzen haben. Dadurch hat sich im Laufe der Jahre der Cu-Anteil in den Baustählen angereichert, der dann wieder als Schrott den Weg zurück in die Stahlindustrie findet. Die Schrottwirtschaft muss über ihre Aufbereitungstechnik in Abstimmung mit ihren Abnehmern den Anteil des freien Kupfers eliminieren.

220

200

180

160

140

120

100

80 Index

%

Rohöl –

Sorte Brent USD/Barrel Eisenerz – China Import Feinerz (62 % Fe) aus Australien USD/t C&F

Stahlschrott – Import Türkei HMS 1/2 (80:20)

aus EU USD/t C&F Kupfer LME-Notiereung Cash-Settlement Nickel LME-Notierung Cash-Settlement

2016 2017

08. Jan.05. Feb.04. Mrz.01. Apr.29. Apr.27. Ma i

24. Jun.22. Jul.19. Aug.16. Sep.14. Okt.11. Nov.09. Dez.06. Jan.03. Feb.03. Mrz.31. Mrz.28. Apr.26. Ma i

23. Jun.21. Jul.18. Aug.15. Sep.

Preisentwicklung Mai bis Sep. 2017 Rohöl Eisenerz Stahlschrott

Kupfer Nickel

Bild 2: Preisentwicklungen auf den internationalen Rohstoffmärkten für die Jahre 2016 und 2017

Abnehmer sollten daher für bessere Qualitäten entsprechende Preise bezahlen. Solange es an finanziellen Anreizen mangelt und der gezahlte Preis für minderwertige Sorten dem für bessere Sorten entspricht, wird sich an der bisherigen Praxis wenig ändern.

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Erst wenn auch die Abnehmer den tatsächlichen Wert besser aufbereiteter Fraktionen erkennen, können Lieferant und Abnehmer profitieren.

Der Schrottmarkt unterliegt saisonalen und konjunkturellen Schwankungen. Die direkte Abhängigkeit vom Stahl- und Gießereimarkt bewirkt allerdings, dass diese Schwankungen sehr ausgeprägt sind. Im Moment befindet sich der Markt in einer sehr positiven Entwicklung und hat den 2008 erlittenen Einbruch, der mehrere Jahre andauerte, fast kompensiert.

Der Schrottmarkt unterscheidet zwischen Neu- und Altschrotten sowie dem Kreis- laufschrott bzw. dem Eigenentfall der Stahlwerke und Gießereien. Beim Neuschrott handelt es sich um Produktionsabfälle der eisen- und stahlerzeugenden Industrie, der Fe- und NE-verarbeitenden Industrie sowie des Gewerbes (Blech- und Stanzabfälle, Späne). Der Altschrott wird nach dem Ver- oder Gebrauch von Stahl- und Eisenpro- dukten gesammelt. Er besteht zu etwa 70 bis 75 Prozent aus Industrie-, Gewerbe- und Abbruchschrotten und zu 25 bis 30 Prozent aus Konsumgüterschrotten.

Tabelle 1: Rohstahlproduktion und Schrottverbrauch der Stahlwerke in Deutschland und der EU Rohstahl- Schrott- Schrott- Rohstahl- Schrott- Schrott-

prod. verbrauch anteil prod. verbrauch anteil

Deutschland EU

Mio. Tonnen % Mio. Tonnen %

2013 42,6 19,4 45,6 166,4 89,9 54,0

2014 42,9 19,1 44,5 169,3 91,6 54,1

2015 42,7 18,6 43,5 166,1 91,0 54,8

2016 42,1 18,0 42,8 162,0 88,7 54,8

2017* 43,5* 19,5* 44,9 168,7 92,5* 54,8

*geschätzt, Schrottverbrauch der Stahlwerke ohne Gießereien

Quelle: worldsteel, WV-Stahl, eigene Schätzungen, eigene Berechnungen, Eurofer, BIR

7.2. Elektro(nik)-Altgeräte

Elektro(nik)-Altgeräte fließen grundsätzlich aus zwei Bereichen zu den Erstbehand- lungsanlagen. Unter dem Kürzel B2C (business to consumer) versteht man die Mengen aus privaten Haushalten, die über die Kommunen oder den Handel (Vertreiber) erfasst werden. Unter dem Kürzel B2B (business to business) versteht man gewerbliche Alt- geräte, die über Verwaltungen sowie Industrie- und Gewerbebetriebe erfasst werden.

Das Recycling von Elektro(nik)-Altgeräten ist aufgrund der verschiedensten Material- zusammensetzung und dem richtigen Handling verbauter Schadstoffe eine komplexe Aufgabe für spezialisierte Unternehmen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die durch das ElektroG geregelten Stoffströme auch tatsächlich in die richtigen Anlagen gelenkt und richtig vorsortiert werden. Einheitliche Regelungen und deren Überprü- fung sind wettbewerbspolitisch von großer Bedeutung, denn sie helfen notwendige Investitionen in Forschung und Anlagentechnik abzusichern. Die Erfassung von

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Altgeräten ist der erste entscheidende und integrative Bestandteil der Wertschöpfungs- kette des Elektrorecyclings. Der Erfolg der Schadstoffentfrachtung und Wertstoffrück- gewinnung hängt entscheidend davon ab, ob eine schonende Erfassung sichergestellt werden kann.

