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Arbeits- und Vertragsrecht

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Academic year: 2022

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(1)

Personalwirtschaft 2021 F 1 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Arbeits- und Vertragsrecht

„Personalwirtschaft 2021“

Grundlagen des Vertragsrechts

Pacta sunt servanda…

(Verträge sind einzuhalten)

(2)

Personalwirtschaft 2021 Inhaltsverzeichnis F 2

Die Rechtsordnung der

Bundesrepublik Deutschland

(3)

Personalwirtschaft 2021 F 3 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgeschäfte

Grundlagen des Vertragsrechts

Im Gesetz wird der Begriff „Rechtsgeschäft“ nicht näher definiert, sondern einfach zitiert. Die Bestandteile eines Rechtsgeschäfts ergeben sich erst aus einer Zusammenschau verschiedener Normen. In jedem Fall benötigt man mindestens eine Willenserklärung. Je nach Rechtsgeschäft können dann noch weitere Elemente notwendig sein, um den gewünschten Erfolg herbeizuführen.

Beispiel:

Für das Rechtsgeschäft „Kaufvertrag“ brauchen wir Willenserklärungen (Angebot und Annahme), die den Verkäufer, den Käufer, den Kaufgegenstand und Kaufpreis festlegen; auch der Abschluss eines „Arbeitsvertrages“ ist ein Rechtsgeschäft mit Willenserklärungen (Angebot und Annahme), die den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer, den zu leistende Arbeit und die Entlohnung festlegen…

(4)

Personalwirtschaft 2021 Inhaltsverzeichnis F 4

Jede natürliche Person ist von Geburt an rechtsfähig. Das bedeutet, dass sie private Rechte und Pflichten aus dem Bereich des bürgerlichen Rechts etc. trägt. Ebenso sind Unternehmen und Institutionen („juristische Personen“) von der Gründung bis zu dem Erlöschenrechtsfähig.

Was versteht man laut dem Vertragsrecht unter Geschäftsfähigkeit?

Bei der Geschäftsfähigkeit wird in drei Stufen unterschieden:

1.Geschäftsunfähigkeit, die alle Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr einschließt.

2.beschränkte Geschäftsfähigkeit, die für Jugendliche bis zur Vollendung des 18.

Lebensjahres gilt.

3.Geschäftsfähigkeit, die ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gültig wird.

Das bedeutet, dass man im Stande ist Willenserklärungen abzugeben und anzunehmen, um einen Vertrag zu schließen. Diese Willenserklärungen sind wirksam und rechtlich bindend.

Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

(5)

Personalwirtschaft 2021 F 5 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen des Vertragsrechts

Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

Besprechen wir drei Beispiele:

1. Ein kleines Mädchen, vielleicht drei oder vier Jahre, erscheint an einem Eisstand und möchte für drei Euro Eis kaufen…

2. Ein junger Mann möchte in einem Geschäft für Jagdwaffen eine

Signalpistole kaufen. Er ist nach seinem Personalausweis 16 Jahre alt…

3. Eine weitere Person, 17 Jahre alt,

möchte eine Gelegenheitsarbeit in

einem Callcenter beginnen…

(6)

Personalwirtschaft 2021 Inhaltsverzeichnis F 6

Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

Der Taschengeldparagraph

Mit dem Taschengeldparagraphen ist§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)gemeint.

Er erlaubt Kindern ab 7 Jahren und Jugendlichen, rechtswirksame Geschäfte auch ohne Zustimmung ihrer Eltern abzuschließen, solange die Beträge, die dabei fließen, im Rahmen der eigenen Mittel des Kindes liegen. Und diese "eigenen Mittel" von beschränkt geschäftsfähigen Kindern und Jugendlichen sind in erster Linie ihr Taschengeld. Wie viel Taschengeld Kinder und Jugendliche in welchem Alter bekommen sollten, legt der Taschengeldparagraph allerdings nicht fest. Vom Taschengeldparagraphen ausgenommen sind Ratenkäufe und der Abschluss von Handyverträgen und Abos. Hierfür ist die volle Geschäftsfähigkeit Voraussetzung.

Wie viel Taschengeld ist normal?

Schwierigkeit bei der Anwendung dieser gesetzlichen Regelung ist die Frage, wie viel Taschengeld in welchem Alter üblich ist. Wie hoch ist der Rahmen, in dem Kinder und Jugendliche eigenständig Käufe tätigen können?

Orientierung bieten die Taschengeldempfehlungen der Jugendämter. Diese sehen beispielsweise für Vier- bis Fünfjährige ein wöchentliches Taschengeld von 50 Cent vor und 1,50 bis 2,00 Euro für Sechs- bis Siebenjährige. Bei Acht- bis Neunjährigen sind 2,00 bis 2,50 demnach angemessen. Ab einem Alter von zehn Jahren empfehlen die Jugendämter eine monatliche Auszahlung. 13 bis 16 Euro pro Monat ist die Empfehlung für Kinder von zehn bis elf Jahren, 18 bis 22 Euro für 12- bis 13-Jährige, 25 bis 30 Euro für 14- bis 15-Jährige. Ab 16 Jahren werden 35 bis 45 Euro monatlich empfohlen. Letztendlich hängt es natürlich immer von der finanziellen Situation der Familie ab, wie viel Taschengeld gezahlt wird.

(7)

Personalwirtschaft 2021 F 7 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen des Vertragsrechts

Das Vertragsrecht spielt in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle, da es sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Verträgen befasst.

• Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die rechtlichen Grundlagen des Vertragsrechtes. Dazu gehören beispielsweise auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Vertragsrecht zeigt die für alle Vertragstypen geltenden Gesetzeund rechtliche Regelungen.

