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Montag (Nachmittag), 17. März 2014 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 6 2013.1193 Motion 248-2013 Steiner-Brütsch (Langenthal, EVP) Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens im Kanton Bern

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Sitzungstitel7 2013.1193 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 17. März 2014

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

6 2013.1193 Motion 248-2013 Steiner-Brütsch (Langenthal, EVP) Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens im Kanton Bern

Vorstoss-Nr.: 248-2013

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1193 Eingereicht am: 04.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Steiner-Brütsch (Langenthal, EVP) (Sprecher/in) Aeschlimann (Burgdorf, EVP)

Wenger (Spiez, EVP)

Beutler-Hohenberger (Gwatt, EVP) Weitere Unterschriften: 5

Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 188/2014 vom 17. März 2014

Direktion: Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens im Kanton Bern

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern zu vereinfachen, indem

1. die Anzahl benötigter Baugesuchsformulare mit geeigneten Massnahmen verringert und 2. die Möglichkeit eines elektronischen Baubewilligungsverfahrens eingeführt wird.

Begründung:

Das Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern zeichnet sich durch einen hohen administrativen Aufwand für die Gesuchsteller aus. Bereits für einfache Bauvorhaben muss bei der bewilligenden Gemeinde eine grosse Anzahl an Baugesuchsformularen und Plandokumenten eingereicht werden.

Teilweise müssen sogar die gleichen Angaben auf verschiedenen Formularen gemacht werden. In Anbetracht der grossen Anzahl an Baugesuchen im Kanton Bern (2012: 7019 Baugesuche, vgl.

Geschäftsbericht 2012 – Band 3: Produktgruppen, Seite 345) und vor dem Hintergrund der finan- ziellen Situation des Kantons Bern ist ein effizientes und schlankes Baubewilligungsverfahren ange- zeigt.

Ein Beispiel:

Für den Neubau eines Einfamilienhauses (ohne Ausnahmegesuche) müssen im Kanton Bern mehr als 100 Formulare und Plandokumente eingereicht bzw. (für interne Zwecke) hergestellt werden (vgl. Tabelle 1).

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Tab. 1: Anzahl benötigter Dokumente für ein Bauvorhaben im Kanton Bern (Beispiel Einfamilien- haus ohne Ausnahmegesuche)

Formular Anzahl benötigter Formulare und

Plandokumente

Baugesuchsformular 1.0 18

Technik 2.0 7

Entwässerung von Grundstücken 3.0 7

Brandschutz 3.3 6

Zivilschutz Schutzraum-Befreiung 3.6 5 Benützung von öffentlichem Terrain 5.0 4

Anschluss Elektrizität 5.1 5

Anschluss Gemeinschaftsantenne 5.2 5

Anschluss Gas 5.3 5

Anschluss Wasser 5.4 6

Wasser-/Abwasserinstallationen 5.5 4 Anschluss an das Fernmeldenetz 5.8 6

Radon Rn 1

Naturgefahren NG 1

Bauherrschaft (für interne Zwecke) 24

Architekt (für interne Zwecke) 27

Dass eine solche Formularflut nicht zwingend ist, zeigt ein Blick in den Nachbarkanton Luzern:

Dort müssen für das identische Bauvorhaben (Einfamilienhaus ohne Ausnahmegesuche) lediglich rund 50 Formulare und Plandokumente eingereicht bzw. (für interne Zwecke) hergestellt werden (vgl. Tabelle 2).

Zudem wird im Kanton Luzern ein effizientes Verfahrensmanagement sichergestellt, indem die Dossiers nach erfolgter Eingangs- und Vollständigkeitskontrolle durch die Standortgemeinde an eine Bewilligungs- und Koordinationszentrale überwiesen werden, die für das Verfahrensmana- gement innerhalb der kantonalen Verwaltung verantwortlich ist.

Schliesslich wird im Kanton Luzern auch eine Lösung im Bereich des elektronischen Bauge- suchsprozesses angeboten. Ein entsprechendes Projekt zur Einführung eines elektronischen Baubewilligungsverfahrens (E-Bau) wurde übrigens im Kanton Bern – trotz längerfristigem Spar- potenzial – im Rahmen der Sparmassnahmen abgebrochen (vgl. Geschäftsbericht 2012 – Band 1, Seite 103).

Tab. 2: Anzahl benötigter Dokumente für ein Bauvorhaben im Kanton Luzern (Beispiel Einfamili- enhaus ohne Ausnahmegesuche)

Formular Anzahl benötigter Formulare und

Plandokumente

Baugesuchsformular 32

Bauherrschaft (für interne Zwecke) 8

Architekt (für interne Zwecke) 11

Beim Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern besteht Handlungs- und Optimierungsbedarf: Aus einer Verringerung der Anzahl Baugesuchsformulare würde einerseits eine Zeit- und Kostenerspar- nis für die Gesuchsteller resultieren. Andererseits könnten mit der Einführung eines elektronischen Baubewilligungsverfahrens (analog zum Kanton Luzern) die amtlichen Kosten reduziert und die Bearbeitung der Baugesuche vereinfacht bzw. beschleunigt werden.