Das aktuelle ElektroG sieht in seiner Konzeption nicht vor, dass die Erstbehandlungs- anlage einen vertraglich geregelten Einfluss auf die Sammlung an den zumeist kom- munal betriebenen Übergabestellen hat. Mit Beginn der gesetzlichen Regelungen zum Altgeräterecycling ist dies einer der wesentlichen Kritikpunkte. Auch 12 Jahre später funktioniert eine zerstörungsfreie Sammlung von Bildschirmgeräten immer noch nicht flächendeckend. Durch den Bruch quecksilberhaltiger Röhren werden emittierende Schadstoffe in die Demontage verschleppt. Die Entsorgungswirtschaft hat sich daher für die getrennte Erfassung von Flachbildschirmen ausgesprochen und auch einen Vorschlag erarbeitet, welche Behältnisse für den sicheren Transport geeignet wären. Eine Änderung der Logistik ist aber nur mit einer Öffnung des ElektroG möglich.

Darüber hinaus sind alle batteriebetriebenen Geräte an den Sammelstellen separat zu erfassen. Dies und der nachfolgende ADR-konforme Transport soll insbesondere das Brandrisiko verhindern. Aber auch hier ist es in der Praxis eher die Regel, dass es zu Fehlwürfen kommt. In Gebietskörperschaften, die keinen Vollzug zu fürchten haben, wird die getrennte Sammlung auch schon einmal schlichtweg ignoriert. Dadurch wird sämtliches Risiko auf die Erstbehandlungsanlage übertragen.

Mit dem Open-Scope 2018 werden die Aufgaben in der Sammlung noch komplexer. So fallen ab dem 15.8.2018 grundsätzlich alle Elektro(nik)geräte in den offenen Anwendungs- bereich des Gesetzes. Zum Beispiel können dann auch Möbel- und Bekleidungsstücke mit elektronischen Funktionen vom Anwendungsbereich erfasst sein. Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob bei zusammengesetzten Produkten das elektronische Bauteil funktional oder baulich an die Nutzungsdauer des Produktes gebunden ist. Wenn ja, fällt es darunter.

Ist der elektronische Bestandteil neben dem Möbel-/Bekleidungsstück ein eigenständig zu beurteilendes Elektrogerät, fällt das Produkt nicht in den Anwendungsbereich. Un- abhängig davon, dass Möbel technisch betrachtet zum Sperrmüll und Textilien in die Textilsammlung gehören und dafür auch funktionierende Entsorgungssysteme bestehen, sind solche EU-rechtlichen Vorgaben und Gerichtsentscheidungen sehr fragwürdig.

Auf der Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erfolgte 2006 erstmals ein zentrales Monitoring über alle Herkunftsbereiche hinweg. Darin wurden die in Verkehr gebrachten Mengen im Rahmen der verpflichtenden Registrierung bei der Gemeinsamen Stelle EAR (Elektro(nik)-Altgeräte-Register) über die Hersteller und Importeure erstmals gemeldet. Bei der Ermittlung der erfassten und verwerteten Mengen kommt den Erstbehandlungsanlagen in Deutschland gemäß dem ElektroG eine zentrale Rolle zu. Dort werden alle Primärdaten zusammengefasst, die Aufschluss über die ver- werteten Mengen über die einzelnen Gerätekategorien hinweg zulassen.

Zu beachten ist, dass zukünftig nicht alleine die Art des Gerätes für die richtige Zuord- nung ausschlaggebend ist, sondern auch seine Größe. Die Stiftung EAR bietet auf ihrer Website entsprechende Zuordnungshilfen an. Des Weiteren sind in den Sammelgruppen 2, 4 und 5 batteriebetriebene Altgeräte getrennt zu erfassen. Hier werden also zusätzliche Behälter benötigt.

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Elektro(nik)-Altgeräte enthalten schadstoffhaltige Bauteile, sie müssen daher schon bei der Erfassung mit gebotener Sorgfalt und Fachkenntnis angenommen werden, wie es heute auch schon bei Sonderabfällen geschieht. Den Bürger mit der Aufgabe der rich- tigen Einordnung alleine zu lassen, wirkt gerade vor dem Hintergrund der skizzierten komplexen Neuerungen absurd. In Luxemburg gibt es bereits Sammelstellen, die das Erfassen als ersten Schritt der Wertstoffgewinnung/Schadstoffbehandlung begreifen und dem Bürger durch fachkundige Annahme der Altgeräte die Aufgabe der richtigen Einordnung abnehmen. Diese Thekenmodelle sollten ein Beispiel für Deutschland sein.

Neben der Qualität der Erfassung und Behandlung bestimmt die Sammelquote die politische Diskussion. In Deutschland sind weiterhin große Anstrengungen nötig, um die durch die EU vorgegebenen Sammelziele zu erreichen. Laut aktuell veröffentlichten Zahlen von Eurostat lag die Sammelquote für 2015 in Deutschland bei 42,5 Prozent.

Ab 2016 müssen 45 Prozent der im Durchschnitt in den zurückliegenden drei Jahren verkauften Neugeräte gesammelt werden. Ab 2019 steigt die Quote auf 65 Prozent der verkauften Neugeräte. Selbst wenn der Sprung auf die 45 Prozent knapp gelingt, ist nicht anzunehmen, dass der Sprung zur 2019-Quote unter den derzeitigen Rahmen- bedingungen möglich ist.

Weiterhin kommt ein Großteil der Elektro(nik)-Altgeräte nicht bei den spezialisier- ten Erstbehandlungsanlagen an, weil z.B. verbraucherfreundliche bürgernahe Erfas- sungssysteme wie die Altgerätecontainer nicht mit dem ADR-Recht vereinbar sind, mülltonnengängige Kleingeräte im Restabfall landen oder auch Schlupflöcher in den illegalen Export weiterhin bestehen.