• Für das Zustandekommen eines Vertrags werdenübereinstimmende Willenserklärungen von mindestens zwei Personen benötigt. Die erste Willenserklärung ist verpflichtend und gilt als das „Angebot“. Die zweite Willenserklärung gilt als die zustimmende Willenserklärung und wird als„Annahme“ bezeichnet.

Verträge müssen nicht nur schriftlich geschlossen werden. Willenserklärungen können auch mündlich oder durch konkludiertes Handeln abgegeben werden. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen Verträge an eine bestimmte Form gebunden sind. So müssen beispielsweise Heimverträge oder Wohnmietverträge schriftlich erfolgen. Der Kauf eines Grundstückes hingegen benötigt sogar eine notarielle Bekundung, um wirksam zu sein.

Grundlagen des Vertragsrechts

(8)

Personalwirtschaft 2021 F 8

Vertragsfreiheit/Formfreiheit

Inhaltsverzeichnis

Die in Deutschland nach ständiger Recht- sprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertrags- gegenstandes frei bestimmt werden können.

Sie dürfen allerdings nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

(9)

Personalwirtschaft 2021 F 9 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Willenserklärung

Grundlagen des Vertragsrechts

Um ein Rechtsgeschäft, zum Beispiel den Abschluss eines Vertrages erfolgreich zu tätigen bedarf es der Abgabe von Willenserklärungen. Dabei müssen Handlungswille,

Erklärungsbewusstsein, Rechtsbindungswille und ein Geschäftswille vorhanden sein.

Beispiel:

Wenn Sie bei einem Bäcker Brötchen kaufen – so müssen Sie das natürlich zunächst wollen. Sie müssen eine Erklärung abgeben:

„Ich möchte bitte 5 Brötchen kaufen!“ Und Sie müssen diese Bestellung natürlich ernst meinen.

Der Bäcker muss wiederum bereit sein, Ihnen Brötchen zu verkaufen. Hier reicht es, wenn er Ihnen die Brötchen einpackt und auf den Tresen legt… (konkludiertes Handeln…)

Siehe auch nächste Seite…

(10)

Personalwirtschaft 2021 F 10

Vertragsfreiheit/Formfreiheit von Verträgen

Inhaltsverzeichnis

Verträge können in verschiedenen Formen abgeschlossen werden. Maßgeblich ist die Abgabe einer Willenserklärung und der Zugang der Willenserklärung.

Verträge können also auch

mündlich,

fernmündlich,

per Fax,

per E-Mail,

per SMS,

WhatsApp

und natürlich schriftlich geschlossen werden.

Für bestimmte Arten von Verträgen ist die Schriftform nicht nur ratsam –

sondern gesetzlich auch zwingend vorgeschrieben.

(11)

Personalwirtschaft 2021 F 11 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen des Vertragsrechts

Verträge und Vertragsarten

Fast alle Rechtsgeschäfte werden in Deutschland durch Verträge geregelt.

Verträge können schriftlich, mündlich aber auch durch

stillschweigende Willenserklärungen abgeschlossen werden.

Beispiel:

Eine stillschweigende Willenserklärung kommt im Kaufrecht zum Tragen: durch diese wird einem Kauf zugestimmt, und zwar ohne Worte oder einen schriftlichen Kaufvertrag, sondern allein durch konkludentes Handeln —Handeln, das auf deine Einwilligung schließen lässt. Die stillschweigende Willenserklärung kommt besonders bei alltäglichen Geschäften zum Einsatz:

Wenn Sie im Supermarkt Ihre Einkäufe aufs Kassenband legen und Ihnen die KassiererIn den Endbetrag nennt, ist dies eine stillschweigende Willenserklärung zum Kauf der Waren.

Wenn Sie in einen Bus oder Zug steigen, ist auch das eine stillschweigende Willenserklärung: Dadurch, dass Sie einsteigen, nutzen Sie das Angebot des

Transportunternehmens und erklären dadurch, im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein;

es entsteht ein Beförderungsvertrag.

Wenn Sie ins Krankenhaus gehen, um sich behandeln zu lassen, kommt ebenfalls ein Vertrag zustande.

Viele Kaufverträge werden stillschweigend und durch konkludentes Handeln geschlossen und abgewickelt.

(12)

Inhaltsverzeichnis F 12 Personalwirtschaft 2021

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Es gibt 4 verschiedene Mängel, die dafür sorgen, dass ein Rechtsgeschäft nichtig ist:

Dies geschieht aufgrund von Mängeln bei

der Geschäftsfähigkeit

dem rechtsgeschäftlichen Willen

dem Inhalt

der Form

Was diese Punkte beinhalten, schauen wir uns nun im Folgenden an.

(13)

F 13 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Personalwirtschaft

Personalwirtschaft 2021

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Geschäftsfähigkeit Bei der Geschäftsunfähigkeit eines Vertragspartners ist das jeweilige Rechtsgeschäft gem. § 105 BGBnichtig.

Sollte ein Vertragspartner beschränkt geschäftsfähig sein, kommt es auf die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters an (§ 108 Abs.

1 BGB). Sollte dieser seine Zustimmung verweigern, ist der Vertrag ebenfalls nichtig.

Ein Kind im Alter unter dem vollendeten 7. Lebensjahr ist grundsätzlich geschäftsunfähig.

