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Benachrichtigung über einen nicht vorgelegten Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern

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Academic year: 2022

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Benachrichtigung über einen nicht vorgelegten Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern gemäß § 20 Absatz 9 Satz 4 Infektionsschutzgesetz

Benachrichtigung an:

Gesundheitsamt Bremen Referat Infektionsepidemiologie Horner Str. 60-70, 28203 Bremen

Telefon: 361 - 15131 Fax: 496 - 15918

E-Mail: masernschutz@gesundheitsamt.bremen.de

Die Benachrichtigung betrifft Personal der Einrichtung

Meldende Einrichtung:

Krippe Kita Hort Schule

Sonstige Name der Einrichtung

meldende Person Telefon

Wir bitten um Rückruf des Gesundheitsamtes unter der Nummer

Vers. 25.11.2021

Weitere betroffene Personen bitte auf einem Extrablatt vollständig auflisten!

Angaben zu den betroffenen Personen

Name, Vorname

Strasse, Hausnummer PLZ, Ort

Geburtsdatum männlich weiblich

Name, Vorname PLZ, Ort

Geburtsdatum männlich weiblich

Strasse, Hausnummer

Datum

Krankenhaus Praxis Wohnheim

Ambulante Pflege Rettungsdienst

Adresse der Einrichtung Träger der Einrichtung Bewerberinnen und Bewerber

Personal eines extern Dienstleisters

divers

divers

Aufforderung zum Nachweis am:

Berufsbezeichnung:

Aufforderung zum Nachweis am:

Berufsbezeichnung:

ja nein nicht bekannt ja nein nicht bekannt Kontraindikation:

1-malige Impfung:

Kontraindikation: ja 1-malige Impfung: ja

nein nein

nicht bekannt nicht bekannt Bewohner

Betreutes Kind Schüler/Schülerin

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