Fest steht, dass der heutige Umgang mit Rohstoffen mittel- bis langfristig zu Versor- gungsengpässen führen wird. Es wird zukünftig auf Alternativen zum kostspieligen Rohstoffimport ankommen. Deutschland sollte daher besser mit seinen Ressourcen Tabelle 2: Übersicht Veränderung der Sammelgruppen nach ElektroG zum 1.12.2018

bisherige Sammelgruppen: neue Sammelgruppen:

gültig bis zum 30. November 2018 gültig ab dem 1. Dezember 2018 SG 1: Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte SG 1: Wärmeüberträger

SG 2: Kühlgeräte SG 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bild- schirme mir einer Oberfläche von mehr als 100 cm² haben

SG 3: Bildschirme, Monitore und TV-Geräte SG 3: Lampen

SG 4: Lampen SG 4: Großgeräte (> 50 cm)

SG 5: Haushaltskleingeräte, IT, TK, Unterhaltungselektro- SG 5: Kleingeräte und kleine IT und Telekommuni- nik, Leuchten, Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeit- kations-Geräte (< 50 cm)

geräte, Kontrollinstrumente, Medizintechnik.

SG 6: Photovoltaikmodule SG 6: Photovoltaikmodule

Nachtspeicherheizgeräte sollen in der SG 1 getrennt von Nachtspeicherheizgeräte sollen in der SG 4 getrennt der Weißen Ware in einem eigenen Behältnis von der Weißen Ware in einem eigenen Behältnis

gesammelt werden. gesammelt werden.

In der SG 5 gesammelte batteriebetriebene Altgeräte In den SG 2, 4 und 5 gesammelte batteriebetriebene sollen getrennt von den anderen Geräten in einem eige- Altgeräte sollen getrennt von den anderen Geräten in nen Behältnis gesammelt werden. einem eigenen Behältnis gesammelt werden

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umgehen, in diesem Zusammenhang können Altgeräte einen wesentlichen Beitrag leisten.

Um die Potenziale zu heben, sind insbesondere koordinierte Ansätze für ein besseres Recyclingverständnis schon in der Erfassung notwendig. Der Umbau zur ressourcen- optimierten Kreislaufwirtschaft hat längst begonnen. Der Erfolg hängt dabei von den gesetzlichen Vorgaben und deren Einhaltung ab. Transparenz der Stoffströme, Weiter- entwicklung der Sammelnetze, Verhinderung illegaler Exporte, Qualitätssicherung von Anfang an und die Stärkung des Umweltaspektes beim Bürger, könnten bestimmende Faktoren sein, um den Umbau tatsächlich durchzusetzen.

7.3. Textilien

Die im Auftrag des bvse-Fachverband Textilrecycling erstellte Studie Konsum, Bedarf und Wiederverwendung von Bekleidung und Textilien in Deutschland umfasst die stoff- liche Verwertung von Alttextilien lediglich bezogen auf die Menge der Bekleidungs- textilien und Haustextilien aus privaten Haushalten aus dem Jahr 2013.

Bekleidungs- und Haustextilien aus privaten Haushalten 2013

% Tonnen

Inlandsverfügbarkeit - 1.35 Mio.

Sammelaufkommen - 1.01 Mio.

Verwertungspotenzial*

Wiederverwendung 54 546.000

– Second-Hand-Kleidung

Weiterverwendung 21 212.000

– Putzlappenherstellung

Weiterverwertung 23 192.000

– Recyclingmaterialien 17 – Thermische Nutzung 6

Abfall zur Beseitigung 2 20.000

Verwertungsquote 98

* Heimtextilien und Produktionsrückstände wurden in der Studie nicht untersucht. Keine Berücksichtigung fanden die Sammelmengen der Recyclinghöfe.

Tabelle 3:

Mengenaufkommen des Textil- recyclings an Bekleidungs- und Haustextilien

Quelle: Studie Textilrecycling in Deutschland im Auftrag des bvse

Heimtextilien (z.B. Teppiche), die einen hohen Nicht-Textilbestandteil aufweisen, landen meistens auf den Recyclinghöfen. Sie werden dann überwiegend von kom- munalen Entsorgungsgesellschaften als Abfall verwertet und/oder entsorgt. Die technischen Textilien (z.B. Filter, Autobezugsstoffe) und die Produktionsrückstände der Bekleidungs- und Textilindustrie werden entweder als recycelbare Anteile der Reißspinnstoffindustrie zugeführt oder als thermisch zu verwertende Anteile in der Herstellung von Ersatzbrennstoffen genutzt. In der Studie finden diese Bereiche keine Berücksichtigung.

Im Jahr 2013 wurden in Deutschland rund eine Million Tonnen Altbekleidung und gebrauchte Haustextilien über Straßen- und Containersammlung erfasst. Die Verwer- tungsquote betrug hierbei 98 Prozent. Dabei wurden etwa 54 Prozent der gesammelten Altbekleidung einer Wiederverwendung zugeführt, 21 Prozent einer Weiterverwendung,

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23 Prozent einer Weiterverwertung, davon 17 Prozent als Recyclingmaterial, und 6 Pro- zent zur thermischen Nutzung. Nur etwa 2 Prozent der gesammelten Ware konnten nicht weiterverwertet werden und mussten als Abfall beseitigt werden.

Diese insgesamt positive Entwicklung ist hauptsächlich auf die gestiegene Nachfrage beziehungsweise den gestiegenen Bedarf an Alttextilien zurückzuführen. Ist der welt- weite Bedarf nach tragbarer Kleidung groß, werden mehr Alttextilien einer Wieder- verwendung zugeführt. Der gestiegene Anteil der Wiederverwendung kann zudem mit dem Ausbau und der Modernisierung von Sortierkapazitäten zusammenhängen.

Der auffallend geringe Abfallanteil lässt sich damit erklären, dass die Verbraucher ihre Gebrauchttextilien bereits zu Hause sorgfältig separieren. Dieser Umstand wird auch durch das Ergebnis einer durch den bvse in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage (2013) bestätigt.