Antwort des Regierungsrats

Der Motionär vergleicht die notwendige Anzahl an Baugesuchformularen in den Kantonen Bern und Luzern für einen durchschnittlichen Einfamilienhausbau. Daraus folgert und fordert er einerseits, die Anzahl der bernischen Formulare zu reduzieren und dadurch das Baubewilligungsverfahren zu ver- einfachen (Ziffer 1) und andererseits ein elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern einzuführen (Ziffer 2). Der Motionär rechnet vor, dass nach Abzug der für interne Zwecke der Bau- herrschaft bzw. des Architekten dienenden Exemplare im Kanton Luzern 32, im Kanton Bern dage- gen 80 Formulare und Plandokumente eingereicht werden müssen.

Der Kanton Luzern verfügt im Gegensatz zum Kanton Bern heute bereits über ein flächendecken- des elektronisches Baubewilligungsverfahren. Das Hauptformular muss elektronisch ausgefüllt wer- den und die notwendigen Nebenformulare sind diesem Hauptformular hinterlegt. Sobald die Bauge- suchstellenden ein sie betreffendes Thema (wie z. B. den energietechnischen Massnahmennach- weis) im Hauptformular ankreuzen, öffnet sich das Nebenformular automatisch und muss dann ent-

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sprechend ausgefüllt werden. Das Luzerner System verhindert zudem elektronisch, dass unvoll- ständige Baugesuche eingereicht werden können. Ein Baugesuch mit unvollständig ausgefülltem Haupt- oder Nebenformular kann der kantonalen Baubewilligungsbehörde in elektronischer Form nicht übermittelt werden.

Im Kanton Bern dagegen müssen das Hauptformular sowie die notwendigen Nebenformulare in der notwendigen Anzahl1 in Papierform eingereicht werden. Das Einreichen mehrerer Kopien der For- mulare bewirkt eine Beschleunigung des Verfahrens, da die Nebengesuche von den notwendigen Fachstellen gleichzeitig bearbeitet werden können.

Die Sachlage in den Kantonen Bern und Luzern ist somit heute nicht die gleiche. Es ist offensicht- lich, dass in einem elektronischen Baubewilligungsverfahren bedeutend weniger (Papier-)Formulare nötig sind als in einem Verfahren, welches nur die Papierform kennt.

Zu Ziffer 1:

Das Baubewilligungsverfahren dient regelmässig nicht nur der Abklärung der bau- und planungs- rechtlichen Bewilligungsfähigkeit eines Bauprojektes. Insbesondere das Bundesrecht verlangt, dass zusätzlich auch andere Themen im Baubewilligungsverfahren geprüft werden müssen (z. B. im Be- reich der Umweltschutz- oder Energiegesetzgebung). Die Anzahl solcher Themen nimmt ständig zu.

Hinzu kommt, dass allenfalls vorfrageweise zusätzlich noch zivilrechtliche Fragen geprüft werden müssen. Die Baubewilligungsbehörde muss diese zusätzlichen Prüfungsgegenstände im Baubewil- ligungsverfahren zwingend prüfen oder durch eine Fachstelle prüfen lassen. Diese Umstände füh- ren dazu, dass bestehende Baugesuchformulare ergänzt oder sogar neue Formulare geschaffen werden müssen. Eine Prüfung ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens ist nicht zulässig.

Es wäre zwar grundsätzlich möglich, die bestehenden Nebenformulare zusammen zu legen und die Anzahl Formulare auf diese Weise zu reduzieren. Dies hätte aber zur Folge, dass die kantonalen Fachstellen mehr Papier mit von ihnen nicht benötigten Informationen erhalten würden. Die vom Motionär geforderte Reduktion der Baugesuchsformulare würde somit nach Ansicht des Regie- rungsrates nicht zu einer Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens führen.

Zu Ziffer 2:

Der Regierungsrat erteilte im September 2009 den Auftrag, ein Konzept für die Einführung eines elektronischen Baubewilligungsverfahrens im Kanton Bern zu erarbeiten (Projekt «eBau»). Die viel- fältigen Themen- und Fragenkomplexe wurden daraufhin in interdirektionalen Arbeitsgruppen bear- beitet. Im März 2011 verschlechterte sich die Finanzlage des Kantons Bern drastisch. Der Regie- rungsrat sistierte daher das Projekt «eBau». Da sich die Finanzlage in der Folge nicht verbesserte, beschloss der Gesamtprojektauschuss «eBau» im Juni 2012, das Projekt auf unbestimmte Zeit ein- zustellen und die Arbeitsgruppen aufzulösen.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass ein elektronisches Baubewilligungsverfahren ein erhebliches Potential für ein effizientes Verfahren beinhaltet. Die notwendigen Formulare und Projektpläne müssten nicht mehr postalisch an die zuständigen Fachstellen versandt werden; eine einfache Mit- teilung per E-Mail über die Verfahrenseröffnung mit dem Hinweis auf die verfügbaren elektronischen Unterlagen wäre ausreichend. Das Kopieren der einzureichenden Unterlagen in der notwendigen Anzahl würde ebenfalls wegfallen. Die elektronische Hinterlegung der Unterlagen mit Zugriffsmög- lichkeit der berechtigten Personen während der Dauer des Baubewilligungsverfahrens würde genü- gen. Das Ausfüllen der Baugesuchformulare wäre zudem einfacher, da die Baugesuchstellenden selbständig durch das Haupt- wie auch durch die Nebenformulare geführt würden.