Personen, die gerichtlich unmündig erklärt wurden sind ebenfalls schwebend geschäftsunfähig

Rechtsgeschäftlicher Wille

Sollte einer der Vertragspartner bewusstlos sein oder unter einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeitleiden, ist das Rechtsgeschäft gem. § 105 BGBnichtig. Das beinhaltet zum Beispiel Fälle, bei denen der Vertragspartner betrunken ist oder unter Schock steht.

Nachdem eine Person mit Freunden eine Nacht in einem Club gefeiert hat, geht sie vollkommen betrunken auf dem Heimweg zum Autohändler und unterschreibt einen Kaufvertrag für den neuen Porsche 911.

Scherzgeschäfte Offensichtlich nicht ernst gemeinte Rechtsgeschäfte sind als Scherzgeschäftebekannt und sind ebenfalls nichtig (§ 118 BGB).

Ich zahle ein Königreich für ein Bier!...

Inhalt Zur Nichtigkeit von Rechtsgeschäften kommt es ebenfalls, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt

134 BGB).Das gleiche gilt für Fälle, bei denen das Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt(§ 138 Abs. 1 BGB) Wuchersorgt ebenfalls für die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften.

Unter Wucher versteht man die Verschaffung von Vermögensvorteilen, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen. Solche Fälle geschehen unter der Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, einem eingeschränkten Urteilsvermögen oder einer erheblichen

Willensschwäche.

Formmangel Wird gegen die gesetzlichen Formvorschriften verstoßen kommt es gem. § 125 BGBzur Nichtigkeit von Rechtsgeschäften.

Fehlende Schriftform bei Ausbildungsverträgen, fehlende gesetzlich vorgeschriebene Inhalte oder Eintragungen (notarielle Beglaubigung, Eintragung der Prokura im Registergericht…)

(14)

Inhaltsverzeichnis F 14 Personalwirtschaft 2021

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Der rechtsgeschäftliche Wille fehlt auch bei Scheingeschäften. Solche Geschäfte werden nur zum Schein abgeschlossen, ohne dass sich die Vertragspartner wirklich binden wollen.

Dies geschieht in der Praxis zum Beispiel, um andere Rechtsgeschäfte zu verdecken.

Es kommt gelegentlich vor, dass im notariellen Kaufvertrag eines Grundstücks ein niedrigerer Preis als der vereinbarte angegeben wird. Das hat zur Folge, dass die Vertragsparteien weniger

Grunderwerbssteuer, Notar- und Maklergebühren bezahlen müssen. Im ersten Rechtsgeschäft wird schriftlich z.B. ein Kaufpreis von 50.000 € vereinbart. Mündlich wird in einem zusätzlichen

Rechtsgeschäft eine Kaufsumme von 100.000 € vereinbart und bei Vertragsabschluss auch

ausgereicht. Da der tatsächliche Kaufpreis aber höher ist, handelt es sich um ein Scheingeschäft und das Rechtsgeschäft (mit dem niedrigen Kaufpreis) ist gem. § 117 BGBnichtig.

Das Rechtsgeschäft mit dem höheren Kaufpreis behält seine rechtliche Gültigkeit!

--- Grundsätzlich unterliegt eine Scheineheschließungkeiner Strafbarkeit. Diese ergibt sich erst durch weitere Tatbestände. Wird die Scheinehe nur geschlossen, um einem ausländischen Menschen den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, kann dies beispielsweise den Tatbestand des

Einschleusens von Ausländernerfüllen (Az.:2 b Ss 542/99).

Nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG sind außerdem unrichtige oder unvollständige Angabenstrafbar, wenn diese zur Erlangung des legalen Aufenthalts in Deutschland genutzt werden. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafesind vorgesehen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 117 Scheingeschäft

(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.

(2) Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte

Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung.

(15)

F 15 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Personalwirtschaft

Personalwirtschaft 2021

Anfechtung von Rechtsgeschäften

Die Anfechtung ist (ebenso wie der Rücktritt/Widerruf oder die Kündigung) ein einseitiges Rechtsgeschäft. Ausgeübt wird sie durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung (also Zugang erforderlich).

Die Zustimmung des anderen ist dazu nicht notwendig. Der Anfechtende muss sich aber auf einen Anfechtungsgrundberufen können und somit zur Anfechtung berechtigt sein sowie die Anfechtung gegenüber dem anderen erklären und die Ausübung der Anfechtung darf nicht ausgeschlossen sein.

Rechtsfolgen einer Anfechtung sind die Nichtigkeit der Willenserklärung und damit des Rechtsgeschäftes (§142 Abs. 1 BGB)

(16)

Inhaltsverzeichnis F 16 Personalwirtschaft 2021

Beendigung/ Kündigung von Verträgen bzw. Rechtsgeschäften

Vertrag

Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienst-/Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Verbrauchervertrag

Prüfung der Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung

Rücktritt Widerruf Kündigung Anfechtung

Erklärung der Vertragsbeendigung Form (schriftlich, mündlich,…) Frist

Vertragsende

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung können Sie immer verwenden um Ihren Vertrag zu kündigen. Dabei beenden Sie das Übereinkommen nach den vertraglichen Bedingungen. Vor allem die

Kündigungsfrist und die Kündigungsform sind hierbei wichtig. Bis wann Sie kündigen können und auf welche Art dies geschehen kann steht meist in Ihren Unterlagen und den AGBs des Vertragspartners.

Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung, also die vorzeitige Beendigung Ihres Vertrages, bedarf eines wichtigen Grundes. Dieser Anlass muss Ihnen die Fortführung der Geschäftsbeziehungen unmöglich machen. Es reicht dabei nicht, zum Beispiel wegen eines Umzuges zu kündigen. Es bedarf deutlich „schlimmerer“ Umstände. Darunter können Belästigungen oder Nötigungen fallen, sowie alle anderen Straftaten gegen Sie.

