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Klima und Corona: gleichermaßen konsequentes Handeln nötig

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Academic year: 2022

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Landesfachgeschäftsstelle München

Pettenkoferstr. 10a 80336 München Tel. 089/54 82 98‐63 Fax 089/54 82 98‐18 fa@bund‐naturschutz.de www.bund‐naturschutz.de

München, 31.03.2020 PM 16/20/LFG-München Energie und Klima

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch online:

S. 1 BUND Naturschutz fordert: Jetzt die Bewältigung der Klimakrise nicht

vergessen!

20 Jahre Erneuerbare Energien Gesetz und 60 Milliardenprogramm der

Staatsregierung zur Bewältigung der Corona-Krise

Vor 20 Jahren, am 1. April 2000 trat das Erneuerbare Energien Gesetz auf Bundesebene in Kraft und entwickelte positive Effekte für den Klimaschutz und Arbeitsplätze. Das heute in München beschlossene 60 Milliardenprogramm der Staatsregierung zeigt die Handlungsfähigkeit in akuten Krisensituationen. Zur Bekämpfung der Klimakrise ist ebenso entschiedenes Handeln notwendig. Der BUND Naturschutz fordert, dass gerade jetzt die Weichen für eine

klimaschützende und regionale Wertschöpfung-fördernde Wirtschaft gestellt und zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert werden. Für die Energieversorgung heißt das: Energieeffizienz und Ausbau der erneuerbaren Energien. Der BUND Naturschutz ruft die Staatsregierung anlässlich 20 Jahre Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) auf, die Weichen für eine klima- und naturverträgliche, dezentrale Energieversorgung zu stellen.

Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des EEG am 1. April 2000 ist ein

grundlegender Wandel der Energieversorgung überfällig. Um die Folgen der Klimakrise einzudämmen, die auch während der Corona-Krise unaufhaltsam fortschreitet, muss der Ausstieg aus der gefährlichen Atomkraft und den fossilen Energieträgern – allen voran der dreckigen Kohleenergie – noch viel schneller als beschlossen erfolgen. Dazu braucht es eine schnellstmögliche Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare

Energien. Das EEG hat die Weichen bereits in die richtige Richtung gestellt, aber jetzt muss die Fahrt beschleunigt werden.

Richard Mergner, BN-Landesvorsitzender: „Seit 20 Jahren entstehen überall in Bayern Solaranlagen auf den Dächern der Scheunen, der Häuser und Schulen, viele davon in der Hand von Bürger*innen und Kommunen.

Vor 20 Jahren war es eine Zeit des Aufbruchs, die Erneuerbaren Energien auszubauen und Arbeitsplätze zu schaffen. Aber die Zeit des Aufbruchs ist vorbei, denn der Schwung wurde massiv ausgebremst. Der BN ruft daher auf, Klimaschutz und gute Arbeitsplätze endlich zusammen zu denken, denn die jetzt anlaufenden Milliardenprogramme müssen ökologische und

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S. 2 soziale Belange zusammenbringen. Die dezentrale Bürgerenergiewende

und der Ausbau der energetischen Gebäudesanierung haben das Zeug zum Konjunkturmotor in und nach der Corona-Krise: durch Schaffung und Erhalt zukunftsfähiger Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung und positive ökonomische Effekte. Das ist gut für lokale Handwerksbetriebe,

Projektierer aber auch für Kommunen. Wer den Klimaschutz nicht ernst nimmt, steuert sehenden Auges noch tiefer in die nächste Krise hinein – die Klimakrise. Dies gilt es, mit allen Anstrengung zu verhindern.“

Hintergrund:

Seit dem Jahr 2000 ist mit dem EEG der gesetzliche Rahmen für den

Ausbau der Erneuerbaren Energien und ihre Integration in den Strommarkt gesetzt worden. Das EEG folgte auf das Stromeinspeisegesetz von 1991. Die Grundprinzipien des EEG: Betreiberinnen und Betreiber einer

Erneuerbaren-Energien-Anlage wird eine Investitionssicherheit geboten, indem sie eine garantierte Einspeisevergütung erhalten und die

Anschlusspflicht gewährleistet wird. Jede erneuerbar erzeugte

Kilowattstunde Strom wurde somit von den Netzbetreibern abgenommen, vergütet und weiter verteilt. Anlagenbetreiber erhielten in der Regel 20 Jahre lang eine garantierte Vergütung für ihren Strom. Dadurch wurde neuen Akteuren, allen voran Bürgerinnen und Bürgern, der Zugang zum Strommarkt eröffnet, die Erfolgsgeschichte der „Energiewende von unten“

begann. Das EEG war bisher die weitaus erfolgreichste Maßnahme in Deutschland, um diesen Wandel voranzubringen. Kein Gesetz zuvor hatte solch positive ökologische und ökonomische Effekte. 20 Jahre nach Einführung des EEG hat sich die Gesamtleistung der Erneuerbaren

vervierfacht und erreichte im Stromsektor einen bedeutenden Anteil von 42,1 Prozent. Weltweit wurden in 113 Staaten und Regionen Einspeise- und Vergütungsregelungen nach EEG-Prinzip erarbeitet.

Seither wurde das EEG stetig novelliert – leider nicht immer zum Guten. 2017 wurde der Umstieg von garantierter Förderung auf Ausschreibungen vollzogen und die Mengen gedeckelt. Große Akteure werden dadurch bevorzugt, kleine an den Rand gedrängt. Die

vorgesehenen Ausnahmen für Bürgerinnen- und Bürgerprojekte reichen nicht aus. Zudem nimmt die Komplexität des EEG zu und erschwert die Umsetzung: Von anfangs vier ist es auf 104 Paragrafen angewachsen.

Für Rückfragen:

Martin Geilhufe, Landesbeauftragter BUND Naturschutz

Tel. 0172 7954 607, E-Mail: martin.geilhufe@bund-naturschutz.de

Referenzen

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