• Keine Ergebnisse gefunden

Beschluss des LAWB: Inklusion in der Weiterbildung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Beschluss des LAWB: Inklusion in der Weiterbildung"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Seite 1 Landesausschuss für Weiterbildung

bei der Senatorin für Kinder und Bildung

Freie

Hansestadt Bremen

Inklusion in der Weiterbildung - Empfehlungen

- Beschluss des Landesausschusses für Weiterbildung -

Der Landesausschuss für Weiterbildung (LAWB) berät Behörden und Einrichtungen in allen Grundsatzangelegenheiten der Weiterbildung. „Inklusion“ stellt ein Schwerpunktthema des Ausschusses in seiner Amtsperiode 2018 bis 2021 dar.

Am 25. Oktober 2019 hat der Landesausschuss für Weiterbildung die aufgeführten Ziele und Empfehlungen zur Inklusion in der Weiterbildung ausgesprochen.

Vorbemerkung:

Grundlage dieses Beschlusses ist der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkon- vention im Land Bremen (S. 53 ff.) und eine Abfrage zum Stand der Umsetzung unter den nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Land Bremen (Bremisches Weiterbildungsgesetz – WBG) anerkannten Weiterbildungseinrichtungen.

Ziel 1: Das Thema Inklusion soll mittelfristig in allen geförderten Weiterbil- dungseinrichtungen systematisch verankert werden.

Empfehlung 1: Der LAWB empfiehlt Einrichtungen der Weiterbildung, dass sie den Gedanken der Inklusion in ihre Unternehmenskultur aufnehmen und die grundsätzliche Offenheit für alle Menschen auch schriftlich Ausdruck findet.

Empfehlung 2: Der LAWB spricht sich dafür aus, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildung durch eine Grundlagenschulung zum Diversitätsthema fortge- bildet werden. Er bittet das Land, entsprechende Fördermittel zur Verfügung zu stellen.

Empfehlung 3: Für „Best Practice“ hält der LAWB Kooperationen mit Gremien, Verbänden oder Interessenvertretungen von bestimmten Zielgruppen. So entsteht eine Zusammenarbeit mit den Zielgruppen und es wird verhindert, dass lediglich über die Zielgruppen gesprochen wird.

(2)

Seite 2 von 2

Ziel 2: Die in der Verantwortung der Einrichtung stehende Umsetzung durch das jeweilige Qualitätsmanagementsystem sicherstellen.

Empfehlung: Der LAWB spricht sich für die Aufnahme des Themas Inklusion – im Sinne einer grundsätzlichen Offenheit für alle Menschen – in die Anerkennungskri- terien des Bremischen Weiterbildungsgesetzes aus.

Ziel 3: Barrierefreiheit und Hinweise auf Barrierefreiheit bei den anerkannten Weiterbildungseinrichtungen schaffen.

Empfehlung 1: Der LAWB empfiehlt den Einrichtungen der Weiterbildung, Hinweise über be- hindertengerechte Zugänge und Räume auf den Internetseiten und in den Pro- grammheften/Flyern aufzunehmen.

Empfehlung 2: Der LAWB begrüßt, dass sich die Senatorin für Kinder und Bildung um die Durchführung einer Informationsveranstaltung über eventuell bestehende Fi- nanzierungsmöglichkeiten kümmert.

Empfehlung 3: Der LAWB sieht Bedarf bei der Einrichtung barrierefreier Internetseiten bei den Weiterbildungseinrichtungen (z. B. im Hinblick auf Angebote für Überset- zungen in Leichte Sprache) und bittet das Land, die Einrichtungen dabei zu unterstützen.

Ziel 4: Angebote sollen für Menschen mit Behinderungen geöffnet werden:

● Neue Zugänge, Inhalte und Begegnungen organisieren

● Best Practice erproben und auswerten, Konzepte weiterentwickeln

Empfehlung 1: Der LAWB begrüßt, dass im Rahmen einer von der Senatorin für Kinder und Bildung geplanten Informationsveranstaltung über eventuell bestehende Fi- nanzierungsmöglichkeiten auch über die Unterstützungsmöglichkeiten infor- miert werden soll.

Empfehlung 2: Der LAWB begrüßt, dass die Senatorin für Kinder und Bildung eine Veranstal- tung organisieren wird, in deren Rahmen Best Practice-Beispiele vorgestellt werden.

Ziel 5: Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in den anerkannten Weiterbildungseinrichtungen anregen.

Empfehlung: Der LAWB empfiehlt Einrichtungen der Weiterbildung, auf Vielfalt in der Per- sonalstruktur zu achten.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Hier: Wiederholungsgutachten für die Bremer Volkshochschule (Vorlage L 281/20) Frau Mausolf informiert, auch der Antrag der Bremer Volkshochschule zur Verlängerung der Anerkennung

100 a) Die Länder streben eine finanzielle Unterstützung durch den Bund in Form eines 101 Programms zur Förderung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung der 102

Auf Basis der im Jahr 2017 durchgeführten Unterrichtsstunden der nach dem WBG anerkann- ten und geförderten Einrichtungen (WBE) wurde berechnet, welche Zuschuss-Summen die

7 Empfehlungen zur Umsetzung des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) und der Verord- nung über die Anerkennung von Bildungsveran- staltungen nach dem Bremischen

Die HandWERK gGmbH ist eine Tochtergesellschaft der Bremer Handwerkskammer und legt als handwerkliches Kompetenzzentrum ihren Schwerpunkt auf die gewerbli- che Umschulung sowie auf

Der Landesausschuss für Weiterbildung empfiehlt der Senatorin für Kinder und Bil- dung, dem Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e.V. die Anerkennung

Die/der Vorsit- zende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Landesausschusses und die Vorsitzen- den der ständigen Unterausschüsse sind gemeinsam für die Umsetzung des

 Digitalisierung entgrenzt jedoch Lernen, weshalb konkrete Angebote zu Digitalisierung und/oder Arbeit 4.0 durch die Weiterbildung im Land Bremen in Vernetzung mit digital-