Für den Regierungsrat bleibt unbestritten, dass die vom Motionär geforderte Möglichkeit eines elekt- ronischen Baubewilligungsverfahrens zukunftsweisend ist. Aus diesem Grund beobachtet die Jus- tiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion die Entwicklung von Lösungen für elektronische Baubewilli- gungsverfahren inner- und ausserhalb des Kantons – trotz Einstellung des Projekts «eBau» – wei- terhin. Die diesbezüglich bereits bestehenden Kontakte mit anderen Kantonen und der Bau-, Pla- nungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) werden aufrechterhalten. Ausserdem sollen die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Abwicklung von elektronischen Baube- willigungsverfahren bei den laufenden Arbeiten zur Teilrevision des Baugesetzes berücksichtigt werden.

Zusammenfassend teilt der Regierungsrat die Auffassung des Motionärs, dass ein elektronisches Baubewilligungsverfahren viele Vorteile hätte. Eine wesentliche Verbesserung der Finanzlage des Kantons Bern ist jedoch seit 2012 nicht eingetreten und wird in absehbarer Zukunft wohl auch nicht

1Gemäss Artikel 10 des Dekretes vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungs- dekret, BewD; BSG 725.1) müssen die Baugesuchsunterlagen in der nötigen Anzahl, mindestens aber in zweifacher Ausfertigung, eingereicht werden.

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eintreten. Der Regierungsrat sieht sich daher gezwungen, an der Sistierung des Projektes «eBau»

festzuhalten.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Daniel Steiner-Brütsch, Langenthal (EVP). Es ist etwas aussergewöhnlich, dass ich in diesem Bereich eine Motion einbringe. Zugegebenermassen war der Ausgangspunkt für diesen Vorstoss die Kontaktaufnahme eines Architekten aus dem Raum Langenthal. Er realisiert Bauprojekte im Oberaargau und im angrenzenden Kanton Luzern. Dabei ist ihm das komplizierte und aufwendige Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern aufgefallen. Man kann dies illustrieren. Ich habe hier zwei Bundesordner meiner Grossratskollegin Frau Beutler, die ein Einfamilienhaus umbaut. Zwei Bun- desordner – einer fehlt noch, notabene – braucht es an Formularen, um ein Einfamilienhaus zu re- novieren. Es ist nichts aussergewöhnliches, ein ganz konventionelles Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern. Ich habe Ihnen in der Motion ein fiktives Beispiel erklärt, anhand dessen Sie alle For- mulare sehen, die ausgefüllt werden müssen, um ein Einfamilienhaus zu realisieren. Ich habe von dem besagten Architekten eine Liste von einem Überbauungsprojekt im Raum Langenthal erhalten.

Ich habe es zusammengezählt: Für dieses Überbauungsprojekt braucht es 272 Formulare. Diese müssen ausgefüllt, ausgedruckt, unterzeichnet, eingereicht und bearbeitet werden usw. Das ist das Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern. Eine Papierflut mit Doppelspurigkeiten und grossen Inef- fizienzen. Das ist eine administrative Belastung von Bauherrschaft und Architekten, und es ist auch ökologisch höchst zweifelhaft, wenn man an den damit verbundenen Papierverbrauch denkt. Wie gesagt, neben dem Beschrieb für ein Einfamilienhaus in meiner Motion habe ich eine Aufstellung der benötigten Formulare für ein Überbauungsprojekt in Langenthal angeschaut. Dafür müssen knapp 300 Formulare eingereicht werden.

Es ginge einfacher, das zeigt der Kanton Luzern. Dort wird ein effizientes Verfahrensmanagement sichergestellt, indem die Baudossiers nach einer erfolgten Eingangs- und Vollständigkeitskontrolle durch die Standortgemeinde an eine zentrale Bewilligungs- und Koordinationsstelle überwiesen werden. Diese sorgt anschliessend innerhalb der kantonalen Verwaltung für das weitere Verfahren.

Schliesslich bietet der Kanton Luzern auch ein elektronisches Baubewilligungsverfahren an. Ein entsprechendes Projekt zur Einführung eines elektronischen Baubewilligungsverfahrens, «eBau», wurde im Kanton Bern – man kann das in der Motion lesen – trotz des längerfristigen Sparpotenzi- als im Rahmen der Sparmassnahmen abgebrochen. Die Situation im Kanton Bern ist schon etwas grotesk: Auf der einen Seite muss der Kanton sparen. Auf der anderen Seite zeigen wir mit der Mo- tion konkret auf, wie man sparen könnte. Und was sagt der Regierungsrat dazu? Er möchte auf eine konkrete Massnahme im administrativen Bereich mit Sparpotential verzichten.

