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Titel: Kreditsicherungsrecht (mit integrierter Übung)

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Academic year: 2021

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Titel: Kreditsicherungsrecht (mit integrierter Übung)

Dozent: Prof. Dr. Georg Bitter Termin:

Dienstag 8:30 – 10:00 Uhr

Donnerstag 10:15 – 11:45 Uhr

Ort: W 117 Semester: 5. (Schwerpunkt AT) SWS: 4 (Vorlesung

mit Übung) Art der Veranstaltung: Vorlesung – Hauptveranstaltung im Schwerpunkt – mit inte-

grierter Übung

Voraussetzungen: Grundkenntnisse im Zivilrecht / Vorlesung Sachenrecht Literaturempfehlung: Eine umfassende Literaturliste mit Kurzlehrbüchern, großen

Lehrbüchern und Fallsammlungen wird zu Semesterbeginn unter www.georg-bitter.de bereitgestellt.

Inhalt/Kommentierung:

Die Vorlesung von Prof. Bitter baut auf der Vorlesung Sachen- recht aus dem 4. Semester auf und zeigt, dass das Sachenrecht in der Praxis schwerpunktmäßig im Kreditsicherungsrecht Bedeu- tung erlangt.

Der Kurs wird daher einerseits die in der Vorlesung zum Sachen- recht bereits vorgestellten Inhalte wiederholen und vertiefen, ins- besondere auf die verschiedenen Fälle der Sicherungsübertra- gung (Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Sicherungs- grundschuld) sowie den Eigentumsvorbehalt in seinen verschie- denen Varianten eingehen. Darüber hinaus wird das Recht der Personalsicherheiten, insbesondere das Bürgschaftsrecht, einge- hend behandelt. Stichworte sind insoweit die inhaltlichen und zeitlichen Grenzen einer Bürgschaft, Fragen der Aufgabe und des Übergangs von Sicherheiten, die Bürgschaft vermögensloser Angehöriger, ferner die Anwendbarkeit des Außergeschäftsraum- und Verbraucherkreditrechts auf die Bürgschaft. Als Sonderform wird auch die Bürgschaft auf erstes Anfordern angesprochen.

Schließlich werden auch sonstige Formen der Personalsicherheit wie Schuldbeitritt und Patronatserklärung einbezogen.

Die Vorlesung vermittelt nicht nur die theoretischen Grundlagen des Kreditsicherungsrechts, sondern wird auch Hilfestellung bei der gutachtlichen Prüfung von Fällen bieten durch die Bereitstel- lung von Prüfungsschemata und die Besprechung von Fällen.

Integriert in die Veranstaltung ist eine Übung im Kreditsicherungs- recht, in der drei Klausuren zum Kreditsicherungsrecht angeboten und weitere Übungsfälle besprochen werden. Die regulären Übungsstunden sind in die Vorlesung integriert. Die Klausuren werden zu vorangekündigten Terminen voraussichtlich an Freita- gen geschrieben.

Die Folien zur Vorlesung, die Fälle und mehrere Einzelskripte werden zum Semesterbeginn auf der Internetseite www.georg- bitter.de eingestellt. Die Lösungen der Fälle folgen nach dem jeweiligen Vorlesungstermin.

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