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Die Studierenden und Praktikant(inn)en sollen sich mitverantwortlich fühlen für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgrundstück

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Academic year: 2021

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Grundregeln November 2018

Grundregeln der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg

Gemäß unserem Leitbild ist die Fachakademie nicht nur Arbeits- sondern auch Le- bensraum, in dem wir uns wohlfühlen wollen. Die folgenden Regeln sollen dazu bei- tragen, dass sich Studierende und Lehrkräfte, aber auch Besucher gerne in unserer Schule aufhalten. Deshalb werden diese Regeln auch mit allen Beteiligten bespro- chen.

Ordnung und Sauberkeit

1. Die Studierenden und Praktikant(inn)en sollen sich mitverantwortlich fühlen für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgrundstück. Sie werden daher gebeten, Schäden an Geräten und Einrichtungsgegenständen im Sekretariat zu melden, damit sie umgehend behoben werden können.

2. Es besteht an allen bayerischen Schulen ein vollständiges Rauchverbot für Leh- rer und Schüler. Daher ist das Rauchen sowohl im Gebäude als auch auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet. Da wir uns jedoch in einem Wohnge- biet befinden und die Nachbarschaft nicht mit Gruppen von Rauchern belästigen wollen, ist eine Raucherzone eingerichtet. Es ist darauf zu achten, dass die Ziga- rettenkippen nicht auf dem Boden liegen bleiben, sondern in die dafür vorgese- henen Aschenbehälter gebracht werden. Der Aufenthalt in der Raucherzone ist ausschließlich in den unterrichtsfreien Zeiten gestattet. Die Durchführung von Gruppenarbeiten in der Raucherzone ist somit nicht zulässig.

3. Während des Unterrichts sind Handys und Smartphones in Flugmodus geschal- tet. Insbesondere das Lesen oder Versenden von Nachrichten wird als grober Verstoß gegen die Hausordnung erachtet. Es stellt auch eine Missachtung der unterrichtlichen Tätigkeit aller Beteiligten dar. Für unterrichtliche Zwecke kann es nach Aufforderung durch die Lehrkraft verwendet werden.

4. Für die Mülltrennung und Müllentsorgung stehen im Pausenhof Abfallbehälter bereit. Auch in den Kursräumen befinden sich Abfalleimer mit Mülltrennung. Die Kurse organisieren Ordnungsdienste, die auf eine erwachsenengemäße Ordnung in den Kursen achten. Insbesondere die Fensterbänke und die Lehrertische sind frei zu halten.

5. Die Mensa steht allen Studierenden und Lehrkräften offen. Wir sind bestrebt zu einem fairen Preis gute Lebensmittel anzubieten. Für jede konstruktive Rückmel- dung sind die Verantwortlichen der Mensa dankbar. Gleichzeitig braucht eine

„kleine Mensa“ auch die Solidarität der Studierenden.

Für die Aufbewahrung und Zubereitung von Nahrungsmitteln und Getränken gibt es die Studierendenküche. Für die Ordnung und Sauberkeit in der Küche sind die Studierenden und die SMV verantwortlich. Die Zubereitung von Kaffee, Tee oder anderen Getränken in den Kursräumen ist nicht zulässig. Gebrauchtes Geschirr ist unverzüglich zurückzubringen und gegebenenfalls selbst zu spülen. Geschirr und Besteck aus der Mensa kann nur für Mensaessen verwendet werden.

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt während des Unterrichts und in der Teamzeit zu essen.

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Grundregeln November 2018

Praktikum und außerschulisches Verhalten

1. In den Blockpraktika und den unterrichtsbegleitenden Praktika behalten die Stu- dierenden ihren Status bei und werden nicht Arbeitskräfte der sozialpädagogi- schen Einrichtung, auch wenn sie kurzfristig übertragene Aufgaben übernehmen.

Somit sind die Studierenden bei diesen Praktika durch die Gemeindeunfallversi- cherung über die Fachakademie abgedeckt.

2. Auch das außerschulische Verhalten der Studierenden hat Auswirkung auf die schulische Einschätzung, wenn es sich auf die Fachakademie oder eine sozial- pädagogische Einrichtung bezieht und auf diese zurückwirkt.

3. Politische und religiöse Werbung in Wort und Schrift sowie das Tragen von Par- teiabzeichen und parteipolitische Betätigung sind weder im Praktikum noch an der Fachakademie zulässig.

Computerbenutzung

Die öffentlich aufgestellten PC’s können von jeder/jedem Studierenden und Prakti- kant(inn)en genutzt werden. An dem PC in der Küche ist ein Drucker angeschlossen.

Hierfür wird von der Schule pro Unterrichtsjahr eine Tonerkassette zur Verfügung gestellt. Die Studierenden werden gebeten, das Ausdrucken an diesem Drucker auf schulisch notwendige Dokumente zu beschränken. Für den Ausdruck von Leistungs- nachweisen jeglicher Art ist er nicht vorgesehen.

Jeder Kurs hat einen Laptop im Kursraum zur Verfügung, für den ein(e) Studieren- de(r ) verantwortlich ist. Bei Fehlfunktionen wird der Hausmeister umgehend ver- ständigt.

Lehrerzimmerregelung

Das Lehrerzimmer ist nicht abgeschlossen. Dennoch ist der Zutritt für Studierende in der Regel nicht vorgesehen. Unterlagen, die von den Studierenden an die Lehrkräfte weitergegeben werden müssen, werden in das Ablagefach links vor der Lehrerzim- mertür gelegt.

Leistungsnachweise und Beurteilungen werden im Sekretariat abgegeben und erhal- ten dort einen Eingangsstempel.

Verhalten bei Feueralarm

Bei Feueralarm sind die Fenster und Türen zu schließen und alle Studierende bege- ben sich in den Pausenhof. Zur Kontrolle der Anwesenheit werden die Klassenbü- cher von dem jeweiligen Lehrkräften mitgenommen.

gez. Dr. Peter Müller Fachakademiedirektor

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