Die vorliegende Motion sollte aus folgenden Gründen überwiesen werden: Die Einführung eines elektronischen Baubewilligungsverfahrens und/oder einer zentralen Koordinationsstelle ist eine mit- telfristige Sparmassnahme, auch wenn kurzfristig wahrscheinlich mit einem kleinen Zusatzaufwand zu rechnen ist. In der Motion wird die Sistierung des Projekts «eBau» mit der angespannten Situati- on hinsichtlich der Kantonsfinanzen begründet. Schade ist aber, dass die Motionsantwort keine Auskunft darüber gibt, wie viel denn die Einführung eines elektronischen Baubewilligungsverfahrens oder einer zentralen Koordinationsstelle analog zum Kanton Luzern eigentlich kosten würde. Ein zweiter Punkt: Eine Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens würde einen Effizienz- und Syn- ergiegewinn für Bauherrschaft, Architekten und Standortgemeinden bewirken. Ineffiziente und teure Doppelspurigkeiten bei der Erstellung der Baudossiers könnten vermieden werden. Papierersparnis, Zeitersparnis und wahrscheinlich auch eine Qualitätszunahme würden resultieren.

Drittens, interessant für die Gemeindevertreter: Die administrativen Abläufe bei den Gemeinden könnten mit der Einführung eines elektronischen Baubewilligungsverfahrens und einer zentralen Koordinationsstelle vereinfacht werden. Auch dort würde es eine finanzielle und administrative Ent- lastung geben. Und Schliesslich noch Folgendes: Wir hätten ein Muster aus dem Kanton Luzern.

Der Kanton Bern müsste hier nichts Neues erfinden, wir könnten auf dieses bewährte System zu- rückgreifen. Ich bitte Sie um Unterstützung der Motion. Mit der Motion findet eine Entschlackung des Baubewilligungsverfahrens im Kanton Bern statt, und man könnte wahrscheinlich mit erhebli- chen Kosteneinsparungen auf verschiedensten Ebenen rechnen.

Präsident. Wünschen die MitmotionärInnen das Wort? – Sie verzichten darauf, demnach kommen wir zu den Fraktionserklärungen.

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Walter Messerli, Interlaken (SVP). Dani Steiner, Kollege Aeschlimann, Kollege Wenger und Mela- nie Beutler, eure Motion hat einen grossen Fehler, einen riesengrossen Mangel: Nämlich den, dass unter «Eingereicht von:» Vertreter der EVP stehen und nicht der SVP. Darf man hier während eines Wahlkampfs, in dem die Fraktionen manchmal nicht «ds Heu uf dr gliche Bühni» haben, auch ein Lob aussprechen? Darf man sie nicht auch rühmen? Doch, man darf, und ich tue dies! Diese Motion entspricht absolut dem Credo der SVP. Sie entspricht auch fast wortwörtlich unserem Parteipro- gramm. Wir wollen effizientere Verfahren. Wir wollen weniger Papier. Auch wir wollen einen Abbau der Bürokratie und ein schlankes Verfahren. Deshalb unterstützt die SVP diese Motion einstimmig.

In Bezug auf die Antwort der Regierung frage ich mich einfach Folgendes: Wie kommt eine Regie- rung zur Ablehnung dieser Motion, wo man doch weiss, dass diese schlankere Verfahren beinhal- tet? Und dies mit der Begründung im zweiten Abschnitt auf Seite zwei: «Der Regierungsrat ist über- zeugt, dass ein elektronisches Bewilligungsverfahren ein erhebliches Potenzial für ein effizientes Verfahren beinhaltet.» Dennoch lehnt die Regierung dies aus Kostengründen ab. Das kann es doch nicht sein, das geht für mich nicht auf.

Adrian Wüthrich, Huttwil (SP). Ich kann mich eigentlich nahtlos meinem Vorredner anschliessen, nur habe ich ein anderes Parteiprogramm. Dieser Vorstoss geniesst auch die Unterstützung meiner Fraktion voll und ganz. Die Motion verlangt zwei Dinge: Die Reduktion der erforderlichen Bauge- suchsformulare einerseits, und die Möglichkeit der Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens auf elektronischem Weg anderseits. Beide Anliegen sind im Grundsatz, in der Stossrichtung, richtig, und deshalb werden sie von meiner Fraktion unterstützt. Zuerst zur Reduktion der erforderlichen Formulare. Wir leben in einer komplexen Welt. Die Erfordernisse bei der Beanspruchung der knap- pen Ressource Boden sind richtigerweise hoch, und die Spielregeln müssen in ihrer Art und Ver- ständlichkeit in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern dienlich sein. Manchmal ist es etwas an- ders, wenn man mit Bauverwaltungen zu tun hat. Dann könnte man meinen, man müsse eigenarti- ge Sachen einreichen, und deshalb ist der Vorstoss auch richtig.

Damit sei aber auch gesagt, dass die Anforderungen beispielsweise in Bezug auf die Umwelt richti- gerweise hoch sind, wenn man ein Gebäude erstellen will. Aber manchmal könnte man meinen, dass der Formalismus – oder eher der «Formularismus» – ein wenig ins Absurde führt. Das in der Motion aufgeführte Beispiel für die Errichtung eines Einfamilienhauses zeigt auf, dass bei den An- forderungen übersteuert wird, und dass zu Recht die Frage gestellt wird, wem schlussendlich die vielen Formulare dienen sollen. Es muss Gegensteuer gegeben werden. Dies bedeutet, dass die in der Verantwortung stehende Direktion, respektive deren Fachleute, sich mit dem Thema vertieft auseinandersetzen und ausloten müssen, wo man den Aufwand minimieren kann, ohne dass die formell korrekte und zügige Behandlung der Gesuche darunter leidet.

