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Certificate of good standing

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Academic year: 2022

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Antrag auf Erteilung eines Certificate of good standing

Freie Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

heike.ver@gesundheit.bremen.de

Arzt Zahnarzt Tierarzt Apotheker

►Aktenzeichen◄ (nur durch die Behörde auszufüllen)

1. Angaben zur Person

Frau Herr Divers

Familienname, ggf. Geburtsname

Vornamen Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

Geburtsdatum

Geburtsort/-land

Staatsangehörigkeit

Telefon

E-Mail Land in dem das Certificate vorgelegt

werden soll

Jetzige Beschäftigungsstelle

2. Beizufügende Unterlagen:

amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde ggf. amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde

straf- und berufsrechtliche Erklärung (siehe Seite 2 des Antrags)

amtlich beglaubigte Kopie eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0“ (Führungszeugnis für Behörden) aus

Deutschland

ärztliche Bescheinigung (siehe Seite 3 des Antrags)

Das Certificate of good standing ist kostenpflichtig und wird mit € 45,50 in Rechnung gestellt. Sofern Sie sich bereits im Ausland aufhalten, muss der in Rechnung gestellte Betrag eingegangen sein, bevor das Certificate ausgestellt wird.

Bitte auf Seite 2 des Antrags unterschreiben!

Eingang der Unterlagen am:

(2)

Seite 2 von 4

Bitte einreichen bei ▼

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Frau Vér

Contrescarpe 72 28195 Bremen

1. Ich versichere, dass meine Angaben vollständig und richtig sind.

Ich versichere, dass gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren oder berufsrechtliches Verfahren anhängig ist oder war. Sollte ein Verfahren anhängig sein oder gewesen sein, werde ich den Grund für die Einleitung des Verfahrens und das Aktenzeichen, unter dem das Verfahren bei der ermittelnden Institution geführt wird, nachfolgend angeben.

Eine entsprechende Erklärung kann ich nicht abgeben, weil

2. Einverständniserklärung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine antragsbezogenen Daten im Rahmen der Prüfung an folgende Stellen – je nach Zugehörigkeit - weitergegeben werden:

Ärztekammer / Zahnärztekammer / Tierärztekammer / Apothekerkammer

Ort, Datum eigenhändige Unterschrift des Antragstellers

Hinweis:

1. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn das Antragsformular vollständig ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

2. Datenschutzerklärung siehe Seite 3:

(3)

Antrag auf Erteilung eines Certificate of good standing

Seite 3 von 4

Datenschutzerklärung:

Die für die Datenverarbeitung Verantwortliche Behörde der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erhebt ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung der Antragstellung die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO), insbesondere auf Basis der Art. 5 (1) und 6 (1) DSGVO.

Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihr Antrag abschließend bearbeitet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/

Zuständige Aufsichtsbehörde ist

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen

Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven

Telefon: +49 471 596 2010 oder +49 421 361 2010 Telefax: +49 421 496 18495

E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

(4)

Antrag auf Erteilung eines Certificate of good standing

Ä R Z T L I C H E B E S C H E I N I G U N G

in Verbindung mit einem Antrag auf Erteilung eines Certificate of good standing für einen Heilberuf

Frau / Herr ...

geb. am ...

wohnhaft in ...

ist am...von mir untersucht worden.

Ich habe festgestellt, dass die / der Obengenannte nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs

1)

Arzt / Zahnarzt / Tierarzt / Apotheker ungeeignet ist.

2)

Besondere Hinweise:

..., den ...

Ort

...

Unterschrift und Stempel des Arztes

1) Unzutreffendes bitte streichen.

2) Eine entsprechende Bestätigung darf nicht ausgestellt werden, wenn eine auf einer Krankheit, Behinderung oder Sucht beruhende gesundheitliche Einschränkung so gravierend ist, dass sie die körperlichen und/oder geistigen Kräfte der/des Antragstellerin/Antragstellers in einer Weise schmälert, dass diese/r zu einer ordnungsgemäßen Ausübung des entsprechenden Berufs nicht befähigt ist.

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