Branchensituation Die Gebrauchttextilbranche ist in den letzten Jahren geprägt von einem stetig negativen Wandel der Marktsituation zu Lasten aller gewerblichen und karitativen Marktakteure, die sich immer wieder neuen, zum Teil sehr schwierigen, Herausforderungen stellen müssen. Dies führt zu einer allgemeinen Verunsicherung der gesamten Branche verbun- den mit Zukunftsängsten. So sind nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes immer mehr Kommunen in die Sammlung von Alttextilien eingestiegen verbunden mit der Folge, dass vielfach Sammlungsuntersagungen ausgesprochen oder aber keine Sondernutzungserlaubnisse für Containerstellplätze erteilt werden. Gleichzeitig werden zwar vermehrt Dienstleistungen für das Textilrecycling ausgeschrieben, allerdings kommt hierbei zu oft die Best-Price-Politik zum Tragen, und das, obwohl auch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine Verantwortung für die gesamte Ver- wertungskette gemäß den gesetzlichen Bestimmungen obliegt. Zur Erleichterung der Vergabepraxis gibt es mittlerweile den bvse-Leitfaden für die Vergabe der hochwertigen Erfassung, Sortierung und Verwertung von Textilien.

Zudem gehen jährlich massenhaft gute Gebrauchttextilien den seriösen Sammlern dadurch verloren, dass tausende von illegalen Containergestellungen die Straßen säumen; hier ist ein konsequentes Handeln der Vollzugsbehörden dringend geboten.

Mit dem bvse-Flyer Stoppt Illegale hat die Branche in einem ersten Schritt den Illegalen den Kampf angesagt. Der Flyer gibt konkrete Handlungshinweise für private Grund- stückseigentümer zur Entfernung der Container, die einfach in der Handhabung und sofort umsetzbar sind.

Marktentwicklung Angebot, Nachfrage und Preise für hochwertige Originalbekleidung können insge- samt als stabil bezeichnet werden. Gleiches gilt für Schuhe. Anders sieht es jedoch bei Putzlappen und den Recyclingsorten aus. Der Absatz von Putzlappen gestaltet sich seit geraumer Zeit unverändert schwierig. Die Preise stagnieren auf einem nied- rigen Niveau und eine Besserung ist nicht in Sicht. Noch problematischer hat sich der Markt für Recyclingware entwickelt. Oftmals ist diese nur noch gegen Erstattung

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der Transportkosten oder einer Zuzahlung absetzbar, trotz des Wissens, dass die Res- sourcen nicht unendlich sind. Infolgedessen sind mittlerweile einige Forschungs- und Entwicklungsprojekte angelaufen, die sowohl der Erschließung neuer Märkte als auch der Entwicklung neuer Anwendungen für die Textilrecyclingindustrie dienen sollen, wie beispielsweise Upcycling als Rohstoffersatz oder das Aufbereiten von Altkleidung zu neuen Produkten.

Besorgniserregend ist zudem eine potenzielle Verlagerung bestehender Handelsstruk- turen. Mit der Anfang 2016 abgegebenen Erklärung der Ostafrikanischen Gemein- schaft, innerhalb von drei Jahren, also ab dem Jahr 2019, die Importe von gebrauchter Bekleidung und Schuhen unterbinden zu wollen, stellen sich für die hiesige Branche viele Zukunftsfragen. Zugleich sehen sich die Unternehmen mit teilweise drastischen Zollerhöhungen als unmittelbare Folge des angekündigten Altkleider-Import-Verbots konfrontiert, die diese zusätzlich kompensieren müssen. Aber auch Währungsabwer- tungen in einigen Käuferländern, Devisenknappheit, unkalkulierbare Bankgebühren und sinkende Rohstoffpreise führen zu stark verspäteten Zahlungseingängen und Absatzproblemen.

Außerdem kommt es zunehmend zu Problemen bei der Verfrachtung der Sammelware.

Nach Angaben der Speditionsbranche fehlen in Deutschland derzeit etwa 54.000 Kraftfahrer. Auch geeignete Fahrer zum Entleeren der Sammelcontainer sind immer schwerer zu rekrutieren. Hier ist die Politik aufgefordert, durch geeignete Qualifizie- rungsmaßnahmen von Menschen mit niedriger Qualifikation und Migranten, den Berufseinstieg zu ermöglichen.

7.4. Kunststoffe

Gebrauchte Kunststoffe sind eine ökologisch und ökonomisch vorteilhafte Sekundär- rohstoffquelle, um marktgängige Produkte herzustellen. Die Kunststoffverwertung bedient sich hierbei dreier Wege, nämlich der werkstofflichen, rohstofflichen und energetischen Verwertung, die je nach Materialqualität beschritten werden. Trotz der unbestreitbaren nationalen, europäischen und weltweiten Erfolge bei der Kunststoff- verwertung, gibt es immer noch ungenutzte Recyclingpotenziale.

Eine durch die Consultic Marketing & Industrieberatung GmbH in Alzenau angefertigte Studie zur Produktion, Verarbeitung und Verwertung von Kunststoffen in Deutschland 2015 gibt an, dass etwa 5,92 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle in Deutschland an- fielen. Die werkstoffliche Verwertung erreicht ihren höchsten Wert 2015 und liegt mit etwa 2,67 Millionen Tonnen um 1,42 Millionen Tonnen über dem Wert von 1994.

Die durchschnittliche Steigerung von 1994 bis 2015 betrug jährlich etwa 3,7 Prozent.

Nach etwas verhaltener Entwicklung in den Jahren 2009 bis 2013, hat das Recycling danach an Dynamik gewonnen. Mehr als 99 Prozent wurden insgesamt verwertet, davon 45 Prozent werkstofflich, 1 Prozent rohstofflich und 53 Prozent energetisch.