Zur Abwicklung der Baugesuche auf elektronischem Weg. Wie bereits gesagt wurde, ist es seltsam, wenn die Regierung sagt, es sei ein Sparpotenzial vorhanden, man mache es aber nicht. Die SP- JUSO-PSA-Fraktion ist immer für E-Government eingestanden und zur Förderung der elektroni- schen Möglichkeiten, die man heute hat. Es ist daher eigenartig, wenn man hier dies hier plötzlich anders sieht und deswegen den Vorstoss ablehnen will. Ich habe selber auch gerade ein Bauge- such eingereicht. Mein Ordner ist nicht ganz so dick, deshalb habe ich ihn nicht mitgebracht. Der von der EVP ist eindrücklicher. Vielleicht bauen wir etwas einfacher, oder vielleicht braucht es in Huttwil etwas weniger Formulare, ich weiss es nicht genau. Aber es dient der Sache, wenn man hier hinschaut und dafür sorgt, dass man als Bauherr nicht eine halbe Stunde lang etwa 50 Unterschrif- ten geben muss, damit man ein Baugesuch einreichen kann. Zweitens muss die elektronische Ab- wicklung unterstützt werden. Wir verstehen nicht, warum der Regierungsrat hier nicht mithilft, des- halb unterstützen wir diese Motion. Egal, welcher Partei wir angehören: Das Anliegen dient den Bürgerinnen und Bürgern.

Ulrich Stähli, Gasel (BDP). Es bestreitet ja wohl niemand ernsthaft, dass es erstrebenswert wäre, wenn man das Baubewilligungsverfahren hinsichtlich der Papierflut vereinfachen würde. Ich selber habe in meiner Laufbahn auf dem Bauernhof, alleine auf meinem Betrieb, sieben Baubewilligungs- verfahren durchgezogen; für jeden Hühnerstall und jedes Bienenhäuschen – das ergab eine un- wahrscheinliche Papierflut. Ich weiss also, wovon ich spreche. Ich wohne in einer grossen Gemein- de, der Gemeinde Köniz, mit vielen Beamten, die viel Zeit haben, um die ganze Sache zu kontrollie- ren und anzuschauen. Deshalb erstaunt es uns schon, dass der Regierungsrat die Forderung der Motion, die Anzahl der Formulare zu verringern, ablehnt. Das ist unverständlich. Das wäre Punkt eins der Motion. Nun zu Punkt zwei. Mit der Forderung nach der Umstellung auf ein elektronisches

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Baubewilligungsverfahren stösst doch der Motionär sperrangelweit offene Türen auf. Das zeigt auch, dass die Motion nicht einfach ein «Wahlkampf-Pfupf» der EVP ist. Ich bin erstaunt, dass der Regierungsrat so geantwortet hat. Wir werden in dieser Session übrigens noch genug Geschäfte behandeln, die «Wahlkampf-Pfüpfe» sind. Ich glaube, die vorliegende Motion unterscheidet sich von diesen ganz deutlich. Die BDP unterstützt die Motion in beiden Punkten einstimmig. Wir erwarten aber auch, dass man bei der Umsetzung dann nicht das Rad neu erfindet, sondern möglichst viel von denjenigen Kantonen direkt übernimmt, die damit bereits Erfahrungen haben. Gerade bei den Baubewilligungen brauchen wir nämlich keinen teuren bernischen Alleingang.

Antonio Bauen, Münsingen (Grüne). Auch die Grünen erachten natürlich dieses Anliegen als be- rechtigt. Es ist in der heutigen Zeit etwas Wichtiges, eine solche Angelegenheit schnell und effizient, aber auch umfassend über die Bühne bringen zu können. Die Anzahl der Formulare kann aber nicht alleiniges Kriterium sein. Uns sind die Inhalte wichtig. Es ist sehr wichtig sicherzustellen, dass ein Bauvorhaben ausreichend beschrieben und dokumentiert ist. Es ist wichtig, dass alle Aspekte an- geschaut werden. Denn in dieser Phase, wenn man es noch auf dem Papier hat, ist es viel einfa- cher, etwas anzupassen, als wenn man hinterher noch etwas ändern müsste. Es ist also wichtig, dass inhaltlich alles umfassend vorhanden ist. Aber auf der andern Seite kann man das Ganze si- cher vereinfachen. Ebenso wichtig ist, dass die Behörden die Angaben und die Anforderungen, die das Gesetz an ein solches Bauvorhaben stellen, auch effizient und übersichtlich prüfen können.

Auch diesen Anforderungen sollten allfällige neue Formulare oder ein neues System, auch wenn es elektronisch ist, genügen. Das ist nicht zuletzt auch im Interesse des Bauherrn. Ob dies aber auf mehr oder weniger Papier oder elektronisch erfolgt, ist nicht in erster Linie wichtig. Wichtig ist, wie gesagt, die inhaltliche Vollständigkeit. Natürlich ist es sinnvoll, dort Vereinfachungen zu machen.

Deshalb unterstützen wir auch ein elektronisches Verfahren.