Sonderkündigung

Für manche Verträge ist Ihnen vielleicht ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt worden. Dieses Sonderkündigungsrecht gibt es für bestimmte Umstände gesetzlich, aber auch oft in den

Einzelabmachungen mit dem Vertragspartner. Bei Fitnessstudios können Sie beispielsweise von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hier gibt es wieder bestimmte Gründe. In diesem Fallbeispiel wäre eine Schwangerschaft oder eine sporthemmende Verletzung ein Anlass, um den Fitness-Vertrag zu kündigen.

(17)

F 17 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Personalwirtschaft

Personalwirtschaft 2021

Beendigung/ Kündigung von Verträgen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch

entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

(18)

Personalwirtschaft 2021 Inhaltsverzeichnis F 18

Arbeitsverträge als Rechtsgeschäfte

werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (bzw. deren gesetzlichen VertreterInnen) geschlossen.

Auch Arbeitsverträge können schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werden…

Dabei sind allerdings Besonderheiten zu beachten.

Das Nachweisgesetz (NachwG) legt fest, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien auszuhändigen.

Nach§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 NachwG ist in die Niederschriftauch die Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit aufzunehmen. Nachder Gesetzesbegründung erfordert diese Kennzeichnung der vom Arbeitnehmer zu

erbringenden Tätigkeit keine detaillierten Ausführungen…

Sachgrund/ohne Sachgrund

(19)

Personalwirtschaft 2021 F 19 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Arbeitsverträge

Inhaltsverzeichnis

Personalwirtschaft

Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Die beiden Vertragspartner werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannt.

Der Arbeitsvertrag ist (nach herrschender Auffassung) ein Unterfall des Dienstvertrags nach den §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Der Regelungsgehalt des Arbeitsvertrags kann von den Parteien frei vereinbart werden, sofern das Arbeitsrecht keine zwingenden Vorschriften vorsieht. Solche höherrangigen Vorschriften können einem Gesetz, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entspringen. Eine gegen ein gesetzliches Verbot verstoßende Regelung im Arbeitsvertrag ist nichtig,

§ 134 BGB. Bei zwingenden höherrangigen Vorschriften kann der Arbeitsvertrag den Inhalt der Vorschrift deklaratorisch wiederholen, im Falle so genannter halbzwingender Vorschriften kann zugunsten des Arbeitnehmers von ihnen abgewichen werden. Es gibt aber auch arbeitsrechtliche Bestimmungen aus höherrangigen Rechtsquellen, die abdingbar sind, z. B. § 616 BGB.

Günstigkeitsprinzip

Im deutschen Arbeitsrecht verkörpert das Günstigkeitsprinzipdas arbeitsrechtliche Schutzprinzip. Mit ihm ist sichergestellt, dass die Bestimmungen, über die man in einem Tarifvertrag

übereingekommen ist, nicht durch anderslautende Abmachungen in Einzelarbeitsverträgen zu Ungunsten des Arbeitnehmers unterlaufen werden kann. Auch innerhalb des internationalen Arbeitsrechts existiert nach Artikel 8 Absatz 1 der Rom-

Verordnung das Günstigkeitsprinzip hinsichtlich einer Rechtswahl.

(20)

Personalwirtschaft 2021 F 20

Teilzeitbefristungsgesetz

Inhaltsverzeichnis Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (kurz: "TzBfG") heißt offiziell mit vollem Namen "Gesetz über Teil- zeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse". Es regelt die Rechte der inTeilzeit beschäftigten Arbeit- nehmer. Außerdem gibt das TzBfG Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen das Recht zurVerringerung ihrer Arbeitszeit und enthält Regelungen über die Befristung von Arbeitsverhältnissen und über die Arbeit auf Abruf.

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,

3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird, 4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,

5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,

6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,

7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder

8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

(2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach §138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. Auf die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung.

(3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des §138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die

mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.

Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(21)

Personalwirtschaft 2021 F 21 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen des Vertragsrechts

Aufgabe:

Bitte diskutieren Sie gemeinsam die aus Ihrer Sicht bestehenden Mindestinhalte eines Arbeitsvertrages…

- Vertragspartner

- Tätigkeitsbeschreibung - Probezeit

- Arbeitsaufgaben

- Befristung/Nichtbefristung - Regelungen zum Datenschutz - Arbeitsort/Einsatzort

- Arbeitszeiten/Schichtsysteme/Gleitarbeitszeit/Pausenzeiten - Regelungen zum Home Office

- Gehalt/Zusatzleistungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Betriebsrente, VWL etc.) - Zuschläge

- Überstundenregelungen - Urlaub

- Kündigungsregelungen (z.B. Zahlung von Vertragsstrafen, Beschäftigungsverbote)

Auflistung zusätzlicher Vertragsinhalte (Stellenbeschreibung, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Haustarifvertrag, Betriebsleitbild, Hausordnung und Betriebsordnung)

(22)

Personalwirtschaft 2019 F 22

Nachweisgesetz für den Abschluss von Arbeitsverträgen

Inhaltsverzeichnis

Das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer einschließlich leitende Angestellte; auch Praktikanten fallen unter das Nachweisgesetz. Ausgenommen sind nur die Arbeitnehmer, die vorübergehend zur Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden (§ 1 des Gesetzes). Sonderreglungen gelten für die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 11 BBiG), die entsprechenden Schutz gewähren. Bei Leiharbeitnehmern ist der Vertragsarbeitgeber (Verleiher) zum Nachweis verpflichtet, und zwar über die bei ihm geltenden

Arbeitsbedingungen, nicht über die beim Entleiher geltenden (BAG, 25.3.2015 - 5 AZR 368/13). Das Nachweisgesetz gilt nicht für arbeitnehmerähnliche Personen.