Obwohl sich die Kunststoffverwertung inzwischen weltweit als Wirtschaftszweig etab- liert hat, wird in Deutschland immer noch der hohe Materialwert der Kunststoffe ver- nachlässigt. Der Ertrag je Tonne Kunststoff übertrifft nach der Sortierung allerdings in Abhängigkeit von der Kunststoffart und dessen Qualität teilweise demjenigen von Papier.

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Vom Abfall- und Reststoff bis zum Sekundärrohstoff und schließlich bis zum Produkt werden je nach Stoffstrom und dessen Qualitäten verschiedene Stufen durchlaufen.

Der Output der einen Stufe ist bereits der Input der nächsten Stufe. Diese Kunststoff- verwertung findet auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene statt. So werden beispielsweise ein Teil der über Pfandsysteme in Deutschland gesammelten PET-Flaschen in China verwertet. Deshalb kommt dem weltweiten Handel und dem Makeln eine erhebliche Bedeutung zu. Um den Veränderungen in den Sekundär- rohstoffmärkten gerecht zu werden, müssen die Märkte für die einzelnen Input- und Output-Stufen stoffstromspezifisch betrachtet werden.

Bild 3: Schematische Darstellung zur Verwertung von Kunststoffabfällen in Deutschland für das Jahr 2015

Quelle: Consultic-Studie: Studie Produktion, Verarbeitung und Verwertung von Kunststoffen in Deutschland 2015 im Auftrag von BKV Beteiligungs- und Kunststoffverwertungsgesellschaft mbH, Frankfurt a.M., und PlasticsEurope, Brüssel, IK-Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V., Frankfurt a.M., bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Bonn wurde angefertigt von der Consultic Marketing &

Industrieberatung GmbH in Alzenau, 2015

Beseitigung/Deponie 0,04 Mio. t (~ 1 %) Verwertung

5,88 Mio. t (99 %)

energetisch

3,14 Mio. t (53 %) stofflich

2,74 Mio. t (46 %)

MVA 2,05 Mio. t (34,5 %)

Sonstiges 1,09 Mio. t (18,5 %)

werkstofflich 2,67 Mio. t (45 %)

rohstofflich 0,07 Mio. t (1 %) Kunststoffabfälle insgesamt

5,92 Mio. t (100 %)

Handeln und Makeln

Sammeln Sortieren Aufbereiten Verwerten

Recycling

Output Input Output Input Output Input Output

Bild 4: Schematische Darstellung der Sekundärrohstoffkette vom Abfall bis zum Produkt über die verschiedenen Aufbereitungs- und Behandlungsschritte

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Die Anfallstellen bestimmen im Wesentlichen die Qualitäten der Kunststoffverwertung, die hier absteigend angegeben sind, nämlich:

• Produktionsabfälle,

• Verpackungen aus Industrie und Gewerbe,

• Pfandpflichtsysteme, hier ausnahmslos die Rücknahme von PET-Flaschen,

• Verpackungen aus dualen Systemen,

• Agrarwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft und

• Baumisch- und Abbruchmaterialien.

Die besten Qualitäten der Kunststoffverwertung liefern die Materialien, die bei der Herstellung und Verarbeitung von Primärkunststoffen anfallen. Dies sind beispielsweise Fehlchargen, Ausschussprodukte, Anfahr- und Abfahrstücke oder Verschnitte. Diese Materialien fallen sorten- und häufig auch typenrein an, wodurch ihre Zusammen- setzung eindeutig definiert ist. Die Weiterverarbeitung zu neuen Werkstücken kann teilweise im gleichen Produktionsprozess oder extern ohne weitere Aufbereitung wie z.B. Reinigung vorgenommen werden.

Aus Industrie und Gewerbe fallen sehr unterschiedliche Qualitäten an Kunststoffen an. Dies sind einerseits hochwertigste Verpackungs- und Transportmaterialien, die zum Schutz von Produktionsgütern getrennt gesammelt werden, andererseits auch sehr belastete und verschmutzte Kunststoffe, wie z.B. Öldosen.

Die PET-Flaschen fallen vor allem über die Pfandpflichtsysteme an, sie sind mit Getränke- resten beaufschlagt. Die hierbei erzielten Qualitäten eignen sich nach Zerkleinern, Waschen, Stofftrennen und Aufbereiten zu Mahlgut oder Regranulaten zur Herstellung von Textilfasern, Verpackungsbändern, Tiefziehschalen oder Flaschen.

Eine relativ große Menge an vermischten Kunststoffen fällt bei der Rücknahme von Ver- kaufsverpackungen an, die im Auftrag der dualen Systeme in Deutschland eingesammelt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich gezeigt, dass die dualen Systeme den Anlageninput bündeln und große Mengen an gleich bleibenden Kunststoffqualitäten über die Vertragslaufzeiten hinweg, wenn auch auf optimierungsbedürftigem Niveau, garantieren. Nach dem Sortieren werden die Kunststoffe zerkleinert, gewaschen und falls erforderlich nach Kunststoffart getrennt. Die so gewonnenen Recyclate, das sind die Mahlgüter, Agglomerate, Regranulate und Regenerate, werden entweder direkt vermarktet oder zu Halbzeugen und Endprodukten aufbereitet und verwertet.

Kunststoffe von sehr niedriger Qualität werden durch Rücknahmen aus der Agrar- wirtschaft, dem Gartenbau und der Forstwirtschaft eingesammelt. Diese Kunststoffe sind mit Steinen, Erden und Pflanzenresten verunreinigt. Für eine Weiterverarbeitung müssten aufwändige Waschprozesse vorgeschaltet werden oder es kann die Aufberei- tung zu Ersatz- bzw. Sekundärbrennstoffen erfolgen.