Es zeigt sich hier, was auch der Regierungsrat in seiner Antwort schreibt: Der Grosse Rat hat den Regierungsrat gezwungen zu sparen, und man sieht einmal mehr: Zu sparen, koste es was es wol- le, kann nicht der Weg sein. Wir müssen auch künftig bei solchen Sparübungen schauen, wo es sinnvoll ist, und wo es wirklich etwas bringt, Spielräume offen zu lassen, damit das Effiziente und Gute mittelfristig gemacht werden kann. Es erscheint uns auch schade, dass man das Projekt elekt- ronische Baubewilligungsabwicklung auf Eis gelegt hat. Aber vielleicht hat das auch den Vorteil, dass wir nun die Erfahrungen aus anderen Kantonen einfliessen lassen können und hier, wie mein Vorredner bereits sagte, das Rad nicht neu erfinden müssen. Vielmehr können wir auf Erfahrungen abstützen und etwas übernehmen, das ähnlich ist wie in den anderen Kantonen. Das würde sicher noch eine zusätzliche Erleichterung für Architekten und Bauherren bringen, die im Randgebiet der Kantone tätig sind. Bei uns intern war die Motion an sich nicht umstritten. Wir haben einfach mit dem ersten Punkt etwas Mühe, in dem es mehr oder weniger nur um die Anzahl Formulare geht.

Wir können also beim ersten Punkt nur teilweise einer Motion zustimmen. Die meisten würden hier die Form eines Postulats vorziehen. Es ginge ja darum, zu prüfen, wo man vereinfachen kann, und nicht darum, rein grundsätzlich zu reduzieren. Punkt zwei können wir aber alle unterstützen, und wir hoffen, dass dies möglichst bald umgesetzt werden kann.

Beat Giauque, Ittigen (FDP). Auch aus der Sicht der FDP ist das Anliegen berechtigt. Vereinfa- chungen sind nötig und auch sinnvoll. Wer hat schon etwas dagegen, dass Verfahren beschleunigt werden sollen und daraus auch ein Effizienzgewinn resultiert? Das bestreitet die Regierung in ihrer Antwort ja auch nicht. Aber was die Regierung nicht schafft, ist der Spagat, einerseits Ja zu sagen zum Anliegen, aber anderseits trotz der angespannten Finanzsituation halt auch Ja dazu zu sagen, das entsprechende Geld dafür einzusetzen. Ein kluger Entscheid wäre ja eigentlich, vorausschau- end zu handeln. Wir wissen, Vorinvestitionen kosten zuerst immer etwas, bringen aber später letzt- lich auch Einsparungen; sei dies zum Beispiel weniger Zeitaufwand, schnellere und bessere Verfah- ren oder eine Entlastung auf allen Stufen in personeller oder auch finanzieller Art. Solche Verfahren, wie sie in der Motion vorgeschlagen werden, bringen mehr Transparenz und sind kundenfreundli- cher, indem nämlich die Bauherrschaft auch auf elektronischem Weg Einsicht in die Akten erhält und so erfährt, wo das Baugesuch gerade steht und was im Augenblick läuft. Auf der anderen Seite werden in den Gemeinden auch Standards gesetzt. Es hat letztlich zudem den Vorteil, dass Unter- schiede, die bei der Behandlung passieren können, abgebaut werden. Die Fehlerquote kann ge- senkt werden, auch bei den Bauwilligen. Denn Sie wissen ja: Wenn man heute elektronische For- mulare ausfüllt und nicht alles ausgefüllt hat, kann man am Schluss nicht zum Ende weiterklicken.

Dies beispielsweise, wenn man die allgemeinen Vertragsbestimmungen noch nicht akzeptiert hat,

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oder wenn sonst etwas fehlt. Auch aus dieser Sicht könnte man also bei der Qualität etwas nachhel- fen. Gerade in der heutigen Zeit, da E-Government in den Gemeinden grossgeschrieben wird und jeder von uns ein Smartphone oder ein i-Pad mit sich trägt – in Zukunft sowieso, wenn wir hier keine Papierunterlagen mehr erhalten –, also im E-Zeitalter, sind neue Umgangsformen und Anwendun- gen einfach mehr als nur ein nice to have oder gar ein must. Gewinnen werden letztlich alle: Die Kundinnen und Kunden, wir, aber auch die Verwaltungen.

Es ist nun lustigerweise von der SVP ein Wortspiel gefallen, wonach statt EVP eben auch SVP un- ter dem Vorstoss stehen könnte. Es wurde auch von meinen Vorrednern gesagt: Es hat eigentlich niemand etwas dagegen. Ich könnte hier auch noch ein wenig mitmischen; in der FDP hat man ga- rantiert nichts dagegen. Wir haben ja einmal eine Volksinitiative «Bürokratiebremse» gestartet. Lei- der konnten wir nicht genug Unterschriften dafür sammeln, aber schon dort kam zum Ausdruck, dass wir eben möglichst einen Abbau von zu viel Formalismus möchten. Damit habe ich auch schon vorausgesagt, wie die FDP stimmen wird: Sie stimmt Ja zu beiden Punkten der Motion.

