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Der Senator
für Bildung und Wissenschaft
SchulsportFreie
Hansestadt Bremen
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Schulen im Lande Bremen
Erlass Nr. 02/2006
Auskunft erteilt Herr Beyer Zimmer 300 T 0421 361 10529 F 0421 361 2737 E-mail
torsten.beyer@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
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(bitte bei Antwort angeben) 21-18
Bremen, 03. April 2006
Richtlinien über Schwimmunterricht, Schwimmen und Wassersportarten im Rahmen des Schulsports im Lande Bremen
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Fachebene besteht Einigkeit darin, den Bereich Schulschwimmen in Erlassform zu aktualisieren bzw. neu zu fassen.
Die bestehende Richtlinie für den Schwimmunterricht vom 18.04.1988 ist sowohl redaktionell als auch inhaltlich veraltet und bedarf dringend einer den heutigen Gegebenheiten Rechnung tragenden Anpassung.
Die Richtlinien zum Schwimmunterricht in der Grundschule vom 14.08.2000 (Erlass Nr. 9/2000) sind mit Erlass Nr. 14/2004 unter Ankündigung einer Neuregelung außer Kraft gesetzt worden. Es sind daher auch die neuen Formen der Schwimmausbildung in der Grundschule, über deren feste Über- nahme in der Stadtgemeinde Bremen im Herbst 2005 entschieden wurde, zu verankern.
Die Aufnahme detaillierterer Sicherheitsregelungen wird insbesondere seit Wegfall der Regelungen über Schulfahrten mit sportlichem Inhalt von den Schulen gefordert.
Die Rettungsfähigkeit von Schwimmlehrkräften der Förderzentren ist nunmehr ausführlich geregelt.
Der Wunsch auf Wiederaufnahme des 1995 außer Kraft gesetzten Erlasses vom 24.02.1988 über die „Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen“ wird umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen I.A.
gez. Harald Wolf
Anlage