Kunststoffe lassen sich auch aus Baumisch- und Abbruchmaterialien gewinnen. Aus den Bau- und Abbruchabfällen, die mit über 200 Millionen Tonnen den prozentual größten Anteil der in Deutschland anfallenden Gesamtabfallmenge stellen, könnten

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durchaus noch größere Mengen an Kunststoffmaterialien aussortiert werden. Leider sind die beim Aussortieren von Bauschutt und Abbruchmaterialien anfallenden Kunst- stoffe häufig stark verschmutzt und kontaminiert und somit nur sehr bedingt für das werkstoffliche Kunststoffrecycling geeignet. Darüber hinaus stört der Anteil an PVC bei den aussortierten Kunststoffen die weitere Verwertung.

Grundsätzlich stehen die aus den unterschiedlichen Herkunftsbereichen erzeugten Kunststoffqualitäten mit der Primärware im Wettbewerb. Der Primärmarkt mit seinen hohen Qualitätsanforderungen überträgt diese dann auch an die Recyclate, da für bestimmte Anwendungen Bauteile aus Mischungen von Primär- und Sekundärware gefertigt werden. Allerdings hat sich bei der Kunststoffverwertung auch ein eigener Zweitmarkt etabliert. So werden beispielsweise Kunststoffagglomerate zu Bakenfüßen, Buhnenpfählen, Brettern, Lärmschutzwänden, Rohren, Platten, Paletten, Rinnen, Kompostern, Böden oder Rasengittern verarbeitet und ersetzen hierbei vor allem Holz und Beton. Die Anwendung in den Zweitmärkten wird häufig als downcycling bezeich- net, was den Einsatzzwecken nicht gerecht wird, da hier Materialien zu langlebigen und sinnvollen Produkten verarbeitet werden, die ansonsten aus Primärmaterialien nur sehr viel ressourcenintensiver herstellbar sind. Die Sekundärrohstoffe und die hieraus hergestellten Produkte der Zweitmärkte erfahren in der Öffentlichkeit nur wenig Auf- merksamkeit. Diese Märkte sind vor allem regional bis national ausgerichtet. Damit fallen Transport- und Logistikkosten in einem eher geringen Maße an.

7.5. Altpapier

Die Altpapierentsorgungswirtschaft erfasst Altpapier flächendeckend bei Handwerk, Handel, Industrie und Verwaltungen sowie bei privaten Haushalten. Sie tut dies gemein- sam mit Vereinen, im Auftrag von Kommunen oder in Eigeninitiative. Die dazu erfor- derlichen Erfassungssysteme sind hervorragend ausgebaut.

Der stetig gestiegenen Nachfrage der Papierindustrie folgend optimierte die Altpapier- entsorgungswirtschaft ihre Erfassungsstrukturen vorausschauend und verstärkte die Sammlung, wo immer dies möglich und sinnvoll erscheint.

Altpapierbilanz Einheit 2015 2016 (1) Produktion von Papier und Pappe 1.000 t 22.601 22.630 (2) Altpapier-Ausfuhr 1.000 t 2.663 2.834 (3) Altpapier-Einfuhr 1.000 t 4.057 4.364 (4) Altpapier-Verbrauch 1.000 t 16.754 16.898 (5) Altpapier-Einsatzquote % 74 75

Tabelle 4:

Altpapierbilanz 2015 im Ver- gleich zu 2016

Quelle: VDP e.V. / Statistisches Bun- desamt

Deutschland kann eine Altpapiereinsatzquote von 75 Prozent vorweisen. Ein Spitzen- wert, der bisher noch nie erreicht wurde.

So wurden 2016 in Deutschland fast 17 Millionen Tonnen Altpapier für die Produktion von 22,6 Millionen Tonnen Papier, Pappe und Karton verwendet. Nach den Angaben des Verbandes Deutscher Papierfabriken (VDP) wurden 1,2 Prozent mehr Altpapier eingesetzt als noch in 2015.

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Um dies zu ermöglichen, importierte Deutschland erhebliche Mengen Altpapier aus anderen europäischen Staaten. Mit einem Einfuhrüberschuss von rund 1,5 Millionen Tonnen blieb Deutschland daher erneut Nettoimporteur von Altpapier. Europaweit benötigte die Papierindustrie insgesamt 43 Millionen Tonnen Altpapier.

Doch selbst dieser immens hohe Altpapiereinsatz ändert nichts daran, dass in Europa weiterhin mehr Altpapier erfasst wird als die Papierfabriken für ihre Produktion benöti- gen. Die Möglichkeit des Altpapierexports ist daher erforderlich, um die funktionierende Altpapier-Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten.

Die chinesischen Importrestriktionen treffen daher auch den Altpapiermarkt. Die Preise haben schon im Herbst aus verschiedenen Gründen nachgegeben, nun kommen sie bedingt durch die neuen chinesischen Vorgaben in einen Sinkflug.

Bisher exportierte Deutschland rund 300.000 Tonnen Altpapier. Auch wenn der Export nicht völlig zum Erliegen gekommen ist, werden dadurch natürlich die Preise beeinflusst.

Noch stärkere Auswirkungen hat jedoch, dass auch Großbritannien sein gemischtes Alt- papier schlechter Qualität nicht mehr nach China exportieren kann. Größere Mengen dieses Altpapiers drängen nun auf den zentraleuropäischen Markt. Hier ist die hiesige Papierindustrie gefordert, an ihrem hohen Qualitätsanspruch fest zu halten. Insgesamt sollten alle Beteiligten klug agieren. Ein rapider Preisverfall mancher Sorten könnte ansonsten den Altpapier-Kreislauf gefährden.