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.

Dementsprechend ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen, wenn die Leistung von Diensten nach Weisung des

Dienstberechtigten und gegen Zahlung von Entgelt Schwerpunkt des durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Rechtsverhältnisses ist. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen.

Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB). Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab [3]. Zu den Arbeitnehmern zählen auch die sog.

Außenarbeitnehmer, die zwar aus betrieblichen oder persönlichen Gründen in eigener Wohnung oder Werkstatt arbeiten, aber die Leistungen fremdbestimmt in persönlicher Abhängigkeit erbringen.

(23)

Personalwirtschaft 2021 F 23 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Exkurs - Individuelles Arbeitsrecht

Inhaltsverzeichnis

Personalwirtschaft

Das individuelle Arbeitsrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit befassen, d.h. der Arbeit, die von Personen geleistet wird, die in einem Betrieb eingegliedert fremdbestimmte Arbeit leisten und dabei an Weisungen hinsichtlich Art, Ausführung, Ort und Zeit der Arbeit gebunden sind.

Arbeitsrecht ist ein besonderer Teil der

Rechtsordnung.

(24)

Inhaltsverzeichnis F 24 Personalwirtschaft 2021

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Aufhebungsvertrag Fristablauf Betriebsübergang Kündigung Tod

Die Parteien können das Arbeitsverhältnis im Aufhebungs- vertrag ohne die Beachtung von Fristen beenden, Arbeitnehmer etwa können dadurch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Unternehmen verlassen. Der Arbeitgeber braucht keine Kündigungsschutzbestimmungen zu beachten, er hat zum Beispiel keine Sozialauswahl durchzu- führen. Zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes werden in Aufhebungsverträgen oft Abfindungszahlungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer vereinbart.

Die Wirksamkeit von Aufhebungs- verträgen richtet sich nach den §§

134, 138, 142 u. 305 ff. BGB

Der Fristablauf beendet ein Arbeitsverhältnis nach § 620 Abs.

1 BGB, wenn der Arbeitsvertrag von vorneherein für einen bestimmten Zeitraum abge- schlossen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet ist (befristetes Arbeitsverhältnis).

Da die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und im Zweifel nicht übertragbar ist (§ 613BGB), endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers.

Ordentliche Kündigungkann aus

betriebs-,

personen- und

verhaltensbedingtem Grunde Die ordentliche Kündigung ist an die Einhaltung bestimmter Fristen (Kündigungsfristen) gebunden.

Mindestfristen sind in § 622 BGB geregelt.

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Rechtsgeschäftliche Erklärung, die es jedem Vertragsteil ermöglicht, sich von einem Arbeitsverhältnis (auch von einem befristeten Arbeitsvertrag) zu lösen, dessen Fortsetzung ihm unzumutbar ist.

Aufhebungsvertrag betriebsbedingte

Kündigung

Bei einem Betriebsübergang, dh dem Verkauf eines Betriebes oder

dem Eigentümerwechsel sind Kündigungen formal gesetzlich ausgeschlossen. Oft aber werden

betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen…

(25)

F 25 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Inhaltsverzeichnis

Personalwirtschaft

Personalwirtschaft 2021

Ordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers kann aus

• betriebs-,

• personen- und

• verhaltensbedingtem Grunde erfolgen

Die ordentliche Kündigung ist an die Einhaltung bestimmter Fristen (Kündigungsfristen) gebunden.

Mindestfristen sind in§ 622 BGB geregelt.

Ein Berufsausbildungsverhältnis ist nach Ablauf der Probezeit nur aus wichtigem Grund kündbar; die Kündigungsgründe sind anzugeben (§ 22 III BBiG); während der Probezeit kann es ohne Einhaltung einer Frist von beiden Teilen gekündigt werden. Will der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben oder eine andere Ausbildung aufnehmen, kann er mit einer Frist von vier Wochen kündigen (§ 22 BBiG). Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

(26)

Inhaltsverzeichnis F 26 Personalwirtschaft 2021

Außerordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Gründe für eine außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers

a) Gröbliche Pflichtverletzungen (Vertragsbruch), wobei nicht notwendigerweise ein Verschulden vorliegen muss.

b) Wiederholtes pflichtwidriges Verhalten, auch wenn die Verfehlungen einzeln genommen nicht ausreichen. I.d.R.

ist aber zumindest eine vorhergehende Abmahnung des Arbeitnehmers erforderlich.

c) Strafbare Handlungen, sofern sie im Betrieb begangen wurden oder mit dem Arbeitsverhältnis in Berührung stehen und nicht ganz unerheblich sind.

Nach überwiegender, aber umstrittener Meinung kann bereits der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung ausreichen (Verdachtskündigung).

Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des

Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Die Ausübung des Rechts zur außerordentlichen Kündigunghat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen (§ 626 II BGB). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

(27)

Personalwirtschaft 2021 F 27 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Leiharbeits- /Zeitarbeitsvertrag

Inhaltsverzeichnis

Personalwirtschaft

AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

(28)

Personalwirtschaft 2021 F 28

Dienstvertrag

Inhaltsverzeichnis

Ein Dienstnehmer leistet dem Dienstberechtigten gegen eine Vergütung einen Dienst (§§ 611-630 BGB).