Hannes Zaugg-Graf, Uetendorf (glp). Ich glaube, man muss nicht mehr viel dazu sagen. Es be- steht auch nicht die Gefahr, dass morgen in den Zeitungen die Schlagzeile «Dem Kanton fehlt das Geld zum Sparen» stehen wird. So, wie es aussieht, kommt der Vorstoss ja beinahe einstimmig durch. Walter Messerli hat vorhin gesagt, es sei ihm nicht klar, weshalb der Regierungsrat dies ab- lehne. Ich masse mir nicht an, dem Regierungsrat hier vorzugreifen, aber wahrscheinlich ist das der Erfahrungswert, den er hat. Einige haben es ja bereits angetönt: Bei uns im Kanton Bern kommt immer alles viel teurer zu stehen, weil wir immer alles neu erfinden. Es muss immer alles nochmals neu gemacht werden, anstatt dass man andere Lösungen übernimmt. Es gibt natürlich zwei oder drei Aspekte, die zu Mehrkosten führen werden. Man kann dann nicht einfach die Luzerner Lösung übernehmen. Man wird zumindest noch eine französische Übersetzung machen müssen, was et- was teurer zu stehen kommen wird. Das heisst, einen kleinen Kritikpunkt müssen wir uns schon gefallen lassen: Wenn wir jetzt hier Ja sagen, so denken Sie dann beim nächsten Sparpaket auch wieder daran. Sie können nicht immer nur «usrüefe», wie dieser Kanton immer teurer werde und wie die Regierung die Kosten nicht im Griff hat. Wir tragen hier auch wieder ein wenig dazu bei, dass es etwas mehr kosten wird. Es geht ja dann auch nicht alles weg. Sie haben es vorhin gehört, auch von Daniel Steiner-Brütsch: Es gibt eine zentrale Stelle, die dies alles handhabt. Dafür müssen beim Kanton Leute angestellt werden, die dies überprüfen und kontrollieren. Das wird etwas kosten.

Aber selbstverständlich ist auch die glp-CVP-Fraktion dafür, dass man dies macht, weil die Vorteile ganz sicher die kleinen Nachteile oder diese Kosten aufwiegen. Aus dieser Sicht empfehlen wir ebenso wie offenbar alle andern hier im Saal den Vorstoss zur Annahme.

Markus Wenger, Spiez (EVP). Herzlichen Dank für die vielen zustimmenden Voten der Fraktions- sprecher. Der EVP ist es wichtig, zu sagen, dass uns nichts an einem millionenschweren EDV- Projekt liegt. Wie wir schon von Vorrednern gehört haben, soll es darum gehen, möglichst schlank in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen ein Projekt vorzubereiten und einzurichten, das zweck- mässig ist. Wenn dies dann eine positive Nebenerscheinung auslöst, indem der ganze Baubewilli- gungsprozess innerhalb der Kantone vereinheitlicht wird, so wird dies Planungsbürounternehmun- gen, die kantonsüberschreitend tätig sind, zusätzlich grossen Nutzen bringen. Ich bin Ihnen dank- bar, wenn Sie der Motion zustimmen.

Carlo Kilchherr, Thun (SVP). Sie haben schon viele Argumente gehört. Die Verwaltung argumen- tiert, die Finanzen würden es nicht erlauben, eine einfachere Lösung zu formulieren. Das ist für mich nicht stichhaltig. Im Gegenteil: Weniger Aufwand bedeutet doch auch tiefere Kosten und da- durch weniger finanziellen Aufwand. Ich habe auch ein Beispiel auf Lager. Wir haben bei uns die ganze Fassade unseres Geschäftsgebäudes neu renoviert; wunderschön und bunt. Mit dem abge- änderten Logo haben wir ein drei Meter hohes «K» auf den bestehenden Verputz aufschabloniert.

Der Vertreter der Thuner Bauverwaltung hat mich angerufen. Ich habe gespürt, dass es ihm ir- gendwie peinlich war, aber er hat nichts Falsches gemacht. Er sagte, wie schön die Fassade sei, und er rühmte, wenn er jeweils vorbeifahre, freue er sich daran. Aber wegen des grossen K müsse ich nun noch eine Baubewilligung einholen. Diese kostet gegen 1000 Franken. Für mich ist das ein- fach nicht nachvollziehbar, ist es doch auch ein Aufwand für die Verwaltung. Für mich bedeutet es einen finanziellen Aufwand, und wir mussten auch noch ein mehrseitiges Formular ausfüllen. Ich hoffe, die Motion werde mit grossem, wuchtigem Ja angenommen und die Verwaltung könne sich dann über tiefere Kosten freuen.