7.6. Altholz

Von den jährlich anfallenden etwa 9 Millionen Tonnen Altholz werden 20 Prozent stofflich genutzt und 80 Prozent energetisch verwertet. Es besteht also ein klares Übergewicht der energetischen Verwertung gegenüber der Rückführung der Althölzer in den Produkt- kreislauf. Verantwortlich dafür sind vor allem Marktgegebenheiten, die von Kapazitäten und Preisen bestimmt werden. Aber auch eingegrenzte Verwertungsmöglichkeiten durch die Qualitäten der Althölzer, da Schadstoffverschleppungen in Produkten unbedingt zu vermeiden sind.

Dabei ist die Nutzung von Altholz in Kaskaden mit einer weitgehenden stofflichen Nut- zung unter dem Aspekt der Ressourceneffizienz besonders vorteilhaft. Allerdings lassen sich nicht alle Althölzer aufgrund ihrer Schadstoffproblematik stofflich verwerten. Die stoffliche Nutzung setzt eine durchgehende Qualitätssicherung voraus, die Abfallerzeu- ger, Aufbereiter und Verwerter gleichermaßen mit einbezieht. Transparenz und eine unabhängige Kontrolle der Prozesse ist dazu notwendig. Aus Sicht des bvse sind die heute üblichen Zertifizierungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) als alleiniges Instrument nicht geeignet.

Deshalb hat sich der bvse dazu entschlossen, ein Qualitätssiegel anzubieten. Das Quali- tätssiegel ist ein Angebot, auf der Grundlage der aktuellen gesetzlichen Grundlagen eine bestmögliche Qualitätssicherung zu erreichen. Es geht über die Anforderungen einer EfbV-Zertifizierung hinaus und lenkt die Aufmerksamkeit der Auditierung explizit auf die Fragestellungen des Altholzrecyclings. Im Zentrum der zu überprüfenden Vorgaben

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steht die Altholzverordnung aus dem Jahre 2002, sie bildet bis heute das Fundament der täglichen Arbeit in einer Altholzaufbereitungsanlage. Mit ihr wurde wegweisende Pionierarbeit geleistet. Sie hat erstmals umweltverträgliche Entsorgungsstandards für die verschiedensten Althölzer festgelegt. Es wurden Altholzkategorien beschrieben, Probe- nahmeverfahren vorgegeben und Schadstoffgrenzwerte festgelegt. Doch die technischen Weiterentwicklungen haben die klugen Entscheidungen von damals längst überholt.

Daher soll es in diesem Jahr zu einer Evaluierung der Altholzverordnung kommen. Das Bundesumweltministerium hat das Umweltbundesamt mit einer entsprechenden Un- tersuchung beauftragt, die bald beginnen wird. Auf der Grundlage daraus gewonnener Erkenntnisse soll dann in einem zweiten Schritt über eine Novellierung entschieden werden. Aus Sicht des bvse ist eine Überarbeitung der Altholzverordnung schon deswegen dringend angezeigt, da Erkenntnisse aus über die Jahre hinweg gewonnenen Statistiken in die Bestimmung angepasster Grenzwerte einbezogen werden müssen. Veränderten Inhaltsstoffen, Materialzusammensetzungen und Materialbehandlungen könnte damit Rechnung getragen werden.

Als wichtige Grundlage für ein Mehr an stofflicher Nutzung muss darüber hinaus die Getrennthaltung von Altholz weiter ausgebaut werden. So werden zum Beispiel Potenziale aus dem Sperrmüll heute noch lange nicht ausgeschöpft. Des Weiteren sind Qualitäts- managementsysteme und die Probenahme weiter zu entwickeln. Denn mit einer guten Qualitätssicherung lassen sich auch A II-Hölzer bei entsprechender Kontrolle stofflich verwerten. Dies wird heute bereits in der Praxis bewiesen. Der Vorschlag, Hölzer ledig- lich in zwei Kategorien zwischen naturbelassen und behandelt zu unterteilen, greift zu kurz, denn er wird dem Anspruch weitgehender Rohstoffwirtschaft nicht gerecht. Bei einem solchen Vorgehen steht vielmehr zu befürchten, dass der Anteil der energetischen Verwertung zunehmen wird.

Auch beim Stoffstrom Altholz wird es also darauf ankommen, wie der gesetzliche Rah- men weiterentwickelt wird. Wird die angestrebte Ressourceneffizienz ernst genommen, kommt man nicht an einer weitgehenden Getrennthaltung, der Qualitätssicherung in der Aufbereitung und der Schließung von Schlupflöchern in billige Entsorgungswege vorbei. Wie in allen abfallwirtschaftlichen Systemen gilt es, die vorhandenen Behand- lungsmöglichkeiten sinnvoll miteinander zu verbinden. In diesem Zusammenhang ist auch die energetische Verwertung von hoher Bedeutung, denn sie ist ebenfalls ein wichtiger Baustein, Althölzer dort energetisch hochwertig zu verwerten, wo die Grenzen des Recyclings erreicht werden.

7.7. Bioabfälle

Bioabfälle repräsentieren in Deutschland 30 bis 40 Prozent des Siedlungsabfallaufkom- mens. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes konnten im Jahr 2015 insgesamt 15,5 Millionen Tonnen biologisch abbaubare Abfälle in Bioabfallbehandlungsanlagen erfasst werden. Neben den Garten- und Parkabfällen, die mit 4,1 Millionen Tonnen beziffert werden, macht die über die Biotonne gesammelte Menge von 4,6 Millionen Tonnen an der Gesamtmenge den größten Anteil aus.

