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Donnerstag (Vormittag), 28. November 2013 Erziehungsdirektion 44 2013.0374 Motion 093-2013 Steiner-Brütsch (Langenthal, EVP) Schulversuch "Reduktion der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse"

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Sitzungstitel7 2013.0374 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 28. November 2013

Erziehungsdirektion

44 2013.0374 Motion 093-2013 Steiner-Brütsch (Langenthal, EVP) Schulversuch "Reduktion der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse"

Vorstoss-Nr: 093-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 21.03.2013

Eingereicht von: Steiner-Brütsch (Langenthal, EVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 6

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 21.08.2013

RRB-Nr: 1093/2013

Direktion: ERZ

Schulversuch «Reduktion der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse»

Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Schulversuch zur Reduktion der Anzahl Lehrper- sonen pro Klasse zu veranlassen:

1. Auf der Kindergarten- und Primarstufe unterrichten grundsätzlich zwei bis drei Lehrper- sonen in einer Regelklasse. In begründeten Fällen kann von dieser Vorgabe abgewi- chen werden.

2. Dazu werden Ressourcen aus den Unterstützungs- und Fördermassnahmen zu Guns- ten der Regelklasse umgelagert.

3. Die Lehrpersonen unterrichten möglichst alle Fächer und verfolgen auch die Ziele aus den Unterstützungs- und Fördermassnahmen für Schüler/-innen mit besonderen päda- gogischen Bedürfnissen.

4. Allfällige Mehrkosten für den Schulversuch sind innerhalb der Erziehungsdirektion zu kompensieren.

Begründung:

Gemäss Artikel 17 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210) soll Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinde- rungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden.

Die daraus resultierende Vielfalt der Schüler/-innen in den Regelklassen und die zuneh- mende Individualisierung stellen hohe Ansprüche an den Unterricht. Um diesen Anforde- rungen Rechnung tragen zu können, erfolgte in den letzten Jahren an der Volksschule eine Spezialisierung des Lehrpersonals und des Angebots. In diesem Zusammenhang stehen insbesondere die folgenden Angebote bzw. besonderen Massnahmen zur Verfü- gung: Massnahmen zur besonderen Förderung, Spezialunterricht und besondere Klassen.

Qualifizierte Fachpersonen setzen diese Angebote und Massnahmen um. Der individuali- sierte Unterricht verlangt aber auch von den Lehrpersonen in den Regelklassen ein diffe- renzierteres Wissen.

Die Spezialisierung der Lehrpersonen und die steigende Zahl von Teilzeitangestellten ha- ben zu einer Zunahme der an einer Klasse tätigen Personen geführt. Die Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen erfordert einen hohen Absprache- und Koordinationsaufwand von den Beteiligten. Die Organisation der Schule und des Unterrichts nimmt in ihrer Kom- plexität zu und führt zu einem erheblichen Arbeitsaufwand der Schulleitungen. Nicht zu-

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Geschäfts-Nr.: 2013.0374 Seite 2/3

letzt bedeutet es aber auch für die Schüler/-innen eine zusätzliche Herausforderung, sich auf verschiedene Bezugspersonen einzustellen.

Ein von der Erziehungsdirektion veranlasster Schulversuch «Reduktion der Anzahl Lehr- personen pro Klasse» könnte es interessierten Gemeinden und Schulen ermöglichen, die Schule so zu organisieren und zu gestalten, dass weniger Lehr- und Fachpersonen an einer Klasse unterrichten. Die Mittel aus den verschiedenen Unterstützungs- und Förder- massnahmen werden umgelagert und zugunsten der Regelklasse eingesetzt. Ein kleine- res, aber mit zusätzlichen Ressourcen verstärktes Team an Lehrpersonen je Klasse hat bessere Voraussetzungen, um eine Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen aufzu- bauen und sie in ihren emotionalen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten zu fördern. Die Lehrpersonen einer Klasse unterrichten möglichst alle Fächer und verfolgen dabei auch die Ziele der besonderen Massnahmen. Die bestehende Schulqualität soll zumindest auf demselben Niveau erhalten bleiben. Die Auswirkungen der veränderten Schulorganisation u. a. auf die Belastung und die Beziehungsqualität unter allen Beteiligten sowie auf die Leistungsentwicklung der Schüler/-innen werden evaluiert. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass ein vergleichbarer Schulversuch «Fokus starke Lernbeziehungen» der Bildungsdirektion des Kantons Zürich im kommenden Sommer 2013 starten wird.

