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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Aufgaben des Eigenbetriebs Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisation, Management – Eigenbetrieb des Landes Bremen

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Mitteilung des Senats

an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 24. März 2009

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Aufgaben des Eigenbetriebs Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisation, Management – Eigenbetrieb

des Landes Bremen

Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung der Aufgaben des Eigenbetriebs Performa Nord mit der Bitte um Beschlussfassung.

Mit diesen Gesetzesänderungen sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Senatsbeschluss umzusetzen, wonach die Aufgaben der zentralen Beschaffungsstelle für Bürobedarf und Büromaschinen bei der neugegründeten An- stalt Immobilien Bremen integriert werden können.

Im Rahmen der Gesetzesänderung, soll gemäß des Dritten Euro-Einführungsgesetzes auch die Umstellung des in 8.000.000 DM ausgewiesenen Stammkapitals der Perfor- ma Nord auf € nachvollzogen werden.

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Entwurf

Gesetz zur Änderung der Aufgaben des Eigenbetriebs Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisation, Management – Eigenbetrieb des Landes

Bremen Vom

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Gesetz über den Eigenbetrieb Performa Nord – Personal, Finanzen, Organisati- on, Management – Eigenbetrieb des Landes Bremen vom 21. Dezember 1999 (Brem.

GBl. S.309 - 2040-n-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2005 (Brem. GBl. S. 638) geändert worden ist, wird wie folgt verändert:

1) In § 1 Abs. 4 wird die Angabe „8 000 000 Deutsche Mark“ durch die Angabe

„4 000 000 Euro“ ersetzt.

2) § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 3 werden die Worte „über Grundsatzfragen der Beschaffung nach der geltenden Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und“ gestrichen.

b) In Absatz 3 Nr. 2 wird das Komma durch einen Punkt ersetzt und Absatz 3 Nr.

3 wird gestrichen.

Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

Bremen, den

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Begründung:

Die Umstellung des in 8.000.000 DM ausgewiesenen Stammkapitals der Performa Nord auf € erfolgt gemäß des Dritten Euro-Einführungsgesetzes. Dem Umrechnungs- kurs von 1 € = 1,95583 DM ist zum Stichtag 01.01.2002 bilanziell ein Betrag in Höhe von 4.090.335,05 € ausgewiesen worden. Üblich und sinnvoll sind jedoch Glättungen, um für die Organe von Eigenbetriebe und für die Verwaltung merkfähige und prakti- kable Euro-Beträge zu erhalten. Dem entsprechend wird das Stammkapital von Per- forma geglättet und auf 4.000.000 € abgesenkt. Die frei gewordenen Mittel werden der Kapitalrücklage zugeführt.

Die Übertragung der Aufgaben hinsichtlich der Grundsatzfragen Beschaffung im Be- reich VOL sowie die Dienstleistung der Beschaffung wird aufgehoben und wieder di- rekt durch die Senatorin für Finanzen wahrgenommen.

Das Angebot des Eigenbetriebs Performa Nord der Dienstleistung „Durchführung von Beschaffungen“ ist nicht mehr erforderlich, da zukünftig diese Aufgabe von der Anstalt öffentlichen Rechts „Immobilien Bremen“ übernommen wird.

Diese Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Bündelungs- und Konsolidierungsbestre- bungen im Bereich der internen Dienstleistungen in der Bremer Verwaltung.

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