Dienstvertrag der selbstständig Tätigen (freier Dienstvertrag):

Ein Dienstvertrag ist gekennzeichnet durch ein bestimmtes Maß persönlicher Freiheit gegenüber dem Dienstberechtigten, z.B. die Art und Weise der erforderlichen Dienstleistung und Dienstzeit einzuteilen. Es handelt sich überwiegend um Vertragsverhältnisse von kurzer Dauer.

Ein Dienstvertrag kann über Dienstleistungen jeglicher Art abgeschlossen werden. Er bestimmt i.d.R. Art, Umfang, Ort und Zeitdauer der Dienstleistung sowie das Entgelt; eine Schriftform ist nicht erforderlich – aber

selbstverständlich sinnvoll.

Der Dienstleister ist bei der Ausübung der Tätigkeit nicht weisungsgebunden.

Beispiel: Honorardozenten…

(29)

Personalwirtschaft 2021 F 29 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Werkvertrag

Inhaltsverzeichnis

Personalwirtschaft

Vertrag, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung eines Werks, der andere (Besteller) zur Zahlung einer Vergütung (Werklohn) verpflichtet (§§

631 ff. BGB).

Werk im Sinn des BGB kann sowohl Herstellung (z.B. Anfertigung eines Maßanzugs) bzw. Veränderung einer Sache (z.B. Reparatur) als auch ein anderer, durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (z.B. Anfertigung eines Gutachtens, chemische Untersuchung eines Stoffes).

Wesentlich ist, dass der Unternehmer für den Erfolg seiner Tätigkeit einsteht;

andernfalls liegt Dienstvertrag vor.

Abgrenzung ist im Einzelfall oft schwierig, so kann z.B. die Berufstätigkeit eines Architekten je nach den Umständen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags erfolgen.

(30)

Personalwirtschaft 2021 F 30

Sonstige Arbeitsvertragsarten

Inhaltsverzeichnis

Telearbeit

Damit sind Bildschirmarbeitsplätze gemeint, die vom Arbeitgeber in den Räumen des Arbeitnehmers

eingerichtet werden (oft inklusive Schreibtisch und Bürostuhl).

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben eine vertragliche Vereinbarung zur Telearbeit geschlossen, in der die

wöchentliche Arbeitszeit am Telearbeitsplatz definiert ist.

Telearbeit kann so die gesamte Arbeitszeit über geleistet werden oder auch nur teilweise. An den anderen Tagen arbeitet Ihr Arbeitnehmer also wie gehabt im Büro.

Zur Telearbeit gibt es eine gesetzliche Definition, die Sie unter § 2 Abs.7 ArbStättv (Arbeitsstättenverordnung) nachlesen können.

(31)

Personalwirtschaft 2021 F 31 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Sonstige Arbeitsvertragsarten

Inhaltsverzeichnis

Personalwirtschaft

Heimarbeit

Bei Heimarbeit wird die Arbeit zwar meist zu Hause erledigt, es ist aber kein Synonym für Home Office!

Heimarbeit wird durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) geregelt.

Heimarbeiter wählen zur Erledigung der Aufträge selbst ihre Arbeitsstätte.

Das kann die eigene Wohnung sein oder eine andere sogenannte Betriebsstätte.

Die Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber mittelbar oder

unmittelbar überlassen. Das bedeutet, dass Heimarbeiter ihre Aufgaben entweder direkt vom Arbeitgeber erhalten oder durch eine Vermittlung.

Heimarbeiter sind nicht an Weisungen oder Organisationen von Ihnen als Arbeitgeber gebunden. Heimarbeit kann in einem festen

Beschäftigungsverhältnis erfolgen. Diese ist dann durch den Arbeitgeber melde- und sozialversicherungspflichtig.

(32)

Personalwirtschaft 2021 F 32

Home Office

Inhaltsverzeichnis

Home Office ist keine Arbeitsvertragsform!

Sie kann Bestandteil der verschiedenen Vertragsarten sein…

Bevor Ihre Arbeitnehmer den Laptop einpacken, um bis auf Weiteres bei sich Zuhause zu arbeiten, sollten Sie schriftlich vereinbaren, unter welchen

Voraussetzungen dies geschieht.

Gibt es in Ihrem Beschäftigungsbetrieb einen Betriebsrat, ist eine Betriebsvereinbarung eine gute Möglichkeit hierfür.

Hier können die Rahmenbedingungen, z. B. zur Arbeitszeiterfassung, zum Umgang mit gestellten Geräten, zur Entstehung von Überstunden im Home Office etc. festgehalten werden.

Zur Zeit werden gesetzliche Regelungen zum Home Office in der Politik kontrovers diskutiert.

Juristische Probleme: Homeoffice-Pflicht? Rechtlich schwierig | tagesschau.de

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Personalwirtschaft 2021 F 33 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet eine wesentliche gesetzliche Grundlage für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb.

So regelt das Betriebsverfassungsgesetz unter anderem in den Allgemeinen Vorschriften in § 1 die Errichtung von Betriebsräten, in § 2 die Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber, in § 3 abweichende Regelungen, in § 4 Betriebsteile und Kleinstbetriebe und in § 5 Arbeitnehmer.

Geregelt werden im BetrVG auch die Betriebsratswahl, die Amtszeit des Betriebsrats, die Geschäftsführung des Betriebsrats, Betriebsversammlung sowie die Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

In Unternehmen mitmindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmernist die Bildung eines Betriebsrats grundsätzlich möglich. Der Betriebsrat wird von den wahlberechtigten Arbeitnehmerngewählt. Das Betriebsverfassungsgesetz und insbesondere die Wahlordnung (WO) regeln dann die Wahlformalitäten genau.