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Bild 5: Zusammensetzung der an Bioabfallbehandlungsanlagen angelieferten Bioabfälle (zuzüglich Klärschlamm) für das Jahr 2015

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 19 Umwelt, Reihe 1 Abfallentorgung 2015, Wiesbaden, Juli 2017

Bioabfälle stellen also eine erhebliche Wertstofffraktion dar. Werden sie getrennt erfasst, können sie nutzbringend stofflich verwertet werden. Zu einer modernen Kreislauf- wirtschaft gehört die Biotonne dazu. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die getrennte Sammlung von Bioabfällen vorgegeben. Bereits seit dem 1.1.2015 ist diese Pflicht umzusetzen. Doch auch drei Jahre später weigern sich immer noch 33 Landkreise, die Biotonne flächendeckend einzuführen. Die Gründe zur Ablehnung sind immer ähnlich. In ländlichen Räumen wird auf die hohe Zahl von Eigenkompostierungen verwiesen, andere Kommunen führen Kostenargumente ins Feld, die so hoch ausfallen, dass diese angeblich nicht mit dem ökologischen Nutzen zu rechtfertigen seien. Fest steht, dass die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung bio- gener Abfälle immer noch teilweise ignoriert und ihr Sammelpotenzial verschenkt wird.

Daneben bewegen Diskussionen um die Qualität der erfassten Bioabfälle die Branche.

Die Sortenreinheit von Bioabfällen wird über den Anteil an Fremdstoffen bestimmt.

Kunststoffe und Glas gehören nicht in den Bioabfall, dies müsste von den erfassenden Gebietskörperschaften viel offensiver kommuniziert und kontrolliert werden. Der überwiegende Anteil der erzeugten Komposte aus Bioabfällen wird weiterhin in der Landwirtschaft genutzt. Die Anforderungen an die stoffliche Nutzung sind durch die Düngeverordnung nochmals strenger geregelt worden. In der Folge werden die Anfor- derungen an die Gütesicherung ebenfalls angepasst. Demgegenüber sollen aber heute in kommunalen Ausschreibung bis zu 15 Prozent Störstoffe akzeptiert werden. Diesen Widerspruch gilt es durch politische Entscheidungen aufzulösen, um dafür Sorge zu tragen, dass bereits bei der Erfassung Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt werden müssen. Hier bedarf es unbedingt einer gesetzlichen Anpassung. Fehler, die am

Abfälle und Schlämme aus Landwirtschaft und Nahrungsmittelverarbeitung 2.408.800 t Abfälle aus der Holzverarbeitung 153.200 t

Garten- und Parkabfälle 4.650.200 t Biotonnenabfälle

4.193.300 t Sonstiges 1.013.300 t

Gülle, Jauche, Stallmist 1.250.500 t

Kommunaler Klärschlamm 1.262.400 t Speiseabfälle aus Kantinen

und Restaurants 604.800 t

Gesamt:

15,537 Mio. Tonnen

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Anfang der Behandlungskette entstehen, belasten den gesamten Qualitätssicherungspro- zess, denn die technischen Möglichkeiten, Fremdstoffe auszusortieren, sind begrenzt.

Des Weiteren erhöhen sich die Kosten über die Entsorgung der Siebreste.

Neben dem Qualitätsproblem kämpft die Branche damit, neue Standorte zur Bioab- fallbehandlung zu finden. Diese werden nötig, wenn davon ausgegangen wird, dass die gesetzlich geforderte getrennte Sammlung letzten Endes flächendeckend durchgesetzt wird. Doch obwohl eine erweiterte Bioabfallverwertung politisch ausdrücklich gewünscht ist, schränken viel zu aufwendige Genehmigungs- und Einspruchsverfahren mögliche Investoren ab.

Bioabfälle sind natürliche Sekundärrohstoffe, denn unter idealen Bedingungen lassen sich aus ihnen hochwertiger Humus oder Komposte herstellen. Bereits bei der getrennten Sammlung trägt jeder Bürger so zur gelebten Kreislaufwirtschaft bei. Die Verantwortung für eine ausreichende Sortenreinheit von Bioabfällen liegt indes bei den öffentlich-rechtli- chen Entsorgungsträgern. Diese beginnt bereits mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit, die über Fremdstoffe aufklärt und den Umweltaspekt stärkt und setzt sich in einer Kontrolle der erfassten Bioabfälle fort.

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost bewertet bereits einen Fremdstoffgehalt von mehr als 1 Ma.-% als erhöht. Bei mehr als 3 Ma.-% geht sie davon aus, dass negative Auswir- kungen auf die Qualität des Endproduktes nicht mehr vermieden werden können. Durch den Gesetzgeber wurden gleichzeitig die Anforderungen an die stoffliche Nutzung in der Düngung verschärft. Die Anforderungen an die Endprodukte haben sich also erhöht.

Wenn der Gesetzgeber die höheren Anforderungen im Endprodukt möchte, muss er aber auch den Schritt gehen, die gesamte Kette zur Qualitätssicherung verpflichten. Was für alle Recyclingprodukte selbstverständlich ist, gilt auch bei der Kreislaufwirtschaft von Bioabfällen. Die Endprodukte können nur so gut sein wie die Ausgangsstoffe, aus denen sie hergestellt werden.

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REDAKTIONSBEIRAT Professor Dr.-Ing. Michael Beckmann Professor Dr. rer. nat. Matthias Finkbeiner Professor Dr.-Ing. Daniel Goldmann Professor Dr.-Ing. Karl E. Lorber Dipl.-Ing. Johannes J. E. Martin Dipl.-Chem.-Ing. Luciano Pelloni Dipl.-Ing. Christian Tebert Professor Dr. Andrea Versteyl

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Copyright: Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc., Dr.-Ing. Stephanie Thiel Alle Rechte vorbehalten

Verlag: Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH • Neuruppin 2018

Redaktion und Lektorat: Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Dr.-Ing. Olaf Holm, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.

Erfassung und Layout: Claudia Naumann-Deppe, Janin Burbott-Seidel, Sandra Peters, Ginette Teske, Cordula Müller, Gabi Spiegel

Druck: Universal Medien GmbH, München

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Abbildung

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