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27.09.2012
Rundschreiben vom 27.09.2012
Kennzeichnungs-GOP zur Kennzeichnung von Krankenhauseinweisungen
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
von den Krankenkassen werden wir immer wieder mit angeblichen Steigerungen der An- zahl von Krankenhauseinweisungen bei GKV-Versicherten konfrontiert. Leider liegen uns hierzu keine Daten vor, so dass wir den Vorhaltungen der Krankenkassen nichts entgeg- nen können.
Um in Zukunft diese Information zu haben, führen wir ab 01.10.2012 eine neue einheitli- che bayerische Gebührenordnungsposition 99011 ein, die Sie sowohl in Ihrer KV- Abrechnung, als auch in der Abrechnung über die HÄVG ab Quartal 4/2012 eintragen können.
Bitte beachten Sie bei der Abrechnung der GOP 99011:
der Ansatz der GOP ist freiwillig
die GOP hat keinen €-Wert (ist eine reine Kennziffer für die Dokumentation)
die GOP ist am Tag der Ausstellung der Krankenhauseinweisung einzutragen
die GOP kann alleine stehen oder auch neben anderen GOPen
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zum Rundschreiben vom 27.09.2012
die GOP kann je ausgestellter Krankenhauseinweisung angesetzt werden
HZV-Patienten über HÄVG-Abrechnung, alle anderen GKV-Patienten über KV- Abrechnung dokumentieren
Auch wenn diese Ziffer freiwillig ist, bitten wir Sie die Ziffer bei jeder getätigten Einwei- sung anzusetzen, damit sichere Daten über die von Hausärzten verursachten Einwei- sungen gegenüber Selbsteinweisungen und Fremdeinweisungen dargestellt werden und somit der Vorwurf der hohen Einweisungstätigkeit der Hausärzte widerlegt werden kann.
Freundliche kollegiale Grüße
Dr. Krombholz Dr. Geis
Vorsitzender KVB Vorsitzender BHÄV