Die Wahlperiodebeträgt grundsätzlich vier Jahre. Die Zahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der jeweiligen Unternehmensgröße ab.

Betriebsrat und Arbeitgeber sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz prinzipiell dazu verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Für die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung sieht das Gesetz eine Reihe von abgestuften Rechten vor. Konkret handelt es sich dabei um Informations-, Anhörungs-, Beratungs-, Widerspruchs-, undMitbestimmungsrechte, sowie auch Initiativrechte.

Auf Informations- und Beratungsrechte beschränkt sich größtenteils die Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten als schwächstes Beteiligungsrecht.

Grundlegende unternehmerische Entscheidungen bleiben der Unternehmensleitung bzw. den Eigentümern vorbehalten. Bei personellen Einzelmaßnahmenbesitzt der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht in Form eines Zustimmungsverweigerungsrechts.

Das betrifft u.a. Kündigungen, Einstellungen, Versetzungenund Umgruppierungen. Am stärksten sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen

Angelegenheiten. Das gilt zum Beispiel für Arbeitszeitregelungen, Verhaltensmaßregeln oder Fragen der Lohnauszahlung. In diesen Bereichen besitzt der Betriebsrat ein sehr starkes Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Maßnahme auf dem Gebiet der sozialen Angelegenheiten ohne eine vorige Einigung mit dem Betriebsrat nicht wirksam umsetzen kann. Gegebenenfalls muss, wenn keine Einigung erzielt werden kann, die Einigungsstelle hierüber entscheiden.

Inhaltsverzeichnis

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/

(34)

Wirtschafts- und Sozialkunde 2019 F 34

Betriebliche Mitbestimmung

Der Betriebsrat

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmung der Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer in betrieblichen Angelegenheiten, die sie unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz betreffen.

In jedem Betrieb der privaten Wirtschaft auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsratzu wählen.

Inhaltsverzeichnis

ArbeitnehmerInnen, die in den Betriebsrat gewählt werden wollen müssen mindestens 18 Jahre alt und mindestens 6 Monate im Unternehmen beschäftigt sein.

(35)

F 35 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Betriebliche Mitbestimmung

Inhaltsverzeichnis

Der Betriebsrat

Der Betriebsrat ist eine wichtige Einflussgröße auf verschiedene Unternehmensbereiche.

Er hat:

Informationsrechte

Mitbestimmungsrechte

Anhörungsrechte

Widerspruchsrechte und

Zustimmungsverweigerungsrechte

Personalwirtschaft 2019

(36)

F 36

Betriebliche Mitbestimmung

Inhaltsverzeichnis

Der Betriebsrat

Der Betriebsrat ist eine wichtige Einflussgröße auf verschiedene Unternehmensbereiche.

Er hat:

Informationsrechte

Mitbestimmungsrechte

Anhörungsrechte

Widerspruchsrechte und

Zustimmungsverweigerungsrechte

Personalwirtschaft 2019

Betriebsratsmitglieder können gemäß § 15 Abs. 1 KSchG grundsätzlich nur außerordentlich gekündigt werden, und auch dies nur mit

Zustimmung des Betriebsrates.Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, muss der Arbeitgeber gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht einleiten.

Der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder gilt für die Dauer ihrer Amtszeit und für ein weiteres Jahr nach Ausscheiden aus dem Betriebsratsamt. Auch Wahlbewerber bzw. Mitglieder des

Wahlvorstandes genießen Sonderkündigungsschutz bis sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Eine ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ist möglich, wenn der gesamte Betrieb stillgelegt wird. Wird dagegen nur eine Betriebsabteilung stillgelegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Betriebsratsmitglied in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen.

Nur wenn eine Weiterbeschäftigung in einer anderen

Betriebsabteilung aus betrieblichen Gründen unmöglich ist, kann der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied auch im Zusammenhang mit der Stilllegung einer einzelnen Betriebsabteilung ordentlich kündigen.

(37)

Personalwirtschaft 2019 F 37 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Betriebliche Mitbestimmung

Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betriebsrat

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) unter 25 Jahren in einem Betrieb oder einer Behörde in Deutschland. Diese Personengruppe ist daher auch wahlberechtigt.

Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nur gewählt werden, wenn bereits ein Betriebsrat besteht.

Eine Doppelmitgliedschaft in Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen.

Inhaltsverzeichnis

(38)

Personalwirtschaft 2019 F 38

Betriebliche Vereinbarungen

Die Betriebsvereinbarung ist ein zentrales Instrument der Betriebsratsarbeit. Es handelt sich um eine

Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die rechtsverbindlich ist und - genauso wie Gesetze oder Tarifverträge –das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer gestaltet.

Betriebsvereinbarungen begründen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer.

Inhalte von Betriebsvereinbarungen sind u. A.:

Kleiderordnung im Betrieb, Rauchverbote, alle denkbaren Arbeitszeitmodelle wie beispielswiese Gleit- und Vertrauensarbeitszeit, Details zu Urlaub, Arbeitsschutz, Bildschirmarbeit und Betriebliches Eingliederungs- management, Umgang mit Internet, E-Mail und Sozialen Medien.

Zuletzt wird häufig über Betriebsvereinbarungen zu Mobiler Arbeit und Industrie 4.0 diskutiert.

Inhaltsverzeichnis

(39)

Wirtschafts- und Sozialkunde 2019 F 39 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Die Rolle der Gewerkschaften

Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte ist eine Gewerkschaft eine auf freiwilliger Basis errichtete privatrechtliche Vereinigung, die sich um die Interessen ihrer Mitglieder, d.h. von Arbeitnehmern kümmert.

