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109. Verordnung über die Frist für das Auslaufen des Masterstudiums Quantitative Economics, Management and Finance

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2014/2015 – Ausgegeben am 07.04.2015 – 20. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

109. Verordnung über die Frist für das Auslaufen des Masterstudiums Quantitative Economics, Management and Finance

Der Senat hat in seiner Sitzung am 19. März 2015 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 9. März 2015 beschlossene Verordnung über die Frist für das Auslaufen des Masterstudiums Quantitative Economics, Management and Finance in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

§ 1. Studierende, die im Sommersemester 2015 zum Masterstudium Quantitative Economics, Management and Finance (Curriculum erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 23.6.2009 Studienjahr 2008/09, 25. Stück, Nummer 186) zugelassen sind, haben das Recht, das Studium bis zum 30.11.2017 unter der Voraussetzung durchgängiger Fortsetzungsmeldungen abzuschließen.

§ 2. Werden Lehrveranstaltungen, die auf Grund des Curriculums des aufgelassenen Studiums verpflichtend vorgeschrieben waren, vor Ablauf der Frist nicht mehr angeboten, hat das nach den Organisationsvorschriften der Universität Wien zuständige Organ, unbeschadet der Möglichkeit der Erlassung einer Äquivalenzverordnung, von Amts wegen oder auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid festzustellen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen anstelle dieser Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

Newerkla

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