Gemäss Artikel 56 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210) kann die Erziehungsdirektion Schulversuche gestatten oder veranlassen, so insbesondere mit neuen Lehrmitteln, neuen Methoden, neuen Fächern oder neuen Schulformen. Der Kanton übernimmt die zusätzlich anfallenden Kosten für Schulversuche, die von der Erziehungsdi- rektion veranlasst werden.

Antwort des Regierungsrats

Art. 56 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210) ermächtigt die Erziehungsdirektion, Schulversuche zu gestatten oder zu veranlassen. Entsprechend be- trifft die Motion M 093-2013 (Steiner-Brütsch) «Schulversuch Reduktion der Anzahl Lehr- personen pro Klasse» einen Gegenstand im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidver- antwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Motionär fordert auf der Volksschulstufe einen Schulversuch zur Reduktion der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse. Er begründet seinen Vorstoss mit der zunehmenden Speziali- sierung im Volksschulbereich und der damit verbundenen steigenden Zahl von Lehrperso- nen. Er verweist überdies auf einen durch den Kanton Zürich lancierten Schulversuch mit dem Titel «Fokus starke Lernbeziehungen».

Die Anzahl Lehrpersonen, welche an einer Schulklasse unterrichtet, hängt von zwei we- sentlichen Faktoren ab:

– Einerseits ist es der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der angestellten Lehrperso- nen an der Schule vor Ort und

– anderseits sind es die vermehrt spezialisierten Angebote (z. B. im Bereich der besonde- ren Massnahmen), welche im Verlauf der letzten Jahre aufgebaut und in das System Schule integriert worden sind.

Um den ersten Faktor im Interesse einer Reduktion der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse zu verändern, braucht es nach Meinung des Regierungsrates keinen kantonalen Schulver- such. Schulen und Gemeinden haben auch ohne Schulversuch die Möglichkeit, bei Bedarf in diesem Bereich Massnahmen zu ergreifen.

Dies ist im Bereich der spezialisierten Angebote anders. Um hier Veränderungen im Inte- resse der Reduktion der Anzahl Lehrpersonen anzugehen, müsste eine Schule vor Ort in diesem Bereich von kantonalen Vorgaben befreit werden können. Beispielsweise dann, wenn eine Schule für besondere Massnahmen vorgesehene Lektionen für den Regelunter- richt in einer Klasse einsetzen möchte. Dies ist nur im Rahmen eines Schulversuches möglich.

Die Erziehungsdirektion beabsichtigt, im Rahmen des pädagogischen Dialogs unter den

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Geschäfts-Nr.: 2013.0374 Seite 3/3

Schulen und mit der Erziehungsdirektion einen ähnlichen Schulversuch zu lancieren, wie der vom Motionär erwähnte im Kanton Zürich. Mit einer einfachen Versuchsanordnung sollen teilnehmende Schulen Freiräume beim Einsatz der insgesamt zur Verfügung ste- henden Ressourcen erhalten. Trotz der Freiräume müssten sie die Qualität bei der Sicher- stellung des Grundauftrages beachten.

Nebst der gewünschten Reduktion der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse erhofft sich die Erziehungsdirektion aus diesem Schulversuch Steuerungswissen für allfällige Systemkor- rekturen im Interesse eines bedarfsgerechten Ressourcenmanagements.

Die Erziehungsdirektion geht davon aus, dass ein allfälliger Schulversuch im Rahmen des ordentlichen Budgets finanziert werden kann.

Der Regierungsrat ist in diesem Sinne bereit, die vorliegende Motion im Rahmen einer Richtlinienmotion anzunehmen.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme

Präsident. Ich begrüsse Sie zum letzten Sessionstag in diesem Jahr. Ich bitte Sie, etwas ruhiger zu sein, damit wir beginnen können. Eigentlich möchte ich den letzten Sessionstag auf einen halben Tag kürzen, wobei das allerdings ganz davon abhängt, wie schnell wir vorwärts kommen. Aber ich werde die Session nicht am Nachmittag für eine oder zwei Motionen weiterführen, sondern diese dann auf die Januarsession verschieben. Wir sind bei der Motion 093-2013 Steiner-Brütsch verblie- ben. Der Regierungsrat beantragt Annahme der Motion. Ist sie bestritten? – Das ist nicht der Fall.

Somit stimmen wir direkt über die Motion ab. Aber ich bitte Sie, etwas ruhiger zu sein, so geht das nicht.

(Die Abstimmung wird abgebrochen, weil zu wenige Ratsmitglieder anwesend sind.)

Präsident. Dieser Versuch ist misslungen, denn es sind erst 77 Personen anwesend und das reicht nicht. – Jetzt machen wir einen zweiten Versuch, denn nun sind genügend Leute da.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 67

Nein 12

Enthalten 9

Präsident. Sie haben die Motion angenommen.

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