Sie agiert gegenüber den Arbeitgebern, also Unternehmensinhabern bzw. Aktionären. Zu den Aufgaben und Leistungen einer

Gewerkschaft zählen:

• Abschluss von überbetrieblichen Tarifverträgen, die

normalerweise nur für Mitglieder gelten, in der Praxis aber auch für nicht organisierte Arbeitnehmer verwendet werden

• Führen von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

• Organisation von Lohnkämpfen, z.B. Streiks

• Beratung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen

Inhaltsverzeichnis

(40)

Personalwirtschaft 2021 F 40

Tarifvertrag

Tarifverträge dienen dem Zweck der Regelung von Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und sind als Kollektivverträge dazu gedacht, Vorgaben zu den einzelnen Arbeitsverträgen zu machen.

Diese Vorgaben sind für die Arbeitgeber verbindlich; für den

Arbeitnehmer hingegen bieten sie eine Schutzfunktion: sie garantieren ihm eine leistungsgerechte Vergütung für seine Tätigkeit und regeln Arbeitsbedingungen.

Seit dem 09.04.1949 besteht das Tarifvertragsgesetz (TVG), welches die Regelungen des Tarifrechts festlegt.

Vertragsparteien sind

▪ die Gewerkschaften (auf der Arbeitnehmerseite)

▪ die Arbeitgeberverbände (zuständig für Verbandstarife)

▪ einzelne Arbeitgeber (zuständig für Haus-, Firmen- oder Werktarif).

Inhaltsverzeichnis

https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/

Das Tarifvertragsgesetz

§ 1 Inhalt und Form des Tarifvertrags

§ 2 Tarifvertragsparteien

§ 3 Tarifgebundenheit

§ 4 Wirkung der Rechtsnormen

§ 4a Tarifkollision

§ 5 Allgemeinverbindlichkeit

§ 6 Tarifregister

§ 7 Übersendungs- und Mitteilungspflicht

§ 8 Bekanntgabe des Tarifvertrags

§ 9 Feststellung der Rechtswirksamkeit

§ 10 Tarifvertrag und Tarifordnungen

§ 11 Durchführungsbestimmungen

§ 12 Spitzenorganisationen

§ 12a Arbeitnehmerähnliche Personen

§ 13 Inkrafttreten

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Personalwirtschaft 2021 F 41 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Tarifautonomie

Tarifautonomie ist das in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Recht der Koalitionen, Vereinbarungen (laut

Tarifvertragsgesetz mit normativer Wirkung) frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit abzuschließen.

Das Aushandeln von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Zweck der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände).

Die Tarifautonomie kann zum Schutz von Grundrechten Dritter und anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechte eingeschränkt werden. So wurde beispielsweise im Tarifautonomiestärkungsgesetz 2014 die Tarifautonomie dahingehend eingeschränkt, dass es den Tarifparteien untersagt wird, Löhne unterhalb des Mindestlohnes zu vereinbaren.

Inhaltsverzeichnis

(42)

Personalwirtschaft 2021 F 42

Tarifvertragsarten

Inhaltsverzeichnis

Theoretisch haben nur

Gewerkschaftsmitglieder Anspruch auf die tariflichen Leistungen aus dem Tarifvertrag. Allerdings erhalten auch Nichtgewerkschafter oft die gleichen Leistungen, weil Arbeitgeber vermeiden möchten, dass sie durch einen Beitritt die Gewerkschaften stärken.

Ein Rechtsanspruch besteht aber nur dann, wenn im Arbeitsvertrag auf die Regelungen des Tarifvertrages Bezug genommen wird.

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Personalwirtschaft 2021 F 43 Personalwirtschaft/Berufspädagogik

Mediation/Supervision Training/Coaching

Tarifvertragsarten

Inhaltsverzeichnis

Manteltarifvertrag/Rahmentarifvertrag

In diesem Vertrag werden alle grundsätzlichen Fragen zur Arbeitszeit, zu besonderen Kündigungsfristen oder zur Höhe des Urlaubs geregelt. Im

Manteltarifvertrag sind die Lohn- und Gehaltsgruppen aufgeführt, nach denen die Arbeitnehmer vergütet werden. Hier können auch solche Verpflichtungen

geregelt sein, die beispielsweise die Übernahme der Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung regeln.

Flächen- oder Verbandstarifvertrag

Das ist die typische Form des Tarifvertrages in Deutschland. Er kann wahlweise für ganz Deutschland, für ausgewählte Bundesländer oder nur für ein Bundesland Gültigkeit haben. Er ist regional begrenzt.

Firmen- oder Haustarifvertrag

Sie gelten nur für das jeweilige Unternehmen. In der Automobilindustrie bei VW oder BMW werden immer Firmentarifverträge ausgehandelt.

Branchentarifvertrag

Solche Tarifverträge werden zwischen der Gewerkschaft und dem

Arbeitgeberverband des betreffenden Wirtschaftszweiges abgeschlossen, wie beispielsweise aus der Chemieindustrie bekannt.

Vergütungstarifvertrag

Dieser Tarifvertrag wird auch als Entgelttarifvertrag bezeichnet und regelt die Höhe der Vergütung, die der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung erhält. Vielen Arbeitnehmern ist dieser Tarifvertrag auch als

Lohntarifvertrag bekannt. Ein Tarifvertrag für die Löhne verhindert, dass Arbeitnehmer unter Tarif bezahlt werden.

Sonderbestandteile des Lohnes wie die Weihnachtsgratifikation sind nicht immer im Entgelttarifvertrag geregelt. Hier werden häufig Sondertarifverträge abgeschlossen.

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