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Urs Muntwyler, Bern (Grüne). Kollege Kilchherr hat es gesagt: Es wird alles immer komplizierter, und man kann es auch noch absichtlich verkomplizieren. Das ist auch bei den Solaranlagen so; ich habe eine entsprechende Interpellation eingereicht, die jetzt bearbeitet wird. Wenn man sieht, dass die Welt immer komplizierter wird, und es für ein Einfamilienhaus gemäss der Aufstellung von Herrn Steiner-Brütsch etwa 121 Formulare braucht, kann man sich vorstellen, das es entweder zu viele Formulare gibt, oder aber dass dies definitiv ein Fall für den PC ist. Herr Messerli sagte, der einzige Fehler an der Motion sei der, dass der eine Buchstabe falsch sei. Wahrscheinlich sehen wir es alle ein wenig ähnlich, nur der Herr Regierungsrat und seine Leute sehen es noch nicht so. Darüber bin ich, bin ehrlich gesagt, etwas enttäuscht: Wenn man denn schon den Nutzen sieht, Herr Neuhaus, dann sollte man sich ans Werk machen und sagen, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Natürlich, wenn man nicht arbeiten will, kann man unter anderem immer sagen, es koste Geld, und wir hätten keines. Dieses Argument würde ich auch immer anführen. Aber anderseits muss man halt immer investieren, bevor man ernten kann. Und investieren bedeutet hier auch, effizientere Bauprozesse zu schaffen, was zum einen ein Vorteil für den Bauherrn und die Wirtschaft wäre. Anderseits braucht es weniger Beschäftigung auf dem Amt, also auch dort kann man nachher sparen. Und schlussendlich werden wir dann im Kanton Bern wieder ähnlich wettbewerbsfähig wie andere Kan- tone. Denn man muss sich ja nicht darüber wundern, dass im Kanton Bern gerade im Wohnungs- bau weniger gebaut wird als anderswo, und dass die Steuerzahler beispielsweise des Kantons Lu- zern nach Bern fahren aber ihre Steuern dennoch in Luzern bezahlen und nicht in Bern. Ich denke, hier kann man einmal etwas Wirtschaftsförderung machen. Hier kann man vereinfachen, und damit sollte man etwas vorwärts machen. In der Architektur sprechen wir bereits von BIM, Building Infor- mation Modeling. Die gesamte Planung läuft elektronisch, speziell bei den sehr komplexen Projek- ten, wie sie erwähnt worden sind, mit mehreren hundert Formularen. Wir befinden uns dagegen immer noch im Bereich, wo wir Bundesordner abliefern, die dann Seite für Seite bearbeitet werden.

Da sind wir sicher nicht mehr auf dem Stand der Zeit. Herr Regierungsrat, machen Sie ein Budget, machen Sie sich ans Werk! Das könnte doch ein Ziel für die nächste Legislatur sein.

Daniel Steiner-Brütsch, Langenthal (EVP). Eine solche Einhelligkeit und von Parteien so gerühmt zu werden, die einen sonst nicht immer rühmen, ist schon fast etwas peinlich. Aber ich nehme das gerne entgegen. Offenbar haben wir mit der Motion einen wunden Punkt getroffen, der Verbesse- rungspotential hat. Man könnte die Motion unter den Stichworten verstehen: Heute investieren – das kostet wahrscheinlich ein bisschen etwas –, um morgen viel Papier, Zeit, Geld und nicht zuletzt wohl auch Ärger zu sparen. Die Motion bringt also eine Zunahme an Geschwindigkeit und Effizienz im Baubewilligungsverfahren und eine ganz klare Abnahme von Kosten, Papier und Ärger. Herzli- chen Dank für die deutliche Überweisung der Motion.

Präsident. Herr Regierungspräsident, wollen Sie es noch versuchen? (Heiterkeit)

Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor. Ich versuche es nicht, aber ich bin ja aufgefordert worden: «Herr Regierungsrat, machen Sie ein Budget und gehen Sie an die Arbeit»!

Das ist kein Problem, Herr Grossrat: Geben Sie mir das Geld, und ich fahre morgen damit fort.

Denn es ist wirklich so, das elektronische Baubewilligungsverfahren ist ein zukunftsweisendes Ver- fahren in einem Kanton, in dem 28 000–30 000 Baubewilligungen pro Jahr ausgestellt werden. Für den «eBau» aber, für die Möglichkeit, ein elektronisches Baubewilligungsverfahren durchzuführen, braucht es eben Geld; mehrere Millionen – wir haben den Aufwand auf etwa 2 Millionen geschätzt.

Wir haben vor viereinhalb Jahren angefangen, aber das ist viel Geld für diejenige Direktion, welche in der ASP am meisten eingespart hat. Das können wir intern nicht kompensieren. Das Geld fehlt ganz einfach. Ich muss dem Motionär noch widersprechen. Er sagte, eine Koordinationsstelle werde das Ganze vereinfachen. Man sollte jeweils dafür sorgen, dass es keine Koordinationsstellen gibt.

Denn wenn man so weit ist, dass man koordinieren muss, hat man es bereits zu kompliziert ge- macht.

Bei Luzern als Muster setze ich ein Fragezeichen. Luzern ist so klein – oder so gross – wie das Seeland. Sie können Gadmen-Innertkirchen sechsmal multiplizieren, dann haben Sie die Fläche des Kantons Luzern. Aber ich kann jetzt noch so lange reden: Ich überzeuge Sie nicht. Vorläufig habe ich kein Informatikbudget, deshalb, um es etwas vereinfacht zu sagen, woher nehmen und nicht stehlen? Der Regierungsrat hat dieses Projekt sistiert. Er lässt es weiterhin sistiert. Wie ge- sagt, ich hätte gern 2 Millionen. Wenn Sie mir diese geben, geht es weiter. Aber diese 2 Millionen

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sind weder am Horizont ersichtlich noch in irgendeinem Budget. Lehnen Sie die Motion deshalb bitte ab.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 142

Nein 0

Enthalten 6

Präsident. Sie haben die Motion überwiesen.

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